Protocol of the Session on January 22, 2003

Bericht und Votum der Deputation waren im Dezember auf den Weg gebracht worden, aber leider – und jetzt komme ich zu der verwaltungstechnischen Seite, die uns in die Quere gekommen ist – versagte erneut der Senat als Briefträger. Der Senat hatte in dem ganzen Verfahren nur die Aufgabe, den Antrag zu den einzelnen Ressorts hin- und herzubefördern, aber wie es so ist, das Besondere an diesem Briefträger ist nun, dass er eben gern seine Meinung zu möglichst allen Ansinnen der Bürgerschaft abgibt, ganz besonders, wenn es nicht seine eigenen Schriftstücke sind.

Was macht man, wenn ein Brief verloren geht? Man schickt einen zweiten, um den Betreffenden noch einmal aufzufordern oder dann doch noch einmal sein Ansinnen vorzutragen. Wir hatten, ehrlich gesagt, schon die Hoffnung aufgegeben, dass der erste Bericht die Bürgerschaft noch in dieser Legislaturperiode erreicht. Deshalb haben wir natürlich einen neuen Antrag formuliert, der das wesentliche Ergebnis der Fachanhörung des Landesjugendhilfeausschusses aufgreift. Die von uns vorgeschlagene Formulierung wurde erweitert, darauf bin ich eben eingegangen, der Begriff „achtet“ wurde eingefügt.

Ich glaube, dass die Entscheidung, Kinderrechte als grundsätzliche gesellschaftliche Werte einzuführen, den Staat, die Gesellschaft und die Eltern dazu verpflichtet, die Kinder in allen Lebensbereichen noch stärker zu berücksichtigen. Sinn der Kinderrechte in der Verfassung ist es, vor allem eine grundsätzliche gesellschaftliche Wertentscheidung zum Aus

druck zu bringen. Kinder sind Träger von eigenen Rechten, und das müssen auch Erwachsene akzeptieren. Schließlich werden in der Bremischen Landesverfassung auch die Rechte der Älteren geschützt, und aus diesem Grund, finde ich, ist es nur billig, dass auch die Rechte der Kinder in unserer Landesverfassung verankert werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es geht also um eine grundlegende Stellung von Kindern in unserer Rechtsordnung, rechtlich und politisch werden so die Kinderrechte gestärkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bremen war im Jahr 2002 Partnerstadt von UNICEF. Es ist ein gutes Zeichen für Bremen und alle, die sich für Kinderrechte stark machen – ich denke auch an unsere Jugendsenatorin –, wenn wir heute gemeinsam den für eine Verfassungsänderung notwendigen nichtständigen Parlamentsausschuss nach Artikel 125 Landesverfassung einsetzen. Der Ausschuss wird dann der Bürgerschaft, wie ich hoffe, zügig berichten können, damit wir die für eine Verfassungsänderung notwendigen drei unabhängigen Lesungen hier durchführen können.

Das wäre das, was ich hier an dieser Stelle zu sagen habe. Ich finde es sehr gut. Ich habe positive Signale von der SPD bekommen, und auch von der CDU vermeine ich, sie zu vernehmen. Frau Röpke hat in der Deputation schon gesagt, dass sie den Antrag, Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen, unterstützt. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. – Danke!

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst sei festgestellt, dass die Behauptung, der Schutz von Kindern könne aus der Bremer Landesverfassung nicht abgeleitet werden, weil diese angeblich eine Lücke aufweist, völlig irrsinnig ist. Meine Damen und Herren, der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb in Wahrheit nichts anderes als ein durchsichtiges Politpropagandamanöver. Er ist, gelinde gesagt, ein großer Schauantrag.

Nach der von den Grünen beabsichtigten Änderung soll es also in Artikel 25 der hiesigen Landesverfassung heißen: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Ja, das hört sich gut an! Natürlich stellt sich die Frage, wer könnte etwas gegen Kinderschutz haben, und warum sollte dieser nicht in der Verfassung verankert werden! Tat

sächlich aber stehen verfassungstheoretische Bedenken dem Vorhaben der Grünen entgegen, das bei kritischer Betrachtung schnell als Mogelpackung entlarvt werden kann.

Offenbar ist den Antragstellern entgangen, dass die Rechte der Kinder bereits umfassend geschützt werden, dafür garantieren übergeordnete Artikel zum Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit im Allgemeinen. Wenn zudem auch in Kreisen des Senats Pressemeldungen zufolge die Meinung vertreten wurde, die auf längere Geltungsdauer angelegte Landesverfassung sollte folglich nicht die Vielzahl aktueller Diskussionen widerspiegeln, außerdem ließen sich aus der Verfassung keine einklagbaren Rechte ableiten, so lässt diese Sichtweise den Schluss zu, dass es schon deshalb keine Notwendigkeit für die von den Grünen beabsichtigten Änderungen gibt.

Meine Damen und Herren, statt hier Scheinanträge zu präsentieren, sollten Sie lieber ernsthafte und verantwortungsbewusste Parlamentsarbeit leisten und entschieden dafür eintreten, dass an unseren Kindern das wieder gutgemacht wird, was an ihnen über Jahrzehnte von marxistischen und sonstigen linken Ideologen verbrochen wurde und sich bis heute mit schlimmen jugendlichen Gewaltexzessen rächt. Das sind doch die einzigen Resultate der Politmachenschaften, die insbesondere von APOOpas und -Omas ausgingen und noch immer ausgehen, die einst zu den Achtundsechziger-Studentenchaoten zählten. Sie waren es, die eine antiautoritäre Erziehung von Kindern propagierten, die Folgen sehen Sie heute: Die Kinder- und Jugendkriminalität und die Gewaltbereitschaft unter den Jugendlichen war noch nie so hoch und noch nie so brutal wie heute, hinzu kommt eine Eigendynamik, die durch die Segnung von Multikulti entstanden ist. Gerade Kinder- und Jugendbanden multiethnischer Prägung tyrannisieren auch in Bremen und Bremerhaven ganze Stadtteile. Raub, Diebstahl, Einbruch, schwere Körperverletzung verdeutlichen täglich, was jene Achtundsechziger-Politschickeria verbrochen hat, dass sie nun eine Phase in punkto Gewaltfreiheit verbreiten.

Meine Damen und Herren, im Übrigen stellt sich nun auch die Frage: Wie halten Sie es mit staatlicher Gewalt? Da die längst überfällige Herabsetzung des Strafmindestalters auf unter 14 Jahre, gegebenenfalls auf zwölf Jahre, nicht gegeben ist, dürften grüner Geisteswirrnis nach staatliche Maßnahmen gegen kriminelle Kinder, etwa die Unterbringung in erzieherischen Einrichtungen, wohl nicht erfolgen. Niedersachsens Justizminister Christian Pfeiffer, SPD, sagte vor wenigen Tagen hinsichtlich einer gewaltfreien Kindererziehung – nun sollten die Grünen und Sozialdemokraten ganz genau hinhören! –: „Große Probleme bereiten nach wie vor Erziehungsformen anderer Kulturkreise. Auch vor diesem Hintergrund wird klar, wie wenig eine Änderung der

Landesverfassung bewirken kann.“ Ein Grundübel deutete Pfeiffer etwa dahingehend an, dass zum Beispiel in türkischen Familien die Väter vielfach die Gewalt verherrlichen, ihre Machoallüren werden sie häufig an ihre Söhne weitergeben. Von großer Wichtigkeit sei deshalb auch, dass der Ausländeranteil in Schulen und Kindergärten nachhaltig ganz erheblich reduziert werde.

Dafür sollten Sie sich von den Grünen einsetzen und stark machen, anstatt hier solche populistischen Schauanträge einzubringen! Klar muss sein, dass der Familie als Erziehungs- und Bildungsvermittler ganz besondere Bedeutung und Schutzwürdigkeit zukommen muss. Zudem sei festgestellt, dass auch die deutsche Familie als Keimzelle des Volkes durch die anhaltende Auflösung der Gemeinschaft in eine multikulturelle Ellenbogengesellschaft von Egoisten zunehmend bedroht ist. Zukunftslosigkeit und Hilflosigkeit sind die Folgen. Sie enden häufig in Verzweiflung und Gewalttätigkeiten.

Meine Damen und Herren, das Wirken der Deutschen Volksunion ist darauf ausgerichtet, diese Spirale des Übels zu durchbrechen. Verantwortungsbewusstes politisches Handeln zum Wohle der Kinder muss dass Gebot der Stunde sein, aber solche vorliegenden, realitätsfremden Anträge sind überflüssig wie ein Kropf. – Ich danke Ihnen!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn ganz deutlich zu sagen: Ich sehe hier keine politische Meinungsverschiedenheit im Hinblick auf diesen Antrag, die Landesverfassung zu ändern, unter den demokratischen Kräften dieses Hauses.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Schon unsere Parlamentsdebatte, die wir zur ersten Lesung geführt haben, hat deutlich gemacht, dass in allen drei demokratischen Fraktionen eine sehr große Bereitschaft vorhanden ist, sich mit dieser Thematik nicht nur auseinander zu setzen, sondern auch diesen Weg einer Änderung der Landesverfassung tatsächlich zu gehen.

Wir hatten damals die erste Lesung unterbrochen, unter anderem auf meine Initiative hin, und zwar deswegen, weil wir prüfen wollten, ob wir hier in Bremen auch einen vernünftigen, einen schlagkräftigen Diskurs in der Stadt haben, der eben auch eine Legitimation darstellt, eine solche Aktivität aufzunehmen, eine solche Änderung der Landesverfasssung vorzunehmen. Wir haben dann auch über entsprechende Anhörungen, Frau Stahmann hat das schon deutlich gesagt, mit den verschiedenen Verbänden und Initiativen eine sehr intensive Ausein

andersetzung zu dieser Frage gehabt. Ich denke, da ist auch deutlich geworden, dass es bei denen, die sich mit den Lebenssituationen von Kindern intensiv beschäftigen, eine einhellige Übereinstimmung gibt, die dahin geht, dass man die Landesverfassung ändern sollte.

Der Senat legt nun dem Parlament endlich ein solches Papier vor. Frau Stahmann, normalerweise stellt man einen Nachforschungsantrag, wenn ein Brief abhanden kommt!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das habe ich eben auch gesagt!)

So ist es eben auch gewesen, es war nötig, eine entsprechende Nachforschung durchzuführen. Wir können uns jetzt hier freuen, dass der Senat tatsächlich ein solches Papier vorgelegt hat, das nicht nur die Diskussion dokumentiert, die wir im Jugendhilfeausschuss gehabt haben, sondern vielmehr hat der Senat noch einige Ergänzungen hinzugefügt.

Diese Ergänzungen folgen dabei der Linie, dass die vorgeschlagenen Änderungen aus der Perspektive dieser Ergänzung keine konkreten Änderungen der Lebenssituation der Kinder darstellen, sondern viel eher eine Präzisierung sind oder möglicherweise auch eine nicht notwendige Änderung, die aber eben auch aus Sicht des Senats zumindest nicht weiter schädlich ist. So kann man die Ergänzung, glaube ich, ungefähr deuten, wohingegen eben doch die Erläuterungen aus dem Jugendhilfeausschuss ganz deutlich gemacht haben, dass es darum geht, die Kinderrechte über diese Landesverfassung zu stärken und das Kind als Rechtssubjekt stärker zu betonen, als es bisher der Fall ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn wir uns jetzt die Situation anschauen, dann wird das weitere Procedere sein: Wir werden jetzt hier die erste Lesung abschließen, wir werden dann den entsprechenden Ausschuss nach Artikel 125 Landesverfassung einsetzen, wir werden in diesen Sitzungen dieses Thema noch weiter beleuchten und dann hier wieder auf das Haus zurückkommen, um dann in zweiter und dritter Lesung, so hoffe ich, auch tatsächlich diese Landesverfassung unter dem Gesichtspunkt Kinderrechte so zu ändern, wie Sie es vorgeschlagen haben. Ich glaube, das ist auch die Präzisierung der Formulierung, die Sie da vorgeschlagen haben. Sie bezieht sich, glaube ich, auch auf die Äußerungen von Herrn Sieveking in der Anhörung. Das, denke ich, ist eine naheliegende Ergänzung, von der ich jetzt im Augenblick auch sagen würde, dass ich da keine Schwierigkeiten erkennen kann.

