Protocol of the Session on July 13, 2006

Ich eröffne die 64. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der Elternschule Gröpelingen. Seien Sie hier im Haus der Bremischen Bürgerschaft ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

11. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Mitteilung des Senats vom 11. Juli 2006 (Drucksache 16/1075) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Nußbaum.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Aussprache eintreten, darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass sich der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am gestrigen Tag mit der Gesetzesvorlage befasst hat.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort Herr Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als sich Anfang des Jahres 2005 die Dimensionen des Haushaltdefizits für die Jahre 2005 und folgende abzeichneten, haben die Koalitionspartner unter anderem beschlossen, die Sonderzuwendung für Beamtinnen und Beamte in dem Maß zu kürzen, wie dies auch andere Länder tun. Bremen hat sich dabei an der in Niedersachsen schon seit 2005 geltenden Regelung orientiert.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ohne jegliche Schuldzuweisung daran erinnern, dass wir uns Anfang des letzten Jahres von elementaren Annahmen verabschieden mussten, die die Finanzplanung der letzten Jahre bestimmt hatten. Wir mussten uns sozusagen finanzpolitisch neu finden, um überhaupt eine finanzpolitische Zukunftsperspektive für Bremen und Bremerhaven aufzeigen zu können. Die daraus erwachsende Bereitschaft, sich auf breit angelegte, konsequente Einsparmaßnahmen zu verständigen, zeigt zugleich das hohe Verantwortungsbewusstsein, das die Koalitionspartner für diese schwierige Phase der Finanzplanung an den Tag gelegt haben.

Die hohe Leistungserwartung, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Politik und Dienstherren an Beamtinnen und Beamte stellen, wird aufgrund begrenzter Personalbudgets und steigender Personallasten von immer weniger Beschäftigten erfüllt werden müssen. Trotzdem meine ich, dass wir mit der Optimierung von Geschäftsprozessen, moderner Technikunterstützung der Arbeitsprozesse, gezielten Fortund Weiterbildungsmaßnahmen, einer hohen Ausbildungsquote bessere Bedingungen für effiziente, menschengerechte Arbeitsbedingungen schaffen.

Wir wissen aber alle, dass das die äußere Hülle ist, entscheidend kommt es in der Verwaltung auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Deshalb fällt es natürlich schwer, hier Einschnitte zu machen. Einerseits erwarten wir weitere Leistungen, wir erwarten Motivation, andererseits bleibt uns angesichts der Haushaltslage nichts anderes übrig, als hier beim Weihnachtsgeld Einschnitte zu machen. Ich meine, dass wir uns dem gleichwohl stellen müssen und dass es angesichts der finanziellen Lage Bremens hierzu keine Alternative gibt. Angesichts dessen, dass andere Länder, insbesondere Niedersachsen, bereits seit 2005 entsprechende Maßnahmen getroffen haben, gibt es hierzu keine Alternative. Das gilt für unsere Investitionsprogramme, aber auch für sonstige Bereiche, in denen wir kürzen müssen.

Das gilt auch bei den Personalkosten. Hier muss es uns gelingen, insgesamt einen Anstieg zu bremsen und das Wachstum anzuhalten. Deshalb war jedem bewusst, als wir die Haushalte 2006/2007 beschlossen haben, dass die Frage der Sonderzahlungen mit ein wesentliches Element unserer Finanzplanung, unserer Haushaltsansätze war. Es waren elementare Bausteine des Doppelhaushaltes 2006/2007 und die Basis für unsere weitere Finanzplanung bis 2009.

Im Bewusstsein der Bedeutung dieser Einschnitte haben wir diese Einschnitte auch offen kommuniziert und offen benannt. Wir haben sie sogar der Anlage unserer Klage in Karlsruhe beigefügt. Damit sind sie zusammen mit anderen Maßnahmen, die sich Bremen vorgenommen hat, ein elementarer Baustein und ein wichtiges Element unserer Eigenanstrengungen, die im Zusammenhang mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auch zum Maßstab für unsere Glaubwürdigkeit werden. Deshalb müssen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ehrlich sagen, was auf sie zukommt, welche Einschnitte sie zu erwarten haben und wie wir mit ihnen umgehen wollen. Das ist schwierig, weil es Kürzungen sind. Es ist natürlich einfacher, „Wohltaten“ zu verkünden, aber, wie gesagt, es bleibt uns nichts anderes übrig. Es geht in diesem Zusammenhang darum, das auch offen und transparent zu kommunizieren, auch dazu zu stehen und den Beschäftigten zumindest in dem verringerten Umfang dann auch die Planungssicherheit zu geben, die sie brauchen.

Ich will nicht verhehlen, dass es in den letzten Wochen manchem sehr schwer gefallen ist, das erforderliche finanzpolitische Verantwortungsbewusstsein auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufrechtzuerhalten, die beim Weihnachtsgeld Verluste hinnehmen müssen, so schwer, dass anderthalb Jahre nach der gemeinsamen Beschlussfassung und einer langwierigen Detailabstimmung auf der Zielgeraden der Haushaltsaufstellung der gesamte politische Mut noch einmal zusammengenommen werden musste, um diese Beschlüsse umzusetzen.

Im Ergebnis beschließen Sie heute mit dem 11. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften nicht die ursprünglich geplante Regelung, die Sonderzahlung bis zur Besoldungsgruppe A 8 abzusenken. Mit der Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes werden Sie nunmehr eine Besoldungsanpassung in modifizierter Weise beschließen, die insgesamt in den Haushaltsjahren 2006/2007 6,4 Millionen Euro bindet und damit die im Haushalt für die Besoldungsmaßnahmen 2007 vorgesehenen Mittel verausgabt.

Ich meine, dass man dieses Verfahren vertreten kann. Es ist gut, zu einem frühen Zeitpunkt über die Verteilung der Personalmittel zu entscheiden und die Beschäftigten nicht im Unklaren zu lassen. Es ist auch deshalb gut, weil wir in den gemeinsamen Gesprächen und Verhandlungen jetzt insgesamt einen sozial ausgewogenen Verteilungsmechanismus gefunden haben, der insbesondere die unteren Besoldungsgruppen besser stellt als die höheren. Das bedeutet, dass die aktiv Beschäftigten von A 2 bis A 8 als Sonderzahlung im Monat Dezember einen Festbetrag von jeweils 840 Euro beziehungsweise die Besoldungsgruppen von A 9 bis A 11 einen Betrag von 710 Euro erhalten.

Daran wird deutlich, dass die Sonderzahlung ausschließlich den Besoldungsgruppen zugute kommt, deren Einkommen unter dem Durchschnitt der Einkommen bremischer Beamter liegt. Der mittlere Dienst profitiert zudem stärker als der gehobene Dienst. Ebenso wird durch die Festbeträge ein sozialer Ausgleich innerhalb der Laufbahngruppen geschaffen. Dieser Ausgleich wäre bei einer prozentualen Aufteilung der 6,4 Millionen Euro über alle Besoldungsgruppen so nicht geschaffen worden.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass wir damit nicht punktgenau die dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilte Besoldungsregelung umsetzen. Ich meine, der Gesetzentwurf ist gleichwohl im Rahmen unserer Haushaltsansätze darstellbar.

Wir haben damit zugleich für 2007 eine Vorentscheidung über die Nutzung unseres Handlungsspielraums zur Ausgestaltung der Beamtenbesoldung mit Inkrafttreten der ersten Stufe der Föderalismusreform getroffen. Die Änderung des Besoldungsgesetzes in der Form, die Sie heute beschließen, ist mit unserem Eigenbeitrag im Hinblick auf das Verfassungsgerichtsverfahren kompatibel, und das ist für uns und für mich der ganz entscheidende Punkt.

Ich will mir an dieser Stelle nicht die Konsequenzen ausmalen, die eine extensive Ausweitung der Sonderzuwendung gegenüber unseren Beschlusslagen vom Frühjahr 2005 bedeutet hätte. Es gab ja zwischenzeitlich Überlegungen zur Übernahme der Bundesregelung. Dies hätte eindeutig zu nicht eingeplanten Mehrausgaben von 27,2 Millionen Euro und damit zu einem Nachtragshaushalt geführt. Ich meine, wer denkt, er kann sich aus der Solidarität der Sparpolitik verabschieden und Geschenke verteilen, ohne dass es an anderen Stellen schmerzhaft wird, der irrt sich. Das sage ich im Zusammenhang mit dem Vorschlag zu einer Gegenfinanzierung, der über eine Arbeitszeiterhöhung laufen sollte. Dieser Vorschlag hätte dazu geführt, dass wir in der Kernverwaltung weitere 250 Vollzeitäquivalente und in den ausgegliederten Bereichen weitere 90 Vollzeiteinheiten hätten abbauen müssen. Sie wissen, was das bedeutet. Vornehmlich betroffen wären die Ressorts Inneres, Justiz, aber auch Bildung und Finanzen. Es hätte bedeutet, beispielsweise im Bereich Bildung, dass wir die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte hätten erhöhen müssen. Wir hätten dies tun müssen, um einen Großteil der rund 94 im Bildungsbereich einzusparenden Vollzeitäquivalente aufzufangen. Das macht deutlich, dass der Weg über eine Arbeitszeitverlängerung nicht als Gegenfinanzierung für eine Sonderzahlung hätte herangezogen werden können. Deshalb bin ich zufrieden, dass wir einen anderen Weg gefunden haben, der eben nicht zu diesen Einsparungskonsequenzen in den doch für uns wichtigen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Polizei, Justiz führt, und dass wir eine Form der Gegenfinanzierung gefunden haben, die sich in den Haushaltsansätzen bewegt. Sie wissen, wir hatten für 2007 ein Prozent für allgemeine Besoldungsmaßnahmen vorgesehen. Diese Summe ist jetzt gebunden. Damit wissen die Beschäftigten, mit welchen Beträgen sie zu rechnen haben. Diese Beträge haben wir auch sozial auf die unteren Besoldungsgruppen aufgeteilt, indem wir eine lineare Aufteilung vermieden haben. Ich denke, das ist angesichts der Haushaltsnotlage und angesichts dessen, was wir in dem Bereich vor anderthalb Jahren als Eigenbeitrag beschlossen haben, der richtige Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bevor ich der nächsten Rednerin das Wort gebe, möchte ich ganz herzlich Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtpersonalrats unter Führung des Vorsitzenden Edmund Mevissen hier im Raum begrüßen.

(Beifall)

Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befinden uns heute, ich sage einmal, im letzten Stadium der Haushaltsberatungen für die Jahre 2006/2007. Wie schon in den Debatten zum Haushalt festgestellt, stand ein wichtiger Beschluss noch aus. Wir als Regierungskoalition sind gehalten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der von uns aufgestellte Haushalt mit dem Klageverfahren kompatibel ist und auch die Haushaltsanschläge eingehalten werden können.

Es war schon vor Aufstellung des Haushalts im letzten Jahr klar, dass es auch eine Anpassung der Besoldung der Beamten geben wird, eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes. Der Koalitionsausschuss hat im Februar 2005 beschlossen, die Sonderzuwendungen für Beamte und Versorgungsempfänger ab 2006 durch Gesetz in 2005 der niedersächsischen Regelung anzupassen. Dieser Beschluss ist in nicht leichten Diskussionen in der SPD diskutiert worden. Er ist dann auf dem Landesparteitag im März letzten Jahres in Verantwortung für unser Land und die Haushaltssanierung abgesegnet worden.

Die Entscheidung, glaube ich, Bediensteten etwas wegzunehmen, fällt niemandem leicht. Keiner von uns hätte sich vor Jahren vorgestellt, dass wir hier stehen und solche Gesetze verabschieden müssen. Es hat dann ein längeres Gezerre gegeben. Ich erinnere daran, dass wir zu den Haushaltsberatungen auch erklärt haben, wir wären von unserer Seite her bereit gewesen, dieses Gesetz auch im Rahmen der Haushaltsberatung zu beschließen. Es wäre erfreulich gewesen, wenn wir das hätten tun können. Heute ist der letzte Zeitpunkt.

Es hat Gespräche zwischen den Senatoren der Koalitionsfraktionen gegeben, und uns liegt heute eine Einigung vor, die wir auch aufgrund des Zeitdrucks – das bedauern wir außerordentlich, aber uns bleibt nichts anderes übrig – heute hier in erster und zweiter Lesung verabschieden müssen. Über die Auswirkungen und alles andere hat sich Herr Senator Dr. Nußbaum eben schon geäußert.

Vorgesehen war die Übernahme der Regelung von Niedersachsen, das hätte 420 Euro Weihnachtsgeld für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 bedeutet. Wir begrüßen außerordentlich das Verhandlungsergebnis von Bürgermeister Böhrnsen und Finanzsenator Nußbaum auf unserer Seite, das jetzt eine soziale Staffelung vorsieht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist vorhin schon ausgeführt worden, es wird weiterhin Weihnachtsgeld geben für die Gruppen bis A 11, es wird mehr Weihnachtsgeld geben als das, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

was alle im letzten Jahr oder bis vor drei oder vier Wochen noch befürchtet haben.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Sagen Sie doch, gegen wen das durchgesetzt wurde!)

Ich habe nicht gesagt, dass es von uns durchgesetzt wurde. Damit kann die CDU sich gern rühmen. Aber die Medaille hat immer zwei Seiten, darauf werde ich auch noch kommen.

Diese soziale Staffelung, glaube ich, ist gerechtfertigt. Herr Nußbaum hat vorhin auf das Finanzierungsproblem hingewiesen. In unseren Haushalt war die Regelung aus Niedersachsen eingestellt und nichts anderes. Die Finanzierung erfolgt jetzt – und auch das ist etwas, das sich in dieser Form in einem Artikelgesetz eigentlich noch nie befunden hat – durch den Zugriff auf die einprozentige Steigerung im Rahmen der Anpassung auch für Beamtenbesoldung, die wir in den Haushaltsjahren und in der Finanzplanung eingestellt haben. Wir stellen hier ausdrücklich fest, dass die Mittel für 2006/2007 damit ausgeschöpft sind. Das heißt auch, wer immer zum Beispiel im Jahr 2007 eine Anpassung möchte, der muss dann auch sagen, woher das Geld kommt, und es an anderer Stelle einsparen.

Über die Jahre 2008/2009 entscheiden wir hier heute nicht. Ich verweise allerdings auf den Finanzrahmen, der auch Gegenstand der Klage ist. Natürlich gilt dieses Weihnachtsgeldgesetz auch darüber hinaus. Von den dann kumulierten Zuwächsen, die wir unterstellt haben, wird natürlich ein Teil aufgebraucht für das dann zu zahlende Weihnachtsgeld.

Senator Nußbaum hat darauf hingewiesen, dass diese Art der Gegenfinanzierung eigentlich erst möglich ist, weil am Freitag die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft getreten ist, die die Kompetenzen zum Beispiel für Beamtenbesoldung auf die Länder verlagert. Ich glaube, wir werden noch einmal darüber diskutieren müssen, wie wir damit umzugehen haben. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in zukünftigen Verhandlungen bei der Besoldungsanpassung zum Beispiel auch mehr darauf setzen, die Mittel, die wir zur Verfügung haben, für Leistungsanreize auch im Beamtenbereich anzuwenden. Wir wollen keine Gleichmacherei, wir wollen zum Beispiel nicht die billigsten Lehrer, wir wollen die besten. Wir wollen engagierte und motivierte Mitarbeiter. Wir können nur sagen, dass wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten alles dazu beitragen werden, dies auch umzusetzen.

Wir haben uns gestern im Haushaltsausschuss mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, weil es um die Frage ging, ob es haushaltsrechtliche Relevanz hat. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ungefähr 7,4 Millionen Euro. Sie sind gedeckt, und zwar bei der gemeinsamen Betrachtung der beiden Haushaltsjahre 2006/2007. Wir sind uns allerdings nach dem Vortrag des Finanzressorts gestern sicher, dass es uns gelin

gen wird, auch im Haushaltsvollzug 2006/2007 diesen entsprechenden Ausgleich so zu realisieren, dass unsere Finanzplandaten in beiden Jahren eingehalten werden können.

Dieses Gesetz beinhaltet einen weiteren Punkt: Es geht nicht nur um die Frage des Weihnachtsgeldes für Beamte, sondern es geht auch um eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Auch hier hat es einen Koalitionsausschussbeschluss im letzten Jahr gegeben, der lautet, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Der Koalitionsausschuss erbittet eine Vorlage, wie die erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Verfahren durch Straffung einer eindeutigen Klärung des Umfangs der Mitbestimmungsrechte effizienter gestaltet und die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung für Personalräte erhöht werden können auf 300 Beschäftigte und weitere Staffelung wie in Niedersachsen und in anderen Ländern.“

Die Situation zu den Verhandlungen im letzten Jahr war dadurch gekennzeichnet, dass wir in unserer Koalition zwei Fraktionen haben, die durchaus unterschiedliche Auffassungen dazu haben, was Personalvertretung und Mitbestimmungsrechte angeht. Wir als Sozialdemokraten halten das Gut der Mitbestimmungsrechte hoch und haben es daher als vertretbar angesehen, um andere Angriffe auch abzuwehren, diesen Schritt mitzumachen. Auch hier hat der Landesparteitag im Nachklapp zu den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich festgestellt, mit diesem Vorgehen bleiben die Mitbestimmungsrechte des Personals im öffentlichen Dienst unangetastet.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage allerdings auch ganz deutlich, dass wir durchaus auch Sympathie haben für das, was der DGB in seiner letzten Pressemitteilung erklärt hat: „Mit Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vom Juli 2001 erfolgte die Herabsetzung der Staffelzahlen für die Freistellung von Betriebsräten. So ist dort die notwendige Arbeitnehmerzahl zur Freistellung eines Betriebsrates von 300 auf 200 gesenkt worden.“ Genau auf die Zahl, die bis jetzt in unserem Gesetz steht!

Da wir ansonsten gern darauf schauen, wie sich denn die Wirtschaft und die Unternehmen verhalten, hätten wir uns gut vorstellen können, auch an dieser Stelle mit genau diesem Argument bei unserer Regelung zu bleiben. Das war mit dem Koalitionspartner nicht durchzusetzen. Wir finden es auch bedauerlich, dass im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften an dieser Stelle der Koalitionspartner die Änderung des Personalvertretungsgesetzes hat mit einbauen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, wir hätten gut und gern heute zwei Vorlagen beraten können. Wir stehen zu unseren Koa

litionsbeschlüssen. Wir hätten heute auch gut und gern eine Vorlage extra zum Personalvertretungsgesetz in erster Lesung haben können, hätten das ordentlich abarbeiten können, um die zweite Lesung im September zu machen. Dem ist nicht so. Wir haben keine andere Möglichkeit, als dieses Gesetz heute in der vorliegenden Form zu beschließen. Wir werden dies auch tun. Die SPD steht zu ihrer Regierungsverantwortung und ihrer Verantwortung für den Haushalt des Landes Bremen, zu dem von Bürgermeister Böhrnsen eingeleiteten Klageverfahren und der Strategie der Eigenanstrengung. Wir werden diesem Gesetz heute in der vorliegenden Fassung zustimmen.