aber mir liegt daran, alle diejenigen, die in den Folgejahren 2001, 2003, 2004 über diese Frage diskutiert haben, und Herr Böhrnsen, ich glaube Sie waren damals Fraktionsvorsitzender,
ich habe diese Erklärungen von Ihnen alle nicht gesehen, sondern wir haben gemeinsam beschlossen, die Mindereinnahmen in den Haushalt einzustellen, und das damals auch getan.
Ich sage das nur deshalb, meine Damen und Herren, weil das, was passiert ist, ja auch evident ist. Die Mindereinnahmen sind gekommen wie prognostiziert, nur deutlich höher, und die Gegenleistungen sind weitgehend nicht geflossen. Wenn wir den Kanzlerbrief nicht gehabt hätten, hätten wir sogar die kleinen Gegenleistungen, die es gegeben hat, auch nicht gehabt. Dies nur zur geschichtlichen Wahrheit! Da über dieses Thema viel geredet wird, auch viel Un
sinn geredet wird, habe ich mir erlaubt, das noch einmal klar und unmissverständlich deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren, der Bürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Systeme der Steuerverteilung und des Finanzausgleichs in Deutschland zahlreiche Fehlanreize haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 aus diesen Gründen gefordert, Regeln zu schaffen für die Prävention und die Bewältigung von Haushaltsnotlagen, und bis heute ist der Gesetzgeber, das heißt der Deutsche Bundestag, nicht tätig geworden. Das, was wir jetzt erleben mit der Föderalismuskommission, ist sozusagen der erste Versuch, das konsequent nachzuarbeiten, was eigentlich seit 1992 der Auftrag durch das Verfassungsgericht gewesen ist.
Diese Föderalismusreform und diese Beratung von Bund und Ländern haben eine so zentrale Bedeutung für unser Land, weil wir natürlich, da bisher nicht gehandelt worden ist, keine Alternative hatten, als den Klageweg zu beschreiten, denn das, was hätte geregelt werden müssen, wurde nicht geregelt, und auch die Ungerechtigkeit in der Finanzverteilung und in der Finanzausstattung trifft einzelne Länder besonders. Dies ist ja auch in der Rede von Bürgermeister Böhrnsen sehr deutlich herausgearbeitet worden. Für uns blieb deshalb nichts anderes übrig, als diesen Dreiklang anzubieten: Klagen, Verhandeln und Eigenanstrengungen.
Ich sage auch sehr deutlich, die schwierige Situation, in der wir uns befinden, werden wir ohne überzeugende und drastische Eigenanstrengungen nicht gut zu Ende bringen. Natürlich werden alle darauf achten, und es wird uns nicht leichtfallen in vielen Bereichen. Ich brauche nicht alles aufzuzählen, wo wir objektive Finanzbedarfe haben für Verstärkungen, für Mehrausgaben und wo es ganz evident ist, dass wir handeln müssen nicht nur im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit, sondern vor allen Dingen auch im Bereich der sozialen Leistungen, die wir für die Menschen, die sich nicht selbst helfen können, erbringen müssen, die wir verbessern müssen, die wir bei den Kindern verbessern müssen und in unterschiedlichen Bereichen. Deshalb ist dieser Punkt der Eigenanstrengung so wichtig.
Ich glaube, dass die Auseinandersetzung mit dem Berliner Urteil durch Professor Hellermann in seinem Schriftsatz außerordentlich gut gelungen ist.
Ich habe mich sehr gefreut über das sehr präzise Datenmaterial, die sachliche, klare, juristische und inhaltliche Aufarbeitung eines weiß Gott ungewöhnlich schwierigen Themas. Damit steht Herr Professor Hellermann in einem außergewöhnlich erfrischen
Meine Damen und Herren, ich rate uns trotzdem nicht dazu, uns an dieser Stellungnahme der Länder genauso polemisch abzuarbeiten, wie sie selbst uns ins Haus geschickt wurde, sondern ich folge da auch Bürgermeister Böhrnsen, dass wir dies sehr präzise in jedem Einzelpunkt aufarbeiten müssen, widerlegen müssen, juristisch wie volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich, ökonomisch, fiskalisch, wie immer Sie es formulieren wollen.
Es gibt weder eine juristische Evidenz in dieser Stellungnahme von Herrn Professor Korioth noch eine ökonomisch-fiskalische Evidenz. Das ist herausgearbeitet, und das werden wir auch präzisieren müssen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir niemandem erlauben, durch Rundumschläge allein unser Bild zu beschädigen, unseren Standort zu beschädigen und unser Bundesland zu gefährden. Damit werden wir uns sehr präzise und sehr genau auseinandersetzen.
