Auf ein Projekt, das sehr erfolgreich durchgeführt worden ist, möchte ich hier im Einzelnen eingehen! Das Finanzressort hat mit einer Datenanalyse nach Genderaspekten ein Modell für eine budgetbezogene
Personalsteuerung entwickelt. Dieses Gender-Budgeting-Modell ist in Deutschland bisher einzigartig. Ich denke, das hat ein ganz großes Lob verdient.
Wir hoffen auch, dass die Ideen, die hier im Ressort in diesem Bereich erarbeitet worden sind, wegweisend für die anderen Bereiche in Deutschland in den öffentlichen Verwaltungen sind. Wir können hier ein tolles Projekt vorweisen, an dem sich auch andere Verwaltungen orientieren können.
Ich habe vorhin angemerkt, dass immer dann, wenn eingefahrene Strukturen verändert werden sollen, sich bewusst oder unbewusst Widerstände regen. Liegt es daran, dass hier nach über zwei Jahren vom Senat das angestrebte Ziel, diesen Implementierungsprozess mit der Pilotphase zu beenden, noch nicht abgeschlossen ist und uns auch ein Datum für den Abschluss dieser ersten Phase überhaupt noch nicht angekündigt worden ist? Nur wenn diese praktischen Erfahrungen aus den Modellprojekten gesammelt und ausgewertet sind, kann erfolgreich der nächste Schritt in Angriff genommen werden. Wann wird das aber sein? Eine Zeitschiene – das habe ich eben schon gesagt – ist uns nicht bekannt. Diesen Punkt würden wir sehr gern im nächsten Bericht aufgenommen haben, denn auch für uns ist es dann besser zu verfolgen, wir können es besser nachvollziehen und auch diesen ganzen Prozess begleiten.
Daneben möchten wir gern, dass der Senat, um den Umsetzungsprozess nicht noch weiter hinauszuzögern, konsequenter in den einzelnen Ressorts handelt und hier auch auffordert, diese Modellprojekte endlich umzusetzen und konsequent zu begleiten. Aus unserer Sicht muss auch die Weiterbildung gerade für Führungskräfte obligatorisch werden. Warum kann nicht zukünftig bei Stellenausschreibungen eine Genderqualifizierung als Einstellungsvoraussetzung genannt werden? Das ist zum Beispiel etwas Neues, das wir im Ausschuss diskutiert haben, und wo wir uns auch alle einig sind. Hier möchten wir den Senat auffordern, Genderqualifikation als Einstellungsvoraussetzung für bestimmte Führungspositionen zu übernehmen. Ich denke, das ist in der heutigen Zeit selbstverständlich und müsste auch umgesetzt werden.
Der Implementierungsprozess darf nicht allein als eine bürokratische Pflichtübung verstanden werden. Der Umsetzungsprozess erfordert jetzt vor allem mehr Wissen um die Strategie des Gender Mainstreaming und mehr gleichstellungspolitisches Fachwissen.
der Organisationsabläufe, denn wir haben ein bisschen das Gefühl, dass hier etwas hakt. Ich hatte es eben schon gesagt, wir wünschen uns eine konsequentere Umsetzung, da wäre es aus unserer Sicht sehr hilfreich, wenn diese Organisationsabläufe noch einmal überarbeitet werden.
Genau in diesem Punkt sind die Ressorts und natürlich auch die ZGF, die ich da in ihrer Rolle als beratende Expertin anspreche, gefragt, um hier hilfreich zur Seite zu stehen. Wir haben ein starkes Interesse daran, dass es nicht bei den Modellprojekten bleibt. Vielmehr soll Gender Mainstreaming möglichst bald in einer großen Breite in alle Ressorts transportiert werden. Der Weg in eine gendergerechte Zukunft ist auch in der bremischen Verwaltung, so zeigt sich das bei diesem ersten Zwischenbericht des Senats, nicht ohne Hindernisse. Ich bin sehr gespannt, wie sich das in einem Jahr darstellt, wenn der nächste Bericht des Senats vorliegt, und dies dann hoffentlich in einem Jahr und nicht erst in zwei Jahren. – Danke!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu einer Premiere, auf die wir uns alle sehr freuen. Der Vorschlag, dass die Beauftragten hier in der Bürgerschaft, im Landtag, das Wort ergreifen können, liegt ein bisschen zurück, aber in der letzten Interfraktionellen Besprechung hat unser sehr geschätzter Kollege Perschau den Knoten durchgeschlagen, so dass ich heute die Gelegenheit habe, Frau Hauffe hier das Wort erteilen zu können. – Bitte, Frau Hauffe, Sie haben das Wort!
Frau Hauffe (Landesfrauenbeauftragte)*): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es stimmt mit der Premiere. Was mich betrifft, ist das jetzt nach elf Jahren!
Das hat etwas. Ich habe auch so ein Gefühl gehabt, das hat jetzt etwas. Als ich mit dem Fahrrad hierher fuhr, Sie gestatten mir die Bemerkung, da beschlich mich Aufregung, nicht etwa, weil ich nicht gewohnt bin zu reden – Sie wissen, das tue ich gern und viel –, sondern eher, weil die Hoheit dieses Hauses schon etwas Besonderes ist.
Wichtig ist mir, dass Ihnen, wenn ich jetzt spreche, klar ist, dass ich hier als Sachverständige spreche, nicht als Akteurin im Prozess Gender Mainstreaming, sondern wie Ursula Arnold-Cramer ganz richtig betont hat, als beratende Expertin. Frauenpolitik ist etwas anderes, aber dazu komme ich noch.
Ich habe, und so verstehe ich mich auch als Sachverständige, über die Umsetzung des Prinzips Gender Mainstreaming sowohl einen regionalen als auch einen überregionalen Überblick, der es mir ermöglicht, Entwicklungen zu bewerten, positive Ergebnisse und Schwachstellen zu benennen und Empfehlungen für eine Prozessveränderung zu geben. So bitte ich Sie jetzt hier auch, mir so zuzuhören, dass Sie daraus eventuell als Bürgerschaft Schlüsse ziehen können, welche Anforderungen Sie an den Senat stellen wollen.
Bremen ist bei allen Unkenrufen mit der Umsetzung des Gender Mainstreaming ein gutes Stück vorangekommen. Nach dem Beschluss des Senats im Februar 2002, der zitiert worden ist, in die bremische Verwaltung Gender Mainstreaming einzuführen, wurde im Mai 2003 dann das Implementierungskonzept vorgelegt und beschlossen. Wir haben es gerade gehört. Wichtig ist nur in diesem Fall auch, da muss man die Einzelheiten und die Details gut lesen, dass sich die Implementierung in Eigenverantwortung der Ressorts befindet. Sie wird von einer übergreifenden Arbeitsgruppe der so genannten Ressortverantwortlichen für Gender Mainstreaming koordiniert, die übrigens zum Teil hier im Auditorium anwesend sind. Es wird von ihnen koordiniert und unterstützt und auch wieder nicht gemacht. Also, sie sind nicht diejenigen, die Gender machen sollen in jedem Ressort, sondern sie haben eine Prozessverantwortung beziehungsweise eine Prozessbegleitungsverantwortung.
Die Pilotprojekte sind, das darf man unverhohlen sagen, teils unter erheblichen Schwierigkeiten initiiert und durchgeführt, und die im Konzept vorgesehene Berichterstattung, Frau Arnold-Cramer, es stimmt, kommt mit knapp einjähriger Verspätung daher. Der vorgelegte Bericht dokumentiert nicht nur den Vorstoß zu einer neuen geschlechtersensiblen Perspektive bei der fachlichen Arbeit und damit einer qualitativen Verbesserung der Ergebnisse. Ich will Ihnen das auch noch beweisen. Er zeigt auch mit nahezu paritätischer Besetzung, sowohl in der ressortübergreifenden Steuerungsgruppe als auch auf der Projektebene, das sollte man meines Erachtens bemerken, eine für das Thema Gleichstellung von Mann und Frau bisher ungewohnte Form der Zusammenarbeit. Dies trägt zur Versachlichung mancher gleichstellungspolitischer Themen bei, die bisher einseitig als Frauenangelegenheiten betrachtet wurden und übrigens damit dann auch scheinbar in Konkurrenz zu Sachthemen stehen. Ich finde es immer sehr originell, dass das so gesehen wird, aber ich finde es köstlich.
Gleichstellung ohne Schuldzuweisung und Frontenbildung möglich ist. Das ist durchaus bemerkenswert. Indem gleichstellungsorientiertes Handeln zur Aufgabe aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird, erweitert sich zudem der Kreis der Akteurinnen und Akteure und damit der Handlungsradius für eine geschlechtergerechte Politik und Verwaltungsarbeit.
Neben diesen positiven Aspekten sind auch deutlich Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming zu benennen. Ich möchte hier einige davon aufzeigen, die speziell für die erste Phase von Bedeutung waren, aber auch noch sind. Das fast kleine Formale mit der einjährigen Verspätung ist durchaus dem Jahr 2003 geschuldet, in dem das Konzept beschlossen wurde, das war das Wahljahr. Sie alle, die Sie hier sitzen, wissen das mehr als genau, und das bedeutete organisatorische Umstrukturierung und damit auch nicht unbedingt konsequentes Durchsetzen von Gender, da war man mit etwas anderem befasst. Es ist jetzt irrelevant dafür, dass es trotzdem andere Schwierigkeiten gegeben hat.
Ein ganz wichtiger Baustein für die Schwierigkeiten sind vor allem die Führungskräfte, die bisher überhaupt noch nicht genügend realisiert haben, dass das Gender Mainstreaming als ein Prozess zu organisieren ist, den die Hausspitze verkörpern muss.
Ihr sichtbares Engagement ist Voraussetzung dafür, dass sich bei den Mitarbeitenden Akzeptanz und Motivation für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Facharbeit entwickelt. Das mag ihnen nicht gleich normal anmuten, weil man auch denken könnte, es gibt so ein Eigeninteresse für Fachlichkeit. Wir wissen aber, wenn wir über Geschlechterarbeit und Geschlechterperspektive reden, haben wir ganz klar das Problem, dass wir internalisierte Normen haben, und die Beschäftigung mit der Normierung in uns selbst bedeutet wirklich auch eine Konfrontation. Die braucht eine Stütze, eine Deckung und auch ein Auftragsverhalten der Hausspitze.
Qualitätsbestandteile jeder Facharbeit sollten sich auch daran orientieren, dass sie das Geschlecht als ein Kriterium von Qualität haben. Das ist so nicht der Fall, obwohl es für modernes Verwaltungshandeln absolut obligat ist. Modernes Verwaltungshandeln sollte sich zielgruppenspezifisch, sachgerecht und ressourcenschonend darstellen. Ich glaube, da sind wir uns sehr einig, und übrigens, Bürgermeister Böhrnsen hatte es gerade in dem veröffentlichten Interview im „Weser-Kurier“ sehr gut gesagt, als er sagte, die Aufgaben im Sinne von Bürgerinnen und Bürgern müssten möglichst kostengünstig und effektiv bewältigt werden. Das macht Gender, das haben Sie nur vielleicht bis jetzt noch nicht gewusst.
Erst wenn sich der Legitimationsdruck umzukehren beginnt, wenn sich also nicht mehr die Befürworterinnen und Befürworter einer geschlechtersensiblen Herangehensweise an Verwaltungsaufgaben erklären müssen, sondern jene, die sich diesem Anliegen entziehen, beginnt eine ernstzunehmende Veränderung. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Gender-Thema noch ohne gravierende Konsequenzen ignoriert werden, ich sage, zum Schaden auch für unseren Haushalt!
Wir haben im Umfeld der Gender-Projekte wenig reale und ideelle Unterstützung gesehen und beobachtet. Es wurden kaum finanzielle Mittel für ressortinterne Fortbildung – die externen fanden statt – oder notwendige Expertisen freigesetzt. Das zeigt, Gleichstellungspolitik wird vielfach noch als einseitige Angelegenheit der Frauen angesehen. Gender-Beauftragte mussten teilweise die spöttische Frage über sich ergehen lassen, ob sie jetzt die neue Frauenbeauftragte seien. Das bedeutet für diejenigen, die sich mit dem Geschlechteraspekt in ihrer fachlichen Arbeit auseinander setzen, einen belastenden Rechtfertigungsdruck gegenüber ihrem Arbeitsumfeld.
Gender Mainstreaming selbst ist nicht mehr und nicht weniger als eine Strategie und Methode. Es ist kein Ziel darin definiert. Das Ziel definiert unser Grundgesetz. Jedes Fachressort muss dann dementsprechend seine eigenen fachspezifischen, gleichstellungspoltischen Ziele formulieren, sonst bleibt das Handeln Stückwerk, sonst bleiben die Pilotprojekte Solitäre mit Außenseiterstatus. Beides absolut unsinnig!
Notwendige Arbeit eines jeden Ressorts ist also die Beantwortung folgender Fragen, ich sage Ihnen hiermit vielleicht etwas, was Sie erwarten, ich glaube, keines der Ressorts kann diese Fragen jetzt schon beantworten: Welche gleichstellungspolitischen Ziele will ich in jedem Fachgebiet erreichen? Wie kann ich sie entsprechend umsetzen? An welchen Kriterien und Indikatoren lässt sich der Umsetzungsprozess überprüfen?
Dafür, dass man das tun kann, braucht es mit Sicherheit viel. Eines braucht es: ein Bewusstsein! Lassen Sie mich bitte gerade an der Stelle einmal politisch argumentieren, und was ich jetzt sage, meine ich sehr ernst. Wir alle leben momentan in einer Gesellschaft, in der der traditionelle Geschlechtervertrag, den es übrigens genauso, nur nicht so explizit gibt wie den Generationenvertrag, zum Teil aufgekündigt worden ist – nehmen wir die Kinderfrage als Beispiel – und wir teilhaben und hoffentlich mitgestalten an einem zukünftigen geschlechtsdemokratischen Gesellschaftsmodell. Wir tragen alle, die wir hier sind, eine hohe Verantwortung bei der Erfüllung dieser Aufgabe, jeder und jede im persönlichen und politischen Umfeld, aber auch in den Strukturen, die
wir konstruieren, auf jeden Fall auch für die Folgen unserer Entscheidungen auf Jungen und Mädchen, Männer und Frauen. Lassen Sie uns die Chance der Gestaltung gemeinsam nutzen, der Auftrag ist eigentlich sehr klar!
Lassen Sie mich nun einige Punkte aufzeigen, die für den weiteren Implementierungsprozess von Gender Mainstreaming in der bremischen Verwaltung von Bedeutung sind! In dem vom Senat beschlossenen Konzept wird der Bedarf an umfassenden geschlechtsdifferenzierten Daten als wesentliches Element bei der Umsetzung von Gender formuliert. Also ist eine bestimmte Datengrundlage auch unverzichtbare Voraussetzung für die Durchführung einer Analyse, die wir ja machen müssen, wenn wir Leben betrachten und Ergebnisse sehen wollen. Deshalb empfiehlt es sich, in einem weiteren Implementierungsprozess die Datenerhebung und Statistiken in der bremischen Landesverwaltung den Anforderungen dieses Prozesses anzupassen.
Ich meine damit übrigens nicht noch mehr – wie nennt man das? – Bleiwüste erzeugen. Ich bin auch nicht eine, die meint, Hauptsache man zieht das jetzt durch, und überall wollen wir Männlein, Weiblein und Strichlisten machen. Das bin ich nicht, sondern ich finde, wir sollten eher fachlich, sachlich klug vorgehen, und da könnten wir Ihre Hilfe gebrauchen. Es könnte sehr hilfreich sein, wenn Sie Ihre Anfragen, Ihre Anforderungen an Verwaltungen, sowohl in Deputationen als auch hier in der Bürgerschaft, grundsätzlich darauf prüfen würden, ob sie eine Geschlechterrelevanz haben, um sie dann konsequenterweise auch übrigens in entsprechende Fragen einmünden zu lassen. Können Sie mir bitte einmal sagen, und darüber kann ich mit Ihnen gut streiten: Welche der Fragen hat keine Geschlechterrelevanz? Sie werden, wenn Sie sich irgendwann diese Dinge so gefiltert ansehen, merken, es gibt kaum Fragestellungen ohne Geschlechterrelevanz. Dies ist zwar von Ihnen bisher in einigen Einzelfällen auch schon einmal geschehen, aber mit Hinblick auf eine routinemäßige Anwendung sollte auch dies zum Normalfall werden.
Ich bitte Sie also, erzwingen Sie geschlechtsdifferenziertes Antwortverhalten. Es liegt an Ihnen, dass so geantwortet werden muss. Das heißt, die fachspezifischen gleichstellungsrelevanten Szenarien müssen auch mit Ihrer Hilfe sichtbar gemacht werden. Nur so können wir Handlungsfelder für eine gleichstellungsorientierte Facharbeit identifizieren und Maßnahmeplanungen entsprechend anpassen. Damit bekommen wir übrigens auch Messbarkeit von Ergebnissen zustande.
Ein weiterer Punkt, den ich eben angedeutet habe, sind Schulungen. Es ist ein Problem, wenn wir mit etwas konfrontiert sind, was eigentlich für uns natürlich ist. Ich weiß von vielen Gesprächen mit eini
gen von Ihnen, die sagen, es ist etwas wie, meine Güte, ich hab es doch auch geschafft, man muss nur wollen. So einfach ist das Leben leider nicht. Wir haben strukturelle Ungleichheiten, Unterrepräsentanzen und so weiter.
Ich will Ihnen dazu zwei kurze Beispiele nennen: Wenn das Thema Schulabbrecher von Ihnen eingebracht worden ist als Anfrage und wenn nicht geschlechtsdifferenziert damit umgegangen wird im Antwortverhalten, dann organisieren wir Verwaltung an der Realität vorbei, wir machen sie teuer.
Wenn wir aber fragen, wer die Schulabbrecher und -abbrecherinnen sind und warum sie es sind, kommen wir zu klugen Ergebnissen. Dann werden wir merken, dass von den 267 Schulabbrecherinnen und -abbrechern zehn weiblich sind, der Rest ist männlich, und dass diese zehn weiblichen ihrer Kinder wegen gehen und die Jungen wegen etwas völlig anderem. Beispiele gibt es zuhauf, noch und noch.
Kommunikationsstrukturen müssen gebildet werden, und auch hier relativ kurz und knapp an den Senat, hier in Vertretung jetzt an Herrn Dr. Nußbaum und Frau Röpke gerichtet: Warum lassen Sie nicht die Genderbeauftragten vor Ort bei sich in den Abteilungsleitungssitzungen regelmäßig berichten? Warum lassen Sie sich nicht selbst auch als Ressortspitze regelmäßig sagen, wie der Prozess hier läuft? Das tun Sie mit anderen grundlegenden Dingen auch. Hier haben wir ein grundlegendes Ding. Mit welcher Botschaft gehen Sie hinaus, wenn Sie das täten? Mit einer beeindruckenden Botschaft von Bedeutung, die ich von Ihnen fordere und die Sie dann eigentlich auch mit einem guten Gefühl tun müssten, wenn Sie begriffen haben, wie tiefgreifend das ist, worüber wir hier reden.
Ich komme zum Schluss, weil die Zeit arg begrenzt ist und es natürlich auch bei diesem umfangreichen Thema schwierig ist. Herr Präsident, ich komme zum Schluss! Sie können wirklich strahlen!