14. Sicherheit bei Märkten (Weihnachtsmärkten, Volksfesten und vor Verbrauchermärkten) im Lande Bremen
16. Was bedeutet die Einigung der großen Koalition zur Föderalismusreform für die Schulen im Land Bremen?
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes vier, Handlungsbedarf aufgrund des demographischen Wandels, des Tagesordnungspunktes 16, Gemeinsame Vertretung von Muslimen in Bremen, des Tagesordnungspunktes 17, Umzüge von Landesbehörden und Gesellschaften, des Tagesordnungspunktes 21, Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz, des Tagesordnungspunktes 25, Senkung der Eingliederungshilfen, des Tagesordnungspunktes 26, Standortmarketing für das Land Bremen, des Tagesordnungspunktes 27, Entwicklung des Handwerks im Land Bremen, des Tagesordnungspunktes 36, Fleischskandale in Deutschland, und des Tagesordnungspunktes 37, Folgen der Kürzung der Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen.
Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte sieben, Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, acht, Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft und Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, neun, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, und 28, Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes, und der Tagesordnungspunkte 30 und 31, Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2004 und Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses dazu, sowie zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute zu Beginn der Sitzung der Tagesordnungspunkt 42, Wahl eines Mitglieds des Vorstands, aufgerufen wird. Danach werden die Tagesordnungspunkte eins, Fragestunde, und 24, Bremisches Gesetz zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, behandelt.
Aktuelle Stunde, und danach Tagesordnungspunkt fünf, Ausgestaltung des Unterrichtsfachs „Biblische Geschichte“ auf allgemein christlicher Grundlage in Schulen im Land Bremen, aufgerufen.
Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstagnachmittag beginnt mit den Tagesordnungspunkten 32, Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen, 33, Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes, 34, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden, und 35, Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Teil der Kriminalitätsbekämpfung, die – dies wurde nachträglich interfraktionell vereinbart – miteinander verbunden werden sollen.
Weiter wurde vereinbart, die Sitzung heute um zwölf Uhr zu unterbrechen und die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstag um 18.15 Uhr zu beenden. Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei Tagesordnungspunkt 48 auf eine Wiederbesetzung verzichtet wird.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben – so wie schon gestern in der Sitzung der Stadtbürgerschaft –, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass Frau Karin Schnakenberg anstelle der aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Frau Dr. Catrin Hannken seit 20. Januar 2006 Mitglied der Bürgerschaft ist.
Des Weiteren möchte ich dem Abgeordneten Martin Günthner zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Wahl eines Schriftführers ist von der CDUFraktion der Abgeordnete Rolf Herderhorst vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraph 58 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen.