Protocol of the Session on February 20, 2003

Dem Untersuchungsausschuss ist es nicht gelungen, diese Metamorphose des Papiers der SPD aufzuklären. Rosche, Kleine und Beneken blieben auch in der Gegenüberstellungsvernehmung vor dem Untersuchungsausschuss bei ihren Aussagen. Zufälligerweise hatten auch alle drei sämtliche Unterlagen vernichtet, so dass der Untersuchungsausschuss nicht mehr ermitteln konnte, ob es Übereinstimmungen zwischen den Papieren, die versandt wurden, und denen, die verfasst wurden, gibt. Eine Vereidigung der Zeugen, die aus Sicht von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen nahe lag und uns vielleicht ein Stückchen dichter an die Wahrheit gebracht hätte, wurde von der SPD bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Fest steht aber, der zweite von Herrn Beneken, SPD, überarbeitete Vertragsentwurf vom 21. September modifizierte die Regelungen des rechtswidrigen ersten Vertragsentwurfes nur unwesentlich. Bezogen auf die Weisungsrechte des Vorgesetzten wird immerhin die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes zwar anerkannt, jedoch wird weiter daran festgehalten, dass der Stadtverordnetenvorsteher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes sein soll. Objektiv betrachtet stellen die Vertragsentwürfe vom 19. und 21. September 2001 den Versuch des Eingriffes in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes und somit eine unzulässige Einflussnahme dar.

Drittes Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Der Umgang mit Akteneinsichtsgesuchen und Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes entsprach nicht immer geltendem Recht. Die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bremerhaven sieht vor, dass das Rechnungsprüfungsamt bei Bekanntwerden eines Verdachts auf Untreue oder Bestechung mit der Folge eines Vermögensschadens für die Stadt unverzüglich zu unterrichten ist. Dieser Vorschrift kam der Magistrat mehrfach verspätet oder gar nicht nach, so dass das Rechnungsprüfungsamt die vollständige Aufklärung der Sachverhalte erst mit entsprechender zeitlicher Verzögerung vornehmen konnte. Bei rechtzeitiger Information hätte das Amt die Arbeit der ermittelnden Dienststellen sachgerecht unterstützen können, so dass nicht wie im untersuchten Fall bei den gewerblichen Lehranstalten Straftaten aufgrund eingetretener Verjährung nicht mehr verfolgt werden und die Stadt keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen konnten.

Der Oberbürgermeister Jörg Schulz leitete teilweise von den Ermittlungsbehörden angeforderte Stellungnahmen und Berichte des Rechnungsprüfungsamtes, hier zum Beispiel zum Umbau des US-Hospitals beziehungsweise über die Zuwendung an freie Träger, nicht an die Polizei weiter. Damit wurde zwar nicht in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes eingegriffen, aber die Ermittlungstätig

keit von Polizei und Staatsanwaltschaft behindert. Das gilt im Übrigen auch für die Nichtweiterleitung einer von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft seitens des Rechnungsprüfungsamtes angeforderten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen unbekannt wegen unbefugter Weitergabe eines Prüfberichtes über die Zuwendung an freie Träger.

Der Oberbürgermeister leitete ein an die Staatsanwaltschaft gerichtetes Akteneinsichtsgesuch des Rechnungsprüfungsamtes nicht weiter. Damit wollte sich das Rechnungsprüfungsamt jedoch Informationen hinsichtlich der Verletzung geltender Vorschriften und Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung verschaffen. Die Nichtweiterleitung stellt einen Eingriff in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes durch den Oberbürgermeister Jörg Schulz dar. Die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt und welche Informationen durch das Rechnungsprüfungsamt abgefragt werden, ist Bestandteil seiner Prüftätigkeit und fällt somit in die alleinige Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsamtes. Über das Akteneinsichtsgesuch hätte die Staatsanwaltschaft dann gesondert zu befinden gehabt.

Viertes Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Die Prüfung des Personalbereichs stellt aufgrund des erheblichen Kostenvolumens zweifelsfrei einen Schwerpunkt der Haushaltsführung einer Stadt dar und muss daher auch einen Schwerpunkt der Rechnungsprüfung darstellen. Die hierfür wesentlichen Informationen lassen sich aus den Personalakten ersehen. Der Untersuchungsausschuss ist im Ergebnis mit dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Prüfung im Personalbereich unabdingbar auch die Beiziehung von Personalakten voraussetzt. Das heißt, es ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nach der das Rechnungsprüfungsamt künftig Einsicht auch in die Personalakten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhalten kann.

Fünftens: Der Untersuchungsausschuss konnte keine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit und Amtsführung des Rechnungsprüfungsamtes durch Organe des Landes feststellen. Der Senat war zwar über die Probleme zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes einerseits sowie dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Magistrat andererseits nicht im Detail informiert, er hatte den Vertragsentwurf aufgrund der Presseveröffentlichungen zur Kenntnis genommen, sah aber wegen der unbekannten Urheberschaft keine Möglichkeit zum Eingreifen.

Sechstens: Das Verhalten des für die überörtliche Gemeindeprüfung zuständigen Präsidenten des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Die Berichte zur überörtlichen Gemeindeprüfung in den Jahren 1996 und 1997 setzen sich intensiv und objektiv mit den

wesentlichen Bemerkungen der jeweiligen Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes auseinander. Der Rechnungshof bemühte sich auf kollegialer Ebene durch ausführliche Korrespondenz mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich zahlreicher Konflikte um eine Vermittlung zwischen den Konfliktparteien. So wurde der Stadtverordnetenvorsteher bei der Erarbeitung der umstrittenen Dienstanweisung durch den Landesrechnungshof unterstützt.

Nach den Ergebnissen des Gutachtens von Professor Pottschmidt ist dieser Versuch jedoch als misslungen zu betrachten. Das gilt auch für die Beratung hinsichtlich der Frage der Vorgesetzteneigenschaft, zu der der Präsident des Landesrechnungshofs die Auffassung des Stadtverordnetenvorstehers geteilt hat. Der Rechnungshof übte hiermit aber keine unzulässige Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt aus, er nahm nicht unmittelbar auf das Rechnungsprüfungsamt Zugriff, was ihm im Übrigen auch rechtlich verwehrt ist. Der Rechnungshof betonte bei all seinen Bemühungen stets seine Unzuständigkeit in der Sache und fasste seine Tätigkeit lediglich als Vermittler auf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Schlussfolgerungen lassen sich für den Ausschuss und die Bürgerschaft aus den Ergebnissen unserer Tätigkeit ziehen? Die Stadt Bremerhaven ist aufgefordert, ihr Verhältnis zum Rechnungsprüfungsamt und dessen Leiter unter Berücksichtigung der zutreffenden Feststellungen des eingeholten Gutachtens neu zu definieren. Der Untersuchungsausschuss sieht insbesondere das Gutachten von Herrn Professor Pottschmidt als hervorragend geeignete Basis für Konsequenzen und Maßnahmen, die in Bremerhaven umzusetzen wären. Von hier aus könnten lediglich unverbindliche Hinweise erfolgen. Der Ausschussbericht enthält hierzu einige Punkte. Lassen Sie mich daher wie folgt zusammenfassen:

Erstens: Nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ist die Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bremerhaven geklärt. Nicht der Stadtverordnetenvorsteher, sondern die Stadtverordnetenversammlung insgesamt als Kollegialorgan ist alleiniger und ausschließlicher Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist wiederum Vorgesetzter der übrigen Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.

Zweitens: Das Rechnungsprüfungsamt ist gegenüber Magistrat und Stadtverordnetenversammlung unabhängig. Hier nenne ich ausdrücklich: Die Auswahl des Prüfungsgegenstandes, die Arbeitsplanung, die Wahl des Prüfungszeitpunktes, das Prüfungskonzept, die Prüfungsintensität und die Ergebnisfeststellung obliegen allein und ausschließlich dem Rechnungsprüfungsamt und sind nicht durch den Stadtverordnetenvorsteher zu beeinflussen. In all diesen Punkten ist das Rechnungsprüfungsamt

auch nicht weisungsgebunden. Die Weisungen, auch durch die Stadtverordnetenversammlung insgesamt, beschränken sich ausdrücklich nur auf den äußeren Dienstbetrieb und dürfen nicht die Prüfungen als solche betreffen.

Drittens: Das Rechnungsprüfungsamt ist aber weder für die Ahndung von Straftaten noch von Disziplinarverletzungen zuständig. Soweit das Rechnungsprüfungsamt und sein Leiter in den Berichten hierzu sehr pointierte Aussagen getroffen haben, empfiehlt es sich, die Formulierungen zu überdenken. Das Rechnungsprüfungsamt darf auch nicht die Kommunalaufsicht oder die überörtliche Gemeindeprüfung mobilisieren. Wenn es sich in seiner Arbeit behindert fühlt, hat es sich an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven zu wenden.

Viertens: Der Stadtverordnetenvorsteher als Bindeglied zwischen Rechnungsprüfungsamt und Stadtverordnetenversammlung und den von ihr beauftragten Ausschüssen darf den Kontakt zwischen Rechnungsprüfungsamt und Stadtverordnetenversammlung nicht unterbinden. Vielmehr ist er gesetzlich verpflichtet, Prüfberichte und Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung und an die von ihr beauftragten Ausschüsse weiterzuleiten.

Fünftens: Mit der Fertigstellung und Aushändigung der Prüfberichte an den Magistrat und den Oberbürgermeister geht das weitere Verfahren, insbesondere die Weiterleitung an die Gremien, in dessen Verantwortungsbereich über. Es existiert keine Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes. Allerdings kann sich das Rechnungsprüfungsamt für den Fall, dass seine Berichte nicht weitergeleitet werden, an die ihm vorgesetzte Stadtverordnetenversammlung wenden.

Sechstens: Akteneinsichtsgesuche des Rechnungsprüfungsamtes bei Ermittlungsverfahren sind durch den Dienstvorgesetzten, also den Oberbürgermeister, zukünftig weiterzuleiten, soweit diese die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes berühren.

Siebtens: Der Ausschuss hat festgestellt, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes pflichtwidrigerweise zwei Akten aus privater Veranlassung anfordern ließ. Der gegen ihn erhobene disziplinarrechtliche Vorwurf ist inzwischen jedoch für sich genommen wegen der langen Verfahrensdauer verjährt. Es könnte höchstens sein, dass sich aus den weiter erhobenen Vorwürfen eine Verjährungsunterbrechung ergibt, wobei ich bereits eingangs darauf hingewiesen habe, dass ein Teil der Vorwürfe wie die Nichtanerkennung des Stadtverordnetenvorstehers als Dienstvorgesetzter sich durch das Gutachten von Herrn Professor Pottschmitt als nicht stichhaltig erwiesen hat.

Jetzt sind noch so maßgebliche Vorwürfe im Raum wie die unberechtigte Antragstellung auf Erstattung von Telefonkosten. Ob dies die Einleitung und

Durchführung eines disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahrens rechtfertigt, wird der Vorermittlungsführer nach seinem Bekunden noch in diesem Monat abschließend bewerten.

Mit der Einleitung der disziplinarrechtlichen Vorermittlungen rechtfertigt sich auch die Nichtbeförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zum 1. Oktober 1999. Eine unzulässige Einflussnahme auf die unabhängige Rechnungsprüfung kann daher durch die Einleitung der disziplinarrechtlichen Vorermittlung selbst nicht gesehen werden.

Achtens: Der Ausschuss konnte nicht abschließend klären, ob der Verlauf und die Dauer des Disziplinarverfahrens jedoch geeignet waren, eine unzulässige Einflussnahme auf den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anzunehmen. Die zeitlichen Abläufe und die Art der Erweiterung des Verfahrens sind zumindest ungewöhnlich. Es ließ sich kein Beleg finden, wonach die Handelnden mit der Dauer des Disziplinarverfahrens subjektiv, also für sich gewollt, eine Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt oder seine Amtsführung beabsichtigten.

Neuntens: In Verkennung der Rechtslage ging der Stadtverordnetenvorsteher Artur Beneken, SPD, davon aus, Vorgesetzter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zu sein. Vor diesem Hintergrund beschloss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss auf seinen Vorschlag hin die Dienstanweisung vom 31. Januar 2001, die in wesentlichen Punkten nach dem Gutachten von Professor Pottschmidt rechtlich nicht haltbar ist. Der Ausschuss vermochte aber darin letztlich keine unzulässige Einflussnahme zu sehen.

Zehntens: Die Vertragsentwürfe vom 19. und 21. September 2000 bewertet der Untersuchungsausschuss ihrem Inhalt nach als Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf das Rechnungsprüfungsamt. Wäre die Vereinbarung zustande gekommen, so hätte sie die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes erheblich beeinträchtigt. Der Ausschuss hat es jedoch in seiner Bewertung offen gelassen, ob der Vorgang im Übrigen vor dem Hintergrund der langwierigen und erheblichen Konflikte zwischen dem Magistrat und dem Stadtverordnetenvorsteher einerseits und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes anderseits zu rechtfertigen war, weil der Ausschuss hier zu keiner mehrheitlichen Auffassung gelangt ist.

Elftens: Ein wesentliches Ergebnis der Ausschussarbeit ist durch den Landesgesetzgeber, also durch uns hier als Bremische Bürgerschaft, umzusetzen. Dem Rechnungsprüfungsamt ist die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen seiner Prüftätigkeit Einsicht in Personalakten zu nehmen. Dabei ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu beachten.

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich bemüht, in seiner achtmonatigen Tätigkeit Hintergründe und Auswege für die beste

hende Konfliktlage zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven und dem Stadtverordnetenvorsteher sowie dem Magistrat zu finden. Wir haben mit dem vorliegenden Bericht, wie ich finde, eine geeignete Grundlage geschaffen, dass Magistrat und Rechnungsprüfungsamt zukünftig in der notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit wieder zueinander finden können.

Als Untersuchungsausschussvorsitzender kann ich sagen, dass sich unsere Arbeit dann gelohnt hat, wenn diese von uns vorgelegten Handlungsmaßstäbe in Bremerhaven zur Umsetzung gelangen und damit eine unabhängige, weisungsfreie, gesetzlich zulässige Rechnungsprüfung in Bremerhaven wieder stattfindet. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von den Grünen initiierte Untersuchungsausschuss „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“ hatte den Auftrag festzustellen, ob es eine unzulässige Einflussnahme auf die Funktion und Amtsführung des unabhängigen Rechnungsprüfungsamtes der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt. Für uns lässt sich schon jetzt feststellen, diese Einflussnahme gab es nicht.

(Beifall bei der SPD)

Es wäre besser gewesen, dieser Untersuchungsausschuss hätte von Anfang an Herrn Professor Pottschmidt um ein Gutachten für das Rechtsverhältnis zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und dem Rechnungsprüfungsamt gebeten, das Ergebnis abgewartet, es nach Bremerhaven geschickt und die dortigen Stellen aufgefordert, sich auf die Grundlage dieses Gutachtens einzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Dagegen gab es den Kollegen Manfred Schramm, der sich als Genmanipulator versuchte. Er blies eine Mücke zum Elefanten auf, ein Elefant, der im Laufe des Untersuchungsausschusses wieder auf Mückengröße zurückgeschrumpft wurde!

(Beifall bei der SPD)

Ich betone noch einmal, dass wir keine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes feststellen konnten. Vielmehr haben wir ein Rechnungsprüfungsamt erlebt, das von einem Amtsleiter geleitet wird, der in dem Um

gang mit anderen Personen eine klassische Fehlbesetzung ist.

(Beifall bei der SPD)

Im Mittelpunkt der Ausschussarbeit stand dann auch immer das Handeln des Amtsleiters und standen nicht so sehr die Probleme des Rechnungsprüfungsamtes, das heißt, zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes und der Stadtverwaltung gab und gibt es eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem 1997 eingestellten Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven war von Anfang an als problematisch und konfliktbeladen zu bezeichnen.

Der Untersuchungsausschuss hat einige der Konflikte zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den Organen der Stadt Bremerhaven beleuchtet. Dabei ging es zunächst nur darum, den Hintergrund eines Vergleichsvertragsentwurfes aus dem September 2000 in den Kontext der Ereignisse zu stellen. Nur dieser Vergleichsvertragsentwurf war es, den die Grünen zum Anlass nahmen, den Untersuchungsausschuss einzuberufen. Wir dagegen wollten die gesamte Geschichte beleuchten, weil wir meinten und auch heute noch der Meinung sind, dass eine Bewertung, ob es eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gegeben hat, nicht isoliert erfolgen kann, sondern nur im Zusammenhang der Ereignisse unter Berücksichtigung der Vorgeschichte geschehen kann.

