Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates ‚Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern – jetzt’ – Antrag der Länder NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz“
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass das Handbuch der Bremischen Bürgerschaft/Personalien nunmehr erschienen ist.
Sie finden es auf Ihren Tischen. Es ist beabsichtigt, in etwa jährlich Ergänzungslieferungen dazu zu erstellen. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Sie etwaige Änderungen jeweils zeitnah der Verwaltung mitteilen würden, sodass wir die Ergänzungen auch immer rechtzeitig mit aufnehmen können.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Sport- und bewegungsfreundliche Grundschulen in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Dr. vom Bruch, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Grundschulen im Land Bremen beteiligen sich inzwischen am Modellprojekt „Grundschule mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt, GSB“, und wie viele ausgebildete Sportlehrkräfte stehen dafür zur Verfügung?
Wie viele Grundschulen in Bremen und Bremerhaven sind noch nicht mit ausgebildeten Sportlehrkräften versorgt?
Bestehen im Land Bremen Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte ohne Sportstudium, die für den Sportunterricht qualifiziert werden können?
Zu Frage 1: Das Programm „Grundschulen mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt, GSB“ wurde in Baden-Württemberg 2001 durch das Kultusministerium gestartet. Es findet ausschließlich in diesem Bundesland statt. Somit gibt es in Bremen keine Schule, die an diesem Programm teilnimmt. In Bremen gibt es im Grundschulbereich momentan 16 Schulen mit sportlichem Profil, die von der Bildungsbehörde mit zusätzlichen Stunden und Geldern gefördert werden.
Zu Frage 2: In Bremen gehört den Kollegien von insgesamt fünf zumeist kleineren Schulen im Grundschulbereich keine ausgebildete Sportlehrkraft an. Der Sportunterricht wird dann in der Regel durch fortgebildete Lehrkräfte übernommen. In Bremerhaven verfügen alle Grundschulen über ausgebildete Sportlehrkräfte.
Zu Frage 3: Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb der Sportlehramtsqualifikation bestehen in Bremen nicht. Lehrerinnen und Lehrer ohne Fakultas können an dem Kurs „Sport fachfremd unterrichten“ teilnehmen, der jährlich von September bis Ende Februar vom Landesinstitut für Schule angeboten wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Insgesamt, das wissen wir alle, bestehen bei unseren Kindern Defizite in der Bewegung und gerade auch im Sportbereich. Wie Sie wissen, ist Sport auch Gesundheitsvorsorge. Besteht für die Zukunft die Möglichkeit, die Stundenzahl im Sportunterricht in den Schulen zu erhöhen?
schrieben, und sie wird in Bremen auch erteilt. Es gibt ein kleines Problem dabei, weil eine einzelne Sportstunde organisatorisch schwierig ist, gerade bei kleinen Kindern, die relativ lange brauchen, um sich vorzubereiten. Deshalb verfolgen die Schulen die Variante, dass sie darauf hinwirken, dass man halbjährlich im Wechsel erst vier Stunden und dann zwei Stunden macht. Ich glaube, das ist eine kluge Variante, damit die Kinder Sport haben. Eine darüber hinausgehende Ausweitung findet an den Ganztagsschulen statt, wo in den Nachmittagsangeboten auch in Kooperation mit Sportvereinen vermehrt Sport angeboten wird.
Herr Staatsrat, können Sie noch diese 16 Schulen darstellen, die mit besonderem sportlichen Profil von der Bildungsbehörde gefördert werden? Wie viele sind davon in Bremen und in Bremerhaven, und um wie viele Stunden Förderung geht es dabei?
Die Stundenförderung beträgt im Jahr 2012 81 Stunden, und die Geldmittel betragen 150 000 Euro. Ein Auflistung zwischen Bremen und Bremerhaven müsste ich Ihnen nachliefern, ich habe sie nicht parat, Frau Böschen.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf öffentlich geförderte Beschäftigung in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Rohmeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie erklärt sich der Senat, dass der Anteil der erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsplätze bei privaten Arbeitgebern, die über den Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose nach Paragraf 16 e SGB II, BEZ, gefördert werden, weit unter dem Bundesdurchschnitt und dem Anteil in Niedersachsen sowie den Stadtstaaten Hamburg und Berlin liegt?
Welche Auswirkungen hat die in Bremen vorherrschende Ausrichtung des BEZ auf Arbeitsverhältnisse bei Beschäftigungsträgern für die Vermittlungschancen der Betroffenen in eine reguläre Beschäftigung im Anschluss an die Fördermaßnahme?
Gedenkt der Senat, den Anteil der erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Arbeitsplätze bei privaten Arbeitgebern an der Förderung zu erhöhen und, wenn ja, auf welchem Weg?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zielgruppe des Beschäftigungszuschusses nach Paragraf 16 e SGB II waren Hilfebedürftige, bei denen andere arbeitsmarktpolitische Instrumente regelmäßig nicht zu einer Integration in den Arbeitsmarkt führen. Es war schon frühzeitig erkennbar, dass die nach zwei Jahren vorzunehmende unbefristete Beschäftigung und damit verbundene Förderung die Eingliederungsbudgets der Jobcenter überfordern würde. Bremen hat dieses Instrument bewusst – mit dem Programm „Bremen produktiv und integrativ“ – im gemeinnützigen Bereich bei arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern verortet und hier auch für die Dauer von zwei Jahren ergänzend aus Mitteln des ESF gefördert. Zu Frage 2: Das Instrument ist bereits für eine reguläre Beschäftigung konzipiert, da inzwischen bereits bei Antragstellung eine grundsätzliche Zusage für unbefristete Beschäftigung erfolgt. In Bremen war der Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Ende der Förderung mit 59 Prozent signifikant höher als im Bundesdurchschnitt, 41,8 Prozent. Zu Frage 3: Für das Instrument BEZ wäre dies aufgrund der geänderten gesetzlichen Lage ab 1. April 2012 nicht mehr möglich – BEZ gibt es nicht mehr. Für private erwerbswirtschaftliche Arbeitgeber bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten der Jobcenter: Mit dem neuen Instrument FAV – Förderung von Arbeitsverhältnissen – nach Paragraf 16 e SGB II können Lohnkosten bis zu 75 Prozent für die Dauer von zwei Jahren gefördert werden, wenn Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen bei einem Arbeitgeber eingestellt werden. Unverändert besteht auch die Möglichkeit der Gewährung von Eingliederungszuschüssen, EGZ, bei der Einstellung vorher arbeitsloser Personen. Mit dem Programm „Bürgerarbeit“ werden Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Menschen im Geltungsbereich des SGB II vorrangig bei Betrieben des ersten Arbeitsmarktes gefördert. – Soweit die Antwort des Senats!
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Führerschein gegen Jahreskarte“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Neumeyer!
Wir fragen den Senat: Wie bewertet der Senat die Gefahren, die von über achtzigjährigen Autofahrern ausgehen?
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, Senioren, die freiwillig ihren Führerschein abgeben, für ein Jahr oder länger mit einem Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr zu belohnen? Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Senioren ähnlich dem Frauen-NachtTaxi ein Senioren-Taxi anzubieten?