Es ist hier Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.
Wer der Überweisung des Personalcontrollingberichtes, Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2006, Drucksache 17/415, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der Petition L 17/533 in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Behandlung der restlichen Petitionen in der empfohlenen Art seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 49 Absatz 2 des Bremischen Landesmediengesetzes hat die Bürgerschaft (Landtag) folgende Wahlen in den Lan
desrundfunkausschuss vorzunehmen. Es sind zu wählen, erstens, drei Mitglieder aus dem Bereich der Kammern oder anderen berufsständischen Organisationen, zweitens, Mitglieder aus dem Bereich der Kultur, der Jugend, der Bildung und der Erziehung und, drittens, sechs Mitglieder aus dem Bereich der sonstigen gesellschaftlich relevanten Organisationen.
Die Wahl erfolgt für die Dauer von vier Jahren getrennt nach diesen drei Bereichen aus Vorschlagslisten, die von den jeweiligen Gruppen, Organisationen und Verbänden eingerichtet wurden. Beachten Sie bitte auch, dass mindestens 50 von 100 der zu wählenden Mitglieder des gesamten Landesrundfunkausschusses Frauen sein sollen und mindestens drei dieser zu wählenden Mitglieder ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bremerhaven haben müssen. Weiterhin ist zu beachten, dass unter den Mitgliedern nach Paragraf 49 Absatz 2 mindestens ein Vertreter der Jugendverbände und ein Vertreter der ausländischen Bevölkerung sein muss. Ihnen liegt zu diesem Tagesordnungspunkt ein Umdruck vor, und zwar ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP. Mittlerweile ist zu diesem Tagesordnungspunkt ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke eingegangen, der Ihnen ebenfalls als Umdruck vorliegt.
Die Beratung über die Wahlvorschläge ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wenn Einverständnis besteht, können wir über den gemeinsamen Wahlvorschlag und über den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke en bloc und per Akklamation abstimmen. Gibt es gegen dieses Verfahren Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Zunächst lasse ich über den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP abstimmen.