Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schwarz, Kleen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wann beabsichtigt der Senat, ein Datenschutzkonzept für die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes vorzulegen?
Zweitens: Hält der Senat die Anzahl, die Gestaltung, die Größe sowie die Anbringungsorte und -höhe der Schilder, mit denen die Bürger auf die Videoüberwachung erkennbar hingewiesen werden sollen, für ausreichend?
Drittens: In welcher Weise wird der Senat gewährleisten, dass bei der Aufzeichnung von unbeteiligten Personen durch „Verschleierung“ des Gesichts deren Rechte nicht beeinträchtigt werden und nur die Tatverdächtigen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von der Polizei erkennbar gemacht werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Videoüberwachung des Bahnhofsvorplatzes erfolgt auf der Grundlage des Paragraphen 29 Absatz 3 Bremisches Polizeigesetz unter Beachtung der bereichsspezifischen Datenschutzregelung. Zur Wahrung der Rechte unbeteiligter Personen sieht Paragraph 29 Absatz 4 Bremisches Polizeigesetz bereits vor, dass Aufzeichnungen, die nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind, nach spätestens 48 Stunden vernichtet werden. Des Weiteren hat der Polizeipräsident die Durchführung der Videoüberwachungsmaßnahme in seiner Anordnung vom 26. September 2002 sowie in einer Dienstanweisung vom 1. Oktober 2002 konkretisierend geregelt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wurde beteiligt.
Zu Frage zwei: Auf dem von der Videoüberwachung betroffenen Bahnhofsvorplatz weisen sieben jeweils zirka 40 mal 30 Zentimeter große Schilder in deutscher und englischer Sprache auf die Überwachungsmaßnahme in ausreichender Form hin. Die Schilder sind an Masten in zirka 2,5 Metern Höhe installiert, so dass sie ohne Hilfsmittel weder abgeschraubt noch beschädigt werden können.
Zu Frage drei: Die für die Videoüberwachung eingesetzte Software verschleiert Zonen, zum Beispiel die Fensterfront eines Hotels, die von der Überwachungsanordnung zwar nicht erfasst sind, den geographischen Gegebenheiten des Bahnhofsvorplatzes entsprechend aber einsehbar wären. Eine Verschleierung von Gesichtern würde dem angestrebten Zweck, Straftäter zu erkennen und zeitnah zu reagieren, widerstreben. Darüber hinaus ist dem Senat die Existenz einer Software, die die in der Anfrage dargestellten Möglichkeiten besitzt, nicht bekannt.
Herr Senator, nun ist es ja so, dass hier nicht nur das Polizeigesetz greift, sondern auch die Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes greifen. Meine Zusatzfrage ist also: Wie sind denn die Anforderungen der Paragraphen 7 und 8 des Bremischen Datenschutzgesetzes durch die von Ihnen zitierten Anordnungen oder die Anweisungen erfüllt?
Frau Abgeordnete, hier sind bereichsspezifische Datenregelungen geschaffen worden mit den entsprechenden Anordnungsbefugnissen des Polizeipräsidenten, die, wie ich dargelegt habe, mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen und vereinbart wurden. Insofern ist die Institution im Lande Bremen, die allgemein für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zuständig ist, hier eingebunden gewesen, und ich gehe davon aus, dass die von Ihnen gestellte Frage auch eine Frage des Datenschutzbeauftragten oder seiner Mitarbeiter war und dass er, sonst hätte er nicht zugestimmt, sie zu seiner Zufriedenheit gelöst gesehen hat.
Mir geht es eigentlich darum, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hier so erfüllt sind, dass wir alle zufrieden sein können, aber es ist so, dass der Landesbeauftragte und auch die Mitglieder der SPD-Fraktion des Datenschutzausschusses noch nicht zufrieden sind. Mein Wunsch oder meine Frage an Sie ist: Können Sie sich vorstellen, dass wir diese Problematik in einer ordentlichen Sitzung des Datenschutzausschusses in Zusammenarbeit mit Ressortvertretern aus Ihrem Bereich und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz noch einmal diskutieren und nach Lösungen suchen?
Frau Abgeordnete, selbstverständlich, wenn der Datenschutzausschuss dieses Hauses dies wünscht, dann werden wir das entsprechend darlegen.
Zu dem Bereich der Schilder: Nachdem ich das aus der Presse erfahren habe, habe ich mir das einmal angeschaut und versucht, die Schilder zu finden. Das ist mir sehr schwer gefallen, denn die Schilder sind nicht sehr erkennbar. Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie da eventu
ell Anregungen aus anderen Städten übernehmen können? Zum Beispiel sind in Leipzig auf dem Bahnhofsvorplatz Schilder angebracht, die nicht nur zentral hängen, sondern auch größer und dadurch sichtbarer sind. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Leipzig zumindest in diesem Bereich als Vorbild zu nehmen und neue Schilder anfertigen und anbringen zu lassen?
Frau Abgeordnete, da ich sowohl die Schilder in Leipzig kenne als auch in anderen Städten der Bundesrepublik wie zum Beispiel Mannheim, wo solche Schilder hängen, und ich darüber hinaus, wie Sie vielleicht bestimmten Pressefotos entnommen haben, ein Schild zumindest höchstpersönlich nur unzulänglich dank meiner mangelnden handwerklichen Fähigkeiten angebracht habe,
Sie hängen sehr auffällig an den zur Verfügung stehenden Masten am Bahnhofsvorplatz. Alles andere würde bedeuten, dass zusätzliche Masten errichtet werden würden. Ich glaube, dass die bisherige Beschilderung nicht nur auffällig ist, sondern ich erlebe das auch immer wieder, wenn ich dort vor Ort bin, dass gerade Personen, die vermutlich aus anderen Städten nach Bremen kommen, das sehen, darauf hinweisen und sich darüber unterhalten. Das zeigt, dass diese Schilder wahrgenommen werden.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Vogelschutzgebiete“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Hat der Senat die im Juli 2002 von der Europäischen Kommission geforderten überarbeiteten Meldeunterlagen der Vogelschutzgebiete erstellt und beschlossen?
Zweitens: Beabsichtigt der Senat, auch den Schutzstatus derjenigen Vogelschutzgebiete aufzuheben, die von der Europäischen Union nicht freigegeben wurden?
Frau Senatorin, Ihnen ist auch bekannt, dass die EUKommission hier mittlerweile gemahnt hat, dass Bremen Stellung beziehen muss hinsichtlich der Anforderungen, auch bestimmte Vogelschutzgebiete im Vogelschutz zu lassen. Wie lange gedenkt der Senat denn noch zu prüfen und dann entsprechend der EU-Kommission die Meldeunterlagen zuzustellen?
Die Kommission hat darum gebeten, das wissen Sie, Frau Dr. Mathes, bis zum 6. März eine entsprechende Antwort zu haben. Ich denke, wir haben die Möglichkeit, diesen Zeitpunkt auch zu erreichen.
Frau Senatorin, geben Sie mir Ihr Wort, dass der Senat nicht versuchen wird, hier europäisches Recht zu unterlaufen?
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Abwicklung der Space-Park Development GmbH. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Trüpel, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.