Bei dem Gesetz zur Änderung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Bremen (Drucksache 17/ 121) wurde in der 9. Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) am 21. November 2007 die erste Lesung unterbrochen, bei dem Gesetz zur Änderung besoldungsund beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/206) wurde in der 14. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 24. Januar 2008 die erste Lesung unterbrochen, und beide Gesetzesanträge wurden zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/344 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2008 und 2009, die Haushaltspläne für die Jahre 2008 und 2009, die Stellenpläne für die Jahre 2008 und 2009 – einschließlich der Haushalte und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, Sondervermögen, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der unselbstständigen Stiftungen und Vermächtnisse –, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2008 und 2009, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2008 und 2009, die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme, Artikel 131a Landesverfassung, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, den Ausschuss für
Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“, überwiesen.
Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 17/343 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und Anträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.
Als erstem Redner gebe ich dem Berichterstatter des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, dem Abgeordneten Röwekamp, das Wort. – Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um in Bremen von einer Tradition zu sprechen, muss man bereits mehr als zehn Jahre aufweisen können in Anbetracht solcher Traditionsveranstaltungen wie dem Stiftungsfest der Eiswette oder dem Schaffermahl. Gleichwohl ist es mittlerweile, wenn schon keine Tradition, doch zumindest eine Gewohnheit, dass seit zehn Jahren der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses einen Bericht gibt. Dabei handelt es sich, auch wenn der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses immer der stärksten Oppositionsfraktion angehört, nicht um eine Oppositionsrede. Es handelt sich aber auch, anders als zum Beispiel bei der Eröffnung der britischen Parlamentssitzung, nicht um das Verlesen der Regierungserklärung durch die Königin.
Insofern, Herr Präsident, meine Damen und Herren, bitte ich, vorab zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mich darum bemüht habe, auch im Zusammenwirken mit den Mitarbeitern der Bremischen Bürgerschaft und der Ausschussassistenz einen neutralen Bericht zu geben, der gleichwohl nicht unpolitisch ist.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben in gemeinsamen Sitzungen getagt, ebenso beraten wir heute, wie seit langem üblich, die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemeinsam hier im Landtag. Beschließen müssen und werden wir voraussichtlich allerdings getrennt. Dafür ist vorgesehen, dass sich der heutigen Sitzung des Landtages noch eine kurze Beschlusssitzung der Stadtbürgerschaft anschließen wird. Über die Haushaltsberatungen selbst liegen Ihnen die Ausschussberichte
zum Landes- und Stadthaushalt vor, und ich werde darauf verzichten, diese Berichte zu verlesen. Die Fraktionen haben sich geeinigt, auch die Gesetzesvorschläge und Änderungsanträge zur Beamtenbesoldung und -versorgung gemeinsam mit der Haushaltsdebatte zu beraten, so sind wir auch im Ausschuss verfahren. Den Bericht darüber haben Sie ebenfalls erhalten, und ich komme auf diesen Teil der Beratungen am Schluss meiner Rede zurück.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse gibt es, wie ich eingangs bereits bemerkte, in dieser Form seit 1998. Vorher fanden die Beratungen in der Finanzdeputation statt. Da die Landesverfassung damals durch Gesetz vom 3. März 1998 geändert wurde, kann man bei unseren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, und die fanden am 5. und 6. März statt, fast genau von einem zehnjährigen Jubiläum sprechen. In diesen zehn Jahren hatten wir noch nie so viele Fraktionen wie heute, und wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss insoweit ein Jubiläum mit einer Premiere verbunden.
