Protocol of the Session on April 9, 2008

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Erstes freue ich mich natürlich über die große Übereinstimmung, dass zumindest vier Fraktionen in dem Haus dem Antrag zustimmen. Es handelt sich auch im Übrigen, Herr Kollege Erlanson, nicht um eine Kleinigkeit! Nach vorsichtigen Schätzungen sind es immerhin 150 Kolleginnen und Kollegen, die, wenn der Trend so weitergeht, wie es gewesen ist, von einer solchen Regelung in den nächsten Jahren Gebrauch machen könnten. Das ist durchaus keine Kleinigkeit!

Wir finden, wenn man das Gesamte nimmt – die vorige Debatte und diese Debatte –, sieht man, dass wir sehr differenziert an die Probleme des Personals und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst herangehen: einmal die Möglichkeit, freiwillig zu verlängern, jetzt die Möglichkeit, freiwillig zu verkürzen. Die Regelung, die wir jetzt vorschlagen, ist erstens vernünftig, zweitens machbar und drittens ausgewogen. Vernünftig ist sie, da will ich die Argumente nicht alle wiederholen, es geht um die vernünftige Regelung, Beschleunigung des Generationswechsels, es geht auch darum, besonders belasteten Beschäftigen die Möglichkeit zu geben, früher aufzuhören. Wobei die Belastung ja eine Wahrnehmungsfrage ist, also eine Frage, wie man das selbst wahrnimmt. Wenn man den Eindruck hat, dass man Schluss machen sollte mit dem aktiven Arbeitsleben, wenn man dann die Chance dazu bekommt, dann ist es, glaube ich, ein sehr großer Vorteil für die persönliche Lebensplanung.

Es geht auch darum, andere Qualifikationen wieder hereinzubekommen. Es ist doch klar, die Leute, die jetzt ausscheiden, sind zum Teil vor 30 oder 40 Jahren ausgebildet worden, zum Teil für Berufe noch nicht ausgebildet, die heute gefragt sind. Wir müssen diesen Generationswechsel auch deswegen beschleunigen, weil wir neue Qualifikationen in den öffentlichen Dienst hineinbringen müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir können das nur machen – das ist der zweite Punkt –, wenn es machbar ist, wenn es haushaltsneutral ist. Meine Kollegin Kummer hat schon dargelegt, was die wesentlichen Instrumente sind. Die 60 Prozent, das ist übrigens keine Neuerfindung, sondern

2006 schon eingeführt worden; die Differenzierung bei dem Altersteilzeitzuschlag von 80 und 83 Prozent, das heißt, diejenigen, die darauf angewiesen sind und bei denen die Absenkung vielleicht dazu führen würde, dass sie das nicht machen, die bekommen den alten höheren Satz, damit es da keine soziale Lenkung gibt, und diejenigen, die darauf eher verzichten können – und ich glaube, ab A 13 kann man das –, bekommen nur 80 Prozent.

Im Übrigen geht es um den Zinsvorteil, der durch die Bildung der Anstalt, die ja auch keine Erfindung von Rot-Grün ist, die schon länger existiert, es geht um die Zinsgewinne. Nichts ist ohne Risiko im Leben. Ich glaube, dass die Rechnung des Senats, was die Haushaltsneutralität angeht, plausibel ist. Ein gewisses Risiko bleibt, aber der Gewinn, den wir davon haben, glaube ich, ist erheblich höher als das Risiko. Es wird vor allen Dingen eine Frage sein, die die Lehrerinnen und Lehrer betrifft. Das kann man so absehen. Aus allen Diskussionen, auch mit den Gewerkschaften, ist das klar. Wenn es in Anspruch genommen wird, dann zu einem großen Teil von Lehrerinnen und Lehrern. Deswegen noch ein, zwei Worte zu der Frage der Unterrichtsbefreiung oder Unterrichtsermäßigung, die der Kollege Hinners angesprochen hat.

Da gab es ja erst einmal Irritationen. In diesem Punkt hat der Senat genau das gemacht, was angemahnt wurde, nämlich eine Gleichbehandlung mit den Angestellten, weil es für die Angestellten klar geregelt ist, dass sie die gleichen Ansprüche auf Unterrichtsermäßigung haben wie diejenigen, die in Vollzeit arbeiten. Das ist vom Gericht klar festgestellt. Bei den Beamtinnen und Beamten muss man es nicht machen, man hat es auch zum Teil bis jetzt nicht gemacht. Das ist eine Frage der Abwägung, was sinnvoll ist, auch um des inneren Friedens willen, und dass die Sache auch angenommen wird. Ich habe auch einen Moment darüber nachgedacht, das gebe ich gern zu, aber ich glaube, insgesamt gesehen, wenn man sich das Paket anschaut, ist das sinnvoll, zumal dann jüngere Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden, die wieder die volle Unterrichtsverpflichtung haben, und die das mehr als ausgleichen.

Ich glaube, dass das Paket insgesamt ein ausgezeichneter Beitrag ist, die Motivation im öffentlichen Dienst zu erhöhen, und gleichzeitig den einzelnen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben so zu planen, wie sie das gern wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens des Senats einige abschließende und ergänzende Anmerkungen! Mit dem

Gesetzentwurf soll die Altersteilzeit wieder für alle Beamtinnen und Beamten eingeführt werden, das ist ja hier auch hinreichend dargestellt worden. Auf ein Referieren des Modells, glaube ich, kann ich hier verzichten.

Zu Beginn ein kurzer Hinweis auf die arbeitszeitpolitische Bedeutung dieses Modells! Arbeitszeitpolitik ist ja ein wesentliches Moment der Dienstrechtspolitik in Bremen. Es erhöht die jeweiligen persönlichen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Arbeitszeit sowohl der wöchentlichen, der Jahres- als auch der Lebensarbeitszeit. Bremen ist bei der flexiblen Arbeitszeitgestaltung Vorreiter vor allen anderen Bundesländern. Wir haben sowohl die höchste Teilzeitquote mit 38 Prozent, wir haben aber auch die höchste Altersteilzeitquote, die natürlich in den letzten Jahren nach unten gegangen ist, weil wir die Notbremse 2004 mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes gezogen hatten, wo nur noch die Überhangbereiche mit einbezogen werden sollten. Diese Notbremsung ist wieder gelockert worden.

Einige empirische Daten dazu: Wen betrifft die Altersteilzeit eigentlich überhaupt? Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell in Bremen. Wir haben 2003 1725 Fälle gehabt, 2004 waren es 1722 Fälle. Das ist dann abgeflacht auf ungefähr 1000 Fälle im Jahr 2007. Wir erwarten, dass die Zahl wieder ansteigen wird durch die Neuauflage und die lukrativere Gestaltung der Altersteilzeit. Wir haben etwa 350 bis 450 Antragsberechtigte, das wechselt in den Jahren kontinuierlich, deswegen habe ich das nicht in Einzelzahlen pro Jahrgang ausgeführt. Aber wer das haben möchte, dem kann das Finanzressort das für alle Jahrgänge und Berufssparten darlegen. Die Quote ist bei Lehrkräften ungefähr bei 45 bis 50 Prozent, aber auch bei Verwaltungsmenschen, die in der allgemeinen Verwaltung tätig sind, 25 Prozent, bei technischem Personal 30 Prozent. Im KiTa-Bereich 35 Prozent, wobei da natürlich die Angestellten auch hinzukommen. Also, man kann das ungefähr ermitteln, was dort auf uns zukommen könnte.

Wir haben sehr konstruktive Gespräche mit den Gewerkschaften geführt, die gern ein Altersteilzeitmodell wieder einführen wollten. Wir hatten als Rahmenbedingung festgelegt, dass es kostenneutral sein soll. Insoweit mussten wir an den Stellschrauben drehen, wann ist Altersteilzeit möglich und zu welchen Bedingungen. Wir meinen, einen fairen Schnitt gefunden zu haben bei der Besoldungsgruppe A 13, weil ja auch viele dann aus einer Reduzierung der Arbeitszeit wieder hochgegangen sind, um dann diese Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen und das, glaube ich, auch individuell sehr gut kalkuliert haben. Dass wir Zustimmung bekommen haben zum grundlegenden Modell, Kritik natürlich zu einzelnen Rahmenbedingungen, das finde ich einen normalen Aushandlungsprozess mit den Gewerkschaften.

Die Ausgestaltung der Regelung stellt sicher, dass es kostenneutral erfolgen kann, insbesondere weil

wir die Ersparnisse dem Versorgungsfonds zuführen. Herr Hinners hat um Aufklärung hierzu gebeten: Das ist eine Einrichtung, die als Anstalt des öffentlichen Rechts in der letzten Legislaturperiode gegründet worden ist. In dieser Anstalt, also in dem Fonds, werden bestimmte Anteile, die vom Bundesversorgungsgesetzgeber – jetzt ist das inzwischen Bremer Recht, was wir aber übernommen haben – anteilig dort überführt werden – –. Wir nehmen aber auch alle anderen Effekte, die beim Altersteilzeitmodell eingespart werden und führen sie diesem Versorgungsfonds zu. Das Verhindert, das nicht weiteres Spielgeld irgendwo im Personalhaushalt der einzelnen Bereiche zur Verfügung steht. Her wird eine ganz restriktive Linie gefahren.

Die Einzelheiten der Kostendarstellung und -berechnung haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss eingehend erörtert. Ich würde Ihnen das gern schriftlich zur Verfügung stellen, bevor ich Ihnen jetzt hier eine Seite mit Zahlen vorlege, weil das ja auch in die Sphären der versicherungsmathematischen Ebene hineingeht, also welche Erwartungen versorgungsrechtlich dahinter stehen. Das stelle ich Ihnen aber gern zur Verfügung.

Abschließend kann ich sagen, wir haben ein abgerundetes Gesetz, mit dem wir uns auch wieder bundesweit sehen lassen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/329, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Die Linke)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir nun die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Die Linke)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Die Linke)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz entsprechend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, interfraktionell wurde vereinbart, die beiden Tagesordnungspunkte drei, Entwicklung der Energieerzeugung, und vier, Zukunft der integrierten Versorgung im Lande Bremen, heute nicht mehr im Landtag aufzurufen, sondern nur noch die Punkte, die ohne Debatte verabredet waren. Diese Punkte rufe ich jetzt zur Abstimmung auf.

Parlamentarische Kontrolle der akustischen Wohnraumüberwachung im Bereich der Strafverfolgung

Mitteilung des Senats vom 19. Februar 2008 (Drucksache 17/252)