Die Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung sind bislang in Bremen verarbeitet worden, inzwischen ist es aber eine bundeseinheitliche Verwaltung. Es ist wohl so organisiert, dass, je nachdem, welchen Nachnamen man hat, unterschiedliche Mitarbeiter zuständig sind. Es kann einem also passieren, wenn man einen häufigen Nachnamen hat und der jeweilige Sachbearbeiter die Bremer Lösung kennt und bereit ist, sie anzuwenden, dass man überhaupt keine Probleme hat, mit diesem Vermerk – also ohne Vorlage dieses 20- bis 30-Seiten-Bescheides – tatsächlich eine Rundfunkgebührenbefreiung zu bekommen. Wenn man aber das Pech hat, einen seltenen Nachnamen zu haben und der jeweilige Sachbearbeiter, der bundesweit für Leute mit demselben Nachnamen zuständig ist und der noch nie eine Bremer Lösung gesehen hat, dann kann es erst einmal zu Nachfragen kommen.
Das ist absurd. Es versteht kein Mensch, warum das so geregelt wird. Das ist ein gutes Beispiel für schlechte Verwaltung und schlechte Politik, und das wollen wir nicht!
Wenn dieser Antrag dazu führt, dass dieser Unfug ein Ende hat, dann haben wir etwas Gutes erreicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann meine Antwort sehr kurz halten. Im Koalitionsantrag wird gefordert, die GEZ in die Lage zu versetzen, zukünftig auf den nach geltendem Rundfunkgebührenstaatsvertrag einzufordernden Original des ALG-II-Bescheids oder einer beglaubigten Kopie in diesem Zusammenhang zu verzichten, wenn eine Gebührenbefreiung beantragt wird. Den Sachverhalt haben wir mehrfach gehört.
Zurzeit befindet sich eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in Vorbereitung. Dabei sollen in Paragraf 6 die Worte „durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Leistungsträgers im Original“ eingefügt werden. Nach entsprechender Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags wäre damit generell die Möglichkeit gegeben, dass die SGB-II-Leistungsträger eine Bescheinigung an die GEZ weiterleiten, sodass der vollständige ALG-IIBescheid zwecks Beantragung der Gebührenbefreiung nicht vorgelegt werden muss.
In Bremen wurde bereits zwischen Radio Bremen, der BAgIS und der ARGE eine Vereinbarung über die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen getroffen und umgesetzt. Die GEZ hat hierzu einen von der BAgIS und der ARGE auszufüllenden Vordruck entwickelt, in dem nur für die Antragsbearbeitung unverzichtbare Daten eingetragen werden müssen. All das ist im Prinzip bekannt. Sofern diese Bescheinigung dem Antrag beigefügt ist, verzichtet die GEZ auf die Vorlage des Originalbescheides beziehungsweise einer beglaubigten Kopie. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Insofern ist der eingeforderte erste Punkt des vorliegenden Antrags in Bremen bereits erfüllt.
Bislang ist es jedoch aus programmiertechnischen Gründen nicht möglich, diese Bescheinigung auf elektronischem Wege an die GEZ weiterzuleiten. Zurzeit sind seitens der Bundesagentur für Arbeit Gespräche mit der GEZ aufgenommen worden, die diese Frage zum Gegenstand haben. Dabei hat die GEZ im Vorabwege signalisiert, dass sie, vorausgesetzt, die Bundesagentur für Arbeit entscheidet sich generell für die Übermittlung der Bescheinigung auf elektronischem Wege, sich an den Kosten der Realisierung der Datenübermittlung beteiligen würde.
nigungen auszustellen und elektronisch zu übermitteln, würde zu einer veränderten Sachlage und in diesem Zusammenhang zu einer finanziellen Mehrbelastung im Rahmen des SGB II führen. Daher ist beabsichtigt, zunächst das Gesprächsergebnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der GEZ abzuwarten und erst beim Scheitern gesetzliche Änderungen im SGB II in Erwägung zu ziehen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/1141 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 20. September 2006 (Drucksache 16/1147)
Der 3. Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ vom 27. Juni 2006 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 64. Sitzung am 13. Juli 2006 an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksache 16/1147 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ausführliche Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe liegt Ihnen allen vor, Sie haben ihn sicherlich auch mit Interesse gelesen und gemerkt: Bremen ist gut aufgestellt!
Vielleicht war der Beifall etwas zu früh, doch Bremen ist gut aufgestellt. Die Frage geht aber weiter: Bremerhaven auch? Das Stichwort Bremerhaven fehlt uns in diesem Bericht, und wir bitten den Senat, doch in dem nächsten Bericht, der abgeliefert wird, Bremerhaven mit zu berücksichtigen. Bremerhaven gehört zu unserem Bundesland, wir sind neugierig, was in Bremerhaven zu diesem Thema zu sagen ist, und deswegen erwarten wir erfreut hier die Berichterstattung.
Das Thema ist sehr komplex, und in allen Ressorts wird wirklich mit hohem Tempo und sehr viel Qualität und Kompetenz an diesem Thema gearbeitet. Wir finden es schade, dass der Bericht von seiner Struktur her sehr schwer lesbar ist, und wir möchten den Senat bitten, hier doch zukünftig eine etwas zugänglichere Berichtsform der Darstellung zu gebrauchen, etwas mehr Tabellen, ein bisschen mehr Übersichtlichkeit, und wir schlagen vor, für die nächsten Berichte ein Schwerpunktthema herauszustellen. Hier könnten es zum Beispiel folgende Themen für den nächsten Bericht sein: Gewalt in der häuslichen Pflege oder aber ein anderes Thema.
Wir haben in unserer Anhörung, die wir veranstaltet haben, festgestellt, dass die direkten Beteiligten der häuslichen Beziehungsgewalt relativ gut einem Schutzsystem unterliegen. Wir mussten leider aber auch feststellen, dass die Kinder, die in einer Familie häusliche Gewalt miterleben, nicht geschützt sind, für sie gibt es keinerlei Hilfesysteme. Die Familiengerichte sind hier kaum in der Lage, den zerstrittenen Elternteilen Auflagen vorzuschreiben, wie sie in der Erziehung mit dieser Gewalterfahrung, die die Kinder erleiden mussten, umzugehen haben. Auch das ist ein Thema, das uns sehr interessiert: Welche Lösungsvorschläge können uns unterbreitet werden, wie wird dieses Thema angegangen? Wir sind gespannt, was uns demnächst vorgetragen werden wird.
(Beifall bei der SPD) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. Wann haben wir den Bericht das nächste Mal zu erwarten? Der Senat schlägt vor, einen Berichtsrhythmus alle drei Jahre aufzunehmen. Dagegen wenden wir uns ganz strikt. Wir sagen ganz klar: Zwei Jahre haben wir, zwei Jahre wollen wir, und bei zwei Jahren bleiben wir! (Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Wir sehen keinen Sinn darin, die Bearbeitungszeit auf drei Jahre auszudehnen. Je länger der Rhythmus ist, desto höher ist die Arbeitsintensität bei der Fortschreibung der einzelnen Daten. Es wäre schade darum, denn Bremen hat hier etwas aufzuweisen, und das wollen wir auch kommunizieren und weitertragen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Häusliche Beziehungsgewalt, ein Thema, das nie endet! Schläge, Bedrohung, Liebe, die einmal war, Gewalt, nur noch Gewalt! Wir haben schon mehrfach in der Bremischen Bürgerschaft darüber diskutiert, das Wegweisungsrecht ist daraus entstanden. Mein erster Debattenbeitrag in der Bremischen Bürgerschaft ist dem Thema häusliche Beziehungsgewalt gewidmet gewesen, eine Debatte mit sehr viel Herzblut und Lösungsansätzen.
Ich hoffe sehr, dass wir dieses Thema in den Griff bekommen. Mit den Berichten, die wir anfordern, sind wir schon ein ganzes Stück in die öffentliche Debatte getreten. Das Thema häusliche Beziehungsgewalt darf nicht hinter verschlossenen Türen passieren. Nur dann, wenn wir dieses Thema öffentlich machen, können wir es eindämmen.
Frauen und Kinder haben so viel Leid erfahren über alle gesellschaftlichen Gruppen hinaus. Gewalt in der Familie ist kein Privaterlebnis, sondern es geht die Gemeinschaft, in der wir leben, etwas an. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen und ohne Gewalt zu leben. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Kevin ist in Bremen nicht nur ein Kind, das der häuslichen Gewalt zum Opfer gefallen ist, sondern wir reden auch über häusliche Beziehungsgewalt. Wer spricht über die vielen Stalking-Opfer, die Frauen, die mit blauen Augen zur Arbeit gehen müssen, oder die Kinder, die mit blauen Flecken zur Schule gehen? Dürfen wir so etwas dulden, wollen wir so etwas dulden? Wo fängt Gewalt an? Fängt Gewalt an, wenn man etwas sieht, oder fängt Gewalt schon früher an? Schauen wir zu, oder greifen wir ein?
Wir als Gleichberechtigungsausschuss haben uns lange und sorgfältig mit diesem Thema beschäftigt, aber reicht das? Ist das, was wir in Bremen als Prävention vor häuslicher Gewalt unternehmen, genug? Wir haben zwar in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, die Situation von Frauen und Mädchen verbessert, aber es reicht noch lange nicht.
Mit dem Bericht, den wir alle zwei Jahre bekommen, können wir die Fortschritte kontinuierlich verfolgen. Deshalb ist es auch richtig, die Berichtspflicht alle zwei Jahre fortzusetzen. Die Berichterstatterin Frau Arnold-Cramer hat ja gesagt, dass der Senat vorgeschlagen hat, den Bericht alle drei Jahre zu geben. Wir wenden uns als CDU-Fraktion strikt dagegen, weil wir meinen, dass ein kontinuierlicher Bericht hier erforderlich ist. Da es der ZGF schon immer ein Herzensanliegen gewesen ist, meine ich, dass es der ZGF eine Freude sein wird, uns als Gleichstellungsausschuss den Bericht auch jetzt wieder alle zwei Jahre vorzulegen.