Ich will nur noch einen Punkt hinzufügen. Jeder hat auch die Möglichkeit, das Parlament selbst zu befassen, indem er zum Beispiel von seinem Petitionsrecht Gebrauch macht. Ich finde, dass der Petitionsausschuss in der Vergangenheit mit den Anliegen und Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sehr sorgsam umgegangen ist.
Kurzum: Wir brauchen kein neues Instrument für Bürgernähe und Bürgerbeteiligung. Wir haben ausreichende demokratische Legitimationen für unsere Arbeit und hinreichende Einwirkungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU mit der DrucksachenNummer 18/4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Geschäftsordnung, Drucksache 18/3, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Artikel 86 unserer Landesverfassung wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. Sie bilden den Vorstand. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Vorstand aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/ Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/Schriftführerinnen gewählt werden. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Fraktion DIE LINKE das Recht hat, einen Vertreter ihrer Fraktion ohne Stimmrecht in den Vorstand zu entsenden.
Wer damit einverstanden ist, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft aus sechs Personen besteht, also neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten/ Vizepräsidentinnen und drei Schriftführer/Schriftführerinnen gewählt werden und dass die Fraktion DIE LINKE einen Vertreter ohne Stimmrecht entsendet, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraf 9 der Geschäftsordnung ist der neue Vorstand der Bürgerschaft in der ersten Sitzung in der durch Artikel 86 der Landesverfassung bestimmten Reihenfolge mit absoluter Stimmenmehrheit zu wählen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands sind in der Regel die Fraktionen der Bürgerschaft nach ihrer Stärke zu berücksichtigen.
Für die Wahl des Präsidenten hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Christian Weber zur Wahl vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.
Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine, und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, wo die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen Sie den Stimmzettel in die Wahlurne.
Ich weise noch darauf hin, dass der Schriftführer/ die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.
Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird. Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er beim Schriftführer/ bei der Schriftführerin gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.
Meine Damen und Herren, besteht Klarheit über das Wahlverfahren? – Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus.
Ich bitte die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und DIE LINKE benannten vorläufigen Schriftführerinnen und den Schriftführer Sybille Böschen, Linda Neddermann, Sandra Ahrens und Klaus-Rainer Rupp, an der Ausgabe der Stimmzettel beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen!
Ich rufe jetzt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Abgeordneten auf und bitte Sie, dann zur Wahl zu gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ich stelle fest, dass dies der Fall ist.
Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) für circa 15 Minuten, bis uns das Wahlergebnis vorliegt.