Deswegen halte ich es auch für ausgeschlossen, dass in einer solchen vom Bundeskriminalamt geführten Gendatei entsprechende Missbrauchsfälle geschehen. Es gibt Möglichkeiten, das genauso datenschutzrechtlich abzusichern, wie wir das in vielen anderen Bereichen auch machen. Es hat kein Mensch ein Interesse daran, an den nichtkodierten Bereich der DNA-Analyse zu kommen, sondern uns geht es ausschließlich darum, diese Maßnahmen einzusetzen, um Straftaten aufzuklären oder künftige Straftaten zu verhindern.
Frau Hannken hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir nicht bei jeder Schwarzfahrt eine Blutprobe nehmen, und wir werden auch nicht bei jeder Schwarzfahrt eine DNA-Probe nehmen, sondern es wird sehr genau zu erwägen und abzuwägen sein, in welchen Fällen wir das machen, genauso wie wir das bei Fingerabdrücken im Übrigen auch bisher schon getan haben. Ich glaube also, dass die Maßnahmen den Bürger in geringerer Weise beeinträchtigen als das uns verbindende gemeinsame Interesse, die Straftaten konsequent zu verfolgen, die Täter zu bestrafen und künftigen Straftaten vorzubeugen.
Die Justizministerkonferenz hat sich über eine ganze Zeit sehr schwer getan, dieses Thema bearbeitbar zu machen. Nunmehr ist es unter Vorsitz Bremens gelungen, hier, wie ich finde, zumindest einen kleinen Schritt zu gehen. Herr Grotheer hat einige Maßnahmen aus dieser Verabredung der Justizministerkonferenz bereits beschrieben. Da ist es übrigens genauso wie auf der Innenministerkonferenz. Bei den Justizministern gibt es auch CDU-Justizminister, die erhebliche Bedenken gegen eine Ausweitung von DNA-Speichermerkmalen haben, aber insgesamt, glaube ich, ist am Ende das abzuwägen. Es gibt hier entsprechende Bundesratsinitiativen, und die Bundesregierung hat bereits angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung zu geben.
desrat und Bundestag auch unter Beteiligung Bremens zu einer vernünftigen und einvernehmlichen Lösung zu kommen, die am Ende beinhaltet, dass wir möglichst viele Straftäter ihrer Straftaten überführen und damit möglichst viele Menschen vor weiteren Straftaten schützen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine kurze Erwiderung auf die, die sich seriös an dieser Debatte beteiligt haben! Herr Köhler, zu Ihnen: Wir haben uns sehr sorgfältig mit der Frage beschäftigt, was eigentlich die Missbrauchsmöglichkeiten bei der Genanalyse sind, und haben erfahren, dass zurzeit für die Feststellungen, die in die Kartei beim BKA aufgenommen werden, acht Merkmale untersucht werden im so genannten nichtkodierenden Bereich. Das heißt, das sind Gene, die sich nicht auf körperliche Merkmale auswirken, die massenhaft wiederholt in der Gensequenz vorkommen, und aus diesen Merkmalen kann man das Geschlecht feststellen. Das darf man aber ohnehin schon nach der jetzigen Regelung feststellen. Man kann zwei schwere Krankheiten daraus ableiten, nämlich Trisomie 21 und das Klinefelter-Syndrom. Die sind beide so selten, dass sie für das Ermittlungsverfahren überhaupt nicht in irgendeiner Weise relevant sind, und in gewissem Umfang könnte eventuell Rückschluss auf ethnische Zugehörigkeit aus diesen Merkmalen abgeleitet werden.
Das Ganze ist also aus unserer Sicht überhaupt kein Anlass, hier nun also an die Wand zu malen, dass ein Missbrauch in dem Sinne erfolgen könnte, dass etwa Erbkrankheiten oder sonstige Eigenschaften aus diesem Merkmal abgeleitet werden könnten. Das ist einfach nicht richtig. Von daher muss man die Argumente schon ein bisschen sortieren. Dennoch sagt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, dass gerade die Untersuchung dieser Gene in dem nichtkodierenden Bereich ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist, der nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit nur durch gesetzliche Regelungen getroffen werden kann.
Zu Frau Hannken: Wir sehen es genauso, wie es auch das Bundeskriminalamt in einer Untersuchung festgestellt hat, dass es sozusagen typische kriminelle Karrieren gibt, so will ich sie einmal nennen. Ich kenne das aus meiner richterlichen Praxis. Es ist zwar einige Jahre her, dass ich als Strafrichter gearbeitet habe, aber aus diesen Erfahrungen weiß ich es auch. Es gibt Mitbürger, die begehen eine Straftat nach der anderen. Das fängt mit ganz kleinen Sachen an und geht immer weiter, und dann führt das zur Verurteilung zu Geldstrafen, zu Freiheitsstrafen mit Bewährung, ohne Bewährung. Es gibt in der Tat eine statistische
Häufung solcher Fälle, in denen späteren sexuellen Straftaten auch andere Delikte vorangehen. Deshalb sagen wir auch: In den Fällen, in denen jemand mehrfach zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll es für die Aufnahme in die Kartei beim Bundeskriminalamt nicht darauf ankommen, um welche Delikte es sich gehandelt hat, sondern dies soll für alle Fälle gelten.
Zu Herrn Röwekamp wollte ich noch Folgendes sagen: Die Justizministerkonferenz diskutiert dieses Thema auch herauf und herunter. Es gibt dort unterschiedliche Auffassungen. Die Sache ist, soweit wir wissen, gerade wieder in eine Arbeitsgruppe verwiesen worden, wo sie weiter fachlich behandelt werden soll. Es ist aus der Sicht der Öffentlichkeit unbefriedigend, dass dies immer so weiter geschoben und nicht entschieden wird.
Uns als Sozialdemokraten geht es darum, dass wir einen effektiven Schutz der Bevölkerung gewährleisten, und das wollen wir tun, indem wir die rechtsstaatlichen Möglichkeiten, die es gibt, ausnutzen. Aus meiner Sicht muss dies eigentlich für die Beratung im Bundesrat und auch im Bundestag die Konsequenz haben, dass wir das beschließen, worauf man sich mindestens einigen kann, und dass nicht Lösungen, die möglich sind, deswegen verschüttet werden, weil dort mit Maximalforderungen dagegengehalten wird.
In diesem Sinne würde ich auch unsere Kollegen von der CDU bitten, auf allen Ebenen an der Lösung dieser Probleme mitzuarbeiten! – Schönen Dank!
Wer dem Antrag des Abgeordneten Tittmann, DVU, mit der Drucksachen-Nummer 16/524 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!