Protocol of the Session on April 3, 2003

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse in zweiter Lesung abstimmen.

Wer dieses Gesetz, Drucksache 15/1394, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über das Bremische Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz in zweiter Lesung abstimmen.

Wer dieses Gesetz, Drucksache 15/1395, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz in zweiter Lesung abstimmen.

Wer dieses Gesetz, Drucksache 15/1396, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag).

(Unterbrechung der Sitzung 12.55 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Januar 2002 (Drucksache 15/1039) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes

Bericht und Antrag des Rechtsausschusses vom 12. Februar 2003 (Drucksache 15/1378)

Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes vom 8. Januar 2002, Drucksache 15/1039, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 23. Januar 2002 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss überwiesen wor

den. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1378 seinen Bericht dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung fort.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält als Berichterstatter der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Antrag der Fraktion der Grünen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes, hier ging es konkret um die Reform des Richterwahlausschusses, sehr ausgiebig befasst. Über ein Jahr lang haben wir uns mit dieser Materie beschäftigt. Der Ausschuss ist auch zu einem Ergebnis gekommen, allerdings zu keiner Lösung. Das Ergebnis ist, dass die Reform schlicht gescheitert ist. Des Weiteren ist das Ergebnis, dass in der nächsten Legislaturperiode diese Reform noch einmal angepackt werden soll.

Ganz kurz noch einmal zur Erinnerung! Zugrunde lag, wie gesagt, ein Gesetzentwurf der Grünen, der in drei Punkten folgende Änderungen begehrte: Zunächst einmal sollte, erstens, der Zuständigkeitsbereich des Richterwahlausschusses geändert werden. Sie wissen, dass der Richterwahlausschuss bislang nur für die Berufung von Richtern auf Lebenszeit zuständig ist. Diese Zuständigkeit sollte um den Bereich der Beförderungen und Versetzungen erweitert werden. Zweitens sollen die Präsidenten eines Landesgerichts künftig auf Vorschlag des Senats und des Richterwahlausschusses gewählt werden. Drittens sollte die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses geändert werden, nämlich die Zahl der Senatoren von jetzt drei sollte ebenfalls herabgesetzt werden durch das zuständige Mitglied des Senats.

Zunächst einmal hatten wir Schwierigkeiten, die Materie insofern zu beraten, als das Justizressort einwandte, es gibt schlicht rechtliche Hindernisse, den Antrag der Grünen umzusetzen. Dem konnte dann abgeholfen werden, indem der Rechtsausschuss ein Gutachten eingeholt hat. Gutachter war der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs, Professor Dr. Pottschmidt, der dem Ausschuss überzeugend dargelegt hat, dass es rechtlich keine Hindernisse gibt, die von den Grünen begehrten Änderungen, insbesondere in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich, in dem Gesetz zu verankern. Allerdings, das war aber schon während der ersten Lesung klar, geht das alles nur im Rahmen einer Änderung des entsprechenden Artikels der Landesverfassung.

In den weiteren Beratungen hatte sich das Ressort dennoch nicht imstande gesehen, einer umfassenden Reform zuzustimmen. Die SPD-Fraktion wäre dazu bereit gewesen, sich in etwa auf den Vorschlag ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der Grünen einzulassen, im Prinzip auch die CDUFraktion. Hier hat es allerdings zum Schluss noch Differenzen hinsichtlich der Besetzung des Richterwahlausschusses gegeben, aber diese Frage wurde nicht mehr ausdiskutiert, weil, und das ist dann objektiv so, wenn so lange beraten wird, in der Tat dann die Zeit zu eng wurde. Wir haben dann auch alle gesagt, man soll Verfassungsänderungen nicht noch durchpeitschen, sondern es ist in der Tat besser, für diese Legislaturperiode das Projekt aufzugeben, um es dann in der nächsten Legislaturperiode wieder aufzugreifen.

Die SPD hat die Änderung des Richtergesetzes in ihrem Wahlprogramm verankert, sie hat sich das vorgenommen. Ich kann den Kollegen in der nächsten Legislaturperiode nur Glück wünschen, dass dann eine vernünftige Reform des Richterwahlausschusses stattfindet. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Isola hat mit seiner erkälteten Grabesstimme den Ton schon ganz richtig getroffen.

(Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist in der Tat eine ziemlich traurige Angelegenheit, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt zu beraten haben, nämlich das Begräbnis des Versuches, die Bestellung von Richtern in ihr Amt, in leitende Ämter transparenter und durchsichtiger zu gestalten und damit die alleinige Verfügungsgewalt des Senats in dieser Frage zu beenden.

Die beiden Fraktionen hatten vor anderthalb Jahren selbst erklärt, sie würden unserem Vorstoß im Grundsatz folgen. Dann haben Herr Mäurer und Herr Dr. Scherf gemauert, und die Fraktionen von SPD und CDU haben sich verkrochen. Das ist schade, und es ist wirklich kein Ruhmesblatt, meine Damen und Herren!