Protocol of the Session on June 4, 2004

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die grüne Bürgerschaftsfraktion beantragt hier in diesem Haus, dass ein Antrag beschlossen werden soll, der heißt „Missbilligung der Bundesratsinitiative zum Asylbewerberleistungsgesetz“. „Die Bürgerschaft möge beschließen, die Bürgerschaft missbilligt den vom Senat der Freien Hansestadt Bremen in den Bundesrat eingebrachten Antrag zur erneuten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes.“

Am 27. April beschließt der bremische Senat auf Initiative von Frau Senatorin Röpke diese Bundes––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ratsinitiative. Es wird dann ein Antrag im Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, das Asylbewerberleistungsgesetz für alle geduldeten und bis dahin nicht entschiedenen Asylsuchenden dauerhaft fortgelten zu lassen. Heute endet der abgesenkte Bezug von Leistungen, von Sozialleistungen, also Hilfen zum Unterhalt, für eine Personengruppe, die im Übrigen nicht arbeiten darf nach Dauer von drei Jahren. Diese Initiative aus Bremen sollte sicherstellen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz so geändert wird, dass diejenigen, deren Asylanträge nach dieser Zeitdauer noch nicht beschlossen wurden, beziehungsweise diejenigen, deren Antrag abgelehnt ist, die aber, weil sie nicht abgeschoben werden können – darüber haben wir gestern schon geredet, dass es da ein ganzes Bündel von Gründen gibt, die nur zum Teil die geduldeten Flüchtlinge hier auch selbst zu verantworten haben –, dass also diejenigen, die nicht in ihre Heimat ausreisen können, obwohl sie kein Anrecht auf Asyl haben, so genannte Geduldete, auch dauerhaft, bis ihr Rechtstatus vielleicht am Sankt-Nimmerleins-Tag sich entschieden hat, nur abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürfen. Das war die Bundesratsinitiative dieses Senats.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hat dann am 10. Mai der Presse gegenüber geäußert, dass diese bremische Initiative zutiefst inhuman und in der Wirkung schädlich sei. Jedenfalls habe ich das Zitat in mehreren Zeitungen gefunden, und ich kann auch sagen, ich gehe davon aus, dass es stimmt, und ich finde, dass Herr Böhrnsen Recht hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich habe mich selten so geärgert über das, was hier bundesweit getrieben wird, und mich so dafür geschämt, dass es mittlerweile so weit ist, dass solche Initiativen von Bremen ausgehen. Ich will mich nicht mit den Verfahrensfragen innerhalb der Koalition hier herumärgern, wer nun wann was in den Koalitionsvertrag geschrieben hat und in welcher Koalitionsrunde oder in welcher Staatsräterunde welche Fraktionsvorsitzenden sitzen und wann, wer was davon gewusst hat, das ist mir völlig schnuppe. Machen Sie das einmal unter sich aus! Was mich ärgert, ist, dass es keine ausdrückliche Deputationsbefassung gegeben hat.

Die Sache ist für die Deputation allerdings nicht völlig neu. Es hat eine Vorlage vor Weihnachten gegeben, in der insgesamt über die Haushaltsprobleme des Ressorts berichtet wurde und ein ganzes Bündel von Maßnahmen, über die dann aber meines Wissens zugesagt worden ist, dass darüber noch einmal im Einzelnen geredet würde, der Deputation vorgelegt worden ist. Es hat keine Deputationsbefassung über diese Initiative gegeben, auch das finde ich nicht in Ordnung. Ich finde, dass das Haus solche Verfahren zurückweisen sollte, das Deputations

gesetz ist da eindeutig. Das hätte dort besprochen und beraten werden müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Viel schlimmer als diese formale Seite ist allerdings, dass hier in der Öffentlichkeit von der großen Koalition von Senatorin Röpke der Eindruck erweckt wird, dass auf Kosten von Flüchtlingen in Bremen noch ordentlich Geld zu sparen wäre. Das ist eine völlig fatale Wirkung, und sie arbeitet Menschen in die Hand, die sich mit den Fakten in Bremen nicht auseinander setzen wollen, die sich nur davon ernähren, dass man gegen diese Personengruppe Stimmung macht. Ich glaube nicht, dass Sie das wollten, Frau Senatorin Röpke, aber das Ergebnis ist so. Es ist eine fatale Wirkung, und Sie erzielen damit politische Effekte, die man hier fast gemeinsam in diesem Haus mit Sicherheit nicht wollen kann.

Es kann wohl nicht wahr sein, dass man möchte, dass Menschen dauerhaft bei 184 Euro Geldbetrag im Monat für einen Alleinstehenden unbefristet verweilen sollen. 184 Euro ist der Betrag, der einem Haushaltsvorstand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht. Im Übrigen würde diese Gesetzesinitiative, wenn sie dann Erfolg hätte, was zum Glück nicht droht, auch sehr viele Kinder betreffen. Da müssen Sie sich Ihre eigenen Sonntagsreden einmal anschauen. Was können denn die Kinder dafür?

Die Sozialhilfe in Deutschland soll das Existenzminimum definieren. Das ist soziale Errungenschaft unseres Staates. Danach darf, wer hier Bürgerin oder Bürger ist, nicht unter dieses Existenzminimum sinken. Schon jetzt gibt es durch das Asylbewerberleistungsgesetz zwei verschiedene Existenzen, nämlich die der deutschen erster Klasse und die der Flüchtlinge zweiter Klasse. Sie wollten mit Ihrer Initiative den Zeitraum des Bezuges für einige Personengruppen unbefristet ausdehnen und damit zementieren, dass wir hier Menschen zweier Klassen haben. Das ist schlicht und einfach verfassungswidrig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Außerdem muss man wissen, dass mit dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerdem eine Beschränkung medizinischer Hilfen verbunden ist auf das unmittelbar Notwendige und auch unbegrenzt. Das heißt, dass Menschen dauerhaft keinen Anspruch auf Zahnersatz haben, dass alle Leiden, die sie haben mit chronischem Charakter, nicht richtig behandelt werden können, sondern dass sich die medizinischen Hilfen ausschließlich auf das unmittelbar Notwendige und Lebensbedrohliche beschränken. Das soll mit dieser Initiative bezweckt werden für einen unbefristeten Zeitraum im Leben von Menschen, die das Pech ha

ben, aus Ländern hierher geflohen zu sein, in die diese nicht zurückkehren können.

Auch wenn es verständlich ist, dass Sie unter großen Haushaltsproblemen zu leiden haben und verzweifelt Auswege daraus suchen, ist es auch fachlich, sozialpolitisch nicht in unserem Interesse, was Sie da tun wollten. Es werden viele von den Menschen, die über längere Zeit, nämlich die, die diesen Dreijahreszeitraum überschreiten, hier bleiben, dauerhaft hier bleiben. Es ist auch nicht sozialpolitisch in unserem Interesse, ihnen die Leistungen so weit vorzuenthalten, dass eine Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hier überhaupt nicht möglich ist.

Es ist also auch fachlich völlig daneben. Es ging nur darum, dem Druck der CDU da nachzugeben und so zu tun, als könnte man sich da ein bisschen Entlastung schaffen. Das ist ziemlich schändlich, das auf Kosten dieser Personengruppe zu machen.

Sparen ja, die Grünen haben sich hier zur Sparpolitik bekannt und werden das auch in diesen Haushaltsberatungen tun. Aber wenn man eine Reihenfolge aufmacht, welche Dinge hier wirklich noch möglich sind und welche nicht, ist das wirklich dran, 1,5 Millionen? Machen Sie doch selbst einmal eine Liste, wo es noch 1,5 Millionen Euro zu sparen gibt! Dann sagen Sie mir, am wievielten Platz Ihnen die Flüchtlinge einfallen, die hier in so schofeliger Weise diejenigen sein sollen, die in der ersten Reihe stehen! Da fallen mir die gut ausgestatteten Gesellschaften ein oder die überbordenden Dienstwagen. Gehen Sie doch an diese Dinge heran, anstatt sich hier an den Schwächsten zu vergreifen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das politische Signal, das Sie aussenden, ist verheerend. Es schadet dem Ruf Bremens als liberale Stadt. Das wussten Sie auch, Frau Senatorin Röpke, sonst hätten Sie nicht klammheimlich versucht, diese Initiative auf den Weg zu bringen.

(Zurufe von der SPD)

Klar hat es dafür große Öffentlichkeitsarbeit gegeben, das war Ihnen auch total peinlich, als das dann herausgekommen ist. Sie wissen, dass ich Sie in vielen Punkten unterstützt habe, aber was Sie da gerade machen, auch mit der Sparliste, die jetzt vorgelegt wird, das ist nicht richtig.

Die Strategie des Ressorts, nach außen Beschlüsse zu verkünden, bei denen Sie sowieso davon ausgehen können oder müssen, dass sie nicht gehen, und der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass Sparvorhaben in Bereichen von Leistungskürzungen noch möglich sind, verschafft Ihnen vielleicht kurzfristig in Ihrer Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner Entlastung, sie ist aber völlig tricky, und man

wird sich davon auch nicht dauerhaft Entlastung verschaffen können, weil Sie nämlich den Boden nähren durch Ihr Verhalten, durch diese Sparlisten, von denen alle wissen, dass es so nicht gehen wird wie auch beim Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bereiten den Boden mit für die Leute, die immer wieder erzählen, dass in diesen Haushalten über Leistungskürzungen noch Einsparpotentiale möglich sind. Das ist nicht so, und es ist Ihre Aufgabe, Frau Senatorin Röpke, das auch laut und deutlich zu sagen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Diese Strategie ist auch deshalb falsch, weil es Menschen in Bremen geben muss, an die sich die Armen wenden können, die in das große Konzert, weitere Sozialkürzungen bringen hier eine Haushaltssanierung, nicht einstimmen. Die Bevölkerung braucht, und dafür ist gerade eine Sozialsenatorin da, jemanden, der sich vor sie stellt und nicht in das Konzert einstimmt, dass man bei den Schwächsten noch ein bisschen zugreifen kann, obwohl es sowieso nicht ernst ist. Sie müssen auch Anwältin dieser Menschen sein, offen und mutig sagen, was wirklich geht und was nicht. Diese Bundesratsinitiative richtet Schaden an im sozialpolitischen Umfeld, im flüchtlingspolitischen Umfeld und auch, was den Ruf Bremens betrifft, und wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Asylbewerberleistungsgesetz, über das wir hier reden, regelt, Frau Linnert hat es angedeutet, weit über seinen eigentlichen Namen hinaus, dass neben Asylbewerbern auch diejenigen Ausländer, die zum Beispiel aus humanitären Gründen nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, etwa weil sie krank sind oder in ihrer Heimat Bürgerkrieg herrscht, in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland nur Leistungen weit unter dem Sozialhilfeniveau erhalten.

Es stimmt, der Senat will nun mit seiner Initiative erreichen, dass nicht nur drei Jahre lang, sondern auf Dauer die Leistungen unter dem Sozialhilfeniveau liegen sollen. Dabei geht es in Bremen, wenn ich die Berechnungen aus dem Ressort richtig gelesen habe, um 1481 Menschen und in Bremerhaven um 162 Menschen. Diese bremische Initiative ist die Wiederholung eines Vorstoßes des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der Anfang 2000 im Bundesrat gescheitert ist, übrigens auch an Bremen gescheitert ist.

Meine Damen und Herren, der jetzige Vorstoß hat bei Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Flücht

lingsgruppen und dem Diakonischen Werk Kritik ausgelöst. Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass ich diese Kritik für berechtigt halte. Ich halte es nicht für zumutbar und im Übrigen auch für verfassungsrechtlich hochproblematisch, dass Menschen auf Dauer mit Leistungen weit unter dem Sozialhilfeniveau auskommen sollen, auskommen müssen, übrigens vor allem deshalb, weil rund die Hälfe der Betroffenen Kinder und Jugendliche sind.

Frau Linnert hat den Koalitionsvertrag angesprochen und gesagt, ihr sei es egal, was darin steht und wie wir uns verständigt haben. Mir ist aber noch wichtig zu sagen, weil ich mich an Koalitionsloyalität nicht überbieten lassen möchte, wie wir gestern auch unter Beweis gestellt haben, wer den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU genau liest, der wird nach meiner Auffassung unschwer erkennen, dass wir uns zu einer solchen Initiative auch nicht verabredet hatten und haben. Im Koalitionsvertrag ist zum einen nur von Asylbewerbern und nicht von dem Kreis der übrigen Betroffenen nach diesem Gesetz die Rede, und zum anderen setzt der Koalitionsvertrag nach seinem ausdrücklichen Wortlaut eine Abstimmung mit anderen Bundesländern voraus. Die gibt es aber nicht, weil jedenfalls kein SPD-regiertes Bundesland diese Initiative mitträgt.

Meine Damen und Herren, mir liegt daran, da ich jedes Missverständnis ausschließen möchte, hinzuzufügen, es ist völlig klar und richtig, dass Ausländer, die zum Beispiel durch das Vernichten ihres Passes die Abschiebung verhindern, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können. Es ist auch völlig richtig und klar, dass wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen müssen, damit Asylverfahren sehr zügig abgeschlossen werden können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang Ihr Augenmerk auf etwas, was wir gestern diskutiert haben, richten, auf den Zuwanderungskompromiss, denn nach dem dort ausgehandelten Kompromiss soll der Übergang zu Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz versagt werden, wenn, so heißt es, der Ausländer die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst. Damit werden die typischen und von den Behörden auch nachweisbaren Fälle des Asylmissbrauchs und der Verschleierung der Identität erfasst. Wir haben also gerade auch in diesem Bereich mit dem Kompromiss im Zuwanderungsrecht eine Verbesserung zu erwarten. Nach meiner Auffassung ist damit die Bundesratsinitiative in der Sache jedenfalls obsolet geworden.

Meine Damen und Herren, die Initiative des Senats zur Veränderung, zur Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird, Frau Linnert, das hätten Sie, glaube ich, auch erwähnen können, auf Bundesebene voraussichtlich keinen Erfolg haben. Jedenfalls werden die Fraktionen von SPD und Grünen im Bundestag diesen Weg nicht mitgehen, daraufhin hat man sich verständigt. Ich bekenne hier

ganz freimütig, dass ich durchaus froh darüber bin, dass das so ist.

Nach der Verfassungslage bedarf der Senat weder für sein Abstimmungsverhalten noch für Anträge im Bundesrat der Zustimmung oder der sonstigen Legitimation durch die Bremische Bürgerschaft. Die Vertretung des Landes Bremen nach außen ist die ureigenste Sache des Senats, und deshalb hat die Bremische Bürgerschaft zwar mitunter den Senat bei seinem Verhalten auf Bundesebene oder im Bundesrat ausdrücklich unterstützt, die Bremische Bürgerschaft hat aber noch nie, soweit ich das sehe, vom Senat per Beschluss verlangt, eine Bundesratsinitiative etwa zurückzuholen. Das werden wir auch heute nicht tun, denn das wäre der politischen Handlungsfähigkeit des Landes Bremen auf Bundesebene alles andere als zuträglich.

Im Übrigen, Frau Linnert, keiner von uns wird über ein Stöckchen springen, nur weil es uns die Grünen hinhalten.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist uns auch klar!)

Lassen Sie mich noch eines hinzufügen: Nach meiner Auffassung, das hat etwas mit politischer Kultur, wie ich sie verstehe, zu tun, darf es in einer großen Koalition, vielleicht gerade in einer großen Koalition, aber auch zwischen Parlamentariern und Senat ruhig einmal unterschiedliche Auffassungen geben. Wir rühren doch keinen politischen Einheitsbrei an, sondern es muss doch darum gehen, dass man Argumente präsentiert, Argumente austauscht und Argumente auch abwägt.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir das aufgeben und wenn wir das durch eine ganz große Koalition für ausgeschlossen halten, dann, glaube ich, tun wir der politischen Kultur keinen Gefallen, sondern der Diskurs muss möglich sein. Zum Diskurs gehört auch, dass man ab und zu mit seiner Auffassung erfolgreich ist, aber auch manchmal hinnehmen muss, dass anders entschieden wird.

Ich sehe sehr wohl die Zwänge, in denen sich Karin Röpke mit ihrem schwierigen und mit ihrem anspruchsvollen Ressort befindet. Ich habe auch Verständnis dafür, wir erwarten es ja auch von ihr, dass sie jede Position ihres Ressorthaushalts auf den Prüfstand stellen muss. Ich sehe natürlich auch, dass die Sozialleistungen überwiegend gesetzlich verpflichtet sind, so dass Einsparpotentiale in diesem Bereich eben häufig nur über den Weg von Gesetzesänderungen erreichbar sind, und das ist mit Sicherheit der Hintergrund, auf dem der Senat zu seiner Entscheidung gelangt ist.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren, die Meinungsverschiedenheiten zu diesem Gesetz, zu

dieser Initiative sind, so habe ich gelesen, hier und da personalisiert worden, völlig zu Unrecht, und deswegen will ich ganz deutlich sagen, die Zusammenarbeit zwischen Karin Röpke und der SPD-Fraktion einschließlich deren Vorsitzendem war und ist hervorragend, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich will zu Beginn einmal die Passage aus dem Koalitionsvertrag zitieren, um die es genau geht: