Protocol of the Session on February 19, 2008

Das Wort hat Herr Staatsrat Dr. Schulte-Sasse.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will meinen Beitrag auf drei Feststellungen gründen! Erstens, die inhaltliche Debatte um die Weisheit der Entscheidungen in Bremerhaven ist berechtigt und kann kontrovers geführt werden. Sie wird im Übrigen kontrovers geführt, in Bremerhaven wird dazu diskutiert. Das ist die erste Feststellung!

Die zweite Feststellung: Eine Zuständigkeit des Landes gibt es nicht! Diese Frage hat tatsächlich auch für meinen Geschmack einen etwas zu langen Zeitraum gebraucht, um sie zu klären. Das lag aber nicht nur an der Gesundheitsbehörde, sondern das lag vor allem in der Tatsache begründet, dass die zuständige Stelle in Bremerhaven die Sachaufklärung, um die unsere Behörde gebeten hat, nicht in der Weise vollzogen und betrieben hat, wie es erforderlich gewesen wäre, um zu einer verantwortbaren Entscheidung im Hinblick auf diese Frage zu kommen.

Nach dieser Klärung war sofort klar, dass es keine Zuständigkeit des Landes gibt – diese ist nämlich im Bundesrecht und Landesrecht eindeutig definiert –, da es sich hier im Wesentlichen um eine bundesrecht

liche Bezugsebene handelt. Das, worum es in Bremerhaven geht, hat mit den bundesrechtlich definierten Zuständigkeiten der Gesundheitsämter nichts zu tun.

Dritte Feststellung: Weil das so ist, gehört die kritische, die inhaltliche Debatte über diesen Vorgang auf die richtige Ebene, nämlich in die Kommune Bremerhaven.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich dazu noch eine persönliche Bemerkung machen! Ich bin einige Jahre Gesundheitsdezernent in der Landeshauptstadt München gewesen. Bei einem vergleichbaren Fall hätten wir jede Intervention der bayerischen Staatsregierung sofort vor dem bayerischen Verwaltungsgericht verklagt.

(Beifall bei der SPD – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Richtig!)

Da wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Zuständigkeiten, Verfahrensregeln und Pflichten eindeutig geregelt sind, wäre es eine glatte Pflichtverletzung unserer Behörde gewesen, wenn wir dem Vorschlag von Frau Dr. Mohr-Lüllmann auch nur ansatzweise nachgekommen wären. Wir haben keine Zuständigkeit, wir werden uns auch keine Zuständigkeit anmaßen, und deshalb werden wir uns an der in Bremerhaven richtig angesiedelten inhaltlichen Debatte auch nicht beteiligen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/191, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Erweiterung des Hochschulzugangs für Menschen ohne Abitur

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. November 2007 (Drucksache 17/152)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bitte stellen Sie sich vor, Sie sind seit vielen Jahren in einer beruflichen Tätigkeit und entscheiden sich jetzt doch noch vielleicht einmal für ein Studium. Was glauben Sie, was Ihnen Ihre berufliche Tätigkeit dabei nutzt? Wenn Sie kein Abitur oder keine Fachhochschulreife haben, dann bekommen Sie damit zumindest den Zugang zu einer Einstufungsprüfung. Wenn Sie aber dann im Studium selbst sind, werden Sie feststellen, dass all das, was Sie an theoretischen und praktischen Kompetenzen in Ihrem Berufsleben erworben haben, sich in der Universität selbst eigentlich überhaupt nicht niederschlägt. Sicherlich werden Sie bestimmte Dinge leichter bearbeiten können, aber Sie werden keine Chance haben, einzelne Module vielleicht dadurch zu ersetzen, dass Sie Ihre Fachkompetenz einbringen.

In Deutschland ist es immer noch so, dass Übergänge von beruflichen Bildungswegen in allgemeine Bildungswege sehr selten sind. Das hat natürlich Gründe. Vonseiten der Hochschulen werden außerordentlich wenige Angebote für sogenannte nicht traditionell Studierende gemacht. Darunter versteht man Menschen, die entweder nicht auf dem geraden Weg, oder nicht in der vorgesehenen Zeit oder vielleicht auch nicht in der sogenannten normalen Form, nämlich eines Vollzeit- oder Präsenzstudiums, ihr Studium absolvieren wollen. All das ist in Deutschland außerordentlich schwierig.

