Protocol of the Session on July 1, 2004

Die CDU hält dieses Gesetz für besser als sein gemachter Ruf. Heute wird dieses Haus mit großer Mehrheit für die Einsetzung eines oder einer Landesbehindertenbeauftragten votieren und das beschließen. Damit verabschieden wir uns nicht von diesem Thema, meine Damen und Herren, sondern wir müssen, wie man so aktuell im Moment der Europameisterschaft sagt, am Ball bleiben. Das ist auch eine Bitte an die Verbände: Erwarten Sie nicht zu viel auf einmal! Jede Entscheidung kann verändert werden, jede Institution kann verbessert werden.

Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte Betroffene und Funktionäre der Verbände, lassen Sie uns das Amt nicht kaputtreden, ehe es seine Wirkung zeigen kann! Das Schönste, was uns passieren könnte, wäre, wenn in einigen Legislaturperioden unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger feststellen, das Amt ist überflüssig, es gibt in dieser Stadt keine Barrieren mehr, weder in den Köpfen noch in den Gebäuden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun ist es ja doch noch etwas geworden, und es ist so, dass auch die Grünen sich darüber freuen!

Es ist nicht richtig, dass wir einen interfraktionellen Antrag machen. Wir hatten hier einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht, der von der Koalition abgelehnt wurde. Ich finde ihn auch immer noch besser als das, was Sie jetzt machen, und es gibt auch

Mängel in Ihrem Antrag. Nichtsdestoweniger werden wir dem zustimmen. Wir haben ein Interesse daran, dass der Behindertenbeauftragte oder die Behindertenbeauftragte sich stark fühlen kann, dass er oder sie vom ganzen Haus unterstützt wird und eine ausreichende Akzeptanz vorfindet. Daran werden wir mitwirken, und deshalb werden wir Ihrem Antrag auch gleich zustimmen.

Der Berg kreißte, eine Maus hat er nicht geboren, aber schon eine Regelung mit Ecken und Kanten, Haken und Ösen, und den Kompromisscharakter merkt man Ihrem Antrag gewaltig an! An einigen Stellen würde ich auch sagen, er ist doch ein bisschen Murks, wobei die jetzt heute vorgelegte Fassung deutlich besser ist als das, von dem ich bisher ausgegangen bin, dass das Haus darüber entscheiden soll. Diese Neufassung hat weniger Kinken als die Fassung vorher, aber trotzdem merkt man schon, dass da kein Verständnis dieser Funktion aus einem Guss dahinter gesteckt hat. Das ist in Koalitionen vielleicht auch nahe liegend. Ein bisschen schade ist es schon, weil das dem oder der Behindertenbeauftragten und der Arbeit in den nächsten Monaten und Jahren wahrscheinlich noch viele Schwierigkeiten bereiten wird.

Die Grünen sind der Auffassung, dass es besser gewesen wäre, wenn man demjenigen oder derjenigen eine ordentliche Rechtsgrundlage verpasst, also so wie bei der Frauenbeauftragten, die ein richtiges Errichtungsgesetz hat, auf das sie sich auch in Konfliktfällen berufen kann, wenn es nicht so gut läuft und das ihr richtig Ressourcen und eine Machtstellung sichert. Wir wollen jemanden, der stark ist und sich nicht ständig im Verwaltungsgestrüpp und mit der Auslegung von irgendwelchen Richtlinien herumplagen muss, sondern der eine Rechtsgrundlage hat, auf deren Basis er oder sie auch frei agieren kann. Deshalb hätten wir das besser gefunden. Nun kommt es dazu nicht.

So etwas hängt – das räume ich auch ein – auch immer an Personen. Wenn man da jemanden findet, der da geschickt agiert, dann kann das vielleicht auch so gehen. Es gibt auch andere Beispiele, wo es auch ohne Rechtsgrundlage geht. Im Gespräch mit Herrn Pietrzok heute Morgen hat er mich zu Recht noch einmal darauf hingewiesen. Es kann auch so gehen, besser wäre es anders, aber gut!

Was uns nicht so gefällt, ist, dass Sie sich immer noch davor gedrückt haben, hier einmal zu sagen, mit welchen materiellen Ressourcen diese Person eigentlich ausgestattet werden soll. Wir hatten gerade Haushaltsberatungen. Ich habe bis zuletzt darauf gewartet, dass Sie einen Deckungsvorschlag machen. Wo hat derjenige oder diejenige eigentlich ihr Büro, wer bezahlt ihr oder sein Telefon, bekommt er oder sie eine Sekretärin? Alles ist ungeklärt, wird in den Haushaltsvollzug verschoben. Das erzählt mir der Senat irgendwie auch alle paar Tage. Das Parlament sollte ein anderes Verständnis davon haben:

Da gehört ein Etat in den Haushalt, in diesem Fall in den Bürgerschaftshaushalt, und das auf den Vollzug zu verschieben, Sie haben schon so viele Sachen auf den Vollzug verschoben, das wird nicht ganz leicht und wird den Behindertenbeauftragten am Anfang wahrscheinlich auch viel Schweiß kosten, das so durchzusetzen, dass er oder sie am Ende des Jahres noch weiß, wo er oder sie telefonieren darf, ob Papier da ist oder wo die Öffentlichkeitsarbeit finanziert wird. Es ist schade, dass so viele Ressourcen dafür wahrscheinlich verbraucht werden.

Die Grünen wollten ein Errichtungsgesetz wie bei der Frauenbeauftragten. Wir wollten, das hat Herr Pietrzok richtig gesagt, einen Beauftragten oder eine Beauftragte, der beziehungsweise die vom Parlament gewählt wird, und zwar, weil wir jemand Starkes mit einer starken Stellung gegenüber der Exekutive und einer Nähe zum Petitionsausschuss wollten. Ich habe schon von Anfang an gemerkt, dass unsere Forderung zum Teil nicht richtig verstanden worden ist. Es geht bei der Frage von Beauftragten, die in der Tat auch zum Teil kritisch gesehen werden können, immer um die Frage, wer eigentlich die Dienstaufsicht macht. Das ist für uns kein Problem, das sollte der Präsident der Bremischen Bürgerschaft machen. Es sollte aber jemand sein, der ohne Fachaufsicht ist, jemand, der frei fachlich agieren kann. Deshalb wollten wir gern, dass er hier vom Parlament gewählt und hier angesiedelt ist. Natürlich ist klar, dass, wenn man jemandem eine zusätzliche Aufgabe zuweist, also in diesem Fall dem Bürgerschaftshaushalt, man dafür auch die entsprechenden Ressourcen bereitstellen muss.

Ich möchte gern auf zwei Punkte Ihres Antrags eingehen! Ich teile das meiste, was Herr Pietrzok hier gesagt hat, und dass ich mich darüber freue, habe ich schon zum Ausdruck gebracht. Ich will trotzdem noch einmal auf zwei Punkte in Ihrem Antrag eingehen, die aus Sicht der Grünen ein bisschen problematisch sind oder bei denen auch ein von uns nicht geteiltes Verständnis von Gewaltenteilung in unserem Staatsaufbau dahinter steckt. Das Erste bezieht sich auf Punkt fünf, da werden die Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten beschrieben. Er oder sie soll aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung als koordinierende Stelle für behinderte Menschen und deren Verbänden und Organisationen zur Verfügung stehen. Er oder sie ist Mittler zwischen Interessen behinderter Menschen, Behindertenverbänden und Organisationen, die behinderte Menschen vertreten.

Das soll aus unserer Sicht die Person gerade nicht sein. Sie soll nicht Mittler sein zwischen all denen, die mit behinderten Menschen zu tun haben, sondern der oder die Behindertenbeauftragte soll parteilich und engagiert sein. Das ist etwas ganz anderes als eine Funktion einerseits/andererseits, und der eine gibt ein bisschen, und der andere nimmt ein

bisschen, und man einigt sich und findet einen Kompromiss. Die Koalition bräuchte öfter einen Mittler. Die Behinderten brauchen jemanden, der sich parteilich für sie einsetzt, der nicht unbedingt rechts und links schaut, der nicht versteht, warum nun in der Dienststelle gerade jemand gefehlt hat oder schwanger war oder warum die Verwaltungsanweisung nicht funktioniert hat, sondern der klar und eindeutig die Dinge vom Ergebnis für den behinderten Menschen aus sieht und parteilich und engagiert nur diese Interessen sieht. Das ist das Gegenteil von einem Mittler!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Schade, denn das kann noch Ärger machen! Wir wünschen uns ja jemanden, der gegenüber uns und der Verwaltung unbequem ist.

Der zweite Punkt, der mir nicht gefällt, ist der Punkt neun. Da geht es darum, was der Behindertenbeauftragte macht, wenn ihm etwas nicht gefällt. Dann gibt es natürlich möglicherweise Konflikte, und die Verwaltung sagt, sie sieht irgendetwas ganz anders. Da heißt es in Punkt neun in Ihrem Antrag: „Die/der Landesbehindertenbeauftragte kann sich zur Abhilfe“ – also von Problemen und Konflikten – „auch an den Präsidenten/die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft wenden.“ Das ist irgendwie ein ziemlich eigenartiges Verständnis der Funktion des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft. Er oder sie ist gerade nicht Teil der Exekutive, ist gerade nicht befugt, sich in Verwaltungsvorgänge einzumischen, hat keine Kompetenz, in irgendwelche Verwaltungsverfahren einzugreifen.

Es ist schade, dass Sie dieses Amt, das ja das Amt ist, um das Selbstbewusstsein und die Stellung des Parlaments hochzuhalten, jetzt gerade mit exekutiven Aufgaben befrachten. Das wird auch gar nicht gehen. Die Kompetenzen gibt es in diesem Haus nicht, und das ist eine so sonderbare Vermischung zwischen der ersten und der zweiten Gewalt, darauf ruht kein Segen, das sage ich noch einmal. Problematisches Staatsverständnis quillt hier leider in Ihrem Antrag durch die Ritzen. Schade, in der Hoffnung, dass wir eine Person finden, die trotz dieser ganzen Fallstricke ihre Arbeit gut macht!

Als Letztes will ich sagen, das geht ein bisschen in die Richtung von Herrn Oppermann, dass man das nicht überfrachten darf. Der oder die Behindertenbeauftragte kann nicht alles heilen, nicht alles regeln, nicht alle Wünsche erfüllen. Alles Verwaltungshandeln ist dem Gesetz verpflichtet. Die Gefahr, die auch Mitglieder meiner Fraktion immer darin sehen, wenn man Beauftragte schafft, nämlich, dass es sich eher in die negative Richtung entwickelt, weil ja Verwaltungsteile sagen, für die Behinderten haben wir einen Beauftragten, und ansonsten kümmere ich mich um die anderen, ist in der Tat gegeben. Alles Verwaltungshandeln ist dem Gesetz

verpflichtet. Das Gesetz sieht eine Gleichstellung behinderter Menschen vor. Wir müssen auch in unserem Umgang mit den Verwaltungen sicherstellen, dass jetzt nicht auf einmal eine einzige Person die Verantwortung zugeschoben bekommt, alle anderen können sich so benehmen wie die Axt im Walde, aber der Behindertenbeauftragte soll es irgendwie richten. Wenn es so läuft, dann wäre es richtig ein Rückschritt und ein Schuss nach hinten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Den Behinderten möchte ich auch, ähnlich wie Herr Oppermann, sagen: Delegieren Sie nicht an denjenigen oder an diejenige! Seien Sie sich klar, diese Person, diese Beauftragte, dieser Beauftragte wird nur so stark sein, wie Sie sich in der Stadt bewegen, wie Sie offensiv Ihre eigenen Rechte einklagen! Glauben Sie nicht, dass Ihr Alltag dadurch leichter wird, jedenfalls nicht so schnell. Sie werden verstärkt um Ihre Rechte kämpfen müssen, Sie finden einen wichtigen Kombattanten, aber es wird erst einmal nicht leichter für Sie! Der- oder diejenige lebt davon, dass Sie Ihre Rechte einklagen, dass Sie sich offensiv für Ihre Interessen einsetzen und in der Gesellschaft auftreten. Delegieren Sie nicht, Sie werden sich jetzt nicht zur Ruhe setzen können, deroder diejenige wird das nicht für Sie regeln!

Gut, dass wir das jetzt hier beschließen! Es ist ein Schritt nach vorn, wir schauen nach vorn. Die Fraktion der Grünen wird die Arbeit der Person, von der man hört, dass Sie sie schon gefunden haben, mit allen Kräften unterstützen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu einem einzigen Punkt aus diesem Einsetzungsbeschluss hier Stellung nehmen, er ist schon kurz angesprochen worden, nämlich die Ziffer 11, der Punkt, an dem es um die Besoldung oder die angemessene Vergütung und die ausreichenden Personalmittel geht, die da zur Verfügung zu stellen sind.

Wir haben ja gerade die Haushaltsberatungen hinter uns, und wir haben alle – ich denke, auch die Regierungsfraktionen – beklagt, dass wir ein riesengroßes konsumtives Haushaltsdefizit haben. Das resultiert unter anderem eben daraus, dass wir, ich sage es einmal so platt, zu viele Aufgaben haben, die von der Verwaltung zu erledigen sind. Mit diesem Einsetzungsbeschluss kreieren Sie im Grunde genommen eine neue Aufgabe, die Sie jetzt, wie es eben gesagt wurde, sparsam im Haushaltsvollzug umsetzen wollen. Diese sparsame Umsetzung dieses Jahr im Haushaltsvollzug wird dazu führen, dass

spätestens beim nächsten Doppelhaushalt der Drang riesengroß werden wird, hier ordentliche Positionen im Haushalt zu definieren, möglicherweise im Etatbereich der Bürgerschaft. Dann wird aus dieser sparsamen Lösung eben eine zusätzliche Aufgabe, die dann auch von öffentlichen Geldern dotiert werden muss. Aus meiner Sicht ist dies eine „Schwachstelle“, und, das ist das Zweite, was ich sagen wollte, aus diesem Einsetzungsbeschluss wird nicht konkret deutlich, wie Sie dann diese sparsame Lösung realisieren wollen.

Ich weise darauf hin, wir haben ja in der öffentlichen Verwaltung einen Schwerbehindertenvertrauensmann, der für die gesamte Landesverwaltung zuständig ist, der, wenn ich das richtig weiß, freigestellt ist und der dann auch die Möglichkeiten hat, Personal- und Sachmittel in Anspruch zu nehmen. Warum erweitert man nicht dessen Aufgabenbereich und überträgt dieser Person diese Funktion, um relativ kosten- und haushaltsneutral diese Funktion mit zu erledigen? Diese Kosten sind ohnehin schon im Haushalt enthalten, deswegen wäre das vor dem Hintergrund der Haushaltsdebatte, die wir geführt haben, bei der wir alle, auch Sie, Frau Linnert, ganz massiv die Haushaltsnotlage, das konsumtive Haushaltsdefizit beklagt haben, mit Sicherheit eine Lösung, die man überlegen könnte.

Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass wir hier eine zusätzliche Aufgabe kreieren, die demnächst erledigt werden muss und die dann früher oder später im Haushalt landen wird. Das sollten wir uns auch bei künftigen aufgabenkritischen Überlegungen einmal überlegen, ob man nicht die verschiedenen Beauftragten, die es gibt, in der Weise optimieren kann, dass man sagt, wir haben hier verschiedene Dinge im Schwerbehindertenbereich, im Frauenbereich, in anderen Bereichen, die man möglicherweise einmal bündeln kann, um auf diese Weise dann Kosten zu sparen. Diesen Punkt wollte ich hier noch einmal anregen. Ich persönlich werde diesem Antrag zustimmen, aber ich weise darauf hin, dass wir hier eine neue Aufgabe kreieren, die uns haushaltsmäßig irgendwann noch einmal Probleme machen wird. – Vielen Dank!

Das Wort erhält Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man könnte ja sagen, was lange währt, wird endlich gut. Schon 1996 beim vierten Bremer Protesttag der Menschen mit Behinderungen ist von den Behindertenverbänden ein Landesbehindertenbeauftragter eingefordert worden. Seitdem ist es in unseren Diskussionen und Auseinandersetzungen immer wieder Thema gewesen, was zeigt, dass es ein wichtiges Anliegen der Menschen mit Behinderungen ist. Nun endlich ist es geschafft, wenn auch nicht im Landesgleichstellungsgesetz, wie ursprüng

lich geplant, aber ich bin mir sicher, auch ohne die Auseinandersetzung und Diskussion um das Landesgleichstellungsgesetz wäre es nicht so weit gekommen, dass heute der Landesbehindertenbeauftragte beschlossen werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Der Landesbehindertenbeauftragte wird in der Tat, das sehe ich auch so, eine schwierige Aufgabe haben. Es ist nicht leicht, ein ganz neues Amt auszufüllen, vor allen Dingen mit einem sehr großen Erwartungsspektrum von vielen Seiten; auch mit sehr unterschiedlichen Erwartungen seitens der Menschen mit Behinderungen, seitens des Parlaments, seitens der Verwaltung. Das alles unter einen Hut zu bringen ist, glaube ich, nicht ganz einfach, aber es ist trotzdem wichtig, dass wir diese Funktion jetzt haben. Wir müssen alles dafür tun, dass der oder die Beauftragte auch die nötige Unterstützung erhält, denn in der Tat, da teile ich die Auffassung von Frau Linnert, er oder sie wird es nicht allein richten können, insofern darf man die Erwartung da auch nicht allzu hoch setzen.

Wir haben immer noch ein gewaltiges Defizit in allen Lebensbereichen, was das selbstbestimmte und gleichberechtigte Leben von Menschen mit Behinderung betrifft. Es ist immer noch nicht selbstverständlich, was eigentlich selbstverständlich sein müsste. Daran muss noch auf vielen Ebenen gearbeitet werden. Ich sage ausdrücklich, auch der Senat ist da in der Verpflichtung und muss seine Aufgabe an der Stelle erfüllen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das Landesgleichstellungsgesetz. Aus meiner Sicht ist es ein Fortschritt. Wir sind gefordert, dieses Gesetz jetzt Schritt für Schritt umzusetzen, und das, denke ich, können wir auch sehr gut, Frau Linnert, übrigens gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten, an vielen Stellen machen. An vielen Stellen werden wir sicherlich auch Konflikte haben. Er oder sie wird natürlich Interessen der Behinderten vertreten, ganz klar! Er ist der Lobbyist, das ist auch seine Aufgabe, aber das heißt ja nicht, dass man nicht auch Vermittlungsfunktionen in dieser Rolle übernehmen sollte. Sie wissen doch, vieles im Leben kann nur dann zum Erfolg geführt werden, wenn man versucht, beide Seiten einander anzunähern und ein gutes Ergebnis zu produzieren. Ich würde darin keinen Gegensatz zwischen Interessenvertretung und gleichzeitig aber auch dem Versuch, Ergebnisse zu vermitteln und dadurch Menschen mit Behinderung zu helfen, sehen.

Ich denke, wir sollten es einfach abwarten. Das ist eine spannende Funktion, und es hängt in der Tat sehr viel von der Person ab, wie diese Person diese Aufgabe erfüllt. Ich bin mir aber sicher, dass

es eine gute Entscheidung ist. Ich wünsche dem Landesbehindertenbeauftragten für seine Arbeit sehr viel Erfolg. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 16/353, Neufassung der Drucksache 16/329, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu, und zwar einstimmig.

Abrufung von EU- und Bundesmitteln im Land Bremen