Tatsache ist, dass aus dem Kontext Gerissenes unwahr sein kann. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich, dass der Vergleichsvertragsentwurf eine lange Vorgeschichte hat, die aus den beinahe permanenten Querelen zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den Organen der Stadt Bremerhaven bestand. Dabei war es einerlei, welcher politischen Couleur diese Organe und die Vertreter waren. Der neue Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurde sehr bald von allen Verantwortlichen in der Verwaltung als querulatorisch, so der ehemalige Oberbürgermeister Richter, empfunden, und die Kontakte wurden auf ein Minimum begrenzt. Dabei spielte es eben keine Rolle, ob die Verantwortlichen Mitglieder der SPD sind, der FDP oder der CDU waren.

Die Probleme, die es mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes gab, spiegeln sich in allen Aussagen der Zeugen im Rahmen der öffentlichen Zeugenvernehmung wider. Das waren neben Oberbürgermeister Richter, FDP, Bürgermeister Niederquell, CDU, sowie der Präsident des Rechnungshofes, Herr Spielhoff, ohne Parteizugehörigkeit. So sagte Herr Richter, FDP, Zitat aus der öffentlichen Beweisaufnahme: „Es zeigte sich für mich dann in relativ kurzer Zeit, dass seine Auffassung“ – er spricht von Herrn Mattern – „von der Ausübung seiner Pflicht nicht so sehr viel – wie soll ich sagen – mehr davon geprägt war, dass das Rechnungsprüfungsamt so eine Art

Superbehörde ist und das, was seine persönlichen oder amtlichen Wünsche sind, doch zu befolgen sei, in jedem einzelnen Fall.“

Herr Richter führt weiter aus: „Ich sehe das Rechnungsprüfungsamt als eine Behörde mit einem besonderen Auftrag, das ist ja auch festgelegt, aber doch als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Es gibt natürlich aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten und auch aufgrund der Aufgabenstellung eine Sonderstellung, eine Position, die dem Rechnungsprüfungsamt Vollmachten gibt, die andere Ämter gewiss nicht haben. Von daher kommt eine größere Verantwortung auf das Rechnungsprüfungsamt zu, aber es setzt das Rechnungsprüfungsamt nicht an eine quasi judikative Stelle.“ So das Zitat von Herrn Oberbürgermeister a. D. Richter!

Ähnlich äußerte sich der Noch-Bürgermeister Niederquell, CDU: „Es gab gelegentlich Unmutsäußerungen einzelner Magistratsmitglieder über die Art der Prüfberichte, über die Schärfe der Prüfberichte, über die Maßlosigkeit der Anwürfe, es gab Unzufriedenheit über den immer währenden Hinweis auf Disziplinar- und Strafverfahren, selbst bei meines Erachtens nicht sonderlich relevanten Themen.“ So das Zitat von Herrn Niederquell!

Ich will noch den Präsidenten des Rechnungshofes Bremen, Herrn Spielhoff, zitieren aus der öffentlichen Beweisaufnahme: „Die Ausgangslage war für mich so ein bisschen eigenartig, dass es eine Einrichtung gibt, die im Grunde, und den Eindruck hat Herr Mattern manchmal erweckt, in der Weise unabhängig ist, dass es überhaupt niemanden gibt, der ihm sagen kann, während, und das habe ich Herrn Mattern auch ein paar Mal gesagt, der Rechnungshof, wenn der etwas machen muss, der muss immer eine Kollegiumsentscheidung machen. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist in seiner Weise unabhängig, dass überhaupt niemand da sein soll, der ihm unter Umständen irgendetwas sagen kann.“

Abschließend ein Zitat von Herrn Spielhoff: „Wie kann man eine Korrespondenz darüber anfangen, dass 1,80 DM Fotokopierkosten nicht eingezogen worden sind? Dann fasst der Magistrat noch einen Beschluss darüber, dass darauf nicht geantwortet werden soll. Da muss ich“ Herr Spielhoff, „glaube ich, sagen, da ist irgendetwas nicht in Ordnung.“

(Beifall bei der SPD)