Drittens: Gegen wie viele der Ausländer nach Ziffer 2 wurden von den zuständigen Behörden im Land Bremen Sanktionen ergriffen, und um welche Sanktionen handelte es sich dabei konkret? Bitte in Prozent der Teilnehmer aus Ziffer 2 insgesamt und getrennt nach den ergriffenen Sanktionsmaßnahmen ausweisen!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt regelmäßig eine Integrationskursgeschäftsstatistik. Im Land Bremen sind 2007 615 Ausländer, 2008 808 Ausländer, 2009 909 Ausländer und bis zum 31. März 2010 239 Ausländer zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet worden. Zahlen für das zweite Quartal 2010 liegen noch nicht vor. Festzustellen ist, dass es im Land Bremen eine große Nachfrage nach einer Teilnahme an einem Integrationskurs gibt. Die Nachfrage ist so groß, dass seit Mitte des Jahres 2010 eine sofortige Aufnahme insbesondere der Sprachkurse nicht mehr möglich ist, sondern die zur Teilnahme an einem Kurs Berechtigten von einer Wartezeit von derzeit bis zu drei Monaten ausgehen müssen. Für die ausreichende Finanzierung dieser Integrationskurse ist ausschließlich der Bund zuständig.
Zu Frage 2: Eine statistische Erfassung der Fälle erfolgt durch die Ausländerbehörden im Land Bremen nicht. Die Zahl der Fälle, in denen der Teilnahmeverpflichtung zunächst nicht entsprochen wird, ist insgesamt sehr gering und beträgt nach Schätzungen der Ausländerbehörde Bremen in der Stadtgemeinde Bremen nur ein bis zwei Fälle monatlich.
Zu Frage 3: Bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs werden die Aufenthaltserlaubnisse von den Ausländerbehörden nicht verlängert, sondern es wird zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung gemäß Paragraf 81 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis wird erst nach Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an den Kursen verlängert. Da nach erneuter Aufforderung in der Regel eine Teilnahme erfolgt, wurden keine Sanktionen von den Ausländerbehörden ergriffen. Wenn die Integrationskurse nicht oder nicht vollständig besucht wurden, gab es hierfür in der Regel nachvollziehbare Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft oder eine Arbeitsaufnahme. – Soweit die Antwort des Senats!
Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Vermietung von öffentlich finanzierten Räumen zu kreationistischen Missionsveranstaltungen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften des Abgeordneten Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Steht der Senat, auch in Bezugnahme auf die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. Oktober 2007, in welcher der Kreationismus als potenzielle Bedrohung für die Menschrechte bewertet wird, weiterhin zu seiner Antwort in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) am 8. Mai 2008, dass er missionierende Tätigkeiten für die Inhalte des Kreationismus als
Zweitens: Wie beurteilt er vor diesem Hintergrund, dass Veranstaltungsräume in der „Glocke“ und im Haus der Wissenschaft in den letzten Wochen zu kreationistischen Vorträgen vermietet wurden?
Drittens: Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um sicherzustellen, dass missionierende Kreationismusveranstaltungen in staatlichen, kommunalen oder mit öffentlicher Unterstützung finanzierten Veranstaltungsräumen nicht durchgeführt werden?
Zu Frage 1: Ja, der Senat erachtet missionierende Tätigkeiten für die Inhalte des Kreationismus weiterhin als absolutes Ausschlusskriterium für eine direkte staatliche Förderung.
Zu den Fragen 2 und 3: Das Haus der Wissenschaft führt eigene und Veranstaltungen von Dritten durch, wobei Referentinnen und Referenten wissenschaftlich anerkannt und für das jeweilige Thema qualifiziert sein müssen. Hinsichtlich der Drittveranstaltung zum Kreationismus war es dem Referenten zunächst gelungen, den Eindruck zu erwecken, bei seinem Vortrag „Die Erforschung des Weltalls – Hinweise auf einen Urheber“ handele es sich um eine wissenschaftlich fundierte Arbeit. Zweifel an der Wissenschaftlichkeit des Vortrages traten erst wenige Tage vor der Veranstaltung durch Reaktionen Dritter auf und bestätigten sich in einem persönlichen Gespräch von Verantwortlichen des Hauses der Wissenschaft mit dem Referenten.
Als Konsequenz distanzierte sich das Haus der Wissenschaft durch zum Veranstaltungszeitpunkt ausgehängte Erklärungen von den Inhalten der Veranstaltung. Eine weitere geplante Veranstaltung wurde umgehend storniert. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft teilt die Einschätzung des Trägervereins des Hauses der Wissenschaft, wonach Räume des Hauses nur Referentinnen und Referenten zur Verfügung gestellt werden dürfen, die wissenschaftlich anerkannt und für das Thema, über das sie referieren, qualifiziert sind. Die Vermietung im genannten Fall ist rückblickend als Fehler zu werten, die abschließende Handhabung des Falls wird aber als umsichtig und sachgerecht bewertet.
Das Verfahren zur Raumvergabe für externe Einzelveranstaltungen im Haus der Wissenschaft hat sich generell bewährt und bisher stets zu einem wissenschaftlich hochwertigen und für die Bevölkerung attraktiven Veranstaltungsprogramm geführt. Das Haus der Wissenschaft wird künftig die Überprüfung
Die Vermietung der Räumlichkeit „Die Glocke“ wird in einem Standardmietvertrag geregelt. Üblicherweise wird bei neuen Veranstaltern über das Internet geprüft, inwieweit der jeweilige Veranstalter seriös erscheint und die Veranstaltung nicht gegen Gesetze oder Vorgaben aus dem Pachtvertrag der „Glocke“ verstößt. Auch im konkreten Fall hat die „Glocke“-Veranstaltungsgesellschaft Informationen eingeholt, die Durchführung der Veranstaltung im Ergebnis aber als vertretbar angesehen.
In diesem Zusammenhang wird das zuständige Ressort mit dem Aufsichtsrat erörtern, inwieweit solche Veranstaltungen zukünftig in der „Glocke“ durchgeführt werden sollen, insbesondere ob sie dem Programmprofil des Hauses entsprechen. – Soweit die Antwort des Senats!
Kann man davon ausgehen, dass diese Prüfung dazu führt, dass missionierende Kreationistenveranstaltungen nicht mehr in der „Glocke“ stattfinden werden?
Wir haben jetzt über zwei Veranstaltungsräumlichkeiten gesprochen. Gedenkt der Senat, seine Gesellschaften dafür zu sensibilisieren, dass auch in anderen öffentlichen Veranstaltungsräumlichkeiten, so weit es geht, keine missionierenden Kreationistenveranstaltungen stattfinden?
Ihre Anfrage und die heutige Antwort des Senats wird dazu wesentlich beitragen, davon bin ich überzeugt.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Herzinfarktrisiko in Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich das Todesfallrisiko bei Herzinfarkt in den vergangenen Jahren im Land Bremen entwickelt?
Zweitens: Wie schnitt das Land Bremen im Vergleich zu den anderen Bundesländern und einem altersbereinigten Bundesdurchschnitt ab?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Sterblichkeit an Herzinfarkt ist in Bremen wie auch in Deutschland seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2009 starben 238 Männer und 143 Frauen im Land Bremen an einem Herzinfarkt. Im Jahr 2000 waren es noch 468 Männer und 346 Frauen. Dies spiegelt sich auch in den altersbereinigten Raten wider.
Zu Frage 2: Seit 2002 liegen die altersbereinigten Sterberaten in Bremen bei Männern und Frauen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Verglichen mit den anderen Bundesländern weist das Land Bremen bei den Frauen die niedrigste und bei den Männern nach Schleswig-Holstein die zweitniedrigste Sterberate auf.
Zu Frage 3: Die vergleichsweise niedrigen Raten hängen vermutlich zum einen mit den kurzen Versorgungswegen in einem Stadtstaat zusammen. Zum anderen wurde ein deutlicher Rückgang der Sterberaten etwa zu dem Zeitpunkt ermittelt, als die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 2005 in Kooperation mit den Krankenhäusern Bremens, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Ärztlichen Notfalldienst Änderungen in der Versorgung von Infarktpatienten vereinbart hat.
Seitdem werden Patientinnen und Patienten mit einem bestimmten Herzinfarkttyp nicht zum nächstgelegenen Krankenhaus, sondern umgehend in das Infarktzentrum des Klinikums Links der Weser gebracht. Dort erfolgen Diagnostik und invasive Therapie unter Einsatz der Herzkathetertechnik. Bei unkompliziertem Verlauf erfolgt eine Verlegung nach 24 bis 48 Stunden in das für die Patientinnen und Patienten wohnortnahe zuständige Krankenhaus. In Bremerhaven erfolgt der Transport in das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide in die dort spezialisierte Kardiologie.
Ob es tatsächlich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Vereinbarung und der Senkung der Sterblichkeitsraten gibt, kann anhand der Daten nicht belegt werden, aber unter der Annahme, dass
sich das Auftreten von Herzinfarkten in Bremen nicht grundlegend vom Bundesdurchschnitt unterscheidet, spricht diese Entwicklung für eine gute Akutversorgung in Bremen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Chapter des Motorradclubs ,Mongols’ in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.