Wichtig ist aber, und das muss noch einmal deutlich werden, dass eine Änderung in der Landesver

fassung auch von diesem Haus nicht etwa begriffen werden kann als Prozess, der damit abgeschlossen ist, damit wir sagen können, wir haben wieder einen großen Beitrag für die Kinderrechte geleistet, sondern sie ist nichts weiter als eine Zwischenetappe auf dem Weg, an vielen Stellen mehr für die Kinderrechte zu tun, als wir es bisher gemacht haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn wir die jugendpolitischen Auseinandersetzungen weiter zu führen haben, wird natürlich auch das Argument zukünftig immer ins Feld geführt werden, dass die Kinderrechte durch die Aufnahme in die Landesverfassung einen deutlichen Bedeutungsgewinn erhalten haben und sich das auch in praktischer Politik niederschlagen wird. Ich hoffe, dass wir da in der Zukunft zu produktiven Ergebnissen kommen, die dann auch Auswirkungen auf die konkreten Lebensbedingungen der Kinder im Land Bremen haben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Frau Hannken, bevor ich Ihnen das Wort gleich gebe, darf ich noch mitteilen, dass inzwischen interfraktionell vereinbart worden ist, die Tagesordnung heute abzuarbeiten und den heute Vormittag eingegangenen Dringlichkeitsantrag „Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen“ noch auf die Tagesordnung zu nehmen, um ihn heute zu behandeln, auch wenn die Sitzung über 18 Uhr hinausgeht. Außerdem wurde vereinbart, den für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkt 13, Organspende im Lande Bremen, für diese Sitzung auszusetzen.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.

Meine Damen und Herren, nun hat das Wort die Abgeordnete Frau Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, Sie haben es schon ausgeführt, die Initiative ist von Ihnen gekommen, die Kinderrechte mit in die Verfassung aufzunehmen. Das Thema wurde ausführlich diskutiert mit einer Anhörung des Landesjugendhilfeausschusses, die Deputation für Soziales und Jugend hat sich ausführlich damit beschäftigt, Fachleute sind gehört worden, es ist eine breite Öffentlichkeit geschaffen worden. Ich glaube, auch in Bremen insgesamt wurde über das Thema sehr ausführlich diskutiert.

Im Wesentlichen kann festgestellt werden, dass sowohl zwischen den Fachleuten als auch in den Fraktionen hier im Haus ein Konsens besteht, dass die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

werden sollen. Es ist richtig, dass die Kinder als eigenständiges, selbständiges Individuum mit eigenen Rechten wahrgenommen und eben nicht nur als Teil der Familie angesehen werden, jedoch ist das auch schon nach der heutigen Rechtslage so. Deshalb, Frau Stahmann, würde ich auch nicht unbedingt von einer Lücke im Gesetz oder in unserer Landesverfassung sprechen, weil auch die heutige Rechtslage genau dies schon hergibt.

Auf Verfassungsebene ist ebenfalls unstrittig, dass das Kind Grundrechtsträger ist, dass das Kind selbst Anspruch auf Schutz des Staates hat, dass es eine eigenständige Menschenwürde hat und ein eigenständiges Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dies wird gewährt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes. Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon ausgeführt, dass aus den Grundrechten entnehmbar ist, dass es eine Pflicht des Staates gibt, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen. So weit sind wir schon, wir müssen dies nur häufiger einfordern.

