Protocol of the Session on February 19, 2003

Die entscheidenden Maßnahmen für den Erfolg des Projekts sind neben dem Aufbau von mobilen Medienbeständen die verbindlichen Verabredungen zwischen den Lehrkräften und den Bibliotheksmitarbeitern einerseits hinsichtlich eines zuverlässigen Angebots an Bibliotheksmaterialien und andererseits hinsichtlich der kontinuierlichen Nutzung und Rückmeldungen durch Lehrer und Schüler.

Der Senat begrüßt alle Initiativen, die dazu beitragen, die Lese- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dies sind zukunftssichernde Maßnahmen, von denen in hohem Maße die Stärkung der Grundlagen für eine Wissensgesellschaft abhängt. Deshalb betrachtet der Senat die Initiative der Bertelsmann Stiftung und des Landes Nordrhein-Westfalen mit großem Interesse und wird insbesondere die Evaluation der ersten Projektphase mit der Fragestellung auf eine eventuelle Übertragbarkeit für Bremen zur Kenntnis nehmen.

Eine Gewähr, dass der Senat immer aktuell informiert ist, besteht unter anderem darin, dass die Direktorin der Stadtbibliothek Bremen von der Bertelsmann Stiftung in die Steuerungsgruppe des NRWProjektes berufen worden ist.

Zu Frage zwei: Sobald erste gesicherte Projektergebnisse vorhanden sind, wird der Senat eine Implementierung des Projektansatzes für Bremen prüfen. Gegebenenfalls werden dann Gespräche mit der Bertelsmann Stiftung aufgenommen werden, um Interesse anzumelden beziehungsweise die konkreten Bedingungen für eine solche Maßnahme zu erörtern.

Die Bertelmann Stiftung hat Interesse, dieses Projekt in einem nächsten Schritt über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus zu erweitern. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Hövelmann!

Eine kleine Nachfrage hätte ich noch, wenn ich darf, Herr Präsident! Die zeitliche Schiene ist mir jetzt nicht so ganz deutlich geworden. Wie lange wird es dauern, bis dieser Evaluationsprozess abgeschlossen ist? Das ist der eine Teil der Frage. Der zweite Teil der Frage ist: Herr Senator, wir haben, glaube ich, in der letzten Sitzung des Landtags hier einen Antrag zur Leseförderung einstimmig verabschiedet. Ein Punkt dabei war, die Kombination zwischen Schule und Bibliothek mit einem Konzept des Senat zu unterlegen. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Ganze zu verbinden, das heißt, ein bisschen zu beschleunigen? Wann ist das eine soweit, und wann ist das andere soweit?

Bitte, Herr Senator!

Das Projekt in Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2002 gestartet. Ich gehe einmal davon aus, dass sie eine normale Projektzeit von ein bis zwei Jahren haben, und dann wird evaluiert. Man muss dann sehen, was diese Evaluation erbracht hat. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Also im Jahr 2004?)

Vermutlich! Inwieweit dies mit dem Leseprojekt verbunden werden kann, ist nach der Evaluation, sonst braucht man ja keine Evaluation, zu prüfen und dann zu entscheiden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Damit haben wir den Tagesordnungspunkt eins, Fragestunde, abgearbeitet.

24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002

(Drucksache 15/1106)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Mitteilung des Senats vom 27. August 2002 (Drucksache 15/1224)

s o w i e

Bericht und Antrag des Datenschutzausschusses zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002 (Drs. 15/1106) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2002 (Drs. 15/1224) vom 15. Januar 2003

(Drucksache 15/1351)

Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Scherf, ihm beigeordnet Staatsrat Mäurer.

Meine Damen und Herren, der 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22. März 2002 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 58. Sitzung am 15. Mai 2002, die Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht vom 27. August 2002 in ihrer 65. Sitzung am 19. September 2002 an den Datenschutzausschuss überwiesen worden. Der Datenschutzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1351 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als Erster erhält das Wort als Berichterstatter der Abgeordnete Knäpper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegen der Bericht und der Antrag des Datenschutzausschusses vor und auch die Stellungnahme des Senats vom 27. August 2002, es ist alles ordnungsgemäß zugegangen. Gestatten Sie mir aber, bevor ich versuche, den Bericht in kurzer Form vorzutragen, ein paar Anmerkungen, denn es ist in dieser

Legislaturperiode die letzte Berichterstattung dieses Datenschutzausschusses!

Wie immer, wie es sich auch für einen guten Ausschuss gehört, haben wir auch den 24. Jahresbericht gemeinsam in mehreren Sitzungen, manchmal auch sehr kontrovers, abgearbeitet, aber mit sehr guten Beratungsergebnissen. Immer dann, so wird es hier gehandhabt, wenn nach Veröffentlichung des Berichts und nach Stellungnahme des Senats zwischen den einzelnen Ressorts und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz keine Einigung beziehungsweise Kompromisslösung erzielt werden konnte, haben wir die Vertreter der betroffenen Institutionen und Behörden zu den Datenschutzausschusssitzungen eingeladen. Beim Ausbau der technischen Infrastruktur in den Behörden stehen wir heute in Bremen vor der Aufgabe, die Sicherheitsinteressen unterschiedlicher Seiten, die voneinander abweichen und sich sogar gelegentlich widersprechen, so weit wie möglich gemäß dem Bremischen Datenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, und das haben wir in der letzten Periode geschafft.