Kurz zu den Punkten unseres Antrags, Herr Böhrnsen hat ja einen Teil davon vorgetragen! Es geht zunächst einmal um präventive Ansätze, die auch das Verfassungsgericht haben möchte. Um die frühzeitige Entdeckung und Verhinderung von Haushaltskrisen zu gewährleisten, bedarf es eines Präventionsund Frühwarnsystems. Dies muss zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder geschaffen werden. Dazu gehören Kennziffern und Schwellenwerte, die definiert werden müssen, um Haushaltsnotlagen zu identifizieren beziehungsweise Abweichungen von der Haushaltsdisziplin erkennen zu können. Dazu gehören Verfahren und Maßnahmen, die fixiert werden müssen, unter welchen Voraussetzungen Notlagesituationen anerkannt werden und wie sie abzuarbeiten sind. Es muss festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Bundesland Anspruch auf Hilfe durch die bundesstaatliche Solidargemeinschaft hat.
Alle Länder haben darauf einen Anspruch, dass in den Rahmenbedingungen Klarheit geschaffen wird. Geregelt werden muss auch, welche Institutionen für die Überwachung der Haushaltspolitik zuständig sind und mit welchen Kompetenzen diese Institutionen ausgestattet sind. Ich glaube, dass wir dies auch selbst im wohlverstandenen Eigeninteresse, auch zur Selbstkontrolle, zur Selbstregulierung gemeinsam brauchen.
Die von Bund und Ländern verwendeten Haushaltssystematiken müssen angeglichen werden, um ohne aufwendige statistische Bereinigungen Haushaltsvergleiche wirklich durchführen zu können. Es ist das Problem, dass ständig Dinge miteinander verglichen werden, die nicht wirklich vergleichbar sind, und dass sich daraus immer dieser große, unterschiedliche Sa
lat von Stellungnahmen ergibt. Die von Bund und Ländern verwendeten Haushaltssystematiken müssen einheitlich und gleich sein.
Restriktivere verfassungsrechtliche Verschuldungsregelungen müssen geschaffen werden. Das bedeutet nicht, dass wir als Bremer Angst davor haben müssen, in einen Wettbewerbsföderalismus gezogen zu werden. Den brauchen wir nicht zu scheuen, denn wir sind das zweitstärkste Land mit der zweitstärksten Wirtschaftskraft. Das ist nicht unser Problem. Aber wir müssen natürlich, wenn man in den Wettbewerb geht, die Rahmenbedingungen beim Start beachten. Das ist wie beim Hundertmeterlauf. Wenn wir bei minus 10 Metern starten, dann müssen wir 110 Meter laufen, und wenn die Bayern und die BadenWürttemberger erst bei plus 20 Metern starten, dann werden sie mit allergrößter Wahrscheinlichkeit vor uns an der 100-Meter-Marke ankommen. Das hat mit Wettbewerbsföderalismus nichts zu tun. Das heißt, wenn ich den Wettbewerb im Föderalismus will, dann müssen die Rahmenbedingungen für alle, die dort an den Start gehen, gleich sein.
Das setzt voraus, dass eine Entschuldung geleistet werden muss. Es wird darüber gestritten werden müssen, ob es über eine Teilentschuldung oder über eine Gesamtentschuldung geht durch den Bund, wenn er es übernimmt, denn es macht keinen Sinn, es über die Länder zu machen. Herr Oettinger hat ganz zutreffend gesagt, dass bei den Verhandlungen natürlich jeder Ministerpräsident seinen Taschenrechner unter dem Tisch hat und gleich nachrechnet, was das für sein Land in Plus und Minus konkret bedeutet. Wenn es einen solchen Entschuldungsfonds gibt, dann muss der Bund steuerlich entschädigt werden über die Umsatzsteuer. Da muss man über die Punkte verhandeln, da muss man das klären, wer wie mit welchen Anteilen dabei beteiligt ist.
Der vierte Punkt ist, die Steuerverteilung muss sich zukünftig stärker an der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes orientieren. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass das Schaffen von Arbeitsplätzen keine oder nur eine sehr mäßige Steuerrendite hat. Das hängt natürlich mit dem Steuerzerlegungsprinzip zusammen, das Ende der Sechzigerjahre geschaffen worden ist. Das hängt mit der Umsatzsteuerverteilung zusammen.
Unser Institut für Finanzwissenschaften hat herausgearbeitet, dass uns allein durch die Steuerzerlegung von Lohn- und Einkommensteuer und Umsatzsteuer ein jährlicher Verlust von 270 Millionen Euro entsteht. Das ist eine beachtliche Summe, und die haben wir nicht zu verschenken, weil natürlich ein Haushaltsnotlageland solche Geschenke nicht machen kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Steuerkraft an der Wirtschaftskraft orientieren müssen, weil es doch nur dann einen Anreiz gibt, mehr Arbeitsplät
ze zu schaffen und nicht einfach nur Einwohner zu schinden. Wir brauchen diese Arbeitsplätze, weil sie die Wirtschaftskraft der Zukunft sichern, und deshalb ist es von zentraler Bedeutung, diese Wirtschaftskraftorientierung zu schaffen.
Es mag sein, dass uns in bestimmten Bereichen auch eine größere Steuerautonomie helfen kann, wenn wir Zuschläge beschließen können oder in bestimmten Steuerbereichen auch selbstständig handeln können. Wir haben natürlich als Großstadt mit einem ländlichen Umland immer wieder das Problem der Abwanderung, das man bei all diesen Steuerautonomiefragen in besonderer Weise berühren muss.
Es ist sicherlich auch so, dass es um den Eigenbehalt geht: Was dürfen wir als Land an dem Zusatzertrag, den wir erwirtschaften, behalten und was nicht? Das wird zu regeln sein. Die stark streuenden Sonderlasten, die wir zum Beispiel durch die Hafenlasten haben, können nicht allein von Bremen geleistet werden. Wir bekommen zurzeit etwa eine Erstattung von 10 Millionen Euro und geben jährlich zurzeit etwa 100 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung und wirtschaftliche Fitmachung unserer Hafenstandorte aus. Das ist ein gewisses Punktegerüst. Ich will jetzt nicht weiter auf die Berlin-Klage und auf Herrn Professor Korioth eingehen. Wir werden uns mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen.
Ich gehe einmal davon aus, Herr Bürgermeister, dass die Koalition alles in ihren Kräften Stehende tut, um in den jeweiligen Bereichen und in den jeweiligen politischen Verantwortungszonen ihren Anteil auch abzuarbeiten und für unsere Situation zu werben, immer wieder zu erklären, was gerecht und was ungerecht ist und warum Bremens Lage so ist, wie sie ist. Ich wünsche Ihnen persönlich viel Erfolg, weil Ihr Erfolg auch mit dem Erfolg Bremens ursächlich zusammenhängt. Sie können in dem Bereich absolut mit der Unterstützung der CDU-Fraktion und unserer Partei rechnen! Wir werden uns bemühen, alles, aber auch wirklich alles zu tun, was wir können, um unsere Situation deutlich in diesen Verhandlungen zu verbessern. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Föderalismusreform, Ergänzungsschrift zum Klageverfahren und Korioth-Gutachten sind die drei Themen, auf die ich jetzt in meiner Rede eingehen werde.
Bremens Chancen zur Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage liegen ausschließlich in dem von Jens Böhrnsen postulierten Dreiklang „Konsolidieren – Klagen – Verhandeln“. Dieser Weg ist alterna
tivlos. Mit dem Dringlichkeitsantrag der Großen Koalition wollen wir genau diese Strategie in Bezug auf das Verhandeln unterstützen.
Bürgermeister Jens Böhrnsen hat frühzeitig Leitlinien und Grundorientierungen aus Bremer Sicht für die zweite Stufe der Föderalismusreform aufgestellt. Seine Rolle in der Kommission von Bund und Ländern schafft Chancen, Bremens Position darzustellen und für eine weitere Unterstützung zu werben. In dieser Frage gilt, dass die maßgeblichen politischen Kräfte bei aller Differenz im Detail zusammenwirken müssen, um die Handlungsfähigkeit unseres Landes zu bewahren. Herr Perschau hat uns das eben auch für unseren Koalitionspartner zugesichert, und Herr Böhrnsen hat hingewiesen auf die Bremer Initiative aller gesellschaftlichen Kräfte.
Ein Kernstück der Verhandlung zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehung wird die Frage der Verschuldung sein. Wir unterstützen Bemühungen, zu Verschuldungsobergrenzen zu kommen und durch ein entsprechendes Frühwarn- und Sanktionssystem zukünftig Haushaltsnotlagen zu verhindern. Wir sagen aber auch deutlich, dass dies nur geht, wenn gleiche Ausgangsbedingungen zur Einhaltung solcher Grenzen geschaffen werden. Hierzu gehört die Diskussion um einen möglichen Entschuldungsfonds ebenso wie die um einen angemessenen Ausgleich regionaler Sonderlasten. Es muss gelten: Wenn ein Land bundesstaatliche Aufgaben wahrnimmt, muss dem auch im Finanzausgleich Rechnung getragen werden!
