Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Linke möchte natürlich Dank sagen an Herrn Dr. Steinbrück, keine Frage! Wir haben leider nur das Vergnügen gehabt, Sie für eine kurze Frist kennenzulernen. Wir hoffen, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen weitergehen wird. Selbstverständlich, das möchte ich hier noch einmal ausdrücken, und deshalb wurde das hier noch einmal verteilt, werden wir die beiden Dringlichkeitsanträge von SPD/Grünen und auch der CDU unterstützen. Wir haben sie jetzt mit unterschrieben, denn das ist für uns keine Frage.
Wir unterstützen auf jeden Fall die Ratifizierung der UN-Konvention, und es ist natürlich auch klar, dass wir die gesetzliche Festlegung des Landesbeauftragten in dem zu novellierenden Gesetz auch unterstützen werden.
Ich finde, eine ganz wichtige Frage der Zukunft – und das hat dankenswerterweise auch Frau MohrLüllmann bereits angesprochen – wird sicherlich dieses persönliche Budget sein. Wir sind da durchaus kritisch bei dieser Frage, weil wir uns schon ein bisschen Sorgen darum machen, wie auch Frau MohrLüllmann das ausgeführt hat: Wie wird denn dort eine Qualitätskontrolle stattfinden? Wer wird sich dann an diesem Markt beteiligen? Gibt es dann möglicherweise einen ausufernden Markt, der zwar den Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit gibt, frei auszuwählen, aber möglicherweise nicht nach ent
Wir begrüßen zunächst einmal dieses Instrument, wir begrüßen, dass es überhaupt eingesetzt und ausprobiert wird, aber wir sind da schon der Meinung, man muss das sehr kritisch begleiten, und ich denke, dass wir auch da mit der Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Steinbrück in Zukunft rechnen können, dass man sich das dort genau anschaut.
Wir als Fraktion – das möchte ich am Ende noch sagen, denn die Vorredner haben wirklich das meiste schon gesagt – machen zurzeit auf einem Gebiet auch ganz konkrete Erfahrungen damit, denn, wie Sie wissen, wir sind eine neue Fraktion, und als neue Fraktion hat man keine Räume, und jetzt sind wir auf der Suche nach einem entsprechenden Fraktionsbüro und sind natürlich genau mit dieser Frage konfrontiert: Wie bekommt man ein Büro, das tatsächlich barrierefrei ist?
Dann kommt man in diese Bredouille, die aus unserer Sicht noch nicht ausreichend gelöst ist, dass es nämlich bei Neubauten die Auflage für die Barrierefreiheit gibt, das haben wir gemerkt, aber wie man dann zum Beispiel in der Nähe der Bürgerschaft ein Büro finden will, das dann meistens älteren Baujahrs ist. Dann steht man schon vor dem Problem, dass die Behindertenbarrierefreiheit nicht herzustellen ist und der Vermieter dann sagt: Ja, okay, aber so viel Geld möchte ich nicht investieren. Schon stehen wir vor dem Dilemma: Müssen wir das machen, oder wollen wir unseren Anspruch aufgeben?
Das wollen wir eigentlich nicht! Wir wollen eine Fraktionsgeschäftsstelle haben, die barrierefrei ist, und da muss man einmal überlegen, ob es in Zukunft nicht noch andere Wege gibt, zum Beispiel, komischerweise müssen wir heute das zweite Mal Österreich erwähnen, aber in Österreich gibt es zumindest gesetzliche Grundlagen dafür, dass auch Altbauten nachgerüstet werden müssen beziehungsweise wenn Neuanmietungen kommen, gibt es Zuschüsse dafür. Vielleicht ist das auch eine Sache, die man für Bremen irgendwann einmal überlegen oder zumindest diskutieren muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter lieber Herr Dr. Steinbrück! Politik für Menschen und
von Menschen mit Behinderungen heißt, dass wir uns von dem reinen Fürsorgegedanken lösen und die Rechte behinderter Menschen auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe stärken. Sie, Herr Dr. Steinbrück, haben dies in Ihrem Bericht auch eindrucksvoll deutlich gemacht, dass Sie nicht nur daran arbeiten, sondern dass Sie hier auch eine ganze Reihe von Erfolgen vorzeigen können.
Ich danke Ihnen ganz herzlich, nicht nur für den Bericht, sondern ich danke Ihnen vor allen Dingen für die konstruktive und produktive Zusammenarbeit, auch mit meinem Haus. Wir hatten die Gelegenheit, in vielen Gesprächen, in ganz unterschiedlichen Zusammensetzungen, auch uns der Probleme anzunehmen und zu versuchen, Regelungen zu schaffen.
Der Bericht beschreibt den wichtigen Aufbau der Position des Landesbehindertenbeauftragten und insbesondere auch hier die Vernetzung zwischen den einzelnen senatorischen Behörden, der Verwaltung, den Verbänden und der Fachöffentlichkeit. Man darf, glaube ich, sagen, dass hier durch die intensive Arbeit, durch die engagierte Arbeit von Herrn Dr. Steinbrück dies auch gelungen ist. Wir werden auch weiterhin, so hoffe ich, gemeinsam daran arbeiten, dies weiter auszubauen.
Nach eindreiviertel Jahren kann man eindrucksvoll erkennen, dass eine Reihe von Schwerpunktsetzungen bereits erfolgt ist. Es ist auf Bau und Verkehr hingewiesen worden. Das Thema der baulichen Barrierefreiheit nimmt zu Recht einen großen Raum ein. Wir kennen die Diskussion zum Beispiel um das Sozialzentrum Süd. Im Koalitionsvertrag sind Schwerpunktaufgaben vereinbart. Das ist der richtige und der notwendige Weg.
Bildung, Erziehung und Wissenschaft, auch das ist angesprochen worden, bilden in Ihrem Bericht einen weiteren Schwerpunkt. Integration kommt hier im Zusammenhang mit Chancengleichheit eine große Bedeutung zu, und konkrete Themen waren dabei die Herausbildung von Kindertagesstätten als Schwerpunkteinrichtungen für behinderte Kinder, Entwurf der Sonderpädagogikverordnung, Studiengang Behindertenpädagogik, Entwurf eines Hochschulreformgesetzes – alles Themen, denen wir uns ganz sicherlich weiter widmen werden müssen.
Sozial- und Arbeitsmarktpolitik! Da bin ich bei einem Feld, das insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen eine große Bedeutung hat. Wir haben uns darüber unterhalten, auch in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Studiengängen, auch zu der Möglichkeit zur Berufsausbildung. Auch dort gibt es noch ein weites Feld, das wir weiter und gemeinsam bearbeiten müssen und nach unserer besonderen Aufmerksamkeit verlangt.
Geprägt wird Ihre Arbeit außerdem von einer Vielzahl von Einzelanfragen von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Der Landesbehindertenbeauftragte hat in aller Regel dort eine Lotsenfunktion, die dann die Möglichkeit schafft, sich auch konkreter mit den Themenstellungen, mit den Problemen weiter zu beschäftigen – eine wichtige Funktion, die aber oft auch ein intensives Eintauchen des Landesbehindertenbeauftragten in die einzelne Materie notwendig macht. Meine Anerkennung dafür, Herr Dr. Steinbrück, wie Sie sich auch ganz fernen Themen gewidmet haben!
Nach dem Bericht des Landesbehindertenbeauftragten haben seine Vorschläge und Stellungnahmen in vielen Fällen den erwünschten Effekt gehabt. Wir können noch einmal von uns aus sagen, dass die Zusammenarbeit außerordentlich konstruktiv gewesen ist und wir die Hinweise des Landesbehindertenbeauftragten auch sehr gern angenommen haben, weil Sie uns wichtige Informationen gegeben haben.
Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten ist erst im Nachgang zum Gesetz per Bürgerschaftsbeschluss installiert worden. Ich begrüße ausdrücklich, dass es hier hoffentlich zu einer gesetzlichen Regelung kommen wird und somit auch eine Sicherheit der Zusammenarbeit, aber auch der Menschen mit Behinderungen gibt.
Meine Damen und Herren, in der Berichterstattung meines Ressorts wird deutlich, dass der Senat durch Rechtsverordnung eine Reihe von Problemen und Themenstellungen angepackt und hier auch Lösungen gefunden hat. Barrierefreie Informationstechnik, die gebärdensprachliche Kommunikation sowie die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken für blinde und sehbehinderte Menschen haben wir weiter nach vorn befördert. Der Sonderfahrdienst, der, so meine ich, zu Recht einer Reform unterzogen worden ist, so will ich es einmal nennen, sei hier noch einmal besonders erwähnt.
Für mich ist klar, dass sowohl der Bericht des Landesbehindertenbeauftragten als auch unsere Berichterstattung hier ein Zwischenschritt und kein Endpunkt sein kann in der Weiterentwicklung sowohl von gesetzlichen Regelungen als auch von der Bearbeitung und Abarbeitung von Regelungen, Problemen und Themen.
Ich möchte zum Schluss die UN-Konvention ansprechen, die hier auch von Herrn Grotheer benannt worden ist. Die Konvention bringt die Wertschätzung
des Beitrages behinderter Menschen zum Ausdruck, und ich halte es für richtig, sich ihr anzuschließen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass insbesondere der Paragraph 9 in der englischen Fassung noch einer gewissen Interpretation in der Überschrift bedarf. Ich hoffe, dass wir dann auch zu einer gemeinsamen Regelung in der deutschen Übersetzung kommen werden, die es uns möglich macht, an diesem Thema konstruktiv und insbesondere zum Wohle auch der Menschen mit Behinderungen weiterzuarbeiten. Insgesamt freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen, Herr Dr. Steinbrück! – Herzlichen Dank!
Zuerst lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/53 abstimmen.
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/53 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/60 abstimmen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Die Linke mit der Drucksachen-Nummer 17/60 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksachen-Nummer 16/ 1369, und dem Bericht über die Tätigkeit des Landesbehindertenbeauftragten für den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. März 2007, Drucksachen-Nummer 16/1388, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, nachträglich wurde jetzt interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 21, Keine Nachteile für homosexuelle Paare, in Ver
bindung mit dem Dringlichkeitsantrag, DrucksachenNummer 17/52, im Anschluss an die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 8 bis 10 aufzurufen.