Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Drogen am Steuer“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Wie hat sich die Zahl der wegen Betäubungsmittelkonsums auffällig gewordenen Fahrzeugführer in den letzten fünf Jahren landesweit entwickelt?
Zweitens: Welche Rauschmittel wurden nachgewiesen, und welche Entwicklung gibt es hinsichtlich der Substanzen?
Drittens: Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn die Polizei bei einem Fahrzeugführer den Drogenkonsum festgestellt hat, und wie lange dauert es, bis Sanktionen erfolgen beziehungsweise eine Eignungsüberprüfung durchgeführt wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der festgestellten Fahrzeugführer unter Einfluss von Betäubungsmitteln ist seit 2004 gestiegen. Im Jahr 2004 waren es 430, im Jahr 2005 394, im Jahr 2006 455, im Jahr 2007 522 und im Jahr 2008 547 Fälle. Die Zahlen für 2009 liegen noch nicht vor.
Zu Frage 2: In Bremen wurden bereits sämtliche Rauschmittel, die in der Anlage zum Paragrafen 24 a StVG benannt sind, nachgewiesen. Darüber hinaus wurden auch verschiedene Drogenersatzstoffe festgestellt. Die mit über 90 Prozent aller Verdachtsfälle häufigste Droge ist in jedem Jahr der in Cannabis ent
haltene Wirkstoff THC. In den Jahren 2004 und 2005 war die zweithäufigste Drogenart Ecstasy; seit 2006 ist dies Kokain. Zu Frage 3: Durch die Polizei werden im Falle des Verdachts einer Fahrt unter Drogeneinfluss folgende Maßnahmen durchgeführt: Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet. Beim Verdacht einer Straftat wird zur Vorbereitung der Einziehung der Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt. In jedem Fall erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, welche zeitnah nach Eingang des Ergebnisses der Blutuntersuchung über die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU entscheidet. Die Verfahrensdauer eines möglichen Strafverfahrens ist statistisch nicht gesondert auszuweisen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, werden von der Polizei systematische Kontrollen hinsichtlich des Drogenkonsums im Straßenverkehr durchgeführt?
Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann sieht man, glaube ich, dass beides zusammengeht. Einerseits ist mit Sicherheit natürlich auch ein verstärkter Konsum festzustellen. Andererseits spricht die hohe Zahl der ermittelten Fälle dafür, dass hier hingeschaut wird und die Polizei ihre Aufgabe ernst nimmt.
Gibt es eine spezielle Ausbildung für Polizeivollzugsbeamte, insbesondere im Einsatzdienst zum Erkennen von Drogen im Straßenverkehr?
Ja! Das ist ja kein neues Thema, sondern damit ist die Polizei in Bremen schon seit vielen Jahren beschäftigt. Die Erfahrungen im Viertel und auch an anderen Stellen zeigen, dass die Beamten dies erkennen und damit sehr gewissenhaft umgehen.
Ich kann es nicht genau beschreiben, aber ich vermute, dass er möglicherweise zu schnell und vielleicht in Schlangenlinien fährt oder dass er auffährt. Ich denke schon, dass die Kollegen vor Ort einen Blick dafür haben, wer auffällig ist, und die große Zahl der Erfassungen spricht auch dafür, dass dies hier verfolgt wird. Man muss natürlich auch sehen, dass sich der Markt verändert hat. Dass Kokain heute so eine große dominierende Rolle spielt, hängt natürlich auch damit zusammen, dass sich die Preise in den letzten Jahren, glaube ich, fast halbiert haben und damit offensichtlich auch die Möglichkeit besteht, mehr davon zu konsumieren.
Ja, eine letzte! Gibt es Schwierigkeiten oder Probleme bei der Beweisführung nach dem Drogenkonsum im Straßenverkehr?
Durch eine Blutuntersuchung kann man definitiv nachweisen, welcher Stoff genommen wurde. Insofern ist das kein Thema.
Doch noch eine Nachfrage: Diese Blutuntersuchung kann ja aber nur im Nachhinein im Labor beziehungsweise im Krankenhaus durchgeführt werden. Wie sieht denn die Möglichkeit vor Ort aus, wenn der Fahrzeugführer angehalten wird?
Ich denke, dass man es nicht dabei bewenden lassen kann, ihm in die Augen zu schauen. Wenn erkennbar ist, dass er unter Drogen steht, muss diese Untersuchung durchgeführt werden, um dann auch sichere Beweismittel zu haben.
Herr Senator, gibt es einen Unterschied zwischen Alkohol und Drogen am Steuer, oder wie verhält sich das? Haben Sie vielleicht Vergleichszahlen, wie viele Fälle mit Alkohol am Steuer in dem genannten Zeitraum, den auch Herr Hinners angesprochen hat, vorliegen?
Wir beantworten generell nur die an den Senat gestellten Anfragen, und hier war die Frage nach Rauschmitteln. Man kann natürlich darüber streiten, ob die Unterschiede wirklich so groß sind, dass man auf der einen Seite die Alkoholfahrt hat und sie strikt von der Fahrt trennt, die im Zustand von Kokaingenuss vorgenommen wird, aber das ist mehr eine gesellschaftspolitische Wertentscheidung. Nach den Gesetzen, und die verfolgen wir hier, ist klar: Rauschmittel sind nur Heroin, Kokain, Cannabis und andere, aber Alkohol nicht.
Die zehnte und damit letzte Anfrage steht unter dem Betreff „Eigenes Kfz-Kennzeichen für die Seestadt Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Gibt es vonseiten des Senats Bedenken gegen die Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichens mit dem Unterscheidungskennzeichen BHV für die Seestadt Bremerhaven?
Zu Frage 1: Im Rahmen der durch Artikel 28 des Grundgesetzes garantierten kommunalen Selbstverwaltung haben die zuständigen Organe, in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat – –. (Unruhe)
Ich fange noch einmal von vorn an! Zu Frage 1: Im Rahmen der durch Artikel 28 des Grundgesetzes garantierten kommunalen Selbstverwaltung haben die zuständigen Organe, in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Stadt Bremerhaven, am 11. November 1999
entschieden, das Kennzeichen HB beizubehalten. Diese Entscheidung gilt und wird vom Senat respektiert.