Zuerst, und bevor ich in die eigentliche Berichterstattung einsteige, möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die gute und faire Zusammenarbeit einschließlich der sehr konzentrierten Beratung danken.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte auf Vorschlag der Verwaltung und der Bürgerschaftsverwaltung Vorsorge dafür getroffen, dass wir unsere Beratungszeit zu einzelnen Aspekten überschreiten würden. Wir haben diese Restantenzeiten nicht in Anspruch nehmen können, so konzentriert und fachbezogen waren unsere Beratungen. Ich möchte in diesen Dank für die konzentrierten, sachkundigen Beratungen die Vertreter aller fünf Fraktionen mit einbeziehen. Das Jubiläum und die Premiere haben wir also, wie ich finde, im Ausschuss im guten Umgang miteinander und in einem sehr effizienten Verfahren bewältigt.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse führen die Haushaltsberatungen seit Jahren in einem Berichterstatterverfahren durch, in dem alle Fraktionen berücksichtigt werden, sich aber auch beteiligen müssen. Die damit verbundene Aufgabe der Berichterstatterinnen und Berichterstatter ist es, einen Produktplan des Produktgruppenhaushaltes und die zugehörigen Einzel- und Stellenpläne zu beraten. Sie müssen erkennen, was dort gelungen ist, und sie müssen sagen, wo Probleme fortbestehen. Dies ist wegen der Komplexität des Haushaltes, die man ihm schon ansehen kann, nicht ganz einfach. Allein der Haushaltsentwurf des Produktplans 41, Jugend und Soziales, enthält neun Produktbereiche und 34 Produktgruppen von Förderung von Familien und jungen Menschen bis hin zur zentralen Steuerung des
Leider, lieber Herr Kollege Dennhardt, verfügt der Produktgruppenhaushalt nicht über Seitenzahlen, sonst hätte ich hier noch besser illustrieren können, wie umfangreich insbesondere Ihre Aufgabe als Berichterstatter für diesen Bereich gewesen ist. Sie haben sich dann auch entschieden, zu diesem Produktplan gleich drei Berichte zu erstatten.
Herr Kollege Rupp, Sie liegen allerdings noch vor Herrn Dennhardt. Sie hatten mit den Produktplänen Finanzen, Personal, allgemeine Finanzen, zentrale Finanzen, Datenschutz, Kultur und IT-Aufgaben die meisten – nämlich sechs – Berichte zu erstatten, fast alle umfangreich.
Der Kollege Woltemath, der heute leider wegen Erkrankung nicht anwesend sein kann, von der zweiten neuen Fraktion hier im Parlament kam mit vier Berichten auf Platz zwei.
Es gibt 23 Produktpläne im Produktgruppenhaushalt, dass der Ausschuss den beiden neuen Fraktionen davon zehn zur Berichterstattung überlassen hat, zeigt einerseits die aktive Einbindung aller Fraktionen in die Beratungen, andererseits aber auch die Bereitschaft der neuen Fraktionen, sich auf die komplexe Materie parlamentarischer Haushaltsberatungen einzulassen.
Sie haben sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, sehr schnell eingearbeitet. Aus der mehrjährigen Erfahrung von Haushaltsberatungen kann ich sagen, dass Sie häufig auch die richtigen Fragen gestellt haben, ob darauf immer die richtigen Antworten gegeben worden sind, lasse ich dahingestellt.
Ich glaube auch, für den Ausschuss sagen zu können, sehr geehrter Herr Kollege Rupp, und ich bitte das auch dem Kollegen Woltemath auszurichten, Sie haben diese Herausforderungen als Neulinge sehr gut bewältigt. Die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss sehen es mir nach, wenn ich sie mit ihren Tätigkeiten nicht einzeln hier erwähne. Der Bericht, den der Ausschuss erstattet hat, liegt Ihnen vor und dokumentiert die engagierte Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
Ich möchte an dieser Stelle noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen danken, die bei der Berichterstattung und bei den Beratungen im Ausschuss mitgewirkt haben.
Ich verrate damit kein Geheimnis. Ohne diese Fachleute kann kein Parlamentarier eine derart komplexe Materie wie einen Haushalt – Sie haben die
Papiermengen ja gesehen – abschließend durchdringen. Der gleiche Dank gilt der Bürgerschaftsverwaltung, die durch Herrn Dr. Mackeben vom Wissenschaftlichen Dienst und insbesondere aber auch durch Herrn Kaper vom Protokolldienst für einen reibungslosen Ablauf des umfangreichen Beratungsgangs gesorgt hat.
Wir mussten manchmal unser Tempo drosseln, damit das Protokoll mithalten konnte, insbesondere wenn es um Abstimmungsfragen ging.
Die Assistenz, aber auch die Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben den beiden Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses sowie den Fraktionen, vor allem aber natürlich auch den neuen Mitgliedern, die vielfach Fragen haben mussten, hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratung zur Seite gestanden.
Umfangreich waren diese Beratungen in der Tat. Neben den Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen haben wir noch weitere Vorlagen und insgesamt über 100 sportliche Änderungsanträge beraten, die dazu führen werden, dass Sie den Tag heute auch mit einer Leibesübung beenden werden. Wir werden nämlich die Änderungsanträge heute am Schluss der Debatte und in der Stadtbürgerschaft in einer Sondersitzung noch abzustimmen haben. Ich bitte Sie, sich darauf körperlich vorzubereiten!
Die Übersichten zu den Änderungsanträgen der Koalition einerseits und der Fraktion Die Linke andererseits zu ihrem Inhalt in Zahlen, aber auch zu den Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Ausschuss, finden Sie in den Tabellen, die Ihnen als Anlagen zu den Berichten beigefügt sind. Die eigentliche Berichterstattung über die Haushaltsberatungen, die sich jetzt anschließt, sollte, wie es sich für eine Haushaltsberatung gehört, natürlich mit Zahlen beginnen, da der Haushalt das staatliche und kommunale Handeln der Politik in Zahlen gegossen darstellt.
Wie Sie den Drucksachen der Schlussanträge zu Paragraf 1 der Haushaltsgesetze von Land und Stadtgemeinde – das sind die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit den Drucksachen-Nummern 17/312 und 17/144 S – entnehmen können, wird der Haushaltsplan für das Jahr 2008 mit Einnahmen und Ausgaben für das Land auf 4 720 035 830 Euro und für die Stadtgemeinde auf 2 869 488 110 Euro festgestellt. Für das Jahr 2009 sind es 4 758 448 380 Euro beziehungsweise 2 678 712 260 Euro.
Bevor Sie das schnell im Kopf addiert haben: Die umfangreichen Zahlungsflüsse zwischen Land und Stadt tauchen jeweils in beiden Zahlen auf, sodass der Gesamthaushalt für Land und Stadt erheblich geringer ist als die bloße Addition der beiden Zahlen. Die Kreditermächtungen betragen für das Jahr 2008 2 117 798 280 Euro im Landeshaushalt beziehungsweise 2 088 125 420 Euro im Stadthaushalt. Für
das Jahr 2009 sind es 1 146 332 040 Euro beziehungsweise 926 158 000 Euro. Diese Zahlen sind übrigens Nettozahlen, Sie dürfen Sie einmal eben schnell addieren!
Die Beratungen in den Ausschüssen haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Empfehlung ergeben, die Kreditaufnahme zugunsten des Landeshaushalts und zulasten des Haushalts der Stadtgemeinde um 24 776 000 Euro für 2008 und 25 776 000 Euro für 2009 zu verschieben. Ich muss aber festhalten: An der Gesamtsumme der Kreditaufnahme, die beeindruckend ist, haben die Ausschüsse gegenüber dem Entwurf des Senats keine Veränderungen vorgenommen. Dasselbe gilt für die Gesamtvolumina der Haushalte 2008 und 2009, die ebenfalls im Saldo gleich bleiben sollen. Hierzu schlägt der Ausschuss nur eine Aufteilung der zu erwartenden Gewinnabführung aus Hafenbetrieben auf die Haushalte von Land und Stadt vor. Der Senat hatte sie zunächst im Stadthaushalt veranschlagt.
Die Primärausgaben möchte der Ausschuss nur geringfügig verändern. Das sind die Ausgaben abzüglich der Zinsen, die für Bremen wegen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und wegen der Verhandlungen in der Föderalismusreformkommission so wichtig sind, um unsere Zukunftsfähigkeit zu beweisen. Die Veränderung bewegt sich aber im Promillebereich des Gesamthaushalts und kann daher auch bei den Beratungen vernachlässigt werden. Im Saldo macht dies für 2008 nur gut 400 000 Euro und für das Jahr 2009 nur circa 130 000 Euro aus. Dafür werden wir weder beobachtet noch gescholten.
Wer sich die Zahlen von vorhin gemerkt hat, kann die geringe Bedeutung erkennen. Zur Erinnerung: Es geht insgesamt um Beträge um die 2,7 beziehungsweise 4,7 Milliarden Euro, aber auch diesen geringfügigen Erhöhungen der Primärausgaben stehen Mehreinnahmen gegenüber, sodass, ich sagte es schon, insgesamt nicht mehr ausgegeben werden soll, als der Senat in seinen Entwürfen vorgeschlagen hatte. Wo es Mehreinnahmen gibt, sollen diese der Verringerung der Neuverschuldung dienen. Der Ausschuss hat daran keine Veränderungen vorgenommen.
Soweit Sie nachher bei der Abstimmung zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen eine Zustimmung erteilen, wie der Ausschuss es überwiegend mit der Mehrheit der Koalition empfiehlt, stimmen Sie also Verlagerungen zwischen Land und Stadt, Verschiebungen innerhalb der Haushaltsvolumina und einer marginalen Erhöhung der Primärausgaben zu, aber keinen Erhöhungen der Gesamtvolumina der Haushalte oder gar der Kreditaufnahme.
Als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir auch – so meine ich und so war es bei den Berichten aus dem Ausschuss an dieser
Stelle in der Vergangenheit, auch als Frau Bürgermeisterin Linnert noch nicht Finanzsenatorin, sondern Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses war –, ein paar mahnende oder erinnernde Worte, in welcher Situation wir uns befinden, zu sagen!
Die Schwierigkeiten, die in Bremen mit dem Haushalt noch immer bestehen, dürfen auch anlässlich unserer Haushaltsberatungen heute nicht verhehlt werden. Die Senatorin für Finanzen, die vor zwei Jahren an dieser Stelle stand, hat es damals genauso betont wie ich heute. Wir sind in dieser Zeit ein bisschen weiter gekommen, aber noch lange nicht am Ziel. Das grundlegende Problem unserer Haushalte besteht fort. Der Haushalt überschreitet für beide Jahre bei Weitem und schon wieder erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung, denn Bremen nimmt erheblich mehr Kredit auf, als es für Investitionen ausgibt.
An dieser Stelle will ich sagen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass es trotzdem Politiker gibt, die der Auffassung sind, Bremen müsse einem allgemein verbindlichen Neuverschuldungsverbot zustimmen. Das ist in Anbetracht der Haushaltssituation unseres Landes nicht vertretbar.
Der Senat hat auf das Überschreiten der Kreditermächtigungsgrenze in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft hingewiesen. Wir werden nachher über die Darlegung zur Ausschöpfung von Einnahmequellen und zur Erforderlichkeit der Ausgaben beschließen, wie in den Vorjahren auch und im Übrigen im Wesentlichen unverändert. Damit soll gesagt werden, dass wir alles einnehmen, was wir aus eigener Kompetenz können. Sie wissen, dass die Steuern überwiegend auf Bundesgesetzen beruhen und wir nur das ausgeben, was wir auch ausgeben müssen.
Bremen gibt aber immer noch viel mehr Geld aus, als es einnimmt. Wenn andere Länder in absehbarer Zeit von ausgeglichenen Haushalten sprechen – also nicht nur, was noch verfassungskonform wäre, Investitionen mit Krediten finanzieren, sondern alle Ausgaben aus eigenen Einnahmen finanzieren, konsumtive und investive einschließlich Schuldzinsen –, so müssen wir feststellen, dass wir davon weit entfernt sind. Nicht nur das, vielleicht viel wichtiger, wir sind sogar weit davon entfernt, den Schuldenberg aus eigener Kraft auf dem heutigen Niveau auch nur halten zu können oder zum Absinken zu bringen. Er steigt auch in den nächsten Jahren weiter an. Bremen muss daher auch in den nächsten Jahren Haushaltskontinuität wahren und kann keine großen Sprünge machen.
2009 soll es, werden die Anschläge am Ende tatsächliche Haushaltswirklichkeit, zum ersten Mal seit langem zu einem Primärüberschuss von fast 100 Milli
onen Euro in den Haushalten von Land und Stadtgemeinde Bremen kommen. Das ist bei unserem Haushaltsvolumen eine sehr ordentliche Summe, heißt aber nur: Hätte Bremen keine Schulden, hätten wir einen ausgeglichen Haushalt mit einem Überschuss von 100 Millionen Euro. Sie müssen sich aber vor Augen führen, was ein ausgeglichener Primärhaushalt bei Fortbestehen unserer Schulden nur bedeutet: Bremen zahlt noch immer alle seine Zinsen, auch 2009 noch, überwiegend durch Aufnahme neuer Kredite.