Protocol of the Session on March 21, 2012

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Zahngesundheit von Schülerinnen und Schülern. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Hoch, Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Kappert-Gonther!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit von regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler in den Schulen des Landes Bremen?

Zweitens: Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der zahnärztlichen Untersuchungen bei den Eltern ankommen und die Kinder die von den Schulzahnärztinnen beziehungsweise Schulzahnärzten empfohlenen weitergehenden Behandlungen tatsächlich vornehmen lassen?

Drittens: Inwieweit wirken sich nach Auffassung des Senats datenschutzrechtliche Anforderungen auf die Nachverfolgung der schulzahnärztlichen Behandlungsempfehlungen aus?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Othmer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Kinder und Jugendliche in Bremen haben durch die große Praxisdichte umfassende Möglichkeiten zur Zahngesundheitsvorsorge. Um sicherzustellen, dass auch Kinder in sozial benachteiligten Stadtteilen regelmäßig zahngesundheitlich untersucht werden, werden diese über das Gesundheitsamt regelmäßig zahnärztlich untersucht.

Für alle Grundschulkinder in Bremen und die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen wird über die Landesgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege im Lande Bremen, LAJB, zweimal jährlich Zahngesundheitsunterricht angeboten, im Bedarfsfall ergänzt durch Zahnprohylaxeprogramme.

Zu Frage 2: Wird bei der Untersuchung durch die Schulzahnärztin beziehungsweise den Schulzahnarzt die Notwendigkeit einer zahnärztlichen Behandlung festgestellt, erhalten die betroffenen Kinder den Befund in einem verschlossenen Umschlag an die Eltern. Diese werden aufgefordert, mit dem Kind unverzüglich einen Zahnarzt aufzusuchen. Eine Kontrolle, ob dies tatsächlich erfolgt, ist nicht vorgesehen. Sofern massive zahnärztliche Befunde im Einzelfall den Verdacht der Vernachlässigung der gesundheitlichen Vorsorge durch die Eltern nahelegen

oder eine schwerwiegendere gesundheitliche Beeinträchtigung zu befürchten ist, hat der Jugendzahnärztliche Dienst die Möglichkeit, die Eltern anzusprechen und sich über die eingeleiteten Behandlungsmaßnahmen zu informieren.

Zu Frage 3: Das unter Punkt 2 geschilderte Verfahren der Nachverfolgung schulärztlicher Behandlungsempfehlungen steht mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Einklang. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, Sie haben eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatrat, dass das jetzige Verfahren mit dem Datenschutz kompatibel ist, leuchtet ein, weil es ja keine weitere Kontrolle gibt, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Da setzt meine nächste Frage an. Wie müssen wir uns das vorstellen? Bei Kindern wird also möglicherweise festgestellt, dass die Zahngesundheit nicht in Ordnung ist und da dringend eine zahnärztliche Intervention nötig ist, dann gibt es da aber offensichtlich kein Instrument, dies nachzuverfolgen. Soll das Ihrer Meinung nach so bleiben, oder glauben Sie, dass man da in der Praxis möglicherweise etwas modifizieren müsste?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich erinnere mich an eine Zeit vor 50 Jahren.

(Heiterkeit)

Ich hatte selbst solche Aufforderungen bekommen, und die Eltern mussten unterschreiben, dass sie die erhalten haben. Das kann ich mir vorstellen, das müssten wir aber mit der Datenschutzbeauftragten dann noch einmal abklären. Im Übrigen habe ich versucht, Ihnen vorzutragen, dass dort, wo deutliche Mängel sind, der gesundheitliche Dienst auch direkt auf die Eltern zugeht. Im Prinzip teile ich aber Ihre Auffassung, dass wir eigentlich insofern die Eltern in die Pflicht nehmen müssten, dass sozusagen nachgewiesen wird, dass sie wenigstens davon Kenntnis genommen haben, dass es ein Problem gibt. Was wir nicht machen können, ist, dass wir die Eltern und die Kinder verpflichten, zum Zahnarzt zu gehen. Dass sie aber davon Kenntnis nehmen, dass dort ein Problem besteht, ich glaube, dem sollten wir nähertreten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Dr. Kappert-Gonther, Sie haben eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf erstens ergänzen, dass es in den Schulen vor 25 Jahren auch noch so war. Zweitens finde ich es sehr gut, wenn Sie darüber noch einmal vielleicht auch im Rahmen der Gesundheitsdeputation sprechen, wie man dieses Problem in den Griff bekommt.

Bitte, Herr Staatsrat!

Danke schön!

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Schmidtke!

Meine Frage ist: Gehen Sie mit mir konform, dass es hilfreich sein könnte, wenn die Eltern schon vor dem Besuch des Schulzahnarztes durch die Schule informiert würden? Hintergrund dieser Frage ist, dass meine eigenen Kinder teilweise den Zettel, den sie vom Schulzahnarzt bekommen haben, gar nicht erst abgegeben haben. Ich finde, das ist auch ein kindgemäßes Verhalten.

(Heiterkeit)

Wenn ich aber als Mutter informiert bin, hinterfrage ich natürlich.

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich finde die Idee gut, dass die Eltern überhaupt darüber informiert werden, wenn Sonderveranstaltungen an den Schulen sind. Daher wäre es, glaube ich, auch geschickt, dass die Schulen jeweils sagen, in der und der Woche kommt bei uns der Schulzahnarzt. Dann haben die Eltern wenigstens die Möglichkeit, auch bei dem Kind nachzufragen, ob es einen Zettel mitbekommen hat und ob sie sich darum kümmern müssen. Ich glaube, dass die Schulen das in Teilen allerdings auch tun. Man wird dem da, wo Kinder es ihren Eltern nicht mitteilen wollen, weil sie Angst haben, nicht näherkommen. Ich glaube aber schon, dass es klug ist, dass wir an bestimmten Stellen über das hinaus, was bisher ja schon passiert, mit den Klassenlehrern versuchen, dieses Thema selbst zum Gegenstand von Unterricht zu machen, damit ein bisschen die Angst weggenommen wird und es als normal gilt, dass man sich um Zähne kümmert.

Frau Kollegin, Sie haben eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, es ist ja seit Langem Tradition, dass der Schulzahnarzt in die Schule kommt und sich insbesondere bei den Grundschulkindern die Zähne ansieht. Halten Sie es

für möglich, dass solche Zahnarztbesuche auch schon im Kindergarten stattfinden bei den Kindern, die kurz vor dem Zahnwechsel stehen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Meiner Kenntnis nach gibt es das bereits, soweit ich weiß. Das hat insbesondere eine große Rolle gespielt, Sie werden sich erinnern, dass bestimmte süße Tees dazu geführt haben, dass die Zähne heftig gelitten haben. Damals ist darüber nachgedacht worden, dass so etwas viel früher angeschaut werden soll. Ich glaube, es ist auch klassisch ein Thema bei den sogenannten U-Untersuchungen bei den Kinderärzten, dass da schon hingeschaut wird. Daher glaube ich nicht, dass wir da zusätzlichen Bedarf haben.

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordneten Saffe!

Das Zähneputzen, der Schulzahnarzt, das ist ja jeweils nur ein Bestandteil der Zahngesundheit. Sie haben es kurz angedeutet, die Ernährung spielt auch eine Rolle, gerade in Schulen und Kitas. Was tut die Behörde im Hinblick darauf, auf die Ernährung zu achten, die es in den Schulen gibt? Oft gibt es dort Süßigkeiten, Kinderschokolade oder etwas, das nicht zahnverträglich ist.

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich glaube nicht, dass wir die Gesamternährung der Kinder umstellen können. Ich denke schon, dass alle Schulen im Moment gerade mit dem Schulobstprogramm, wie wir es gemacht haben, darauf achten, dass eine gesunde Ernährung in den Schulen in den Vordergrund rückt, dass darauf geachtet wird, dass Kindern auch klargemacht wird, dass Obst und Gemüse gut schmecken können. Daran wird gearbeitet. Bei den Projekten aber, die ich Ihnen geschildert habe, in denen die Grundschulen, die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen auch dieses mindestens zweimal im Jahr eine Woche lang zum Thema machen, wird neben der Zahnprophylaxe, neben dem Zähneputzen auch auf die Ernährung hingewiesen, weil sie deutliche Auswirkungen darauf hat, dass die Zähne gesund bleiben. Nun darf man aber, glaube ich, nicht sagen, dass Kinder keine Süßigkeiten essen sollen, sie sollten nur hinterher gleich wieder die Zähne putzen. Wenn uns das gelänge, wären wir ein Stück weiter.

Eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Aytas!

Herr Staatsrat, wir wissen, dass in vielen Schulen Familien mit Migrationshin

tergrund sind, die zum Teil ganz wenig Deutschkenntnisse haben. Inwieweit haben Sie Kenntnis darüber, ob der Informationsfluss an diese Eltern gewährleistet ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann Ihnen im Moment nicht verbindlich sagen, ob wir diese Informationen mehrsprachig machen. Ich will es aber gern als Anregung mitnehmen. Ansonsten haben wir in der Tat an bestimmten Schulen – die ich jetzt hier aber nicht nennen will – versucht, dass wir 14-tägig über das Risiko informieren und das Thema der Zahnvorsorge an bestimmten Schwerpunktschulen besonders in den Fokus stellen wollen. Wir haben ja Schulen mit Kindern mit Migrationshintergrund, wo ganz viele Nationen vertreten sind. Ich will mich gern informieren, ob die Information mehrsprachig erfolgt; es wäre, glaube ich, vernünftig, dass man die Informationen in den verschiedenen Sprachen erteilt, nicht in allen, aber doch in den mehrheitlich vorhandenen Sprachen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Methadon-Substitution im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie viele Personen erhalten im Land Bremen derzeit die Ersatzdroge Methadon im Rahmen entsprechender Substitutionsprogramme, und bei wie vielen dieser Personen leben Kinder im Haushalt?

Zweitens: Wie viele Teilnehmer an bremischen Substitutionsprogrammen dürfen die ausgegebenen Ersatzdrogen wie zum Beispiel das Präparat Methaddict zu Hause verwenden, und wie hat sich die Zahl dieser Berechtigten in den letzten drei Jahren entwickelt?