Protocol of the Session on July 13, 2006

In der Schule geht es nicht nur um Rauchen, sondern da geht es auch um andere soziale Verhaltensweisen, die erwünscht oder unerwünscht sind und wozu sich junge Menschen eigene Gedanken machen müssen, weil sie sich ihr ganzes Leben, auch wenn kein Lehrer hinter ihnen steht und sie gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt, vernünftig verhalten können müssen. Das ist der Grund, weshalb wir sagen, dass wir kein Bußgeld wollen. Das ist ein Schritt in die vollkommen falsche Richtung. Es gibt in der Schule Ordnungsmaßnahmen. Es gibt einen pädagogischen Umgang mit Fehlverhalten. Das müssen wir stärken, das ist absolut richtig. Wir wollen aber nicht den Einstieg in Regelungen, nach denen wir plötzlich mit Bußgeldern gegen Schülerinnen und Schüler vorgehen. Das ist wirklich absolut das Gegenteil von dem, was wir wollen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Im Schulgesetz steht aus guten Gründen, dass eigenverantwortliches Gesundheitshandeln gefördert werden soll. Das heißt, dass sich bei Schülerinnen und Schülern eine Einsicht entwickeln soll. Schülerinnen und Schüler sollen selbst darüber nachdenken und aufgrund der Argumentation und der Auseinandersetzung, die sie geführt haben, eigene Entscheidungen treffen. Alles andere ist im Übrigen auch vollkommener Unsinn.

Das ist der Grund, weshalb wir diesen Änderungsantrag eingebracht haben. Wenn unserem Änderungsantrag zugestimmt wird, dann, glaube ich, bekommt man – es ist auch gerade eine merkwürdige Stimmung an den Schulen – langfristig eine bessere

Situation, um mehr Menschen dazu zu bewegen, Rauchen aufzugeben oder nicht mit dem Rauchen anzufangen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

(Abg. K l e e n [SPD]: Er ist Nichtraucher! – Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Er hat einmal geraucht!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde dieses Vorgeplänkel einmal kurz aufgreifen und eine persönliche Anmerkung machen. Ich bin toleranter Nichtraucher, allerdings Allergiker, der unter Rauchschwaden, wenn die zu dicht werden, zu leiden hat.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Das schmälert die Toleranz!)

Insofern bin ich doppelt betroffen. Das möchte ich als Vorbemerkung machen, damit Sie dann auch meinen Redebeitrag richtig einordnen können.

Ich möchte zunächst sagen, dass der vorliegende Gesetzesantrag für den Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit ohne Frage ein ehrenwertes Ziel verfolgt. Fast jeder vierte Deutsche ist laut Statistik Raucher, drei Viertel sind es nicht. Die gesundheitsgefährdende Wirkung des Passivrauchens ist bekannt und wurde hier auch schon ausreichend angeführt. Nach den Vorstellungen des Senats und der ihn tragenden Fraktionen sollen nun die Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten in Bremen und Bremerhaven rauchfrei werden. Das sind allesamt Orte, denen ein Nichtraucher in seinem Leben nur schwer aus dem Weg gehen kann.

Der Grundgedanke einer solchen Regelung ist zu begrüßen. Gerade in Gebäuden ist die Beeinträchtigung von Nichtrauchern durch rauchende Mitmenschen besonders groß. Gerade in öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel Krankenhäusern, Schulen und Kindertageseinrichtungen, meiner Ansicht nach aber auch in Behörden, Gerichten oder hier im Haus der Bürgerschaft muss der Schutz der Mehrheit der Nichtraucher vor der ungewollten Gesundheitsschädigung gewährleistet werden.

Insofern habe ich und hat auch die bremische FDP nichts gegen eine gesetzliche Regelung, wenn der Grund für diese Maßnahme im Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden begründet ist. Es darf dabei aber nicht um eine Stigmatisierung der Raucher an sich gehen. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Darum geht es mir auf keinen Fall. Das Rauchen außerhalb der eigenen vier Wände soll nicht gänzlich verboten werden. Beides wäre überzogen und wür

de von der FDP so nicht mitgetragen werden. Es wäre auch unaufrichtig, denn der Staat verdient doch am Rauchen kräftig mit.

(Beifall bei der CDU)

Das vorgelegte Gesetz geht an zwei Stellen, die auch im Änderungsantrag der Grünen angeführt sind, über die eigentliche Zielsetzung hinaus: Zum einen ist das die Einführung von Bannmeilen in der unmittelbaren oder mittelbaren Schulumgebung. Zum anderen ist das die Ordnungswidrigkeitsbestimmung, die Bußgeldpflicht. Während der Gesetzesantrag das Nichtrauchen in Kindertagesstätten und Krankenhäusern nur auf das Gebäude und das Grundstück ausdehnt, wollen Sie bei den Schulen weiter gehen. Sie wollen es ermöglichen, dass Schulen Bannmeilen, die für Lehrer und Schüler gelten sollen, in der unmittelbaren oder mittelbaren Schulumgebung definieren können.

Ich finde diese Regelung in hohem Maße problematisch. Das Rauchverbot in diesem Bereich gilt nur für die der Schule zugehörenden Raucher. Jeder zufällige Passant darf an der gleichen Stelle ungestraft rauchen. Es ist meiner Ansicht nach auch ein erheblicher zusätzlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Eine rauchende Ärztin oder ein Erzieher im Kindergarten kann zum Rauchen in den Pausen einmal kurz vor die Tür gehen. Dies wollen Sie Schülerinnen und Schülern, die alt genug sind, sowie den Lehrkräften explizit nicht ermöglichen.

Wenn das Ziel des Gesetzes der Nichtraucherschutz ist, dann kann ich die Bedenken des Bündnisses 90/ Die Grünen voll und ganz nachvollziehen. Unter freiem Himmel kann der Nichtraucherschutz nicht mehr als Begründung herhalten. Deshalb glaube ich, dass Sie hier ein anderes, ein erzieherisches Ziel verfolgen. Es ist richtig, Heranwachsende vor den negativen Folgen des Rauchens zu warnen und sie aufzuklären. Ich warne aber davor, das Rauchen durch zu restriktive Vorgaben für junge Menschen zusätzlich attraktiv zu machen. Wir wissen alle, wie verlockend und damit kontraproduktiv Verbote sein können. Es wird Ausweichreaktionen geben. Es wird wie bisher Heimlichkeiten und bewusstes Aufbegehren geben. Es wird augenzwinkernde Grauzonen geben. Was ist eigentlich mit Klassenfahrten, mit Wanderungen und Ausflügen, mit Schul- und Kinderfesten, Elternabenden, Tagen der offenen Tür? Dieses Gesetz trifft nicht nur die Schüler, es trifft auch die Beschäftigten und die Eltern. Mir scheint, dieses Gesetz wirft mehr Fragen auf, als es Probleme löst.

Die Bußgeldandrohung in Paragraph 6 empfinde ich als diffus. 500 Euro oder in der verschärften Begehung auch 1000 Euro sind eine Menge Geld. Ich bin nicht sicher, ob es dieser Regelung überhaupt bedarf, geschweige denn, ob die angedrohte Sanktionierung im Fall der Fälle auch realistisch durchgeführt werden kann. Warum lassen Sie uns nicht erst

einmal die Rauchfreiheit beschließen und auf Erfahrungsberichte warten? Wenn sich der Zweck des Gesetzes nicht wirksam genug verwirklichen lässt, kann man immer noch über die Einführung eines Bußgeldtatbestands und eines Bußgelds reden.

Zum Schluss möchte ich noch einen Gedanken anführen, der hier vorhin auch schon aufgetaucht ist. Im Zuge der Beratung dieses Gesetzes kam der Gedanke oder auch die Forderung auf, die Bürgerschaft möge mit gutem Beispiel vorangehen. Was folgte, war ein unglaublich peinliches Gehampel mit dem Ergebnis, dass nun Raucherzonen definiert werden, und zwar im Gebäude direkt vor dem Plenarsaal, soweit ich das richtig weiß. Das aber, was den Abgeordneten der Bürgerschaft zugebilligt werden soll, nämlich unmittelbar am Arbeitsplatz und im Trockenen rauchen zu dürfen, wollen Sie den Rauchern in Krankenhäusern, Kitas und Schulen nicht erlauben. Durch diese Ungleichbehandlung bestätigen Sie in den Augen der Öffentlichkeit wieder einmal das Klischee von „denen da oben“.

(Beifall bei der SPD)

Dem Änderungsantrag der Grünen kann ich voll und ganz zustimmen. Sollte er in der Abstimmung, so haben sie das auch formuliert, eine Mehrheit finden, dann kann ich auch dem Gesetz voll und ganz zustimmen. Sollte er aber abgelehnt werden und das Gesetz in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, dann werde ich mich im Unterschied zu den Grünen nicht enthalten, sondern den Gesetzentwurf insgesamt ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grotheer, ich bedanke mich für die ausführliche Darstellung unserer Beratung im Rechtsausschuss. Wir haben dort in der Tat die juristische Seite zu prüfen gehabt. Die Diskussion, das darf ich hier anmerken, über die pädagogischen Maßnahmen und Sinnhaftigkeit der Inhalte dieses Gesetzes hatte in den Deputationen und im Übrigen auch bei der Debatte zur ersten Lesung hier im Hause stattgefunden. Es ist richtig, was Herr Grotheer dargestellt hat. Ich möchte aber dennoch ein paar allgemeine Anmerkungen zu dem Hauptstreitpunkt, dem Thema Schulen – Bannmeile und Ordnungswidrigkeit – machen. Wir sind uns hier alle einig, Rauchen an Schulen und Kindergärten und Krankenhäusern soll zum Schutz der Nichtraucher verhindert werden. Insofern haben wir sicher keinen Dissens.

Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass an den Schulen in den vergangenen Jahren pädagogische Maßnahmen allein nicht gegriffen haben, um das Rauchen zu unterbinden. Diese Erfahrungen haben auch die meisten anderen Bundesländer gemacht, mit denen wir uns auch beschäftigt haben. Fast alle suchen nach neuen Wegen, wie verhindert werden kann, dass sich das Rauchen auf das Gelände vor der Schule verlagert, weil es in der Schule verboten ist.

Es ist in der Tat so, dass Bremen mit der sogenannten Bannmeile einen neuen Weg geht, der bundesweit mit großem Interesse verfolgt wird. Ich gebe gern zu, dass dieser neue Weg gerade auch in der CDUFraktion einigen Kopfschmerzen verursacht hat, denn es drängt sich natürlich die Frage auf, ob man auf öffentlichem Grund in einer von der Schule auszulegenden Umgebung des Schulgeländes rauchende Schüler und Lehrer mit einem Bußgeld belegen kann.

Nun haben uns alle beteiligten Juristen aus dem Justizressort, dem Jugendressort, der Bildungsbehörde und der Bürgerschaft signalisiert oder auch deutlich gesagt, dass es keine juristischen Bedenken gegen diese Regelung gibt, wenn wir die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen übernehmen. Diesen Argumenten der geballten Kompetenz der Juristen hier in Bremen haben wir uns dann letztendlich angeschlossen. In der Sache verhindern wir damit das Rauchen am Schulzaun und hoffen, dass damit wenigstens rauchende Schüler und Lehrer kein schlechtes Vorbild für die Jugendlichen im Umkreis ihrer Schule mehr abgeben. Letztlich dient diese Maßnahme auch den Anwohnern und der Sauberkeit auf der Straße.

Die Belegung bei Verstößen mit einer Ordnungswidrigkeit ist, auch das sehen wir so, eine rigide Maßnahme, aber ich denke, es ist sicherlich so gemeint, dieses Mittel als letzte Maßnahme anzuwenden und zuvor alle pädagogischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die die Schulen haben. Insofern interpretiere ich diese Maßnahme so, dass diese Ordnungswidrigkeit eine abschreckende Wirkung hat und damit dazu anhält, dass dieses Verbot auch wirklich durchgehalten wird. Wir machen mit dieser Regelung auch deutlich, dass es für uns eine hohe Bedeutung hat, dass Schüler und auch Lehrer nicht mehr rauchen, und hoffen, dass diese Vorsorge auch so bei den Schülern ankommt.

Das Thema Rauchen ist in aller Munde, auch bundesweit. Insofern denke ich, dass wir uns in Zukunft auch häufiger mit diesem Thema beschäftigen werden und dass auch die allgemeine Einsicht wächst, dass auch im Umfeld von Schulen Erwachsene, für die wir nun keinen Erziehungsauftrag haben, nicht mehr rauchen und somit auch kein schlechtes Vorbild mehr abgeben.

Aber, sehr geehrter Herr Köhler, was Sie nun hier dargestellt haben, gar nicht zur juristischen, sondern zur pädagogischen Seite – ich bin kein Pädagoge, aber

ich muss trotzdem in irgendeiner Form darauf eingehen –, scheint mir doch nicht besonders klar. Ich glaube, Sie haben sich da etwas verstrickt. Sie sagen, Sie wollen kein Verbot, Sie wollen mit pädagogischen Maßnahmen und der Einsichtsfähigkeit der Kinder das Problem, nicht zu rauchen, lösen.

(Abg. K l e e n [SPD]: Verbot vielleicht schon, aber keine Sanktionen!)

Andererseits sagen Sie aber gerade, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dem „Bremer Anzeiger“ von gestern: „Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern haben gezeigt, die meisten Menschen halten sich an Verbote.“ Das ist Ihr O-Ton! Dann müssen Sie aber auch erst einmal ein Verbot haben!

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir wollen ein Verbot, aber kein Bußgeld! – Abg. K l e e n [SPD]: Sie wol- len ein Verbot ohne Folgen!)

Sie haben sich aber eben etwas anders geäußert! Sie haben sich im Übrigen auch im „Bremer Anzeiger“ gestern anders geäußert. Ich zitiere noch einmal mit Genehmigung des Präsidenten einen Satz aus dem „Bremer Anzeiger“ von gestern: „Verbote würden bei Jugendlichen oft zu der genauen Gegenreaktion führen.“ Also sind Sie doch gegen Verbote, oder wie muss ich das verstehen? Mir scheint das nicht besonders klar zu sein.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist in der Bürgerschaft verbo- ten, oder nicht? Warum gibt es hier kein Bußgeld?)

Sehr geehrte Frau Linnert, Sie haben sich in der letzten Debatte auch sehr deutlich geäußert, und ich darf Sie so weit auch zitieren. Sie haben in der Debatte im März gesagt, dass für Sie ein „konsequenter, auch strafbewährter Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit und in allen öffentlichen Einrichtungen nicht zur Debatte steht“. So weit Ihr O-Ton aus der letzten Debatte zu diesem Thema! Sie haben also auch die Strafbewährung mit einbezogen.

Ich kann es ja verstehen, dass Sie sich mit den Ordnungswidrigkeitstatbeständen im Umfeld von Schulen auseinandergesetzt haben. Wenn Sie aber jetzt den Paragraphen 6 komplett ablehnen, lehnen Sie damit auch die Strafbewehrung für das Rauchen in Krankenhäusern und das Rauchen in Kindertagesheimen ab. Das widerspricht sich. Sie müssen also einmal intern klären, was genau Sie denn nun eigentlich wollen!

Insgesamt, meine Damen und Herren, haben wir uns schwer getan mit dieser Entscheidung, sind aber letztendlich nach einer langen Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass wir zum Schutz der Schüler die Bannmeile und auch die Belegung mit einer Ord

nungswidrigkeit für einen vertretbaren Weg halten. Insofern bitte ich Sie, dem Antrag des Rechtsausschusses zu folgen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rauchen tötet in Deutschland mehr Menschen als Verkehrsunfälle, Aids, Alkohol, illegale Drogen, Morde und Selbstmorde zusammen. Herr Grotheer hat es schon gesagt, es sind bis zu 140 000 Menschen jedes Jahr in Deutschland, die infolge des Rauchens durch verschiedene gesundheitliche Krankheiten, die dadurch ausgelöst werden, sterben. Rauchen verkürzt das Leben, das sind alles bekannte Tatsachen, Rauchen ist das größte vermeidbare Risiko für die Gesundheit.

(Beifall bei der SPD)

Es sind aber nicht nur die Gefahren für die Raucher selbst, die hinlänglich bekannt sind, sondern es sind eben auch die Menschen betroffen, die selbst nicht rauchen wollen, aber unter dem Passivrauchen leiden und deren Gesundheit ebenso gefährdet ist. Mir liegen sogar Zahlen vor, wonach in Deutschland jedes Jahr 3300 Menschen sterben, nur dadurch, dass sie den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sind. Das können wir doch nicht länger hinnehmen! Wir können auch nicht länger hinnehmen, dass insbesondere Jugendliche durch das Rauchen gefährdet sind. Gerade Jugendliche sind viel anfälliger für das, was vom Rauch ausgeht. Rauch hat bis zu 4000, zum Teil hochgiftige chemische Stoffe, zum Teil krebsauslösend, die dem jugendlichen Körper unglaublich zusetzen. Auch das können wir nicht länger hinnehmen!

Wir wissen, dass das Einstiegsalter der Jugendlichen immer weiter sinkt, jetzt liegt es bei zwölf bis 13 Jahren. Wir wissen auch, dass das Rauchen, wenn man erst einmal als Jugendlicher damit begonnen hat, schon innerhalb von vier Wochen, selbst wenn die Jugendlichen nicht täglich, sondern nur ab und zu rauchen, mit Abhängigkeitssymptomen einhergeht. Sie werden also sehr schnell vom Rauchen abhängig, auch schon und gerade als Jugendliche. Das nur als Eingangsstatement, was an Gefahren durch das Rauchen droht!

Deswegen haben der Bildungssenator und ich uns entschlossen, Ihnen diesen Gesetzentwurf vorzulegen, nämlich insbesondere die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen durch dieses Gesetz hier ins Auge zu fassen und diese besonders gefährdete Zielgruppe vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen; aber nicht nur das, sondern ich denke, wir sind gefordert, alles zu tun, um von vornherein zu verhindern, dass Jugendliche überhaupt erst anfangen zu

rauchen. Das ist die Hauptaufgabe, die wir auch mit diesem Gesetz wahrnehmen wollen.