Protocol of the Session on January 25, 2012

Bitte, Herr Dr. Schlenker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wann und wie werden Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und Schulen im Land Bremen über ihre Rechte informiert?

Zweitens: Ist der Senat der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche ausreichend über ihre Rechte informiert sind?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Kinder und Jugendliche besser als bisher über ihre Rechte aufzuklären?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Land Bremen hat die Bedeutung der Kinderrechte und der Partizipation von Kindern erkannt und zur Grundlage gesetzgeberischen und konkreten Handelns gemacht. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Land Bremen wirken auf die Gleichberechtigung, die Zusammenarbeit und das Zusammenleben aller Menschen hin und thematisieren in altersgeeigneter Form die Rechte der Kinder.

Dies gilt auch für Schulen! Die Grundsätze der Teilhabe- und Schutzrechte aus den Kinderrechten spiegeln sich direkt in den Bildungs- und Erziehungszielen in Paragraf 5 des Bremischen Schulgesetzes. Grundschulen thematisieren die Rechte von Kindern im Lernfeld Gesellschaft und Individuum, an vielen Schulen gibt es einen wöchentlichen Klassenrat, der Interessen, Wünsche und Kritik der Kinder aufgreift. Schulinterne Curricula verankern das Thema ab Klasse fünf in den Fächern Welt- und Umweltkunde sowie Politik. Schülervertretungen werden regelmäßig über ihre Rechte fortgebildet, bis hinein in die Schulkonferenz. Im Jahr 2011 wurde zudem die Juniorwahl an allen Schulen im Land Bremen durchgeführt. Jugendliche sollen so zur Ausübung ihres Wahlrechts motiviert und informiert werden.

Weitere Bausteine sind die offene Kinder- und Jugendarbeit und die außerschulische Jugendbildung. Mädchen und Jungen sollen lernen, ihre Interessen zu erkennen und wahrzunehmen, eigene Handlungen zu verantworten, die Rechte anderer zu achten und eigene Rechte zu kennen, sich solidarisch in der Gesellschaft zu verhalten und Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft zu erkennen und zu akzeptieren.

Zu Frage 2: Der Senat ist der Auffassung, dass in diesen Strukturen eine ausreichende Information über die Kinderrechte sichergestellt ist.

Zu Frage 3: Der Senat ist der Auffassung, dass Kinderrechte weiterhin kontinuierlich in den Alltags- und Bildungssituationen der kindlichen und jugendlichen Lebenswelten zu thematisieren und praktisch zu erproben sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Schlenker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es im Ressort Überlegungen, sich zum Beispiel mit Maisflockenherstellern oder mit Nussmusherstellern zusammenzusetzen und zu überlegen, ob sie nicht bereit sind, Kinderrechte auf ihre Packungen zu drucken?

Bitte, Frau Senatorin!

Das finde ich eine tolle Idee, Herr Abgeordneter! Die Anregung nehme ich gern mit und würde sie auch noch einmal an die Gesundheitssenatorin weitertransportieren, und vielleicht können wir gemeinsam etwas machen!

Aktuell kann ich sagen, dass ich gerade mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bremen eine Aktion vorbereite, um einen Wettbewerb zu starten – auch im Bereich Schule und Kindergärten –, um die Kinderrechte bekannter zu machen. Wir entwickeln gerade einen Würfel in überlebensgroßer Form, auf dem die Kinderrechte abgedruckt sind und den wir an interessierte Klassen und Schulen verlosen wollen. Damit wollen wir das Thema in der Öffentlichkeit auch noch stärker thematisieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung der Gender-Leitlinien in psychiatrischen Einrichtungen im Land Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Hoch, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Kappert-Gonther!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kenntnisse hat der Senat über die Berücksichtigung der vom Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie im März 2011 veröffentlichten Empfehlungen für eine geschlechtergerechte psychiatrische Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen im Land Bremen?

Zweitens: Welche Maßnahmen wird der Senat einleiten, damit eine verbindliche Anwendung der Gender-Leitlinien für alle Patientinnen und Patienten gewährleistet wird?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Leitlinien auch über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Othmer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ergebnisse der Befragung in der Stadtgemeinde Bremen durch den Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie, die aufgrund geringer Beteiligung allerdings keine aussagekräftige Evaluation darstellen, zeigen, dass diverse Einrichtungen geschlechtergerechte Angebote vorhalten und auch zum Teil Personal geschlechtergetrennt einsetzen. Allerdings ist Gender-Mainstreaming in der Regel noch kein gezielter Prozess mit systematischer Verankerung. Der Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie plant eine erneute Einrichtungsbefragung, um aussagekräftigere Ergebnisse zu erzielen.

In Bremerhaven werden vom dortigen Koordinierungsausschuss Allgemeinpsychiatrie die Positionen beziehungsweise Perspektiven, die in den Leitlinien zum Ausdruck gebracht werden, grundsätzlich geteilt. Die Einrichtungsträger in Bremerhaven arbeiten bereits genderspezifisch und sind bestrebt, eine gendergerechte psychiatrische Versorgung umzusetzen.

Zu Frage 2: Die Gender-Leitlinien stellen Empfehlungen dar und sind im Sinne übergeordneter Leitlinien allgemein formuliert. Sie sollen für sämtliche Beratungs-, Behandlungs-, Rehabilitations-, Therapie-, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote gelten. Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit sieht es als sinnvoll an, die Verantwortung für eine an ihrem spezifischen Bedarf angepasste Ausgestaltung der Leitlinien zunächst bei den einzelnen Einrichtungen zu belassen. Es ist beabsichtigt, erst die Auswertung der Ergebnisse der geplanten erneuten Einrichtungsbefragung abzuwarten, bevor konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung einer verbindlichen Anwendung der Gender-Leitlinien für alle Patientinnen und Patienten entwickelt werden.

Aus Sicht Bremerhavens wird ein Überblick über vorhandene genderspezifische Angebote als wünschenswert angesehen. Der „Wegweiser Psychiatrie“, der zurzeit erstellt wird, soll dazu erste Hinweise geben.

Zu Frage 3: Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit wird sich im Rahmen der Umsetzung des Landespsychiatrieplans dafür einsetzen, dass die gendergerechte Versorgung in der Psychiatrie Bestandteil der zu entwickelnden übergeordneten Qualitätsstrategie und damit überprüfbar wird. Dabei wird

auch die Benennung von Gender-Beauftragten erwogen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dr. Kappert-Gonther, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie haben zu Recht betont, dass die Einrichtungen die Leitlinien erst einmal eigenverantwortlich umsetzen sollen. Die Einschätzung teile ich. Meine Frage ist: Können Sie sich vonseiten des Ressorts eine gewisse Ermunterung oder auch Unterstützung vorstellen, dass es zu diesem Prozess nun auch wirklich kommen wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir werden, glaube ich, intensiv beraten und dort Hilfestellung leisten, wo es noch Anschub bedarf.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben von einer eventuellen Einsetzung einer Gender-Beauftragten gesprochen. Wo würden Sie sie ansiedeln wollen, was ist der Hintergrund dieser Überlegung?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich kann mir nur vorstellen, dass wir bei den Einrichtungen selbst dann noch einmal schauen müssen, ob es bei der Frage der Ehrenämter jemanden gibt, der sich für die einzelnen Einrichtungen dazu bereit erklärt. Man kann das, glaube ich, nicht landesweit machen, sondern muss je Einrichtung jemanden dafür gewinnen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Betäubungsloses Schlachten von Wirbeltieren im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. November 2011 Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten von Wirbeltieren aus religiösen Gründen im Land Bremen erteilt?

Zweitens: Welche Religionsgemeinschaften haben diese Ausnahmegenehmigungen jeweils erhalten?

Drittens: Wie viele Wirbeltiere wurden im Zeitraum nach Frage 1 im Land Bremen betäubungslos geschächtet, und um welche Tierarten handelte es sich dabei?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Othmer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In dem abgefragten Zeitraum sind keine Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten von Wirbeltieren aus religiösen Gründen im Land Bremen erteilt worden.

Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1!