Beispielsweise profitiert die Maschinenbauindustrie Baden-Württembergs davon, dass es in Deutschland und gerade in Bremen leistungsfähige Häfen gibt. Insofern ist es im Interesse aller Bundesländer, dass die Hafenstädte funktions- und zukunftsfähige Häfen vorhalten und vor allem unterhalten und ausbauen. In anderen bundesstaatlich organisierten Mitgliedsstaaten der EU wie zum Beispiel Belgien ist dies das anerkannte und gängige Verfahren.
Wie schwierig aber die Festlegung einer geeigneten Verschuldungsgrenze ist, zeigt das aktuelle Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachten der gesamtwirtschaftlichen Lage, der sogenannten Fünf Weisen. Es stellen sich bei intensiver Beschäftigung mit dieser Materie viele Fragen: Welche Verschuldung betrachtet man, die der Finanzstatistik, die der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung? Was sind eigentlich Investitionen: Zählt hier nur der Beton, sind es nicht auch die Köpfe, zählen die Brutto- oder die Nettoinvestitionen? Wie definiert man diese? Es ist an der Zeit, die politischen Sonntagsreden aller Parteien zu beenden und für einen erweiterten Investitionsbegriff zu sorgen.
Der Einsatz einer Enquete-Kommission des Bundes könnte hierfür vielleicht der erste Schritt sein. Unterschiedliche Theorien über den Zusammenhang staatlicher Verschuldung und Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und die geforderte Einhaltung der Maastricht-Kriterien runden die Fragen um eine goldene Verschuldungsregel öffentlicher Haushalte ab.
Wir begrüßen den Ansatz, dass eine Berücksichtigung der Wirtschafts- und Finanzkraft beim Finanzausgleich stattfindet. Dabei ist die Chancengleichheit finanzärmerer Länder sicherzustellen! Das neu geschaffene Prämienmodell im Rahmen des Finanzausgleichs ist noch nicht geeignet, diese herzustellen. Das bisherige Finanzsystem trägt der Leistungsfähigkeit Bremens nicht Rechnung!
Ob eine höhere Steuerautonomie einen Beitrag dazu leisten kann, muss noch geprüft werden. Dem kann man eher skeptisch gegenüberstehen. Sollen aufgrund finanzieller Engpässe finanzschwache Länder zwangsläufig höhere und gesonderte Steuern erheben müssen, auf die die reicheren Länder verzichten können? Das ist eher fragwürdig! Nach den Erfahrungen mit der Steuergesetzgebung der Vergangenheit kann Bremen einem solchen Vorschlag nur zustimmen, wenn damit eine nachgewiesen finanziell positive Wirkung für unseren Zwei-Städte-Staat erreicht werden kann.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um die verschiedenen Haushaltssystematiken zu vereinheitlichen! Erst eine einheitliche Datenbasis erlaubt überhaupt einen direkten Vergleich der verschiedenen Gebietskörperschaften. Dabei sind in allen Bundesländern die landeseigenen, aber auch die kommunalen Gesellschaften einzubeziehen, die hoheitliche Aufgaben und Ausgaben wahr- beziehungsweise vornehmen, um die Vergleichbarkeit herzustellen.
Bisher sind Zweifel angebracht, ob die notwendige Transparenz über die Ausgaben der Landeskonzerne tatsächlich vorliegt. Gerade in der Diskussion um die Verfassungsklage Bremens erleben wir immer wieder ungerechtfertigte Vorhaltungen, die bei näherer Betrachtung ausschließlich auf eine falsche Interpretation uneinheitlicher Daten und Haushaltssystematiken zurückzuführen sind.
Zu guter Letzt: Einen Staatskommissar oder ein Insolvenzverfahren für Haushaltsnotlageländer können wir uns nicht vorstellen, denn was soll das bringen? Die Beantwortung dieser Frage sind bisher auch alle Befürworter schuldig geblieben. Eine andere Organisationsform ändert an der strukturellen Haushaltsnotlage nichts!
Wir wissen um unsere Probleme, aber auch um unsere Stärken. Wir gehen zuversichtlich und selbstbewusst in die weitere Stufe der Föderalismusreform, die wir nutzen wollen, um für die Zukunft die Politikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit unseres Bundeslandes zu erhalten. Wir wollen nicht, dass wesentliche Entscheidungen – sei es in der Sozialpolitik, beispielsweise über Kindergärten, in der Bildungspolitik, der Wissenschaftspolitik als dem entscheidenden innovativen Faktor unseres Strukturwandels, aber auch der Hafenpolitik als Rückgrat unserer wirtschaftlichen Entwicklung – außerhalb Bremens getroffen werden! Wir unterstützen die Landesregierung und insbesondere Bürgermeister Böhrnsen in den Anstrengungen, die Föderalismusreform II als Chance für Bremen zu nutzen.