Auch in der einfachen Gesetzgebung ist in den letzten Jahren vieles getan worden. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bereich der gewaltfreien Erziehung geregelt worden, auch im Sozialgesetzbuch ist das Recht auf Förderung der Entwicklung und auch Erziehung eingeführt worden. Die rechtlichen Grundlagen sind also schon gegeben. Daher fragen wir uns, warum wir die Kinderrechte jetzt noch in die Landesverfassung aufnehmen müssen.

Dazu hat die Deputation einen ausführlichen Bericht und einen ausführlichen Katalog vorgelegt. Wenn ich aus diesem Katalog einmal kurz zitieren darf, welche Hoffnungen es dort gibt, die erfüllt werden, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung nehmen! Es gibt dann eine Bündelung der Kinderrechte, einen eigenständigen Bereich der gesetzlichen Welt für Kinderrechte, die Kinder werden beteiligt an allen realen politischen Entscheidungen, die Kinder haben Verfügungsgewalt über finanzielle Ressourcen, alle rechtlichen Regelungen im Sinne des Verfassungsauftrags werden in Bezug auf Kinderrechte ergänzt und überprüft, es wird ein Kinder- und Jugendbeauftragter geschaffen, es gibt Veränderungen im Ausländerrecht, und auch der Schutz der Menschen vor der Geburt wird damit gewährleistet.

Ich glaube, man muss hier ganz offen und ehrlich sagen, diese Hoffnungen sind nicht begründet, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen. Ich glaube auch, Frau Stahmann, Sie müssen auch mit Ihren Äußerungen aufpassen, dass Sie nicht einen Horizont bei den Leuten aufbauen, dass sie glauben, dass wir nur mit diesen zwei, drei schlichten Sätzen, die wir in die Verfassung aufnehmen, wirklich auch alle diese Sachen durchsetzen können. Dazu braucht es noch einen sehr langen Weg, da muss man das Ganze schon differenziert betrachten.

(Beifall bei der CDU)

Die Realität ist, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen, dass wir damit ein weiteres Staatsziel setzen. Wir haben schon einige Staatsziele in der Verfassung wie Umweltschutz, wir haben jetzt den Tierschutz neu in die Verfassung aufgenommen, und weitere unzählige sind dort aufgezählt. Daraus lassen sich keine unmittelbar geltenden subjektiven Rechte ableiten. Das heißt, es besteht kein Anspruch eines Kindes, den es direkt ableiten kann. Diese Grundrechte oder Staatsziele spielen lediglich eine Rolle, wenn es gilt, zwischen verschiedenen Interessen abzuwägen. Dort können die Kinderrechte dann angeführt werden, jedoch können sie nicht das leisten – diesen Eindruck hatten viele –, was mit den Kinderrechten in der Verfassung bewirkt werden könnte.

Ich gebe Ihnen Recht, ich glaube, wenn wir die Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen, setzen wir ein Signal. Dieses Signal ist auch ein richtiges Signal. Ich finde, dass wir als Gesellschaft, als Politik darauf hinweisen müssen, dass es wichtig ist, die Rechte von Kindern zu wahren, und richtig ist, Kindern das Recht auf Entwicklung, auf Erziehung und den Schutz des Staates zu geben. Das wird von keinem hier bestritten. Ich glaube nur, dazu bedarf es viel mehr als nur der Aufnahme in die Verfassung.

Ich hätte es vielleicht sogar noch verstanden, wenn Sie in der Regierung gewesen wären und hier so einen Antrag gestellt hätten. Ich meine, mit so ein paar Sätzen hätten wir als Koalition es uns relativ einfach machen können, wir nehmen die Kinderrechte in die Verfassung auf und feiern uns jetzt ganz groß als die Retter der Kinder in diesem Land. Ich finde allerdings, als Opposition ist es verdammt wenig, was Sie hier bringen!

(Beifall bei der CDU)

Da sollten Sie sich noch einmal überlegen, ob Sie vielleicht nicht noch etwas weiter gehen wollen. Da aber diese Diskussion heute ja von Harmonie geprägt ist, will ich das auch nicht weiter vertiefen.