Es ist vereinbart worden, bei dem Nachtragshaushaltsgesetz zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereich betroffen sind, abzustimmen.
Wer das Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009, Drucksache 17/709, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum Nachtragshaushalt 2009 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und der Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“.
Wer der Überweisung des Nachtragshaushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009, Drucksache 17/709, des Nachtragshaushaltsplanes und des Produktgruppenhaushalts für das Haushaltsjahr 2009 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und die entsprechenden Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Außerdem möchte ich Sie darum bitten, damit einverstanden zu sein, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu dem Nachtragshaushalt 2009 unmittelbar an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss sowie die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Die Ausschüsse wer
den gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen.