Protocol of the Session on October 6, 2004

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sprachen in der Antwort auf die Frage eins und Frage zwei davon, dass im Augenblick Gespräche stattfinden und gegenüber der Stiftung ein großes Interesse signalisiert wurde. Wie konkret sind diese Gespräche, sind das noch Gespräche oder schon Verhandlungen, und welcher Kostenrahmen könnte dort für die Freie Hansestadt entstehen?

Bitte, Herr Senator!

Der Kostenrahmen ist trotz unserer Haushaltsnotlage realisierbar, weil es sich im Prinzip um Fragebögen handelt, die in die Schulen gegeben werden, um von den beteiligten Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern beantwortet zu werden. Ich kann es nicht genau quantifizieren, ich kann es in der Deputation sicherlich nachreichen, aber das ist nicht von dem Ausmaß, als würden wir die Schulen extern durch die Expertenteams begutachten lassen. Das ist viel, viel aufwendiger.

Das Gespräch, das ich mit der Stiftung vor einigen Monaten geführt habe, war zunächst ein Gespräch, in dem uns die Stiftung über dieses neue Instrumentarium informiert hat. Wir waren sehr angetan, und dann habe ich beauftragt, dass innerhalb der Behörde die weiteren Arbeitsschritte umgesetzt werden, weil wir der Meinung sind, dass das ein sehr gutes internes Selbstevaluierungsinstrumentarium ist. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen es unbedingt mit in das große Programm der Qualitätssteigerung unserer Schulen einbauen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie ungefähr einen Zeitraum skizzieren, bis wann diese Gespräche oder Verhandlungen abgeschlossen sein könnten?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe erbeten, dass das bis Ende des Jahres beschlussreif für die Deputation vorliegt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Zunehmende Kooperation zwischen Krankenhäusern mit Krankenkassen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Tuczek, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Tuczek!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit ist dem Senat die aktuelle „Krankenhaus Trend“-Studie von Mummert Consulting bekannt, nach der die Krankenhäuser in Zukunft immer häufiger Kooperationen mit den Krankenkassen eingehen?

Welche Auswirkungen haben diese Kooperationen auf die Landeskrankenhausplanung, wenn Krankenhäuser direkt Verträge über Leistungspakete mit den Krankenkassen aushandeln?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Bei der angesprochenen „Krankenhaus Trend“Studie handelt es sich um einen Bericht über Themen und Trends im Gesundheitsmarkt. Er wurde auf der Basis einer Internetbefragung von fast 300 Führungskräften aus dem Gesundheitswesen von April bis Juni 2004 erstellt.

Die Befragten messen der Kooperation besonders mit Krankenkassen hohe Bedeutung bei. Dabei geht es nach der Studie vor allem um die Ausweitung des Leistungsspektrums durch vertraglich zu vereinbarende, zusätzliche rehabilitative, pflegerische und ambulante Leistungen. Ziel ist eine „Rundumversorgung“ für den Patienten oder die Patientin.

Es ist kein direkter Zusammenhang mit der Landeskrankenhausplanung zu sehen. Vielmehr geht es vorrangig um krankenhaus- und krankenkassenindividuelle betriebliche Strategien zur Verbesserung der Wettbewerbsposition. Regelungen des Gesetzgebers, zum Beispiel zur integrierten Versorgung und zur Einrichtung medizinischer Versorgungszentren, unterstützen diese Entwicklung. Grundlage ist unter anderem der durch den Krankenhausplan festgelegte Versorgungsauftrag als Kernleistung des Krankenhauses. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie sagen, es ist kein direkter Zusammenhang mit der Landeskrankenhausplanung herzustellen. Aber wie können Sie denn sicherstellen, dass Doppelstrukturen vermieden werden, wenn die Kassen und die Krankenhäuser eben bilaterale Verträge aushandeln für bestimmte Leistungspakete, wobei wir doch jetzt schon im Krankenhausplan festgelegte Schwerpunkte haben, die, wie wir wissen, unterlaufen werden, obwohl wir die arbeitsteilige Koordinierung haben, wobei die medizinischen Schwerpunkte ja festgelegt sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Aber das ist doch kein Widerspruch! Die Landeskrankenhausplanung macht ja eine Kernplanung, zum Beispiel eine Kompetenzplanung, welche Schwerpunkte wo behandelt werden in den Krankenhäusern. Worum es hier geht, und das ist auch das, was Mummert und Partner consultingmäßig aufgearbeitet haben, sind die strategischen Ziele der einzelnen Akteure im Gesundheitswesen, zum Beispiel: Wo können wir noch Synergiepotentiale ausschöpfen, wo können wir noch unsere Marktanteile verbessern, wo können wir noch weitere strategische Punkte entwickeln? Da ist natürlich die Kooperation mit den Krankenkassen ge

nauso wie Kooperationen mit anderen Partnern ein ganz wichtiger Punkt, wenn man vor allen Dingen an die integrierte Versorgung denkt, was ja eine neue Regelung nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist.

Das sind doch ganz klassische Aufgaben der Selbstverwaltung, wo die Krankenhäuser innerhalb ihrer Kernkompetenzen diese individuellen Verträge aushandeln. Das ist doch nicht Aufgabe der Landeskrankenhausplanung. Das kann man doch ohne große Schwierigkeiten unter einen Hut bringen. Die Landeskrankenhausplanung ist doch das Dach hier im Lande Bremen, wie wir aufgestellt sind. Wie die Krankenhäuser ihre Versorgung organisieren, das ist dann ihre Verantwortung. Da wird doch die Krankenhausplanung nicht eine Planwirtschaft organisieren können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau T u c z e k [CDU]: Danke schön!)

Das ist nicht der Fall.

Ich rufe die zwölfte Anfrage in der Fragestunde auf, die sich mit dem Thema „Dioxin-Belastung durch Kieselrotflächen“ befasst. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Bei welchen Kieselrotflächen ist die zum Zwecke der Langzeitsicherung durchgeführte Überbauung vor mehr als zehn Jahren erfolgt?

Zweitens: Wie bewertet der Senat die Freisetzung von Dioxinen aufgrund der Abnutzung dieser Überbauung?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Seit mehr als zehn Jahren durch Überbauung langzeitgesichert sind in Bremen Teilflächen der Kinderspielplätze Auf dem Beginenlande, Bromberger Straße, Huckelrieder Park, Turnerstraße, Halberstädter Straße, der Schulen CarlGoerdeler-Straße, Gottfried-Menken-Straße, Horner Heerstraße, Lange Reihe, Rekum, der Jugendfreizeiteinrichtung Marienwerderstraße sowie der Sportanlagen Carl-Goerdeler-Straße, Nürnberger Straße,

Rablinghauser Deich, Schulstraße und in der Pauliner Marsch.

Zu Frage zwei: Anhaltspunkte für eine Freisetzung von Dioxinen aufgrund der Abnutzung der Überbauung liegen nicht vor. Alle gesicherten Kieselrotflächen mit ihren jeweiligen Sicherungselementen unterliegen der halbjährlichen Sicherheitskontrolle und werden zusätzlich im Rahmen der regulären Pflege und Unterhaltung durch Stadtgrün Bremen beziehungsweise dem Bauamt Bremen-Nord je nach Saison in der Regel zwei- bis vierwöchentlich gesichtet. Darüber hinaus erfolgen einmal jährlich zusätzliche Ortsbegehungen unter Beteiligung von Vertretern des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr sowie des Gesundheitsamtes Bremen.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die in Bremen durch Überbauung langzeitgesicherten Flächen nach wie vor das erforderliche Sicherheitsniveau sehr gut gewährleisten. Hingewiesen sei zur weiteren Information auf den Bericht der Verwaltung „Gesicherte dioxinbelastete Kieselrotflächen in der Stadtgemeinde Bremen“ für die Sitzung der Deputation für Umwelt und Energie am 30.Oktober 2003.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Ich habe eine Zusatzfrage, die ich kurz mit einem Zitat aus der Deputationssitzung zu der Zeit, als die Flächen gesichert wurden, einführen möchte. Da hieß es nämlich: „Diese Form der Langzeitsicherung kann und soll eine endgültige Sanierung der kieselrotbelasteten Flächen in keinem Fall ersetzen, sondern ist lediglich als ausreichende Maßnahme zu verstehen, bis entweder eine umfassende Erneuerung des Oberbaus aufgrund regulärer Abnutzung ansteht oder bis geeignete Techniken und ausreichende Kapazitäten für eine Vollsanierung verfügbar sind.“

Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass das im Prinzip der wesentliche Zeitraum ist, wo nämlich die zweite Bedingung jetzt da ist, dass Kapazitäten vorhanden sind für die Entsorgung dieser Materialien?

Bitte, Herr Senator!

Nein, da würde ich Ihnen nicht zustimmen! Zum einen habe ich ja ausgeführt, dass die Sicherung dieser Flächen nach wie vor zu sehr befriedigenden Ergebnissen führt, zum anderen geht die Entwicklung der Techniken, was die Entsorgung von Kieselrot betrifft, weiter, und die Entsorgung wird auch deutlich günstiger. Drittens haben wir vor, weil unterschwellig der Vorwurf kam, dass das eventuell eine endgültige Maßnahme ist, das ist es aber nicht, in den Jahren 2006 bis 2010, auch gerade jetzt über die Verhandlung des AIP, Mittel einzuwerben,

um nach und nach diese Flächen auszutauschen und nach dem neuesten Stand der Technik zu entsorgen.

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, danke!)

Lieber Herr Kollege Wedler, die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen, Sie können leider Ihre interessante Frage zu der KMK nicht mehr stellen.

Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt eins erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt zwei aufrufe, darf ich auf der Besuchertribüne recht herzlich einen Türkischkurs des zwölften Jahrgangs vom Schulzentrum Carl von Ossietzky aus Bremerhaven begrüßen. Herzlich willkommen!