jährige unbegleitete Flüchtlinge ein Thema. Lang genug waren sie die vergessenen Kinder der Politik. Dabei haben gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit besonders schwierigen Problemen zu kämpfen. Sie kommen allein auf beschwerlichem Weg in ein völlig fremdes Land, dessen Kultur und Sprache sie nicht kennen. Häufig sind sie traumatisiert durch Erlebnisse in ihrem Heimatland und auf der Flucht. Einige haben ihre Familien verloren. Viele haben Schulden bei Schleusern. Diese große Bandbreite an schweren Schicksalen dieser jungen Menschen erfordert eine besondere Aufmerksamkeit bei Behörden, Aufnahmeeinrichtungen, der Politik und der Gesellschaft.
Erst seit letztem Oktober erhalten alle unbegleitenden minderjährigen Flüchtlinge in Bremen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Davor sah die Situation etwas anders aus. Außerdem fand nicht in allen Fällen eine Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen statt. Zwischen 2006 und 2008 wurden zwei minderjährige unbegleitete Flüchtlinge nicht in Obhut genommen. Infolgedessen wurden sie in Unterkünften für Erwachsene untergebracht. Diese Asylheime entsprechen aber nicht den Ansprüchen des Kindeswohls. Seit dem 1. Oktober 2005 ist eine zwingende Inobhutnahme bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Paragraf 42 des SGB VIII vorgeschrieben.
Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD enthält gute Punkte, geht aus unserer Sicht aber nicht weit genug. Deswegen haben wir seine Ergänzung beantragt, die ich Ihnen erläutern möchte. In Punkt 3 beantragen wir die Unterstützung von Einzelvormundschaften bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. Der Senat unterstützt Einzelvormundschaften, allerdings ist es im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bei einer ideellen Unterstützung geblieben. Wir fordern auch die finanzielle Unterstützung.
In Punkt 4 fordern wir juristische Beratung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bisher haben sie kaum Zugang zu ausreichend qualifizierter und kostenloser Rechtsberatung, obwohl sie häufig mit komplizierten Rechtsfragen konfrontiert sind. Es bedarf einer kostenlosen, unabhängigen, qualifizierten und spezialisierten aufenthaltsrechtlichen Beratung.
In Punkt 5 fordern wir bedarfsgerechte Bildungsangebote. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Bremen einen begrenzten Zugang zu Bildungsund Ausbildungsangeboten. Diese minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge sind zwar schulpflichtig, aber geeignete und ausreichende Bildungsgänge und Sprachkurse stehen kaum zur Verfügung. Das widerspricht dem Artikel 14 der Europäischen Grundrechtscharta, nach der „jede Person das Recht auf Bildung,
In Punkt 6 fordern wir die Unterstützung der psychotherapeutischen Beratung und Behandlung. REFUGIO zum Beispiel ist in diesem Bereich die einzige institutionelle Anlaufstelle für traumatisierte Flüchtlinge. Dort übersteigt der Beratungsbedarf aber die Kapazität. Eine langfristige Sicherung personeller und finanzieller Mittel ist an dieser Stelle notwendig.
In Punkt 7 fordern wir den Senat auf zu prüfen, ob eine Clearingstelle eingerichtet werden sollte. Dort würde direkt nach der Ankunft von Flüchtlingen geklärt werden, wo sie untergebracht werden sollten, welche Unterstützung sie brauchen, welche medizinische Behandlung notwendig ist, akut oder mittelfristig, und weitere Bedarfe. Auch aufenthaltsrechtliche Fragen könnten dort geklärt werden.
In Punkt 8 fordern wir, dass zukünftig Abschiebungen und Abschiebehaft von Minderjährigen ausgeschlossen werden.
Die Abschiebehaft an sich ist ein Schandfleck in unserem Rechtssystem. Sie beraubt Menschen der Freiheit, ohne dass sie ein Verbrechen begangen haben. Spätestens wenn es zu Suiziden kommt, müssen sich die Verantwortlichen über die Vertretbarkeit von Abschiebehaft Gedanken machen. Nach dem Freitod eines minderjährigen Flüchtlings in der Abschiebehaft in Hamburg im März dieses Jahres hat der Hamburger Innensenator die Aussetzung von Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge eingeleitet.
In Bremen wurden im Jahr 2008 zwei Minderjährige in Abschiebehaft genommen. Eine Person war 16 Jahre und die andere 14 Jahre alt. Eine der beiden Personen wurde daraufhin abgeschoben. Unserer Meinung nach dürfen Minderjährige so nicht behandelt werden. Das Kindeswohl muss einen Vorrang vor dem Aufenthaltsrecht haben.
Die Punkte, die die Bundesebene betreffen, werde ich in meinem zweiten Wortbeitrag vortragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir als FDPFraktion unterstützen diesen Antrag und das zugrundeliegende Anliegen. Wir als FDP finden es ein gutes Zeichen des Parlamentarismus, wenn auch die Regierungsfraktionen die Aufgabe ernst nehmen, den Senat zu kontrollieren, und ihn auf Fehler und Missstände aufmerksam machen. Und dies hat ja auch zu Veränderungen geführt.
Wir haben gehört, dass seit Herbst letzen Jahres Veränderungen hier in der bremischen Praxis eingetreten sind. Ich finde es ein gutes Zeichen, wenn wir jetzt darüber sprechen können. Wenn mir und uns zu Ohren kommt, dass minderjährige Flüchtlinge auch in Bremen nicht zu ihrem Recht kommen oder gekommen sind, lässt uns das nicht kalt und kann uns das nicht kalt lassen. Das muss und musste eben auch sofort abgestellt werden. Ich verstehe nur überhaupt nicht, dass Sie hier wenig Selbstkritik haben anklingen lassen, eher als Samariter aufgetreten sind und die Rechte der Kinder und Jugendlichen einfordern. Ein wenig mehr Bescheidenheit wäre hier vielleicht angebracht gewesen! Es war doch der von Ihnen getragene Senat, den Sie hier zu Recht und entsprechend Ihren demokratischen Aufgaben an seine gesetzlichen Verpflichtungen erinnert haben.
Sie haben gesetzliche Grundlagen aufgezählt. Dabei haben Sie meiner Meinung nach den entscheidenden Punkt vergessen, und das ist der Paragraf 42 des SGB VIII. Dort ist klar geregelt, dass das Jugendamt verpflichtet ist – und ich wiederhole das, verpflichtet ist –, unbegleitet nach Deutschland kommende Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen. Nicht mehr und nicht weniger! Dagegen ist verstoßen worden. Man muss sehen, damit wurde der Senat dem Kindeswohl nicht gerecht.
Wie das ausgestaltet werden sollte, darauf ist eingegangen worden. Auch wir sind der Meinung, dass es gut ist, wenn hier Pflegeeltern eingesetzt werden. Gute Pflegeeltern sind immer besser als Heime. Auch für diese Gruppe von Kindern und Jugendlichen ist das sicher so. Doch Frau Troedel, wenn Sie dann sagen, wir wollen für diese Gruppe generell Einzelvormundschaften, dann stößt das bei mir nicht auf Verständnis. Ich kenne auch den Vorzug von Einzelvormundschaften, dass es einen Vorrang dafür gibt und dass es auch das Ziel gibt, davon mehr einzuführen, denn Amtsvormundschaften sind sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Es geht aber immer darum, den Einzelfall zu prüfen, zu schauen, ob er geeignet ist. Die Frage der Vormundschaft ist eine Frage, die während des Aufenthalts geklärt wird, aber doch nicht am ersten Tag. Insofern ist das in Ihrem Antrag eine Sache, die fehlgeht.
Es geht dann auch darum, das Alter festzustellen. Wir haben die ganzen Schicksale und schlimme Dinge gehört, die Kinder erlitten haben, die hierherkommen. Es gibt aber unter denen, die hierherkommen und die minderjährig sind oder behaupten, es zu sein,
Menschen, die dies ausnutzen, da sie unser Strafgesetzbuch kennen und wissen, dass es dort gewisse – ich will es mal nennen – weniger scharfe Restriktionen für Minderjährige und unter 14-Jährige gibt. Die Frage, die ich damit ansprechen will, vor der wir nicht die Augen verschließen dürfen, ist die, dass es, ich betone, einen kleinen Teil Menschen darunter gibt, die hierherkommen, um mit Drogen zu dealen, womit wir auch umgehen müssen. Da ist das aber dann genau der richtige Weg, dass eine Inobhutnahme und eine Arbeit des Jugendamtes stattfindet, damit diese Maßnahmen greifen und Minderjährige, die hierherkommen, eben nicht die Chance haben, straffällig zu werden.
Es geht um eine kindgerechte Unterbringung, die in Asylbewerberunterkünften nicht gewährleistet ist, und vor allem um kindgerechte, jugendgerechte psychologische Betreuung. Dazu muss das Jugendamt eingeschaltet werden und sich kümmern. Gesetzlich vorgeschrieben ist das längst und wird jetzt hoffentlich auch durchgängig so gemacht. Wir werden das als FDP-Fraktion im Auge behalten. In der Vergangenheit, das ist erwähnt worden, ist das leider nicht immer geschehen. Den Koalitionsantrag werden wir deswegen unterstützen.
Die Änderungswünsche der LINKEN lehnen wir ab. Ich habe ein Argument genannt. Ein anderes Argument ist, dass Sie das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen wollen, das teilen wir nicht. Das geht irgendwie in die falsche Richtung. Da sollten Sie noch einmal in der Tat überlegen, ob das der richtige Weg ist.
Unsere Ablehnung gilt jedoch nicht nur dem Antrag der LINKEN, sondern, wie gesagt, auch ein bisschen der fehlenden Selbstkritik. Wenn Frau Krümpfer dann zu Recht darauf hinweist, dass die Bundesregierung die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt unterzeichnet hat, frage ich: Welche Bundesregierung war das denn? War das vielleicht die Große Koalition, eine Koalition aus SPD und CDU? Ich bin froh, dass die Bundesregierung jetzt darüber nachdenkt, die Konvention vollständig anzuerkennen, damit unbegleitete Flüchtlinge auch zu ihrem Recht kommen. Insofern wünschte ich mir doch ein bisschen mehr Bescheidenheit, statt hier nur die Retterrolle zu geben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
dem Antrag von Rot-Grün zustimmen. Für uns ist von großer Bedeutung, dass diese verletzliche Gruppe unter den Flüchtlingen eines besonderen Schutzes der staatlichen Organe bedarf.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass deshalb das Jugendamt, wie im Antrag gefordert, von Anfang an zwecks individueller Hilfe bei unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen und Flüchtlingen eingebunden werden muss. Offensichtlich, und Herr Dr. Buhlert hat eben darauf hingewiesen, hat der Senat in diesem Bereich in der Vergangenheit aber nicht ausreichend gearbeitet. Die Unterbringung dieser Jugendlichen und Kinder sollte zunächst in entsprechenden Erstversorgungseinrichtungen erfolgen und danach soweit möglich in Pflegefamilien. Weiterhin ist aus unserer Sicht bei diesen Betroffenen von großer Bedeutung, dass je nach Alter Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen organisiert werden. Dazu gehört natürlich auch der Schulbesuch. Bei diesen Kindern und Jugendlichen, die in der Regel unter schwierigsten Bedingungen nach Deutschland gekommenen sind, werden in den meisten Fällen die Asylverfahren formal abgelehnt, da sie nicht als politisch Verfolgte gelten. Gleichwohl ist es nach unserer Sicht eine humanitäre Pflicht, ein transparentes und kindeswohlorientiertes Verfahren im Rahmen der Inobhutnahme zu gewährleisten. In vielen Fällen liegen keine Ausweispapiere vor, und das tatsächliche Geburtsdatum ist nicht bekannt. Die zuständigen Behörden legen dann häufig ein fiktives Alter fest oder beantragen, wie schon angesprochen, die medizinische Altersfeststellung. Dabei ist es auch aus unserer Sicht erforderlich, dass die angeführte Altersfeststellung bundesweit standardisiert wird und nachvollziehbar begründet werden muss.
Aus medizinischer Sicht ist allerdings unbestritten, dass eine präzise Feststellung auf den Monat genau nicht möglich ist. Dies gilt es zu berücksichtigen und gegebenenfalls zugunsten der Betroffenen auszulegen, wenn die Altersgrenze von 16 Jahren infrage kommt – Frau Krümpfer hat schon darauf hingewiesen –, denn mit diesem Alter beginnt die volle Verfahrensfähigkeit mit allen Konsequenzen. Bei Jüngeren entscheidet darüber dagegen ein bestellter Vormund. Meine Damen und Herren, bei der Beurteilung dieses Problems ist für uns auch von Bedeutung, dass junge Flüchtlinge, die als Minderjährige eingereist sind und die sich inzwischen gut integriert haben sowie straffrei geblieben sind, ein Bleiberecht in Deutschland erhalten sollten, damit die fortlaufende Erteilung von Kettenduldungen unterbleiben kann.
Allerdings, meine Damen und Herren, darf damit nicht der unbegrenzte Nachzug von Familienangehörigen ermöglicht werden. Aus den genannten Gründen unterstützen wir den Antrag von Rot-Grün. Meine Damen und Herren, wir fordern den Senat darüber hinaus aber auf, neben der im Antrag aufgeführten Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration auch der Innendeputation einmal jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
Den Änderungsantrag der LINKEN lehnen wir ab, da er einerseits nur Forderungen aus dem Antrag von Rot-Grün wiederholt und andererseits Rechtsänderungen im Asylbewerberleistungsgesetz initiieren will, die wir nicht mittragen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde mich in diesem Redebeitrag vor allem auf die Sachen, die mit diesem Antrag zu tun haben, konzentrieren. Da ich mich besonders über die breite Zustimmung zu diesem Antrag freue, will ich das nicht zerstören, sonst muss ich mich in manchen Fragen – was die Rahmenbedingungen, Unterbringung, generelle Situation, bundesweite Fragen, jugendliche Flüchtlinge, Kinder und Jugendliche betrifft – mit der CDU und der FDP um einiges streiten. Deshalb werde ich mich erst einmal nur auf die Fragen, welche mit unserem Antrag zu tun haben, konzentrieren.
Vor allem wollte ich zu dem Änderungsantrag der LINKEN einiges sagen. In dem Änderungsantrag fordern Sie zum Beispiel eine verstärkte Förderung von Einzelvormundschaften. Sie wissen, die Vormundschaften werden sorgfältig geprüft, das hat ja auch noch einmal in der Debatte Herr Staatsrat Dr. Schuster zum Ausdruck gebracht. Ich halte das auch für sehr wichtig, denn wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Familie beziehungsweise sogar in der eigenen Familie integriert werden muss, ist das eine Herausforderung sowohl für das Kind als auch für die Eltern. Neben vielen rechtlichen Fragen, die hier geklärt werden müssen, ist auch, denke ich, die Reichweite der kulturellen Vielfalt, womit diese Familie und auch dieses Kind sich auseinandersetzen müssen, unheimlich groß. Deshalb finde ich, das muss schon vorher sorgfältig geprüft werden.
Ob eine Einzelvormundschaft in jedem Fall besser ist als eine institutionelle Vormundschaft, ist schon fraglich, das heißt, wir müssen wirklich konkret bei jedem Fall schauen, ob hier eine Einzelvormundschaft infrage kommt. Eine Einzelvormundschaft, wie ge––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sagt, bringt oft Probleme und Risiken mit sich. Deshalb wollen wir gerade bei solchen schwierigen Fällen nicht die Behörde, nicht die Verwaltung aus der Verantwortung entlassen. Im Gegenteil, wir wollen, dass das Jugendamt dabei ist.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN: Wir wissen, dass die EU-Verfahrensrichtlinie 2005/85 eine umfassende Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen vorsieht, das ist richtig. Dies umzusetzen ist auch wünschenswert, aber im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland“ sollen die geltenden Regelungen gründlich überprüft und geändert werden. Hier hat meiner Meinung nach auch ein nationales Clearingverfahren seinen richtigen Platz.
Ferner fordert der Änderungsantrag unter Berufung auf die Europäische Grundrechtecharta die Ausweitung und berufsorientierte Ausrichtung von Weiterbildung. Hier ist summarisch von einem Recht auf berufliche Weiterbildung die Rede. Im Artikel 14 Absatz 1 der Europäischen Grundrechtecharta heißt es aber: „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zu beruflicher Ausbildung und Weiterbildung.“ Von einer ausdrücklichen Verankerung dieses Rechts kann aber keine Rede sein. Deshalb ist auch das von Frau Troedel Gesagte sachlich falsch.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Antrag ein Verfahren im Detail schon vorgeschlagen, das im Wesentlichen viele Punkte, was in einem Clearingverfahren passiert, berücksichtigt. Das ist die Unterbringung in Pflegefamilien unter zwingender Einhaltung des Jugendamtes, Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern im gesamten Verfahren, nachvollziehbare und transparente Dokumentation von Altersfestlegung und schließlich eine Berichtspflicht, wobei dieses ganze Verfahren – ich weiß nicht, welche Vorstellung Sie haben – ohne eine Betreuung und Beratung sowohl rechtlich als auch sozial doch gar nicht laufen kann.
Zu Punkt 8 des Änderungsantrags, was die Abschiebungsfrage betrifft, ist zu erwähnen, dass wir wissen, dass nach ständiger Rechtsprechung unbegleitete Jugendliche nicht abgeschoben und deshalb auch nicht in Abschiebehaft genommen werden. Selbstverständlich müssen wir auf die konsequente Beachtung der Kinderschutzprinzipien während des gesamten Verfahrens achten, deshalb auch unser Antrag. Das haben wir auch in unserem Antrag gefordert, und ich finde es hier notwendig, dass das Jugendamt beteiligt ist.
Auf den Bundesrat gehe ich nicht ein, meine Kollegin Frau Krümpfer ist bereits darauf eingegangen, dass inzwischen die Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Bundesrat schon passiert ist. Diese Initiative ist ja auch von Bremen gekommen.