Protocol of the Session on June 4, 2004

Bemerkungen gönnen. Ich glaube, Herr Köhler, dass es Leute wie Sie sind, Leute aus Ihrer Fraktion, die dazu geführt haben, dass das Jugendstrafrecht gerade nicht mehr in den Anwendungsbereich kommt, in den es kommen sollte,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Grünen sind schuld!)

nämlich einerseits auf die Jugendlichen einzuwirken und ihnen bei der Resozialisierung zu helfen, andererseits aber auch Jugendlichen Grenzen aufzuzeigen und sie auch für ihre Straftaten zu bestrafen. Genau das ist auch Sinn des Jugendstrafrechts, und dafür, das gebe ich ganz offen zu, treten wir als CDU-Fraktion hier auch ein.

(Beifall bei der CDU)

Es hilft nicht den Jugendlichen, so wie Sie es tun, dass es alles arme gestrauchelte Menschen sind, denen man wirklich nur drei Mal über den Kopf streichen muss, und dann ist ihnen auch schon geholfen, sondern es sind Straftäter, es sind Vergewaltiger darunter, es sind Mörder darunter, und da, finde ich, haben wir auch die Aufgabe, uns um eine angemessene Bestrafung zu kümmern.

(Beifall bei der CDU)

Dafür muss es auch die entsprechenden Gesetze geben. Ich sage nicht, dass jeder, der in einer Jugendstrafanstalt ist, auch Verbrechen verübt hat. Es gibt auch Jugendliche, die Jugendverfehlungen gemacht haben und die nicht in dieser Form bestraft werden müssen, bei denen Sanktionen helfen, bei denen Ermahnungen helfen. All das gibt es. Es gibt aber eben auch den anderen Fall, und auch um diesen Fall müssen wir uns einfach kümmern. Ich finde, dass Sie hier auch eine Verantwortung haben, auch diese Seite zu sehen und hier nicht nur eine ideologische Verblendung zu haben und zu sagen, wir wollten nur diejenigen sein, die alle bestrafen.

Wir sind für das Jugendstrafrecht, wir sehen Verbesserungsbedarf im Jugendstrafrecht, aber wir bekennen uns zu dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht. Zum Erziehungsgedanken gehört es aber auch, Grenzen aufzuzeigen,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Natürlich!)

den Jugendlichen Grenzen zu setzen und sie im Notfall eben auch mit Freiheitsentzug zu bestrafen. Genau das ist auch Sinn des Jugendstrafrechts, wenn Sie sich das durchlesen. Deshalb treten wir dafür ein, dass man auch bei den Heranwachsenden genau differenziert und dass man eben sagt, wo ein Heranwachsender ist, der die Einsicht in seine Tat

hat, tritt in dem Fall eben auch das Erwachsenenstrafrecht ein und nicht das Jugendstrafrecht. Sie sind es doch, die in all den Diskussionen hier immer wieder angeführt haben, die Jugendlichen heute seien viel reifer, sie müssten schon mit 16 wählen dürfen, sie hätten viel mehr Erkenntnisse, sie wüssten viel mehr, sie könnten mit allem besser umgehen, und dann stellen Sie sich heute hier hin und halten so eine Rede, Herr Köhler! Denken Sie darüber doch noch einmal nach!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte es nicht unnötig verlängern, aber es ist doch schlichtweg Unfug zu sagen, dass das Jugendstrafrecht bei diesen Tätern überhaupt nichts bewirkt. Das Jugendstrafrecht hat ja gerade die Möglichkeit, auch von wenig starken Sanktionen bis hin zur Jugendstrafe Sanktionen zu verhängen. Dies ist doch eine Möglichkeit, die existiert.

Die momentan geltende Rechtslage ermöglicht ohne Problem, eine Entscheidung treffen zu können, welches Recht angewendet werden muss. Wenn Sie ein Regel-Ausnahme-Verhältnis einführen wollen, dann heißt dies nichts anderes, als dass Sie sagen, wenn der Richter Jugendstrafrecht anwenden will, dann muss er Gutachten machen, dann muss er seitenlange Begründungen aufschreiben. Immer dann, wenn er sagt, es wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, dann bedarf es nicht eines einzigen Satzes, nicht einer einzigen Argumentation.

Wir wollen, dass der Richter in jedem Fall gezwungen ist, sich die Kriterien im geltenden Gesetz anzuschauen und sich zu fragen, was denn nun wirklich das richtige Recht ist, das angewendet werden muss. Das kann man nur dadurch sicherstellen, dass beide Fälle, beide Entscheidungsmöglichkeiten im Urteil zu begründen sind. Das ist jetzt eine etwas rechtliche Argumentation, aber anscheinend geht es ja nicht anders, denn das, was Sie in Wirklichkeit verändern wollen, ist ja nur, dass keine rechtliche Begründung mehr erforderlich ist, wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Das ist der Gesetzesvorschlag, der im Bundesrat eingebracht worden ist. Das ist völlig falsch, genau das ist gegen Differenziertheit gerichtet, genau das ist dagegen gerichtet, im Einzelfall eine Lösung zu finden, die die Bevölkerung vor Kriminalität wirkungsvoll schützt. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/252, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Überweisungspannen offenbaren Strukturfehler

Mitteilung des Senats vom 27. April 2004 (Drucksache 16/222)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.

Wer der Überweisung der Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/222 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushaltsund Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 16 vom 11. Mai 2004

(Drucksache 16/244)

Wir verbinden hiermit:

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 17 vom 25. Mai 2004

(Drucksache 16/260)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für den Fischereihafen

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])