Protocol of the Session on February 19, 2003

Wir haben natürlich, wie in solchen Verfahren üblich, auf der anderen Seite im Verdacht stehende Unternehmensbeteiligte, die diese Vorteile gewährt haben sollen oder dann wie im konkreten Fall bestochen haben sollen. Wir haben gleichzeitig eine Bedienung des öffentlichen Systems hier in Bremen durch Spenden, die sowohl in der Höhe als auch in der Streuung ihresgleichen suchen, wenn man unsere ansonsten begrenzten bremischen Verhältnisse heranzieht und das ganze flankierende System von Geschenken, Vergünstigungen und ähnlichen Dingen.

Sie sagen, dass zwischen diesen beiden Elementen, zwischen dem, was in dem Bauvorhaben passiert ist, und dem, was Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchen, keine Verbindung herrscht. Das ist natürlich für den gesunden Menschenverstand so etwas von unlogisch und abwegig, und wir werden, Sie können das Minderheitenvotum auch nachlesen, darauf kommen, dass es dort sehr wohl einen direkten Zusammenhang gegeben hat.

Ich möchte jetzt nur angesichts der begrenzten Redezeit auf zwei Beispiele eingehen. Ich fange mit einem kleineren an und ende mit einem etwas ausführlicheren. Nehmen wir den Bau des Großmarktes! Beim Bau des Großmarktes wurden in vorbildlicher Weise Planungsbüros eingeschaltet, zwei unterschiedliche Firmen, die für die Projektentwicklung zuständig waren, und es wurden insgesamt fünf große Rohbauvorhaben ausgeschrieben, der Markthallenkomplex, die Spezialitätenhalle, die Distributionshalle von Hameico, die Distributionshallen eins bis fünf und die Serviceeinrichtung, die getrennt als Vergabeeinheiten ausgeschrieben worden sind.

Wir haben eine ganze Reihe von Anbietern, bremische Firmen, auswärtige Firmen, Firmen aus der Region, die sich um diese Vorhaben beworben haben. Das Besondere an der Ausschreibung ist in diesem Fall gewesen, dass die Firma Zechbau ein Angebot abgegeben hat, das feststellte, dass ihre Angebote für diese fünf verschiedenen Rohbauvorhaben als Gesamtpaket gelten sollten, das heißt, sich gegenseitig rechnen und so in den Wettbewerb eingehen sollten.

Dies hat natürlich, wie Sie sich denken können, zu einigen Problemen bei der Bewertung geführt. Die beteiligten Ingenieurfirmen haben zunächst die Auffassung vertreten, dass sie dann gar nicht in die einzelne Vergabe der einzelnen Rohbaueinheiten eingehen könnte. Dies ist dann korrigiert worden, so dass man doch einzelne Gebote der Firma Zechbau mitgewertet hat. Mit Schreiben vom 12. Juli 2001 hat die BT Bau und Technik GmbH dann der Großmarkt GmbH empfohlen, von den fünf genannten

Rohbaueinheiten zwei an die Firma Zechbau, zwei an die Firma Wilbers und Neumann und eines an die Firma Döpker zu vergeben. So weit, so gut!

Anschließend wurde diese Empfehlung allerdings korrigiert. Ich nehme das Ergebnis jetzt einmal vorweg: Es wurde dann eine Vergabeentscheidung getroffen, die vorsah Vergabeeinheit sieben an Zechbau, Vergabeeinheit acht an Zechbau, neun an Zechbau, zehn an Zechbau und elf an Zechbau! Das sind die fünf großen Vorhaben, die dort zur Rede stehen.

„Der Aufsichtsratsvorsitzende der Großmarkt GmbH, Herr Timm“, auch das ist eine seiner Funktionen, „bittet um einen Erläuterungstermin vor Beauftragung und Darstellung der Beteiligung ortsansässiger Firmen am Wettbewerb. Er bittet um eine Übersicht der Bewerbungen in der Rangfolge Bremer Firmen und übergibt diese Unterlage Herrn Kluge sowie eine Kopie der Projektsteuerung.“

Das heißt, das Wirtschaftsressort, Großmarkt-Aufsichtsratsvorsitzender Herr Timm, hat sich kurz vor der Entscheidung noch einmal vorlegen lassen, wie sind die Bremer Firmen, wie haben die Bremer Firmen abgeschnitten, wie haben die auswärtigen Firmen abgeschnitten. Im selben Zuge, es gab dann rechtliche Überlegungen, dies zu flankieren, haben wir eine Korrektur der Entscheidung und haben dann eine Entscheidung, dass alle fünf großen Vorhaben innerhalb des Großmarktes an die Firma Zechbau gehen sollten.

Ein Mitbewerber hat vor der Vergabekammer gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt, und, um es kurz zu machen, die Vergabekammer hat ihm in vollem Umfang Recht gegeben, so dass die Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen sehr wohl die ursprüngliche Entscheidung, nämlich der Firma Zechbau zwei dieser fünf Einheiten zu übertragen und den Mitbewerbern die drei anderen, wiederhergestellt hat, also diesen Versuch korrigiert hat, hier, wie ich es in der allgemeinen Einleitung sagte, ein Unternehmen entgegen der Empfehlung und auch gegen alle vorliegenden rechtlichen Zwänge an allen Empfehlungen vorbei mit sämtlichen Vergabeeinheiten zu beauftragen.

Sie sehen hier auch ein positives Beispiel, nämlich die Vergabekammer, die erst durch die vorangegangene Rechtsprechung eingesetzt worden ist, mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet worden ist, war in der Lage, wenn ein Mitbewerber sie anruft, diesen Versuch, die Vergabeentscheidung zu korrigieren, wieder zurückzunehmen und letztendlich eine sachgerechte Entscheidung den beteiligten Unternehmen aufzugeben.

Ich möchte zu einem etwas umfangreicheren Beispiel kommen, das für mich das beste Beispiel dafür ist, was wir zur zweiten Hälfte der neunziger Jahre in Bremen in diesem Sektor zu vergegenwärtigen hatten. Ich muss eine kurze Bemerkung machen, auch weil Herr Kleen als Vorsitzender die Lage zu den Quellen, auf die wir uns stützen, angesprochen hat. Das ist ein sehr berechtigter Punkt: Auf welche Quellen stützen wir uns, welche Aussagen haben wir, welche Akten haben wir vorliegen?

Wir haben uns letztendlich entschieden, wir haben primäre Quellen, originale Quellen, wir haben sekundäre Quellen. Letztere sind vor allen Dingen die Zeugenaussagen vor dem Untersuchungsausschuss. Sofern sie denn ausgesagt haben und sofern sie sich überhaupt an etwas erinnern konnten, haben wir ja Zeugenaussagen vorliegen. Das sind sekundäre Quellen.

Wir hatten aber Primärquellen, das heißt Originalquellen, die lange, bevor Ermittlungsverfahren und Untersuchungsausschuss begonnen haben, bereits angefertigt wurden. Zu diesen Quellen gehören handschriftliche Aufzeichnungen des Prokuristen der früheren Hibeg, heute BIG, Herrn Fischer, der im Zeitraum von 1994 bis 1998 bei sich im Büro in handschriftlichen Blöcken sämtliche Gespräche, die er geführt hat, mit Teilnehmern, Inhalt, Datum, mit allem Drum und Dran vermerkt hat. Wir glauben, dass diese Vermerke eine sehr hohe Authentizität haben, weil, und das ist doch leicht einzusehen, sie weder für die hausinterne Öffentlichkeit noch für den Behördenbetrieb, noch für die allgemeine Öffentlichkeit gedacht waren, sondern lediglich als Gedächtnisstütze für Herrn Fischer. Ich kann aus ihnen zitieren, weil diese Unterlagen nicht vertraulich sind, und ich werde mehrfach darauf zurückkommen.

Herr Kleen hat es bereits angesprochen, wir haben es mit einer Situation zu tun, die Polizei sitzt mit ihrem Präsidium im Polizeihaus hier vorn am Wall. Das soll verkauft werden, gleichzeitig braucht man ein neues Polizeipräsidium, hat eine leere LettowVorbeck-Kaserne in der Vahr, und man kommt auf den Gedanken, beide Unternehmen miteinander zu verbinden. Nun ist es so, dass zu einem sehr frühen Zeitpunkt, und hier ist ein zentraler Punkt, viele Jahre bevor überhaupt an Ausschreibungen gedacht oder Ausschreibungen dann tatsächlich durchgeführt worden sind, wenn auch im sehr begrenzten Umfang, bereits klare Festlegungen auf die mit dem Bau zu beauftragende Firma getroffen worden sind, nämlich bereits Ende 1993/Anfang 1994, also lange vor den Ausschreibungen 1997.

Das liest sich dann in den handschriftlichen Vermerken von Herrn Fischer so, am 27. Juli 1994 schreibt er: „Basis dieses Projekts, Zech übernimmt das jetzige Polizeipräsidium für zirka acht Millionen, Zech übernimmt vom Bund Kaserne, richtet her und vermietet an Innensenator.“

Diesen Vermerk hat er bereits am 27. Juli 1994, also lange vor allen Debatten, die hier gerade geschildert worden sind, gemacht. Beteiligt an dem Gespräch, da sehen Sie auch das zweite Problem, was auch beim Visionarum schon eingeräumt und abgestellt worden ist, bereits zu diesem Zeitpunkt saßen Vertreter des Wirtschaftsressorts, Herr Timm, Vertreter des damaligen Innenressorts, Herr Zech, Herr Hundsdörfer von der Firma Zechbau zusammen und sind zu dieser Übereinkunft gekommen, Zech übernimmt Polizeipräsidium, Zech übernimmt Kaserne und vermietet an Innensenator. Keine Aufträge, keine Gremienbefassungen, keine Beschlüsse, gar nichts, nur diese Festlegung unter den beteiligten Herren!

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: 1994?)

1994, ja, richtig! Herr Pflugradt, ich habe überhaupt nicht die Absicht, das nach Legislaturperioden einzuteilen.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Ich wollte das nur noch einmal wiederholt haben!)

Ob das dann in der Ampelzeit geschehen ist oder ob das in der Zeit der großen Koalition geschehen ist, interessiert doch die Leute draußen, die wissen wollen, was in dieser Stadt passiert, überhaupt nicht, meine Damen und Herren, das interessiert vielleicht Sie!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Das interessiert die Leute schon!)

Ich werde auf jeden Fall auf kritische Anmerkungen, die sich auch auf die Zeit der Ampelregierung beziehen, hier nicht verzichten.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Eigentlich rich- tet sich Ihre Kritik an Frau Trüpel! Das woll- ten Sie eigentlich sagen!)

Herr Eckhoff, Sie werden ganz leicht merken, auf wen sich die Kritik bezieht! Ich glaube, das werden Sie ganz schnell verstanden haben, wenn Sie das Minderheitenvotum gelesen haben, Herr Eckhoff!

Nun haben wir diese frühe Festlegung in einem weiteren Vermerk vom 30. Januar 1995, da vermerkt Herr Fischer: „Der Bauauftrag kann nur in Verbindung mit Zusicherung der Ankäufe Polizeipräsidium et cetera erteilt werden.“ Welche Zusicherungen das et cetera beinhaltete, das konnte der Untersuchungsausschuss in der Tat trotz zahlreicher Nachfragen nicht klären. Nach diesem Vermerk hat es über die Zusicherung des Verkaufs des Polizeipräsidiums hinaus noch weitere Zusicherungen an die Firma Zechbau gegeben. Keiner der beteiligten Zeugen konnte sich daran erinnern. Wie jammerschade, wir

hätten es sehr gern gewusst, meine Damen und Herren!

Bereits zu diesem Zeitpunkt, ich sagte es, ohne Beschlüsse, ohne irgendwelche Aufträge, einfach aus der Lamäng beteiligten sich bereits bis zu zwölf Polizeibeamte mit der Firma Zechbau an konkreten Planungen des Umbaus der Lettow-Vorbeck-Kaserne in der Vahr in ein Polizeipräsidium. Es ging dann, wie Sie vielleicht noch, die Beteiligten jedenfalls, erinnern, weiter, indem man nun, da die Planung relativ weit fortgeschritten war, an die Beauftragung des Unternehmens, das den Bau durchführen sollte, gehen musste. Hier war das Problem: Normalerweise hätte man eine Planung ausschreiben und nach dieser Planung dann eine Vergabe für den Bau ausschreiben müssen. Beides ist zu diesem Zeitpunkt nicht geschehen.

Der ehemalige Innensenator van Nispen beschreibt das so, ich darf zitieren: „Das sind halt die bremischen Verhältnisse, Ihnen wird ja so etwas Ähnliches noch einmal beim Weserstadion auftauchen. In einer bestimmten Phase da saßen die Unternehmer schon mit am Tisch.“ Das ist also das, was auch das Gutachten, das der Senat in Auftrag gegeben hat, ebenfalls beschreibt als eine frühe Vorfestlegung, aus der man hinterher als staatliche Planungsstelle nicht mehr herauskommt.

Nun kommen wir zu der Frage: Eigentlich müsste ausgeschrieben werden, und was tun die Beteiligten jetzt, da sie die Ausschreibungen ja vermeiden müssen, um die Zusage einzuhalten, die sie bereits gegeben haben? Am 15. Februar 1995 findet ein weiterer Termin der beteiligten Ressorts mit Herrn Zech statt. Dort vermerkt Herr Fischer in seinen Aufzeichnungen: „Termin am Freitag, 17. 2., 11 Uhr, mit Zechbau, Möglichkeiten der Umgehung von Ausschreibungen.“ Es ist hochinteressant, dass wir zwar auf diesen Termin weitere Hinweise in den Akten gefunden haben, aber keine einzige Akte, die den Inhalt dieses da angekündigten Termins, Möglichkeiten der Umgehung von Ausschreibungen, beschrieben hätte. Es gibt aber eine Reihe von Akten, die nahe legen, dass genau dies, wie Herr Fischer auch notiert hat, auch der Gegenstand der Gespräche dort war.

Was auf dieses Gespräch folgt, wie man eine Ausschreibung vermeiden kann, sind insgesamt vier Varianten, die in der Verwaltung durchdacht worden sind, wie gesagt, nicht mit der Maßgabe, die eigentlich notwendig gewesen wäre, was tun wir, was hier rechtens ist, sondern wie können wir vermeiden, das zu tun, was wir eigentlich tun müssten.

Es gab eine erste Variante, die Verlegung des Polizeigewahrsams als so dringlich zu erklären, dass man keine Zeit für eine Ausschreibung hätte. Das hat man dann mangels Praktikabilität verworfen. Es gab eine zweite Variante, die dann aus der Verwaltung vorgeschlagen worden ist, dass man die Leis

tung nicht so genau beschreiben könnte und deswegen nicht ausschreiben müsse, auch das hat man verworfen. Es gab eine dritte Variante, und die hat man dann genommen. Man hat gesagt, es gibt in der VOB, in der entsprechenden Verordnung, Möglichkeiten, bei Sicherheitsbedenken auf eine Ausschreibung zu verzichten, und darauf hat man sich dann geeinigt.

Herr Kleen hatte ein Gutachten angesprochen, das daraufhin in Auftrag gegeben worden ist. Der Gutachter selbst hat vor dem Untersuchungsausschuss ganz deutlich gemacht, welcher Qualität dieses Gutachten war. Ich darf aus der Zeugenaussage von Professor Ganten zitieren, er sagte: „Mir ist schon deutlich, das will ich nicht leugnen, dass Herr Fischer von der Hibeg ein Interesse am Ergebnis gehabt hat. Dass hier die Frage in Betracht kam, ob ein freihändiger Auftrag an Zech in Betracht kam, das war mir schon deutlich, jawohl! Aber jedenfalls hat Herr Hundsdörfer mir sehr beredt und, wie ich fand, auch nicht unüberzeugend dargestellt, dass eine Trennung von geheimhaltungsbedürftigen Flächen und nicht geheimhaltungsbedürftigen Flächen praktisch nicht möglich sei.“

Herr Hundsdörfer, damaliger Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer der Firma Zechbau, hat also Sicherheitsbedenken dem Gutachter vorgetragen, und er hat sie übernommen. Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass ein Mitbewerber oder ein Bewerber, der den Bau übernehmen sollte, hier als Sicherheitsexperte quasi mit seinen Betrachtungen in ein angeblich unabhängiges Gutachten einfließt!

Ich will nicht verhehlen, und das hat mich andererseits wieder hoffnungsvoll gemacht, dass es während der ganzen Phase zahlreiche Kritik auch intern aus der Verwaltung, aber auch extern an diesen Vorgängen gab, an diesem Versuch, einfach das Vorhaben so zu manipulieren, damit das gewünschte Ergebnis dabei herauskommen sollte. Es gehörte unter anderem der damalige Polizeipräsident Lüken zu diesen Kritikern, aber auch eine Reihe von internen Verwaltungsbeamten, die in Vermerken klar und deutlich festgelegt haben, was sie von einem solchen Verfahren halten. Ich will mir aus Zeitgründen die einzelnen Zitate sparen. Sie können es im Minderheitenvotum nachlesen.

Jetzt kommt ein hochinteressanter Vorgang, der sich nun mit der politischen Situation rund um dieses Bauvorhaben befasst. Damit auch Herr Eckhoff zufrieden ist: Wir sind jetzt in der Phase der großen Koalition 1996. Am 11. Juli 1996 lädt der damalige Innensenator, Herr Borttscheller, die verantwortlichen Polizeibeamten des Führungsstabes und des Planungsstabes in sein Haus und fragt sie: Wie ist das mit diesen Sicherheitsbedenken, sind die real, und sind die groß genug, damit wir auf eine Ausschreibung verzichten können?

Ich zitiere aus dem Protokoll das Ergebnis der Experten der Polizei: „Die Vertreter des Polizeipräsidi

ums erklärten, dass der Neubau eines Polizeipräsidiums keine sicherheitsempfindlichen Belange berühre. Sicherheitsempfindliche Belange würden im Wesentlichen erst durch den Einbau von technischen Geräten berührt. Dies erfolge aber erst nach Baufertigstellung durch spezielle sicherheitsgeprüfte Firmen und nicht durch den Bauunternehmer für das Gebäude. Von den insgesamt 16 000 Quadratmetern Bürofläche, die zu erstellen seien, könne vielleicht ein Bereich von 100 bis 150 Quadratmetern überhaupt als sicherheitsrelevant eingestuft werden.“

Das sind die Fachleute für Sicherheit. Die haben gesagt, das ist totaler Blödsinn, man muss ausschreiben. Es gibt hier überhaupt keinen Grund, wegen Sicherheitsbedenken dieses Vorhaben nicht dem Wettbewerb auszusetzen und nicht auf dem freien Markt auszuschreiben.

Nur einen Tag später treffen sich die Verantwortlichen, nämlich Innensenator Borttscheller, sein Staatsrat von Bock und Polach, Herr Timm vom Wirtschaftssenator, Herr Professor Zantke vom Senator für Bau, und beraten abschließend über diese Empfehlungen. Es ist ganz komisch, es kommt in dieser Beratung genau das Gegenteil von dem dabei heraus, was die Polizei am Vortage empfohlen hatte, nämlich dass eine Ausschreibung nicht erforderlich sei aufgrund der Sicherheitsbedenken.

Sie haben hier gesagt, es gab keine Einflussnahme, es gab im Wesentlichen keinen Versuch, die Vergaben, die hier anstehen, in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Einen Tag vorher sagen die Experten der Polizei, es gibt keine Sicherheitsbedenken, man muss ausschreiben, das ist alles, jetzt einmal mit meinen Worten ausgedrückt, völliger Tinnef. Einen Tag später sitzen die politisch Verantwortlichen und auch die Verantwortlichen für die Verwaltung in den Ressorts zusammen und beschließen, wegen Sicherheitsbedenken verzichten wir auf eine Ausschreibung. Wenige Tage später geht das in den Senat, geht durch alle Gremien, wir verzichten auf eine Ausschreibung, der Auftrag geht an die Firma Zechbau.

Sie sagen in Ihrem Mehrheitsvotum, alle diese Dinge hat es so in dieser Form nicht gegeben. Ich kann nur empfehlen, dies im Detail hier noch einmal nachzulesen, weil dies ganz klar belegt ist, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun gab es weitere Kritiker dieses Unternehmens, auch über Bremen hinaus. Es gehörten dazu nicht zuletzt das damals von der CDU geführte Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission. Alle die haben die Gutachten als Gefälligkeitsgutachten bezeichnet, haben gesagt, so etwas Absurdes haben wir überhaupt noch nie gehört. Selbstverständlich muss so ein Gebäude ausgeschrieben werden, und nicht zuletzt wurde das Bundeskanzleramt in

Berlin ausgeschrieben. Was habt ihr denn in eurem Polizeipräsidium in Bremen, was so wichtig ist, dass wir das nicht ausschreiben müssen?

Das ist allgemein auf Unverständnis gestoßen, wie Sie sich denken können. Auch beim Senator für Wirtschaft, bei der zuständigen Vergabeprüfstelle ist dies auf Unverständnis gestoßen, nämlich der Fachexperte auch des Senators für Wirtschaft hatte die gleiche Meinung wie die Fachexperten der Polizei, nämlich dass dies so auf keinen Fall gemacht werden kann. Er hat sie auch behördenintern zum Ausdruck gebracht.

Was war die Folge? Die Folge war, dass sämtliche Vermerke, sämtliche Schriftstücke, sämtliche Einlassungen dieses Referenten anschließend über den Tisch des Abteilungsleiters gingen und dass er, wie er einem Rechnungshofmitarbeiter geschildert hat, sehr stark unter Druck gesetzt wurde und unter Druck kam, hier seine abweichende Meinung, seine Expertenmeinung nicht mehr zur Geltung zu bringen beziehungsweise vorher im Hause vorzulegen, damit man sie noch korrigieren könne. Sie sehen, dass es hier auch schon damals sehr reichhaltige Kritik innerhalb und außerhalb der Verwaltung, innerhalb und außerhalb Bremens gab, die aber beiseite gewischt worden ist.

Da man, und das war das einzige, was man hat gelten lassen, etwas Angst vor der Europäischen Union hatte, weil die Europäische Union natürlich auch auf anderer Ebene sehr nützliche Dinge für Bremen tut, zum Beispiel sehr viel Geld für bestimmte Projekte in verschiedenen Zielgebieten ihrer verschiedenen Programme zu gewähren hat, hat man sich dann auf Druck der Europäischen Union dennoch entschieden, eine Ausschreibung zu machen, allerdings keine Ausschreibung, was notwendig gewesen wäre, jetzt dann endlich der Bauvorhaben, sondern die Ausschreibung eines Finanzdienstleistungsleasingangebots von Banken, die dann auf Bauunternehmen zurückgreifen sollten, auch ein Schachzug, der wiederum nur das von Anfang an gewünschte Ergebnis zu Tage fördern sollte.

Wenn man sich nun diese Ausschreibung, die dann tatsächlich gelaufen ist, noch einmal anschaut, so ist nicht nur auffällig, dass der Bau nicht ausgeschrieben worden ist. Warum ist der Bau nicht ausgeschrieben worden, meine Damen und Herren? Weil da diese Firma vorher schon geplant hatte, sie eigentlich nach den rechtlichen Bestimmungen von dem Wettbewerb um den Bau ausgeschlossen gewesen wäre, also man nicht hätte gleichzeitig den Bauauftrag an diese Firma vergeben können, deswegen hat man den Umweg über das Finanzdienstleistungsangebot gewählt.

Auch hier gibt es sehr interessante Vermerke aus dem Inneren der Hibeg, heute BIG, die sozusagen belegen, wie eng die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen in dieser Zeit war und wie eindeutig das