Ich versichere für den Senat, dass wir das, was uns möglich ist, im Bundesrat tun werden, um der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften einen Schritt näher zu kommen, der über das im jetzigen Kompromiss zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Angelegte hinausweist. Ich hoffe, dass auch die CDU letztlich dazu beiträgt, dass wir hier den Senat möglichst einheitlich unterstützen können, so wie – ich erinnere mich daran – es dieses Parlament im Jahre 2001 getan hat, als es um die Einführung der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften ging. Da gab es hier einen einstimmigen Unterstützungsbeschluss mit den Stimmen der CDU. Das war das erste Mal in einem deutschen Landtag, dass die CDU sich so verhalten hat, aber das ist eine persönliche Bemerkung. Ich hoffe, dass wir hier jetzt einen möglichst kräftigen Beschluss für die Gleichstellung auch im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz bekommen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/ 127 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Damit wären wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend!