Wer das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes, Drucksache 16/786, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz und zweiter Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 (einschließlich Veränderungen im Produkt- gruppenhaushalt)
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Es ist hier vereinbart worden, bei dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz zuerst die erste Lesung durchzuführen, um im Anschluss daran über die Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss abzustimmen.
Als Erstes lasse ich über das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005 in erster Lesung abstimmen.
Wer das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, Drucksache 16/790, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Bei den Vorlagen zum zweiten Nachtragshaushalt 2005 ist Überweisung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss vorgesehen.
Wer der Überweisung des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, Drucksache 16/790, des zweiten Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 und des zweiten Nachtragshaushalts für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005, den zweiten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 und den zweiten Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2005 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.
Außerdem möchte ich Sie darum bitten, damit einverstanden zu sein, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge unmittelbar an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss sowie die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Die Ausschüsse werden gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass mir der Senator für Finanzen mitgeteilt hat, dass aufgrund eines Büroversehens die Absätze 4 und 5 des Paragraphen 2 des Dataport-Staatsvertrages in der Ihnen vorliegenden Fassung nicht enthalten waren. Deshalb werden wir Ihnen nachträglich diese beiden Absätze ergänzend verteilen lassen. Ich hoffe, das ist geschehen.
Wer das Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag, Drucksache 16/791, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, nach der ersten Lesung das Gesetz zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zu überweisen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zu dem Dataport-Staatsvertrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!