Das ist ja sein gutes Recht, dadurch wird es aber nicht besser und nicht richtiger, meine Damen und Herren!
Es wird doch grundsätzlich nicht das Kündigungsrecht verändert. Es wird eine Gleichstellung bei Eigenbedarf geben, und was das bedeutet, hat das Bundesverwaltungsgericht gerade in einem Urteil vor ein paar Tagen festgestellt. Das können Sie nachlesen! Es geht um die wirtschaftliche Angemessenheit. Alle anderen Dinge bleiben doch völlig unberührt. Sie sind doch davon gar nicht betroffen, das ist Ihnen auch hier mehrfach von den Rednern der Berliner Koalition gesagt worden. Deswegen ist es wirklich abwegig zu behaupten, dass wir hier schlimme Dinge vorhaben. Sie müssen sich jetzt allerdings ein bisschen von der LINKEN absetzen, damit Sie nicht in einen Topf geworfen werden, und jetzt fangen Sie mit der Eierei an. Das werden wir Ihnen aber nicht durchlassen, da werden wir in den nächsten Monaten genau aufpassen!
(Beifall bei der CDU) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Präsident Weber: Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Richter. Abg. Richter (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist doch schön, dass über 99 Prozent aller Mietverhältnisse ohne Probleme verlaufen,
ohne Schwierigkeiten miteinander: Man setzt sich bei Problemen zusammen, man diskutiert darüber, löst in der Regel auch solche Fragen wie Eigenbedarf. Es gibt knapp ein Prozent an Mietverhältnissen, bei denen es zu Problemen kommt, und über die unterhalten wir uns möglicherweise.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Bei 40 Millionen Mietern ist ein Pro- zent auch eine Menge!)
Ich finde es nicht gerade besonders freundlich, um das einmal sehr vorsichtig auszudrücken, wenn hier wieder gesagt wird, jemand, der sein ganzes Leben gearbeitet und sich in dieser Zeit seine eigenen vier Wände abgespart hat und nun wirklich krank ist, soll ausziehen und in ein Pflegeheim gehen, weil er kein Pflegepersonal in seinem Hause unterbringen kann und seine Mieter dürfen weiter wohnen bleiben. Wo ist da die soziale Gerechtigkeit? Das frage ich Sie wirklich. Da nützen Ihre Zwischenrufe auch nicht.
Sie sollten sich wirklich einmal mit Mietrecht beschäftigen. Wenn es bei dieser neunmonatigen Kündigungsfrist bleibt, dann darf eine Vermieterin oder ein Vermieter nach neun Monaten eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Wenn es dann zum Streit kommt, ist es auch in Bremen bei den Gerichten so, dass sich das Verfahren um 14 bis 15 Monate hinauszögert. Dann sind wir bei zwei Jahren. Das ist eine Zeit, in der man dann eventuell noch irgendwie in der Wohnung vegetieren kann, wenn man nicht mehr kann. Denn es geht nur um Eigenbedarf, sonst gibt es keinen Kündigungsgrund für Vermieter, das muss doch auch einmal in Ihre Köpfe hineingehen, wenn Sie sich einmal das BGB anschauen.
Das ist aber so, weil das Mietrecht nicht entsozialisiert wird, sondern das Mietrecht soll bleiben wie es ist. Das bedeutet, nur wenn man seine Miete nicht zahlt, dann kann einem gekündigt werden, sonst nicht. Das Thema Mietnomaden wurde ja von Herrn Brumma angesprochen: Wenn Mietausfälle und Schäden durch Mietnomaden verursacht werden, die erheblichen Umfang haben können, teilweise mit Zusatzkosten im fünfstelligen Bereich, dann leiden auch die anderen Mieter in diesem Haus, denn sie sind letztendlich auch davon betroffen, wenn auf einmal die
Miete erhöht werden muss, weil andernfalls der Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Man muss das immer ein bisschen genauer und differenzierter betrachten, dann wird ein Schuh daraus. Da müssen Sie wirklich alle noch viel lernen!
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Herr Richter, auch ich finde es ein sehr hohes Gut, dass wir einen sehr hohen Mietfrieden haben. Das könnte aber auch an der jetzigen Gesetzgebung liegen.
Ich will den Blick noch einmal zurück richten. Im Jahr 2001 wurde das Mietrecht zuletzt novelliert mit Zustimmung Bremens im Bundesrat. Es gab zwei Schwerpunkte. Zum einen ging es um die Herabsetzung der sogenannten Kappungsgrenze, das betrifft also die Höchstgrenze der Mieterhöhung nach drei Jahren, die wurde von 30 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Zum anderen, bezogen auf die Kündigung, wurde eingeführt, dass die Kündigungsfrist für den Mieter immer drei Monate beträgt. Das waren die beiden entscheidenden Novellierungselemente. Es ist sicherlich auch ein Zeichen dafür, dass diese Entscheidung weise war, dass auch in den darauffolgenden Regierungen dieses Thema von der Seite her nicht angefasst wurde. Das sollten Sie sich noch einmal überlegen, ob Sie das wirklich tun wollen! Ansonsten sprechen wir in der Tat über ungelegte Eier, das wurde bereits mehrmals gesagt, das ist eine halbe Seite im Koalitionsvertrag, wo Willensbekundungen stehen.
Zu dem Antrag der LINKEN möchte ich Folgendes sagen: Zum ersten Punkt, die berechtigten Schutzinteressen der Mieter sollen gewahrt bleiben, uneingeschränkte Zustimmung! Zweitens, Verkürzungen der Kündigungsfristen zugunsten der Vermieter werden abgelehnt. Auch da kann man zustimmen. Drittens, nach geltendem Recht müssen Mieter und Mieterinnen Modernisierungen dulden. Das Recht auf Mietminderung und Schadensersatz bei Fehlverhalten des Vermieters bleibt unberührt. Es gibt in der Tat keinerlei Veranlassung, diese Regelung zu ändern.
Um die Durchführung von Klimaschutzsanierungen am Gebäudebestand zu beschleunigen – das ist allerdings ein sehr wichtiger Gedanke –, kommt es darauf an, dass einzelne Mieter eine vom Gebäudebesitzer geplante Modernisierungsmaßnahme zur Energieeinsparung auch gegen die Interessen der Mehrheit der Mieter nicht verzögern oder blockieren dürfen. Das ist ein sehr wichtiger Gedanke, sonst hätte
jeder, der sagt, ich will das aber nicht, weil das Staub gibt, die Möglichkeit, eine große Sanierungsmaßnahme anzuhalten. Das kann nicht richtig sein! Ich glaube, das sollten wir nicht zu einem prinzipiellen Gegensatz zwischen Mieterschutz und Klimaschutz aufblasen, sondern diese Sache können wir praktisch lösen, weil bei der Durchführung von Klimaschutzsanierungen und als Investitionsanreiz für die Vermieter dieser Aspekt gar nicht so sehr im Zentrum steht. Es kommt nämlich viel mehr in der Praxis darauf an, dass wir Regelungen zur Kostentragung finden, also die Umlagefähigkeit und die Abschreibungshöhe. Diese ganzen Punkte sprechen Sie in Ihrem Antrag leider nicht an. Es ist ja so, die Miete setzt sich heute aus zwei Elementen zusammen: einmal die Kaltmiete und obendrauf die Differenz zur Warmmiete, was wir gemeinhin als Nebenkosten bezeichnen.
In den letzten Jahren war es so, dass die Nebenkosten immer mehr gestiegen sind, unter anderem wegen der explodierenden Öl- und Gaspreise. Wir wollen, dass das zurückgeht, weil diese zweite Miete für viele Menschen immer bedrängender wird. Deswegen müssen wir uns schon perspektivisch Gedanken darüber machen, dass für die Vermieter ein starker Anreiz da ist, in die Modernisierung des Gebäudebestandes zu investieren, die Investitionen auch umlegen zu können, damit die Kaltmieten vielleicht leicht steigen, aber die zweite Miete natürlich gesenkt wird. Das ist der entscheidende Punkt, denn am Ende des Tages zählt für die Mieterinnen und Mieter, was insgesamt dabei herauskommt. Deswegen glaube ich, dass wir an dieser Stelle gut nachdenken müssen, wie wir eine gute Balance zwischen Klimaschutz- und Mieterschutzinteressen hinbekommen.
Zu Ihrem vierten und letzten Punkt einige konkrete Sachen! Sie wenden sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, klimafreundliche Sanierungen in die freie Entscheidung des Vermieters zu stellen. Dazu gilt es generell zu sagen, es ist aktuelles Recht, dass die EnEV, die Energieeinsparverordnung, auch im Sanierungsbereich grundsätzlich Mindeststandards vorschreibt. Von wenigen Nachrüstpflichten abgesehen – also alte Wärmeerzeuger, Dämmung von ungedämmten, begehbaren Dachböden – ist die Frage, ob eine Sanierung durchgeführt wird oder nicht, allerdings heute eine freiwillige Entscheidung des Vermieters. Die Energieeinsparverordnung schreibt vor, wie saniert werden muss, aber sie kann im Moment nicht vorschreiben, dass saniert werden muss. Nur ist klar, wenn man einmal herangeht, wenn man saniert, dann muss man bestimmte Kriterien erfüllen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist auch schon die heutige Rechtslage. Es geht deswegen darum, dass wir Anreize schaffen, dass mehr saniert wird.
Satz zwei, DIE LINKE fordert hier ein Recht auf Mietminderung, sofern der Vermieter den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung nicht nachkommt. Da schon heute die Nichteinhaltung von
verpflichtenden Maßnahmen der EnEV eine Ordnungswidrigkeit darstellt und auch sanktioniert wird und außerdem die Durchführung von über die wenigen Nachrüstpflichten der Energieeinsparverordnung hinausgehenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude in der Entscheidung des Vermieters steht, bringt das Recht auf Mietminderung unter Bezug auf die Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung keinen zusätzlichen Vorteil. Das, meine ich, müsste man sagen.
Die ersten drei Punkte sind absolut plausibel, aber bei dem vierten Punkt! Die Herausforderungen des Klimaschutzes sind einfach zu groß, als dass wir das einfach mit der Begründung wegfegen, damit könnte eventuell ein Mieter nicht einverstanden sein. Wir müssen schon sehen, dass es da nicht zu einer Situation kommt, dass Dinge, die gemacht werden müssen, nicht gemacht werden können. Der dritte Punkt, auch das kann man erwägen, aber Sie sagen, der Energieausweis soll fester Bestandteil des Mietvertrages werden. Ich würde einmal sagen, dann ist es eigentlich schon zu spät, das muss viel früher anfangen, ganz am Anfang der Gespräche. Wenn ich ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten will, dann muss der Energieausweis vorgelegt werden, damit ich meine Entscheidung, ob ich mieten oder kaufen will, genau von diesem Ausweis abhängig machen kann. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich finde, die Kritik setzt eigentlich viel eher da an, dass man einen wirklich bedarfsorientierten Ausweis hat, der mehr Informationen gibt als der heutige, der im Prinzip nur sagt, wie der Status quo ist. Ein bedarfsorientierter würde etwas darüber aussagen, wie die Effizienz des Gebäudes perspektivisch aussieht. Insofern sehe ich hier eher die Notwendigkeit, die Energieausweise zu modernisieren, wie wir das übrigens in Bremen versuchen. Wir haben in Bremen einen eigenen Energieausweis zusammen mit dem Handwerk und mit Energiekonsens entwickelt, der wirklich sehr gut Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt. Das ist also wichtiger, als das in einen Mietvertrag hineinzunehmen.
Insofern würde ich abschließend sagen, ich finde, dass die schwarz-gelbe Koalition sich sehr gut überlegen sollte, ob sie diesen hohen Mietfrieden wirklich einseitig aufkündigen will. Ich glaube, das wäre ein sehr großer Fehler, und das werden wir als Land Bremen auch auf gar keinen Fall mitmachen.
Wie wir das hinbekommen, mehr in Gebäude zu investieren, damit die Nebenkosten sinken können, energetische Modernisierungen, auch Anreiz für Vermieter zu schaffen, ich glaube, darüber müssen wir
gemeinsam nachdenken, und da sollten wir keinen falschen Widerspruch – wie das bei Ihnen so ein bisschen herausklingt – zwischen Mieterschutz und Klimaschutz aufbauen, das wäre falsch, glaube ich! – Danke schön!
Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1130 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bau und Verkehr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!