Bremen ist hier zwar besser als andere Bundesländer, aber auch im Sommersemester 2007 sind an Bremer Hochschulen einmal gerade eine Handvoll Studierende über diesen sogenannten dritten Bildungsweg ins Studium gekommen. Dabei müssen wir feststellen, oder alle Untersuchungen stellen es fest, dass der Studienerfolg von Menschen, die aus der Berufstätigkeit in ein Studium gehen, überhaupt nicht schlechter ist als der von Menschen, die nach dem Abitur gleich ins Studium überwechseln. Ganz im Gegenteil: Studienverhalten und Studienerfolg bemessen sich deutlich stärker am Studienfach und an dem sogenannten Fachklima!

Im Rahmen der Koalitionsverhandlung hat sich nun die rot-grüne Koalition darauf verständigt, Personen, die nicht über den regulären Hochschulzugang verfügen, also das Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife, jetzt den Zugang zu einem Studium deutlich zu erleichtern. Zurzeit ist das in Bremen möglich, indem sie eine Einstufungsprüfung bestehen, ein einschlägiges Kontaktstudium, Probedeutikum oder Probestudium absolvieren oder eine sogenannte Nichtabiturientenprüfung bestehen. Hier bieten sich nun Möglichkeiten, den Zugang zur Einstufungsprüfung zu erleichtern.

Künftig soll es nicht mehr erforderlich sein, dass sie ihren Wohnsitz in Bremen haben. Außerdem soll bei der erforderlichen, mindestens dreijährigen Berufstätigkeit nach einer Ausbildung auch nicht mehr eine sogenannte förderliche Berufstätigkeit für das

Studium notwendig sein. Darüber hinaus möchten wir auch dafür sorgen, dass die bestandene Prüfung an einer Hochschule automatisch den Zugang zu anderen Hochschulen des Landes mit sich bringt.

Diese Änderungen werden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Hochschulreformgesetz II einbezogen, und darüber hinaus wird es möglich sein, zukünftig mit einem Meisterabschluss oder einem ähnlichen Abschluss automatisch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Neben diesen formalen Aspekten soll aber dann in einem Fachgespräch mit den Beteiligten, also mit den Hochschulen, den Kammern, aber auch den Weiterbildungsträgern, geklärt werden können, wie sowohl der Zugang zur Einstufungsprüfung erleichtert als auch die Anrechenbarkeit der beruflichen Qualifikation verbessert werden kann.

Ein schönes Beispiel bietet die Universität Oldenburg zurzeit. Da kann man sich in dem Bachelorstudiengang Business Administration maximal 50 Prozent der erforderlichen Punkte durch informell erworbene Kenntnisse anrechnen lassen, wie das zum Beispiel Selbstständige durchaus vielleicht in der Lage sind mitzubringen. Theoretisch erlaubt die KMK bereits jetzt, dass von den 180 Leistungspunkten bis zu 90 Leistungspunkte aus einer Ausbildung stammen. In der Praxis ist es aber dringend notwendig, zu untersuchen und vor allen Dingen auch zu beschreiben, wie sich die Berufserfahrung zum Beispiel einer Industriemechanikerin in Inhalte und Module eines Ingenieurstudiums übertragen lassen. Die Aufgeschlossenheit einem solchen Vorgehen gegenüber ist in den Fachbereichen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Wir stellen fest, dass die Wirtschaftswissenschaften, Gesundheits- und Sozialwissenschaften dem sehr offen gegenüberstehen, während wir in den Ingenieurwissenschaften da größere Vorbehalte feststellen müssen.

Interessant scheint mir in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise Irland den Hochschulzugang für nicht traditionell Studierende deutlich erleichtert hat. Hier gibt es zum Beispiel auch die Möglichkeit der Förderung eines Hochschulstudiums im Rahmen einer Arbeitslosenunterstützung, die Einführung besonderer Beratungs- und Betreuungsangebote für nicht traditionell Studierende und die Gewährleistung einer staatlichen Qualitätssicherung der auf die Hochschulzugangsprüfung vorbereitenden Kurse, die parallel zur Einführung eines nationalen Qualifikationsrahmens erfolgte. Im Jahr 2005 lag der Anteil nicht traditionell Studierender in Irland bei 17,6 Prozent, in Deutschland unter 5 Prozent. An dieser unbefriedigenden Gesamtsituation hat auch die Diskussion des lebenslangen Lernens als Teilziel des Bologna-Prozesses bisher wenig verändert.

Neuen Auftrieb könnte dieser Aspekt allerdings durch die Verbindung des Bologna-Prozesses für den Hochschulbereich mit dem Kopenhagen-Prozess für die berufliche Bildung durch das Maastricht-Kommu

niqué bekommen, das die Entwicklung eines gemeinsamen Kreditpunktesystems für die Hochschul- und die Berufsbildung vorsieht. Mit der Einführung des europäischen Qualifikationsrahmens im Rahmen des Bologna-Prozesses und der geplanten Ausweitung auf alle Bildungsbereiche ist auch das Ziel einer deutlich verbesserten Anerkennungsfähigkeit von vorhanden Qualifikationen verbunden, was ja dann die Durchlässigkeit der Bildungssysteme insgesamt erhöhen würde. Im Rahmen der Implementierung der Ziele des Bologna-Prozesses wurden in Deutschland zwar bisher die Zugänge zum Hochschulstudium, die Übergänge zwischen Bachelor und Master und die mögliche Rolle von Auswahlverfahren sehr intensiv diskutiert, das Abitur als Regelzugang zum Hochschulstudium bisher aber nicht in Frage gestellt.

In den nächsten Jahren werden gerade in Deutschland Maßnahmen notwendig sein, um eine Flexibilisierung und Öffnung von Bildungswegen zu erreichen. In diesem Rahmen wird auch die Frage nach dem Hochschulzugang und zum Verhältnis von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zwischen dualem System und Hochschulbildung neu zu diskutieren sein. Die traditionellen Berechtigungsprüfungen, der Berufsabschluss und das Abitur könnten daher in den nächsten Jahren zugunsten eines kompetenzbasierten Qualifizierungskonzepts an Gewicht verlieren. In jedem Fall ist zu erwarten, dass die Diskussion über die Hochschulzugangswege auch für nicht traditionell Studierende in den kommenden Jahren deutlich an Dynamik gewinnt. Hier tun wir in Bremen gut daran, diese Diskussion aktiv mitzugestalten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In England und Frankreich ist es bereits seit Jahren möglich, ein gesamtes Studium inklusive Abschluss durch die Anrechnung gleichwertiger Berufserfahrung anerkennen zu lassen. Ich denke, darüber müssen wir auch nachdenken. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche einmal, etwas allgemeiner anzufangen! Bildung, das ist, glaube ich, gemeinsame Auffassung hier in diesem Haus, ist eine wichtige individuelle Voraussetzung für Erfolg und beruflichen Erfolg. Gute Bildung aller Bürgerinnen und Bürger ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg unserer Gesellschaft. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich denke, wir sind uns gemeinsam einig, dass es da Optimierungspotenziale gibt. Wenn wir jetzt hier auf den Hochschulzugang für junge Leute ohne Abitur oder auch für Menschen, die schon im Berufsleben gestanden haben, schauen, dann sagen die Statistiken darüber, dass weniger als ein Prozent, die solch eine Voraussetzung haben, den Weg in die Hochschulen schafft. Das zeigt, dass es erhebliche Potenziale gibt und an der Stelle große Schätze zu heben sind, und darüber möchte ich heute ein paar Sätze verlieren!

Wenn man in den OECD-Vergleich schaut, ist zu sehen, dass wir eine Studienanfängerquote haben, die bei 36 Prozent liegt, im OECD-Schnitt sind es 50 Prozent. Wir haben eine rückläufige Studienanfängerquote, wir bewegen uns also nicht auf OECDNiveau, sondern nach unten, und das vor dem Hintergrund, dass wir mittlerweile überall über Fachkräftemangel reden. Wir sprechen über Blue Cards, über Green Cards und darüber, dass mittlerweile mehr qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den Arbeitsmarkt verlassen, als neue hinzukommen. In der Fachsprache nennt man das dann immer einen negativen Bildungssaldo. Insbesondere trifft das heutzutage schon auf Ingenieure und Pädagogen zu. Der Hauptgrund dafür ist der demografische Wandel. Es gibt also weniger junge Menschen und mittlerweile viel mehr ältere Leute, deswegen verlassen eben mehr Berufstätige den Arbeitsmarkt, als neue dazukommen.

Dann kommt zusätzlich hinzu, auch hier in diesem Haus bekannt, die soziale Ungerechtigkeit des Bildungssystems! Kontinuierliche Lebensläufe werden belohnt, aber diskontinuierliche Lebensläufe faktisch bestraft. Es gibt wenig organisierte Übergänge zwischen Schule und Hochschule, wenn das Abitur nicht vorhanden ist. Ebenso bestehen wenig Übergänge, wenn man bereits im Berufsleben steht und eine Ausbildung oder möglicherweise auch keine Ausbildung hat, über Bildungsmodule den Weg in die Hochschulen zu schaffen. Da werden erhebliche Chancen für die Menschen, aber auch für unsere Gesellschaft verschenkt. Es geht darum, dass wir hier, ich will es noch einmal sagen, Schätze dieser Gesellschaft heben vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig weniger als ein Prozent der Studienanfänger und -anfängerinnen ohne Abitur praktisch an den Hochschulen ankommt.

Wir haben diesen Antrag deswegen eingebracht, dass wir zunächst sagen, dass Meister und Meisterinnen und vergleichbare Qualifikationen – dazu gehören zum Beispiel staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie gleichgestellte Berufe – automatisch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bekommen. Das haben wir jetzt auch nicht hier in Bremen erfunden, das gibt es schon in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch eine Evaluation dazu sagt, dass Menschen, die die Meisterprüfung absoviert haben, genauso gut im Abschluss

sind wie diejenigen, die über ein Abitur verfügen. Wer also den Meistertitel besitzt, hat ähnliche Voraussetzungen, ein gutes Hochschulexamen zu schaffen wie diejenigen mit Abitur.

Das Weitere, was wir machen wollen, Frau Böschen hat es auch schon ausgeführt, ist, dass wir den Zugang zu den Einstufungsprüfungen erleichtern wollen. Dabei ist klar, wir wollen nicht die Qualitätsstandards absenken! Die Qualitätsstandards sollen gleich bleiben, aber die Bandbreite der Teilnehmer soll größer werden.

Es macht überhaupt keinen Sinn, den Wohnsitz in Bremen haben zu müssen, um zugelassen zu werden. Schließlich entscheidet ein Wohnsitz nicht darüber, ob man erfolgreich im Studium ist oder nicht.

Wir wollen darüber hinaus, dass diese Eingrenzung der förderlichen Berufstätigkeit nicht mehr vorhanden sein muss, denn wer die Einstufungsprüfung schafft, hat schließlich den Beweis dafür angetreten, dass er das Spektrum eines Studiums bewältigen kann, und dann macht es auch Sinn, dass er oder sie ein Studium nach seinen oder ihren Neigungen auswählt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Der nächste Punkt ist – und ich glaube, da gibt es richtig großen Nachholbedarf in den Hochschulen –, dass Menschen, die eine Berufsausbildung haben und in ihrem Beruf gearbeitet haben, Qualifikationen mitbringen, und diese müssen meines Erachtens auch anerkannt werden. Eine Betriebswirtin zum Beispiel, die dann anfängt, Betriebswirtschaft zu studieren, wird schon Voraussetzungen haben. Sie hat schon eine ganze Menge in ihrem Job gearbeitet, und da macht es einfach Sinn, dass man bestimmte Dinge dann vielleicht direkt anerkennt oder es eine direkte Prüfungszulassung zu bestimmten Modulen gibt, sodass diese Arbeitnehmerin nicht wieder bei Null anfangen muss. Ich glaube, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, aber hier muss sich noch einiges entwickeln. Wir haben im Moment noch irgendwie eine Situation, dass das noch nicht besonders gut ausgearbeitet ist.

Sie merken schon, es gibt auch noch eine ganze Menge offener Fragen zu beantworten. Deswegen wollen wir ein Fachgespräch unter Beteiligung der Hochschulen, der Handels- und Handwerkskammern – denn diese besitzen die Erfahrung mit der Berufswelt – und mit Vertretern und Vertreterinnen der Weiterbildung führen, um genau zu klären, wie es denn im Einzelnen funktionieren soll. Wichtig ist zum Schluss der Erfolg, dass wir tatsächlich mehr Menschen ohne Abitur in den Hochschulen haben.

Unser Antrag soll einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit bilden. Er soll diskontinuierliche Lebensläufe anerkennen und vor allen Dingen auch verhin

dern, dass sozial benachteiligte Jugendliche mit ihren Biografien dadurch, dass wir ein Bildungssystem haben, so wie es aufgebaut ist, hinterher nicht in den Hochschulbereich hineinkommen. Der Antrag soll ein Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels sein, auch gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Diese Dinge wollen wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen.

Ich will aber nicht verschweigen, dass es natürlich nur ein Baustein und in dem Bereich auch nur ein erster Schritt sein kann, da müssen weitere folgen. Ich glaube, dass wir uns verstärkt Gedanken über duale Studiengänge machen müssen, wo dann junge Menschen einerseits eine Berufsausbildung und andererseits hinterher auch noch einen Bachelorabschluss haben. Sie sind gleichzeitig im Betrieb beschäftigt und bekommen auch eine Ausbildungsvergütung. Das ist gerade, ich sage einmal, unter ökonomischen Gesichtspunkten für Studierende natürlich hochinteressant, darüber müssen wir weiter nachdenken. Wir werden auch überlegen müssen, wie wir den Bereich Weiterbildung und lebenslanges Lernen in diesem Zusammenhang organisieren. Ich glaube auch, dass die Hochschulen sehr viele zukünftige Herausforderungen an dieser Stelle haben und weitere Debatten an der Stelle folgen müssen.