Protocol of the Session on November 13, 2002

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Aus dem Erwachsenenbereich liegen dem Senat keine aktuellen Daten der letzten Jahre zur

Durchimpfungsrate vor. Nach der Verordnung über statistische Erhebungen zur Ermittlung der Durchimpfungsrate der erwachsenen bremischen Bevölkerung wurde zuletzt im Rahmen einer landesweiten Erhebung im Jahr 1997 der Impfstatus der erwachsenen Bremer Bevölkerung ermittelt. Hiernach bestanden bei Poliomyelitis, Diphtherie und Tetanus Impflücken.

Zu Poliomyelitis: Die landesweite Erhebung von 1997 belegte einen sicheren Impfschutz bei weniger als 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Zu Diphtherie: Die landesweite Erhebung von 1997 belegte einen sicheren Impfschutz bei weniger als 21 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Zu Tetanus: Die landesweite Erhebung von 1997 belegte einen sicheren Impfschutz bei weniger als 44 Prozent der erwachsenen Bevölkerung.

Aktuelle Erhebungen zum Durchimpfungsgrad der Schulanfänger der Einschulungsjahrgänge 2001 und 2002 haben bei Poliomyelitis, Diphtherie und Tetanus erheblich bessere Ergebnisse dokumentiert, nämlich über 95 Prozent.

Zu Frage zwei: Wegen der Impflücken bei Erwachsenen wurden die Bemühungen für mehr Informationen in der Öffentlichkeit sowie für Fortbildungsmaßnahmen in der Ärzteschaft intensiviert. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beabsichtigt eine Neuauflage der Erhebungsuntersuchung zur aktuellen Feststellung des Impfstatus bei Erwachsenen.

Zu Frage drei: Die Öffentlichkeitsarbeit als Konsequenz aus der landesweiten Erhebung erfolgt auf mehreren Ebenen. In Regie des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit regelmäßiger Beteiligung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales werden verstärkt Informationsveranstaltungen sowie Fortbildungsmaßnahmen für die Ärzteschaft durchgeführt.

Beispiele sind: die Bremer „Impftage“, zuletzt zum sechsten Mal am 26. Oktober 2002, das „Forum Reisemedizin“, regelmäßige Impfkurse für Ärzte und Sprechstundenhilfen, Rundbriefe sowie Informationen in den Fachpublikationen, „Impfempfehlungen für Erwachsene“ und Impfempfehlung 60+“, konsequente Reaktionen auf Kampagnen so genannter Impfgegner! Die genannten Maßnahmen sowie die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sind langfristig geeignet, auf eine lückenlose Durchimpfungsrate im Lande Bremen hinzuwirken. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Hammerström!

Diese Anfrage diente eigentlich dazu, die Zahlen haben das ja auch bewiesen, mit dieser erschreckend niedrigen Zahl der Durchimpfungsrate von Erwachsenen eigentlich

auch ein Stück weit Öffentlichkeitsarbeit herzustellen. Deshalb noch meine Frage, wann Sie die nächste Erhebung machen wollen und wann sie vorliegen wird!

Bitte, Frau Senatorin!

Wir werden jetzt die nächste Erhebung vorbereiten. Sie wird dann im nächsten Jahr erfolgen. Genauere Daten kann ich noch nicht sagen, aber mir liegt auch sehr daran, dass wir noch einmal ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür herstellen, wie wichtig das Impfen ist, weil es eine der wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen gegen Krankheiten ist.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Vielen Dank!)

Wir haben übrigens die Möglichkeit, uns heute hier im Haus gegen Grippe impfen zu lassen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Frau Senatorin Röpke.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Zertifizierung von Qualitätsstandards in der Altenpflege“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Idee, die Qualitätsstandards von Altenpflegeeinrichtungen so zu zertifizieren, dass Interessierte – ähnlich der Klassifizierung von Hotels – auf Anhieb erkennen können, welche Dienstleistungen und welche Ausstattung die jeweiligen Einrichtungen bieten?

Zweitens: Hält der Senat es für sinnvoll, entsprechende Klassifizierungskriterien zu entwickeln, um die Altenpflegeeinrichtungen im Lande Bremen zu zertifizieren und auf der Basis einer in allen Häusern mindestens sachgerechten und hinreichenden Pflege- beziehungsweise Versorgungssituation in Leistungsklassen einzustufen?

Drittens: Welche Chancen sieht der Senat, eine entsprechende Klassifizierung der Altenpflegeeinrichtungen im Lande Bremen mittelfristig umzusetzen, um eine bessere Markttransparenz und verbesserte Möglichkeiten zur Abwägung zwischen Kosten und Leistungen von Einrichtungen zu schaffen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Ein zentrales Anliegen des PflegeQualitätssicherungsgesetzes und der Novellierung des Heimgesetzes war die Stärkung des Verbraucherschutzes für Heimbewohner und Pflegeplatzsuchende durch die Erhöhung der Transparenz von Leistungen und Entgelten. Demnach müssen in den Heimverträgen die Ausstattung der Einrichtungen und Leistungen des Trägers differenziert aufgeschlüsselt sowie entsprechende Entgeltbestandteile angegeben werden, so dass interessierte Personen die Ausstattung und Leistungen der einzelnen Heime erkennen können. Diese Klarstellung hat der Senat im Interesse der Heimbewohner, aber auch wegen der Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige, die einen Heimplatz suchen, unterstützt.

Zu Frage zwei: Eine vergleichende Übersicht von Pflegeeinrichtungen soll durch den im Rahmen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes eingefügten Paragraphen 92 a SGB XI ermöglicht werden. Dieser Pflegeheimvergleich soll länderbezogen – das heißt auch im Bundesland Bremen – erfolgen. Grundlage für den länderbezogenen Pflegeheimvergleich wird eine Verordnung der Bundesregierung sein, die sie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen kann. Sie wird auch Klassifizierungen vornehmen. Die Ergebnisse des ersten länderbezogenen Pflegeheimvergleichs nach Paragraph 92 a SGB XI sind bis Ende 2003 vorzulegen.

Zu Frage drei: Der Senat hält die Transparenz der Leistungen und der Angebote von Pflegeeinrichtungen für eine wichtige Voraussetzung für die Orientierung und Entscheidung von Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Heimplatzes. Eine erste Übersicht über die Pflegeheime und deren Entgelte gibt bereits jetzt das von der Sozialbehörde herausgegebene Heimverzeichnis. Zudem übernehmen die Sozialdienste und die Heimträger individuelle Beratungen. Diese Orientierungsmöglichkeiten gilt es zu verbessern. Deshalb wird gegenwärtig ein EDV-gestütztes Informationssystem vorbereitet, das öffentlich zugänglich sein wird und aktuelle Auskünfte über Ausstattung, Leistungen und Entgelt sowie über verfügbare Heimplätze erteilt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie mir zustimmen, dass es gegenwärtig trotz der von Ihnen aufgezählten Übersichten, die es gibt, immer noch ziemlich schwierig ist für denjenigen, der einen Pflegeplatz sucht, sich da in dem Preis-Leistungs-Verhältnis durchzufinden, weil es erstens doch nicht sehr übersichtlich ist, was da angeboten wird und zweitens, da ja dann die Bedingungen in den einzelnen Heimen in der Realität doch wieder sehr unterschiedlich sind? Ist Ihnen bekannt, dass es kürzlich auch eine Untersuchung des wissenschaftlichen Instituts

der AOK gegeben hat, die dies noch einmal bestätigt hat und auch dringend angemahnt hat, dass ein übersichtlicher Leistungsvergleich stattfinden kann, weil doch teilweise sehr unterschiedliche Ausstattungsstandards gemessen werden, unterschiedliche Zusammensetzung der Heimbewohner auch berücksichtigt werden können? Das ist die erste Sache!

Die zweite Sache ist, Sie haben hier gesagt, dass die länderbezogenen Pflegeheimvergleiche nach Paragraph 92 a SGB XI und so weiter bis Ende 2003 vorzulegen sind. Wir haben jetzt Ende 2002. Das heißt, es müsste ja im Land Bremen dann auch nächstes Jahr damit begonnen werden, wenn ich das richtig sehe. Die Frage ist, ob und wie Bremen darauf vorbereitet ist!

Das Dritte: Ich finde es gut, wenn es auch ein EDVgestütztes Informationssystem gibt. Ich weiß nicht: Spielen Sie auf dieses Projekt „Lotse“ an, das bisher eben auch Hinweise gibt zu Vergleichen und Informationen im Sozialsystem, was bisher für Bremerhaven entwickelt worden ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Zur ersten Frage, was die Möglichkeiten von Zertifizierungen betrifft und die Vergleichbarkeit der Standards! Ich teile Ihre Auffassung, dass wir da dringend zu einheitlichen Grundlagen kommen müssen. Es gibt ja jetzt schon die Möglichkeiten zur Zertifizierung, aber es sind sehr unterschiedliche Verfahren. Da gibt es welche vom TÜV oder von anderen Anbietern, die werden auch von den Heimen zum Teil in Anspruch genommen, aber es erschwert eben die Vergleichbarkeit. Deswegen brauchen wir dringend eine gemeinsame Grundlage für alle Länder, und das soll diese Verordnung leisten, die wir aber als Grundlage brauchen. Sie war schon im September im Bundesrat, ist da nicht zustande gekommen, und ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung jetzt zügig einen weiteren Anlauf macht, um den Bundesrat zu befassen, damit wir diese Verordnung erhalten. Dann erst können wir von Bremen aus die entsprechenden Arbeiten leisten, so dass wir da dann auch im Zeitplan sein werden, Ende 2003 diesen länderbezogenen Pflegeheimvergleich vorlegen zu können. Da bin ich aber optimistisch, es ist ja noch ein bisschen Zeit bis dahin. Das Interesse aller Länder an mehr Transparenz und Vergleichbarkeit ist sehr groß.

Zu Frage zwei müssten Sie mir noch einmal eben helfen! Was war das?

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Ich hatte da noch einmal nach dem Soziallotsen oder dem Lotsen, also dem Informationssystem gefragt!)

Das war die dritte Frage! Dann können wir die dritte Frage gleich angehen: Nach den Daten, die

wir sozusagen vorbereiten, also ein Dateninformationssystem, das ist nicht der Lotse, sondern das ist explizit ein Informationssystem, was sich auf diese Heimsituation bezieht, also auf die Leistungen der Heime, die in diesem Dateninformationssystem aufbereitet werden und dann für alle transparent angeboten werden sollen!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich hatte dann noch nach dieser Untersuchung des Instituts der AOK gefragt, aber letzten Endes haben Sie das damit auch schon beantwortet. Mich würde aber jetzt noch einmal interessieren: Wenn alle Länder so interessiert daran sind, dass es solche transparenten Leistungsvergleiche gibt, warum ist das dann im September im Bundesrat nicht zustande gekommen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das hat vielleicht ein bisschen etwas mit Vorwahlkampf zu tun gehabt. Ich glaube schon, dass wir da jetzt zu einer einheitlichen Auffassung kommen werden. Man weiß ja, dass es da unterschiedliche Auffassungen in Details bei den Bundesländern gibt, aber das Grundinteresse an einer Transparenz und einer guten Leistung in den Heimen und einer Vergleichbarkeit, das habe ich bis jetzt jedenfalls in den Konferenzen, der Gesundheitsministerkonferenz zum Beispiel, von allen Ländern so verstanden. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass wir uns im Bundesrat verständigen werden.

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Gut, Opti- mismus ist immer gut! Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Frau Senatorin Röpke.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf den Kreuzfahrtterminal Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Schramm!

Wir fragen den Senat:

Wie weit sind die Planungen gediehen, aus dem neuen Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof in Bremerhaven auch ein Zentrum mit touristischen und kulturellen Angeboten zu entwickeln?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Winther.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Columbusbahnhof wird zurzeit mit einem Aufwand von rund 21 Millionen Euro zu einem modernen, funktionsfähigen, passagiergerechten Kreuzfahrtterminal umgebaut. Wenn diese Arbeiten Anfang Mai 2003 abgeschlossen sein werden, verfügt Bremerhaven nicht nur für die Kreuzfahrtpassagiere über ein zeitgerechtes Terminal, sondern auch für die Touristen, die Bremerhaven besuchen, über einen weiteren Attraktionspunkt im „Maritimen Trail“. Der Kreuzfahrtterminal wird Besuchern offen stehen und somit seinen Beitrag im Tourismusangebot liefern.