Eine letzte, und einen Hinweis zur Statistik, Herr Staatsrat! In Hamburg ist die Kriminalität signifikant zurückgegangen, nur der Vollständigkeit halber.
Eine letzte Frage: Ist Ihnen bekannt, Herr Staatsrat, dass die Einschätzung, die Sie geben, die Polizei sei hier hervorragend oder sei ausreichend personell ausgestattet auf den Revieren, wenn man mit den Beamten spricht, so nicht geteilt wird?
Ich habe durchaus Sympathie für solche Einschätzungen. Die personelle Situation und die Arbeitsbelastung der Beamten ist hoch, aber sie ist leistbar. Wir versuchen, durch or
Die elfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Pietrzok, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Trifft es zu, dass der Senator für Finanzen bei der Finanzministerkonferenz am 30. Januar 2003 gegen den Vorschlag gestimmt hat, die pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer von 312 Euro pro Jahr in die steuerrechtliche Freistellung nach Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz, wie bei Übungsleitern und anderen, einzubeziehen?
Zweitens: Hat der Senator für Finanzen dabei bedacht, dass die Tätigkeit ehrenamtlicher Betreuer die Justizkasse und damit den Haushalt der Freien Hansestadt Bremen erheblich entlastet?
Drittens: Entspricht dieses Vorgehen des Finanzsenators dem Ziel des Senats, ehrenamtliches Engagement weitgehend zu fördern?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Erstens: Es trifft zu, dass der Vertreter des Senators für Finanzen in der Finanzministerkonferenz am 30. 1. 2003 dem Beratungsverlauf folgend gegen die Einbeziehung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer in die steuerrechtliche Freistellung nach Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz gestimmt hat.
Zweitens: Der Vertreter des Senators für Finanzen hat hierbei die Entlastung der Justizkasse und des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen durch die ehrenamtliche Tätigkeit mit bedacht.
Drittens: Die auch vom Senator für Finanzen angestrebte Förderung des Ehrenamtes ließ sich im konkreten Fall aus rechtssystematischen Gründen nicht über die gewünschte Ausdehnung des Paragraphen 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz erreichen. Die Vorschrift erfasst nach Wortlaut und gesetzgeberischer Intention bestimmte, durch persönlichen Kontakt geprägte Betreuungsleistungen
pädagogischer und krankenpflegerischer Ausrichtung. Die nicht primär durch einen solchen persönlichen Kontakt geprägte Rechtsfürsorge fällt nicht hierunter. Diesem nahezu einhellig von allen Finanzministerien vertretenen Verständnis der Vorschrift widerspräche auch eine Änderung des Paragraphen 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz durch den Gesetzgeber.
Bei der letzten Erweiterung des Katalogs der begünstigten Tätigkeiten durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber die Ausdehnung auf Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts ausdrücklich abgelehnt. Die Finanzminister haben sich daher mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, dass die gewünschte Förderung der ehrenamtlichen Rechtsbetreuung im Wege einer entsprechenden Auslegung möglich ist beziehungsweise Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz entsprechend geändert wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie wissen, dass sowohl das Land Niedersachsen als auch das Land Baden-Württemberg dazu eine andere Auffassung vertreten haben genau mit dem Ziel, die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer steuerlich zu begünstigen, damit sich daraus überhaupt finanzielle Vorteile für diese ergeben, weil sie in einer sehr schlechten Situation sind im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen.
Ich kenne natürlich das Abstimmungsergebnis in der Konferenz. Es war 14 zu zwei, nämlich gegen die beiden Stimmen Baden-Württembergs und Niedersachsens. Das heißt, das Erste, was ich feststelle, ist, dass das Abstimmungsergebnis durch Bremen nicht in Ihrem Sinne positiv beeinflusst werden konnte.
Zweitens: Man kann natürlich darüber streiten, ob man den Betreuerbegriff in Ziffer 26 des Paragraphen 3 noch weiter ausdehnt. Ich weiß aber, dass fast alle Finanzministerien und auch alle Finanzreferenten dem sehr kritisch gegenüberstehen. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass dem Wunsch einer Fachministerkonferenz, wie auch in diesem Fall, die Finanzministerkonferenz sehr oft nicht entspricht. Das ist sozusagen das tägliche Brot von Finanzministerkonferenzen. In diesem Fall ist es so, wie ich es Ihnen geschildert habe.
Meine Damen und Herren, mit der Beantwortung der elften Anfrage ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Auch hier gehe ich davon aus, Herr Senator, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in eine Debatte eintreten können.