Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wie allen aufgefallen sein wird, ist unsere Anfrage schon eine ganz lange Zeit her, und wir haben uns im Laufe der Zeit auch durchaus Gedanken darüber gemacht, ob wir diese Große Anfrage mit der Antwort, die wir bekommen haben, nicht zurückziehen wollen. Wir haben uns dann aber doch anders entschieden.
Dazu kurz ein paar einleitende Worte von mir, worum es eigentlich geht! Es geht darum, die Fraktion DIE LINKE wurde von Rechtsanwälten der Betroffenen informiert – bei den Grünen ist das meiner Kenntnis ähnlich gelaufen –, dass es bei Abschiebungen in bestimmte Länder zu Schwierigkeiten oder möglicherweise sogar zu Rechtswidrigkeiten gekommen ist. Daraufhin haben die Grünen eine Anfrage eingebracht. Wir haben uns zunächst mit den Betroffenen zusammengesetzt und haben dann diese Große Anfrage formuliert und wollen wissen: Was hat es mit dieser Sache auf sich?
In der Antwort des Senats, die wir bekommen haben und Ihnen allen vorliegt, steht dann tatsächlich, das finde ich schon erstaunlich, ich zitiere: „Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ‚Begutachtung der Reisefähigkeit von nicht aufenthaltsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern’ bereits ausgeführt, wurden an den Senator für Inneres und Sport von verschiedener Seite Fälle herangetragen, bezüglich derer der Umgang der Ausländerbehörde mit geltend gemachten gesundheitsbedingten Abschiebungsverboten kritisiert wurde. Das Verwaltungsgericht Bremen hat in Einzelfällen außerdem Abschiebungen gestoppt unter Hinweis auf eine nicht ausreichende Prüfung beziehungsweise Berücksichtigung krankheitsbedingter Abschiebungsverbote. Die daraufhin eingeleitete Überprüfung hat leider ergeben, dass mehrere Verfahren in der Ausländerbehörde Bremen fehlerhaft bearbeitet wurden. Zum einen hätten aufenthaltsbeendende Maßnahmen aufgrund vorliegender Gutachten gar nicht eingeleitet werden dürfen, zum anderen hätte eine weitere Sachverhaltsaufklärung, in der Regel durch Anforderung aktueller Gutachten beim Gesundheitsamt, erfolgen müssen. Der Senat bedauert diese fehlerhafte Bearbeitung in diesem äußerst sensiblen Bereich.“
Herr Senator Mäurer hat nun Kenntnis davon bekommen, und der Senator für Inneres hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um zukünftig eine korrekte Bearbeitung sicherzustellen. Das alles klingt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
so in Ordnung. Die Sache wurde in der Tat auch, wie ich finde, sehr gut und sehr offen behandelt, und ich fand es sehr anständig, dass es eingestanden und gesagt wurde, okay, wir machen es jetzt aber anders, wir machen es besser. Das, fanden wir, war eine gute Sache.
Wir haben dann das eine oder andere noch gehört und dann gesagt, wir machen jetzt eine eigene Große Anfrage. Jetzt ist uns zu Gehör gekommen – und das ist der Grund, warum wir diese Große Anfrage aufrechterhalten haben –, dass es mittlerweile einen Erlass des Senators für Inneres und Sport vom 3. Mai gibt, der mit der Überschrift betitelt ist, ich zitiere: „Übernahme von Kosten medizinischer Versorgung im Herkunftsland Abschiebungsbetroffener beziehungsweise Mitgabe von Medikamenten zur Vermei-dung von Abschiebungshindernissen“. Wir wissen nicht, ob bisher nach diesem Erlass einzelne Personen damit weiter abgeschoben wurden. Ich muss aber deutlich sagen, das ist jedenfalls für DIE LINKE nicht das, was wir uns aus der korrekten Bereinigung dieser Sache erwartet haben, denn im Grunde genommen steht ja darin, man will Abschiebungshindernisse vermeiden. Man vermeidet sie nach diesem Erlass dadurch, dass man eben sagt, okay, wir bezahlen das Auskurieren von Krankheiten, die dann vielleicht Abschiebehindernis hätten sein können, dadurch, dass wir sagen, in den Herkunftsländern bezahlen wir die medizinischen Kosten dafür, und dann gibt es Regeln bis zu zwei Jahren oder auch nicht.
Da fragen wir uns in der Tat, wenn das in unserer alten Anfrage auch nicht gestanden hat: In vielen dieser Länder gibt es überhaupt kein Gesundheitssystem. Wer soll da wie Geld bekommen, damit in einem Gesundheitssystem innerhalb von zwei Jahren Krankheiten behandelt werden? Das ist an einigen Stellen schwer vorstellbar. Es ist für mich auch schwer vorstellbar, dass man sagt, da ist jemand krank, er wird aber abgeschoben, dann bekommt er eben einen Beutel Medikamente mit, und man sagt, das wird dann schon gehen. Auch das finde ich schwer verständlich.
Ich muss sagen, wir können aus unserer Sicht allerdings nicht sagen, ob dieser Erlass jetzt tatsächlich zur Anwendung gekommen ist, ob Menschen damit abgeschoben wurden, ja oder nein. Wir haben unsere Große Anfrage, die sich ansonsten mittlerweile erübrigt hätte, aber aufrechterhalten, weil wir doch dringend darum bitten, dass Senator Mäurer in seiner Antwort dazu Stellung nimmt, wie es mit diesem Erlass ist und wie sein Verständnis von dieser Verhinderung von Abschiebungshindernissen eigentlich ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn auch der konkrete Anlass für diese Debatte einige Monate zurückliegt, geht es in dieser Debatte meiner Meinung nach trotzdem um ein hohes Gut, nämlich den Schutz vor Abschiebungen bei gesundheitlichen Hindernissen. Das haben Sie auch am Ende angesprochen. Wir alle stehen in der Verantwortung, dieses Gut zu schützen und zu bewahren. Deshalb haben wir, die Grünen, auch im Februar oder März, sofort nachdem uns diese zwei Fälle zu Ohren kamen, in denen die Ausländerbehörde trotz ärztlicher Gutachten die Abschiebung betrieb, eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt. Drei Tage später sprang die Fraktion DIE LINKE auch auf diesen Zug, mit welcher Intention auch immer, das möchte ich an dieser Stelle dahingestellt sein lassen. Ich fände es richtig und fair, wenn Sie inzwischen mit der Antwort zufrieden waren und das auch in Ordnung fanden, diese Große Anfrage einfach zurückzunehmen, damit man hier nicht trotz Zeitmangel noch einmal über solche Fälle diskutieren müsste.
Das zuständige Ressort hat meiner Meinung nach in seiner Antwort dargelegt, was parlamentarisches Fairplay ist. Aus der Antwort des Senats geht unverblümt hervor, dass tatsächlich Fehler gemacht worden sind, die nicht im Sinne der rot-grünen Regierung sind. Man hat nicht versucht, sich aus der Affäre zu ziehen, sondern, ich zitiere: „Der Senat bedauert die fehlerhafte Bearbeitung in diesem Bereich.“ Für diese ehrliche und verantwortungsvolle Haltung und Transparenz möchte ich auch an dieser Stelle Herrn Senator Mäurer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich danken!
Ebenso positiv ist, dass unverzügliche Maßnahmen zur Vermeidung solcher Fälle eingeleitet wurden. Die Fälle werden korrigiert, die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind instruiert worden, und bis auf Weiteres werden auch solche Fälle, krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse, grundsätzlich der Dienststellenleitung zur Sichtung vorgelegt. Dass dies ein Zeichen für den vom rot-grünen Senat eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Praxis ist, wird natürlich von den Kritikern in den Reihen der LINKEN nicht angemessen gesehen und zugegeben. Man will einfach nicht sehen, dass die Ära der Vorgängerregierung, die so lange eine harte Linie in diesen Fragen verfolgt hat, in der Verwaltung noch nachwirkt. Es ist wohl nur menschlich, dass eine langjährige, unter der Großen Koalition geforderte Vorgehensweise sich nicht einfach so ohne Weiteres in Luft auflöst, leider, möchte ich hinzufügen. Ich finde es daher wichtig festzuhalten, dass wir es mit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dieser integren und transparenten Einstellung des zuständigen Ressorts künftig immer besser schaffen werden, für die konsequente Beachtung humanitärer Standards bei Abschiebungen auch per Flugzeug zu sorgen.
Die Frage ist: Wie können wir trotz solcher Widersprüche menschlich agieren? Das ist die Herausforderung einer rot-grünen Regierung. Die Antwort ist Verzicht auf Abschiebevollzug, wenn die Flugreisetauglichkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Hierzu müssen auch kurz vor der Abschiebung auftretende Krankheitszustände durch hinreichend qualifiziertes Personal beziehungsweise durch unabhängige Gutachter untersucht werden.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung als Insider der bremischen Gesundheitsbehörde, was die sonstige Begutachtung bei gesundheitlichen Problemlagen anbelangt! Die dafür vom Bremer Gesundheitsamt entwickelten Kriterien sind bundesweit vorbildlich. Nach Aussagen des zuständigen Abteilungsleiters hält das Gesundheitsamt an dem Prinzip fest, nur nach anerkannten, rein fachlichen Gesichtspunkten zu begutachten und sich dabei weder durch Interessen des Patienten noch des behördlichen Auftraggebers beeinflussen zu lassen. Das Gesundheitsamt ist demnach zuversichtlich, dass sich die Innenbehörde nach Korrekturen der genannten Fälle auch an diese Gutachten hält. Für diese Haltung spricht meines Erachtens, dass das Ressort beabsichtigt, auf der Grundlage der gesundheitsamtlichen Kriterien einen Katalog zu erstellen, der für den Einsatz anderer Ärzte dann auch maßgeblich ist. Das ist in Ordnung, wenn wir gewährleisten, dass diese Kriterien dann auch durchgesetzt werden.
Wir müssen nicht das Rad neu erfinden und das Recht auch nicht. Wichtiger ist es, das Recht zugunsten der Betroffen dort anzuwenden, wo es bereits besteht, und das sollten wir eigentlich gemeinsam schaffen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit vor meiner Einbürgerung erin––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nern, wie es für mich gewesen ist, zum Ausländeramt zu gehen. Dieser Gang begann um 5 Uhr morgens damit, sich in der Reihe vor verschlossenen Türen anzustellen, um an die heiß begehrten Marken zu gelangen, die entschieden, ob das Anstellen erfolgreich oder leider vergebens war, da die Behörde nur eine bestimmte Anzahl Marken ausgegeben hatte. Wenn man es geschafft hatte, nach vierstündiger Wartezeit oder auch mehr zu seinem Sachbearbeiter zu gelangen, war es immer ein sehr beängstigendes Gefühl in diesen Räumen. Auf ein „Guten Morgen“ kam sehr selten eine Erwiderung, und das Gefühl, ein Mensch zweiter Klasse zu sein, war damals in der Ausländerbehörde bei mir ständig vertreten.
Meine Damen und Herren, warum erzähle ich Ihnen das? Weil diese Zeiten Gott sei Dank oder, besser gesagt, seit dieser Legislaturperiode und der erfolgreichen Arbeit der rot-grünen Regierung vorbei sind.
Seit dieser Zeit ist viel verändert worden: Vieles hat sich verbessert, und ich höre von freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hilfreich und zuvorkommend sind, obwohl sie in einem sehr schwierigen und sensiblen Bereich tätig sind. Diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten mein Dank und meine hohe Anerkennung für ihre Arbeit. Doch leider ist der Ruf dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die erfolgreiche Arbeit der rot-grünen Koalition auf diesem Gebiet durch einige wenige in der Ausländerbehörde tätigen Menschen ins Negative gezogen worden, sodass die Ausländerbehörde wieder einmal durch ihr Negativimage und die damaligen Bilder eingeholt worden ist. Ich bedauere dies sehr.
Wir reden hier darüber, dass Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Fällen, in denen eine Abschiebung eigentlich nicht hätte durchgeführt werden dürfen, weil die betroffene Person geltend gemacht hat, nicht reisefähig zu sein, daraufhin auf Abschiebung spezialisierte, aber wohl wenig qualifizierte Ärzte zum Flughafen geschickt haben, damit diese die Reisefähigkeit der betroffenen Person entgegen dem fachärztlichen Rat feststellen sollten. Wer hier so mit dem Schicksal von Menschen umgeht und sich womöglich noch mit Trophäen für jeden abgeschobenen Flüchtling schmückt, dem gilt meine Kritik und tiefste Verachtung!
Eine solche Praxis widerspricht sozialdemokratischen Grundwerten und den Grundwerten unserer Verfassung, die Menschenwürde und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit jedes Menschen zu achten, auch und gerade dann, wenn wir in Bremen durch Bundesgesetze zur Durchführung von
Maßnahmen verpflichtet sind, die wie eine Abschiebung so stark in die Rechte des Einzelnen eingreifen.
Was sind das für Ärzte, die so versuchen, an das schnelle Geld zu kommen? Ich zitiere aus dem Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai 2004: „Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer Reisefähigkeitsbescheinigung unter Missachtung fachärztlich festgestellter Abschiebungshindernisse, wie zum Beispiel in Behandlung stehende Traumatisierung, sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.“ Weiterhin fordert der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm die zuständigen Landesärztekammern auf, berufsrechtlich gegen Ärzte vorzugehen, die die einschlägigen Resolutionen der Ärzteschaft und die ethischen Grundsätze ärztlichen Handelns verletzen. Diesen Beschlüssen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen.
Wir begrüßen sehr, dass Senator Mäurer, wie in der Antwort des Senats zu lesen ist, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Vorkommnisse mit der Angelegenheit offen und ehrlich umgegangen ist und sofortige Abhilfe geschaffen hat, um eine korrekte Bearbeitung zukünftig sicherzustellen.
Ganz besonders hervorheben möchte ich, dass zukünftig immer ein Gutachten des Gesundheitsamtes einzuholen ist, wenn ein von den Betroffenen vorgelegtes privatärztliches Attest der Ausländerbehörde keine abschließende Beurteilung des Sachverhalts erlaubt, dass für kurzfristige Untersuchungen der Flugtauglichkeit der Senator für Inneres und Sport und die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales einen Kriterienkatalog für die im Einzelfall erforderliche ärztliche Qualifikation im Rahmen der Prüfung der Flugtauglichkeit erarbeiten werden und dass die Ärztekammer Bremen an der Erarbeitung dieser Kriterien beteiligt werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versichere Ihnen, dass wir von der SPD-Bürgerschaftsfraktion in Zukunft einen besonderen Blick auf diesen Bereich in der Ausländerbehörde richten werden, damit sich diese menschenverachtenden Ereignisse in Bremen nicht mehr wiederholen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
LINKE hat mit der Große Anfrage ein Thema aufgegriffen, das ausgesprochen vielschichtig und sensibel ist, es ist hier schon durchgeklungen. Von der Linksfraktion wurde jedoch dieses Thema sehr eindimensional behandelt. Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass staatliches Handeln nur im Rahmen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien vollzogen werden darf. Das gilt beim vorliegenden Thema natürlich auch für das Ausländeramt. Aber, meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter und Behörden können von der Politik und den Gesetzgebungsorganen völlig zu Recht erwarten, dass diese Gesetze, Verordnungen und Richtlinien praktikabel und den Umständen entsprechend angepasst werden. Sonst werden die dabei entstehenden Probleme auf dem Rücken der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ausgetragen.
Herr Senkal, Sie haben soeben darauf hingewiesen, dass es Einzelfälle im Ausländeramt gegeben hat, die zu Beanstandungen führten. Das ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass die Weisungslage für die Mitarbeiter dort sehr unklar war, weil der Senat eben entsprechende Hinweise nicht gegeben hat. Ob diese klaren Vorgaben bei dem menschlich schwierigen, hochsensiblen und ideologisch – und das ist ganz entscheidend – eingefärbten Thema Abschiebungen in Bremen vorliegen, wird von der CDUFraktion durchaus in Zweifel gezogen.
Aber der Reihe nach! Zunächst muss ich der Partei DIE LINKE den schweren Vorwurf machen, den Datenschutz mit Füßen getreten zu haben, indem sie in der Großen Anfrage mehrere Ärzte namentlich benannt hat, die im Auftrag des Ausländeramtes Atteste erstellt haben.
Daran ist für die CDU-Fraktion unschwer zu erkennen, wie rechtstaatlich und verfassungskonform Sie tatsächlich sind, wenn es aus Ihrer Sicht darum geht, nur das zu machen, was Ihnen passt.
Meine Damen und Herren, aus den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der Partei DIE LINKE und die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema geht hervor, dass bei einer nicht unerheblichen Anzahl von ausreisepflichtigen Ausländern die Abschiebung aufgrund einer von Ärzten, die von den Betroffenen beauftragt worden sind, diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung nicht vollzogen werden konnte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes haben nach Angaben des Senats – das ist hier auch schon angesprochen worden – entgegen der Weisungslage andere Ärzte mit einer Überprüfung dieser nicht vorhandenen Reisefähigkeit beauftragt. Das Gesundheitsamt – so hört man aus dem Ausländeramt – war dazu weder zeitlich noch fachlich in der Lage.
Der Senat teilt nun in der Antwort mit, er hält diese Praxis für nicht tragbar, und hat per Erlass entschieden, dass das Gesundheitsamt diese Überprüfung vornehmen soll. Auch das ist hier schon angesprochen worden. Der Senat sagt jedoch nichts darüber, inwieweit das Gesundheitsamt überhaupt fachlich und personell zu diesen Untersuchungen befähigt ist und in wie vielen Fällen Gutachten zur Reisefähigkeit und mit welchem Ergebnis erstattet worden sind. Der Senat teilt dagegen ohne Begründung mit, dass die Gesundheitsämter Untersuchungen zur Flugtauglichkeit nicht durchführen können. Verehrter Senat, Reisefähigkeit wird angeblich untersucht, aber nicht die Flugfähigkeit? Für uns passt das nicht zusammen.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen nicht erst seit dem Vorfall beim Stadtamt vor einigen Wochen, dass die Mitarbeiter im Ausländeramt unter einem enormen psychischen und physischen Druck stehen. Wenn dazu noch eine völlig unklare Weisungslage des Senats vorliegt, ist der große Frust vorprogrammiert. Die CDU-Fraktion erwartet deswegen vom Senat, dass er konkret aufzeigt, welche Möglichkeiten der Überprüfung der von ausreisepflichtigen Personen vorgelegten Atteste vorhanden sind und in welchem Zeitraum und zu welchen medizinischen Fragestellungen das Gesundheitsamt entsprechende Gutachten fertigt und vorlegen kann.
Sollte der Senat heute dazu keine ausreichenden Antworten geben können, werden wir diesbezüglich eine förmliche Anfrage an den Senat richten. Wir werden nicht zulassen, dass der Senat dem Gesundheitsamt keine klaren Anweisungen gibt, denn für uns ist nicht hinnehmbar, dass von Privatärzten gemachte Aussagen zur Reiseunfähigkeit ohne weitere amtsärztliche Überprüfung dazu führen, dass eine nicht unerhebliche Zahl von ausreisepflichtigen Asylantragstellern praktisch dauerhaft geduldet werden muss. Dabei entstehen erhebliche Kosten für den Steuerzahler und möglicherweise Ungleichbehandlungen bei ausreisepflichtigen Antragstellern. Nicht zuletzt ist für die CDU-Fraktion von Bedeutung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine klare und nachvollziehbare Rechts- und Verordnungslage ohne ideologische Einflussnahme zur Verfügung gestellt bekommen. – Vielen Dank!