Ich komme jetzt zu den einzelnen Beratungsergebnissen, die ich hier in kurzer Form abhandeln möchte. Wir haben im Ausschuss die Webpunkte behandelt. Sie werden fragen, was sind Webpunkte. Wir haben eine Informationsgesellschaft, wir haben aber auch Leute, die keinen Internetanschluss haben beziehungsweise keinen Computer, und so haben wir hier im Land Bremen an 30 weiterführenden Schulen Webpunkte, Internetcafés eingerichtet. Bei der Prüfung dieser Webpunkte stellte der Datenschutzbeauftragte fest, dass hier Mängel im Bereich der Datensicherheit vorlagen. Es war eine unzulässige Einsichtnahme aller Benutzer des Webpunkts möglich. Ferner bestand die Möglichkeit, sich an verschiedenen Arbeitsplätzen anzumelden und so zu sehen, welche Inhalte ein Nutzer an einem bestimmten anderen Arbeitsplatz aus dem Internet heruntergeladen hatte. Diese Mängel wurden beseitigt.

Es wurden vom Datenschutz Mängel bei der Führung von Personalakten in verschiedenen Behörden festgestellt. Bei mehreren Personalstellen waren in den Grundakten keine Verzeichnisse aller Teil- und Nebenakten vorhanden. Die Beschäftigten konnten in Grundakten nicht feststellen, ob noch weitere Nebenakten geführt wurden. Krankenakten und auch Urlaubsunterlagen wurden länger als in den Richtlinien vorgegeben aufbewahrt und teilweise vorschriftswidrig in den Grundakten und nicht in den Teilakten abgelegt. Auch wurden Akten von ausgeschiedenen Bediensteten zu lange aufbewahrt. Auch hier wurden alle Mängel beseitigt. Da Verstöße gegen die Richtlinien über die Erhebung und Führung von Personalakten vom 25. Mai 1996 auch in der Vergangenheit bereits Gegenstand von Beanstandungen waren, bittet der Ausschuss den Senat, alle Behörden, Eigenbetriebe und sonstigen Stellen noch

einmal eindringlich auf die Richtlinien hinzuweisen und zu deren Einhaltung anzuhalten.

Unterlagen über personelle Angelegenheiten beim Personalrat haben wir behandelt. Es wurden Unterlagen über personelle Angelegenheiten zu lange beim Personalrat im Zentralkrankenhaus St.-JürgenStraße aufbewahrt. Auch hier haben wir die Zusage, in Zukunft Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die nicht erforderlich sind, sofort, die übrigen spätestens nach fünf Jahren zu vernichten. Der Gesamtpersonalrat erhielt Kenntnis und will alle Personalräte für den datenschutzgerechten Umgang mit Unterlagen mit personenbezogenen Daten sensibilisieren.

Inpol-neu läuft nicht. Das sollte dann die ganz große Geschichte werden. Das Bundeskriminalamt und die Länderpolizeien konzipieren seit 1992 unter der Bezeichnung Inpol-neu eine Fortentwicklung eines Informationssystems. Wir haben uns auch damit befasst, allerdings muss ich dazu sagen, die Einführung des neuen Systems wurde bundesweit verschoben. Wahrscheinlich gaben finanzielle Mängel Anlass dazu. Bei der geplanten Einführung waren Zugriffsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlichen Gründen auf jeden Fall noch nicht zufriedenstellend gelöst. Durch die jetzigen Veränderungen, da Inpolneu jetzt nicht eingeführt wird, entfallen die Bedenken. Vielleicht, wenn Inpol-neu wieder aufgerufen wird und diese Bedenken immer noch vorhanden sind, müssen wir uns noch einmal damit befassen.

Änderung des Bremischen Meldegesetzes, das ist auch immer eine lange Geschichte gewesen, auch hier traten Probleme bei der Umsetzung auf. Da, wo technische Anpassungen noch nicht erfolgten durch die geänderten Rechtsgrundlagen, wurde durch Dienstanweisungen die Umsetzung durch manuelle Eingaben sichergestellt. Insgesamt ist die Umsetzung der Änderung des Bremischen Meldegesetzes in Bremen schon weitgehend abgeschlossen. Der Ausschuss erwartet die zügige Anpassung des in Bremerhaven verwendeten Meldeverfahrens Meso 96 an das geänderte Bremische Meldegesetz in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich glaube, eine Rückmeldung liegt bis jetzt noch nicht vor.

Bundestagswahl 2002! Jedes Mal, wenn Bundestagswahl ist, wenn überhaupt Wahlen sind, gibt es auch immer Anlass zu Bedenken beziehungsweise haben wir bemängelt und der Datenschutzbeauftragte insgesamt, und wir haben uns anschließend auch damit befasst, es ging hier einmal wieder um die Weitergabe von Daten aus der Meldedatei. Es wurde noch einmal überprüft, auf welche Weise das Widerspruchsrecht der Bürger hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an politische Parteien und andere Stellen und Einrichtungen im Meldeverfahren gewährleistet wird. Hier ist der Datenschutzausschuss zu der Feststellung gekommen, das komplizierte Verfahren bei der Übermittlungssperre zu ver

ändern und schon im Vorblatt gleich ein Kästchen für die Entscheidung des Bürgers auf dem Meldebogen vorzusehen, ob er die Weitergabe seiner Daten wünscht oder nicht.

Prüfung des Justiznetzes! Auch hier wurden Mängel festgestellt. Die Maßnahmen wurden dann allerdings verbessert. Die Datensicherheit im Justiznetz ist jetzt veranlasst worden. Viele Datenübertragungen wurden unverschlüsselt weitergegeben. Dies ist jetzt nicht mehr gegeben, und die Erhöhung der Sicherheit im Justiznetz wird vom Ausschuss auch begrüßt.

Internetnutzung durch Schulen! Bereits im 22. und 23. Jahresbericht hatte der Datenschutzbeauftragte darauf und auf den Mangel einer fehlenden Nutzungsordnung hingewiesen. Er hatte darauf hingewiesen. Auf mehrfaches Drängen des Datenschutzausschusses hat das Bildungsressort endlich die geforderte Handlungsanweisung vorgelegt. Wir, der Datenschutzausschuss, bedanken uns, dass es nach vielen Anläufen endlich geklappt hat.

(Beifall)

Prüferfahrung bei der Führung von Schullaufbahnakten! Bei der Überprüfung von Schullaufbahnakten wurden Verstöße gegen die Richtlinien zur Führung der Akten festgestellt. Sensible Daten wie Gesundheits- und Verhaltensdaten wurden nicht, wie nach den Richtlinien vorgesehen, getrennt aufbewahrt. Es fehlten Einwilligungserklärungen der Betroffenen bei der Weitergabe von Akten. Akten ausgeschiedener Schüler wurden nicht gesperrt. Aufbewahrung und Aussonderung von Schriftgut in den Schulen wurden nicht beachtet. Der Ausschuss begrüßt die vom Senator für Bildung und Wissenschaft eingeleiteten Schritte und erwartet, dass die geprüften Schulen ihre Mängel im Datenschutzbereich beseitigen.

Neben der Abarbeitung des 24. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz hat sich der Ausschuss mit vielen anderen datenschutzrechtlichen Problemen befasst. So wurde mit Unterstützung aller Ausschussmitglieder ein neues, modernes Bremisches Datenschutzgesetz geschaffen. Wir haben uns in den Sitzungen intensiv mit dem Informationsfreiheitsgesetz befasst. Es wurde auch eine Anhörung durchgeführt. 0190-Telefonnummern, biometrische Verfahren, Videoüberwachung, ED-Behandlung bei der Kripo durch DNA-Analyse, Krankenhausdatenschutzgesetz, Rasterfahndung, viele andere datenschutzrechtliche Themen wurden von uns behandelt, und wir haben uns kontrovers damit befasst, sind aber zu einvernehmlichen Lösungen gekommen.

Wir haben uns über die Herstellung der fälschungssicheren Personalausweise informiert und mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Abge

ordnetenhaus in Berlin und dem Landtag in Brandenburg Erfahrungen ausgetauscht.

In diesem Ausschuss herrschte eine gute Motivation, und ich möchte mich hiermit bei allen Ausschussmitgliedern und allen Mitabeitern, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Bediensteten recht herzlich für die gute hinter uns liegende Arbeit bedanken.

(Beifall)

Durch unser neues Datenschutzgesetz haben wir, so glaube ich, ein neues Denken in den Verwaltungsbereichen implementiert, denn immer wieder mussten wir feststellen, dass gerade im EDV-Bereich technische Potentiale ausgekostet werden. Auch wenn die technische Revolution eine überaus schnelle Gangart genommen hat, wäre es falsch zu resignieren. Im Gegenteil, ich bin sicher, dass wir die datenschutzrechtlichen Probleme in gleicher Weise meistern werden wie in der Vergangenheit.

Abschließend möchte ich nochmals anmerken, der Datenschutz in Bremen befindet sich inzwischen auf einem hohen und in weiten Teilen sehr zufrieden stellenden Niveau. Es liegt daran, dass trotz unterschiedlicher Auffassungen hier ein fruchtbares Zusammenwirken zum gemeinsamen Schutz der Grundrechte besteht.

Ich bitte die Bürgerschaft um Beitritt zu den Bemerkungen des Datenschutzausschusses. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Schwarz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Begriff Datenschutz ist für mich immer etwas irritierend. Es hört sich so anonym an und so sachlich, aber hier handelt es sich um etwas sehr Wichtiges, nämlich um den Schutz der Persönlichkeitsrechte, und diese Rechte leiten sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab.