Protocol of the Session on September 29, 2010

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Der Senat begrüßt grundsätzlich das Vorhaben „Bundesinitiative SchwerpunktKitas zur Sprach- und Integrationsförderung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel des Programms ist es, Kinder mit Migrationshintergrund und/oder Kinder aus bildungsfernen Schichten in ihrer Sprachentwicklung zu fördern. Betont wird, dass Sprachförderung als eine Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, die gezielte Einzelförderung zulässt und dass Sprachförderung von Anfang an, also ab Eintritt in die Kindertageseinrichtung, stattfinden soll. Mit diesem Verständnis von Sprachförderung entspricht das Programm auch der fachlichen Ausrichtung der frühkindlichen Sprachförderung in Bremen.

Zielvereinbarungen, weitere Konkretisierungen und Verfahrensmodalitäten sollen zwischen dem Bundesministerium und den Landesministerien bis Mitte/ Ende Oktober 2010 abgestimmt werden. Um sicherzustellen, dass auch Kindertageseinrichtungen des Landes Bremen von dem Programm profitieren, wird die zuständige Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales die Träger von Kindertageseinrichtungen und das Amt für Jugend, Familie und Frauen in Bremerhaven zeitnah über das Programm informieren und notwendige Abstimmungen in die Wege leiten. In der Abstimmung mit den Trägern wird auch zu beraten sein, wie bisherige Sprachfördermaßnahmen fachlich sinnvoll mit dem Bundesprogramm verknüpft werden können. Gefördert werden sollen Kindertageseinrichtungen mit einem vergleichsweise hohen Anteil von Kindern, die einen Sprachförderbedarf haben. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ahrens, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie sagten, dass Sie im Oktober zu Vereinbarungen kommen werden. Wären Sie bereit, wenn die Beratungen weiter vorangeschritten sind, dies den zuständigen Ausschüssen und Deputationen zur Kenntnis zu geben?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn es klappt, dieses Programm hier hinzubekommen, und wenn es gut ist, wird das selbstverständlich im Jugendhilfeausschuss und in der Sozialdeputation berichtet und dargestellt werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Waffenkontrollen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Waffenbesitzer gibt es im Land Bremen insgesamt, und wie viele sollen davon jetzt im Zuge der vom Senat angekündigten verschärften Kontrollen überprüft werden?

Zweitens: Wie viele und wie lange sollen die pensionierten Beamten für diese Kontrollen beauftragt werden, und wie viel kostet der Einsatz dieser pensionierten Beamten?

Drittens: Wie sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Waffenbesitzer nach Abzug der pensionierten Beamten sichergestellt werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Land Bremen sind zurzeit rund 7 900 Waffenbesitzer und -besitzerinnen bei den Waffenbehörden registriert. Die Waffenbehörden streben an, sich bei möglichst vielen Waffenbesitzern vor Ort von der sicheren Aufbewahrung der Waffen zu überzeugen. Im Vordergrund stehen dabei diejenigen, bei denen die sichere Aufbewahrung der Waffenbehörde noch nicht nachgewiesen worden ist. Die Waffenbehörden lassen sich bei jedem Kontakt, sei es aufgrund eines Neuerwerbs von Waffen oder einer sonst erforderlichen Ausstellung oder Änderung von waffenrechtlichen Dokumenten, auch die sichere Aufbewahrung der Waffen nachweisen.

Zu Frage 2: Es konnten sieben pensionierte Polizeibeamte für die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung als Unterstützung für die Waffenbehörde des Stadtamtes gewonnen werden. Der Einsatz der Beamten erfolgt zunächst bis Ende Oktober. Nach Auswertung der Ergebnisse wird über den weiteren Fortgang entschieden. Der Einsatz der Beamten wird mit 12,62 Euro pro Stunde vergütet. Die Gesamtkosten der Maßnahmen lassen sich erst nach ihrem Abschluss beziffern.

Zu Frage 3: Soweit die pensionierten Polizeibeamten nicht mehr zur Verfügung stehen, werden Kontrollen der sicheren Aufbewahrung wie bisher durch eigenes Personal der Waffenbehörde durchgeführt. Der Umfang der Kontrollen hängt unter anderem davon ab, wie lange die pensionierten Beamten eingesetzt werden konnten, wie viele Überprüfungen mit welchen Ergebnissen sie in diesem Zeitraum durchgeführt haben und wie viele Überprüfungen noch offen und erforderlich sind. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben soeben gesagt, dass in der Vergangenheit schon einige Kontrollen durchgeführt und dabei einige Vorfälle registriert wurden, bei denen die Waffen nicht sicher aufbewahrt worden sind. Können Sie uns sagen, wie viele Kontrollen durchgeführt wurden und in wie vielen Fällen die nicht sichere Aufbewahrung festgestellt wurde?

Bitte, Herr Senator!

Es waren nach meiner Erkenntnis ungefähr 80 Besuche, und wenn ich sage, es gab einige Vorfälle, ist das nur noch eine Beschönigung der Gegebenheiten. Das Ergebnis war einfach katastrophal: 80 bis 90 Prozent aller Besuche endeten mit einer Beanstandung, und wir haben darüber berichtet, dass die Waffen überall gefunden wurden, nur nicht da, wo sie hingehört haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kann man dann davon ausgehen, Herr Senator, dass bei den 7 900 Waffenbesitzkarteninhaberinnen und -inhabern so gut wie noch keine Kontrollen durchgeführt worden sind mit Ausnahme dieser von Ihnen dargestellten 80 Besuche?

Bitte, Herr Senator!

Ja, ich habe das eingangs geschildert: Bevor wir diese neue Rechtslage hatten, war es nahezu unmöglich, überhaupt Kontrollen durchzuführen, dafür gab es keine Ermächtigung. Das wurde geändert. Jetzt laufen die Programme, und ich muss sagen, ich habe überhaupt keine Zweifel. Wir machen das jetzt vier Wochen lang, und die Ergebnisse sind beachtlich. Es sind bereits 100 Waffen freiwillig abgegeben worden. Das zeigt auch, dass es bei der Bevölkerung eigentlich nur eines Anstoßes bedarf, dass jemand vorbeikommt und fragt: Brauchen Sie diese Waffe wirklich? Es sind viele ältere Menschen, die sehr dankbar sind, dass die Kollegen diese Waffen gleich mitnehmen, und wir machen auch allen das Angebot: Wenn Sie Angst haben, zur Waffenbehörde selbst zu gehen, rufen Sie Ihr zuständiges Polizeirevier an, die Kolleginnen und Kollegen kommen im Zweifel persönlich vorbei und holen die Waffen bei Ihnen ab!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was passiert, wenn festgestellt wird, dass die Waffen nicht sicher aufbewahrt werden?

Bitte, Herr Senator!

Das hängt dann vom Einzelfall ab. Es gibt Sanktionen, es gibt Bußgelder, natürlich, wer grob fahrlässig handelt, riskiert, dass seine Waffe eingezogen wird, und in jedem Fall darf er die Waffe nur dann behalten, wenn zukünftig sichergestellt ist, dass entsprechende Panzersicherungs- oder Sicherungsschränke da sind, wo die Waffen hineingehören.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden: Notfalls wird in solchen Fällen die Waffe dann beschlagnahmt, sichergestellt?

Bitte, Herr Senator!

Das ist die logische Konsequenz aus diesem Fehlverhalten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben angedeutet, Herr Senator, dass es die Möglichkeit gibt – rund 100 Waffenbesitzer haben schon davon Gebrauch gemacht –, Waffen abzugeben. Halten Sie es für sinnvoll, dass das durch Polizei mit Streifenwagen, mit zwei Beamten besetzt, durchgeführt wird? Das ist ja auch eine Kostenfrage.

Bitte, Herr Senator!

Der normale Weg, und darauf möchte ich noch einmal hinweisen, ist natürlich, dass man die Waffe dann bei der Waffenbehörde auch abgibt. Das kann ja auch der Normalfall bleiben. Ich weiß aber, dass viele ältere Menschen, insbesondere die, die Waffen geerbt haben, große Probleme damit haben, mit einer großen Waffe in eine Straßenbahn zu steigen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Möglichst nicht an diesem Wo- chenende, wenn es geht!)

Deswegen, finde ich, ist das überhaupt kein Thema. Wir haben unsere bürgernahe Polizei, und die kommt auch gern einmal vorbei, weil das überhaupt kein Thema für sie ist.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Instituut för nedderdüütsch Spraak“.

Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Buhlert, Dr. Möllenstädt un de Fraktschoon vun de FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wi frogt den Senaat:

Erstens: Wecke Utwirkungern hett na Meenung vom Senaat de vörruttsichtliche Obhebung vom INSVertrag von Sleswig-Holsteen?

Twetens: Sütt de Senat Möglichkeiten, de Gelder ut Sleswig-Holsteen ut anneren Quellen to ersetten un hett he hier all watt ünnernomen?

Drittens: Wecke Mootnohmen well de Senaat insetten, üm den Bestand vom Institut to seckern un wecke Bedütung hett de Inrichtung vör den Senaat?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Emigholz.