reich des Neuen Markts hat auch in diesem Sektor sehr tiefe Spuren hinterlassen, ist das nachvollziehbar. Deshalb liegt es mir zumindest fern, jetzt hier auf den Wirtschaftssenator, die BIG, die BIA oder auch die BIS in Bremerhaven einzuschlagen. Das ist auch einer der Hintergründe, warum wir uns an dieser Anfrage erst gar nicht beteiligt haben.
Ich möchte an dieser Stelle nur festhalten, dass wir hoffen, dass der Senat nicht auf der Ebene von Vorhabenbeschreibungen stehen bleibt, sondern dass diese Vorhaben bald in die Tat, in die Realität umgesetzt werden.
Nun aber zu dem Spezialthema funktionelle Lebensmittel, das auch der Kollege Jäger schon sehr ausführlich behandelt hat! Auf den deutschen Markt werden seit einigen Jahren zunehmend Produkte gebracht, die zusätzlich zu ihrem Nährwert einen besonderen gesundheitlichen Nutzen aufweisen sollen. Diese Produkte werden als funktionelle Lebensmittel bezeichnet. Die CDU-Fraktion spricht in ihrer Anfrage gelegentlich von funktionalen Lebensmitteln.
Nur zu Ihrer Aufklärung: Diesen Fachterminus gibt es nicht. Es gibt zum Beispiel funktionale Musik, das ist laut Brockhaus Musik, in der die musikalischen Belange vor einer außermusikalischen Zweckbestimmung zurücktreten. Musik im Kaufhaus im Hintergrund zum Beispiel, die dient nicht dem Kulturgenuss und auch nicht der Unterhaltung, sondern ausschließlich dem Kommerz. Wenn man das jetzt überträgt, wären funktionale Lebensmittel also demnach Lebensmittel, die weder satt machen noch gesund oder sonstwie nützlich sind und deren Verzehr vorwiegend dem Geschäft eines Dritten dient, zum Beispiel Popcorn im Kino.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Popcorn, es geht um Lebensmittel, die durch die Zugabe bestimmter Nährstoffe oder Zutaten so modifiziert wurden, dass sie einen spezifischen gesundheitlichen Nutzen erbringen sollen. Das Problem ist aber, ein wissenschaftlicher Nachweis der gesundheitlichen Wirkung solcher Produkte wird in Europa gegenwärtig aus allgemein verfügbaren Informationen zu bestimmten Inhaltsstoffen abgeleitet, in der Regel aber nicht spezifisch für das jeweilige Produkt selbst erbracht. Ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Bevölkerung beitragen können, ist bisher wissenschaftlich keineswegs erwiesen.
Das gilt auch für das in unserer Region und hier auch bereits zitierte bekannte Beispiel Omega 3. Die Omega-3-Fettsäuren kommen vermehrt in Seefischen und manchen Krebstieren vor. Sie haben positive Wirkungen bei rheumatischen Erkrankungen und bei Fettstoffwechselstörungen, und ein hoher Fisch
verzehr wird mit einem niedrigen Risiko für HerzKreislauf-Erkrankungen assoziiert. Isolierte Omega3-Fettsäuren, zum Beispiel in Kapselform, bringen allerdings nicht die gewünschte Wirkung. Es wird daher vermutet, dass in Fisch noch weitere Stoffe enthalten sind, die erst in der Kombination mit den Fettsäuren die positiven Wirkungen hervorrufen. Das ist übrigens sehr ähnlich wie bei vielen Medikamenten. Auch dort ist es nicht der Wirkstoff als solcher allein, der häufig die positive Wirkung entfaltet, sondern erst die Kombination mit so genannten Additiven, die man einer Pille beimischt.
Nur zu Ihrer Information! Einige Brote, Brötchen sowie andere Backwaren werden unter Zusatz von Fischöl hergestellt, um damit die Zufuhr von Omega-3-Fettsäuren zu erhöhen. Das ist geschmacksneutral, bitte keine Äußerungen in diese Richtung!
Das Gleiche gilt auch für Eier, die über eine spezielle Fütterung der Hühner Omega-3-Fettsäuren enthalten. Ob allerdings der Verzehr solcher Backwaren oder Eier tatsächlich eine entsprechende Wirkung bei Menschen hat, wurde bisher durch wissenschaftliche Studien nicht nachgewiesen. Schlichtes Fazit aus Sicht der Ernährungswissenschaft: Einmal die Woche sollte Seefisch verzehrt werden! Das ist gesünder und billiger, als Designer-Produkte zu konsumieren.
Bei der Bewertung von funktionellen Lebensmitteln spielt zusätzlich eine psychologische Seite eine wichtige Rolle. Ähnlich wie bei Vitaminpillen besteht auch hier die Gefahr zu glauben, dass man die vielen Hamburger, die man sich gestern spendiert hat, mit dem probiotischen Joghurt oder den Omega-3Eiern wieder neutralisieren könnte. Das ist leider mitnichten so. Ein Allheilmittel sind funktionelle Lebensmittel also nicht. Im Gegenteil, wer glaubt, sich damit in Topform zu bringen, dabei aber zum Beispiel Gemüse oder Obst außen vor lässt, der wird eher das Gegenteil erreichen.
Ich glaube allerdings trotzdem, dass die ökonomischen Perspektiven der Produktion solcher Lebensmittel auch für den Standort Bremen und Bremerhaven blendend sind, denn man muss es doch einmal realistisch sehen: Die Menschen folgen in ihren Ernährungsgewohnheiten in der Regel nicht so sehr der Ratio, sondern doch eher dem Appetit. Das spricht dafür, dass einige in Zukunft zu diesen Lebensmitteln greifen werden.
Daher möchte ich jetzt auch noch einmal zur rechtlichen Situation rund um die funktionellen Lebensmittel kommen. Herr Jäger, Sie sagten es bereits, in Japan unterliegen solche Produkte einem staatlichen Zulassungsverfahren. Gesundheitsbezogene Aussagen für funktionelle Lebensmittel müssen durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen sein. Ein funktionelles Lebensmittel kann dabei ein natürliches
Produkt sein oder ein Lebensmittel, dem Komponenten hinzugefügt oder entfernt wurden. Aber es muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen, und das ist sehr aufwendig und teuer.
Spezifische gesetzliche Regelungen für funktionelle Lebensmittel gibt es bei uns hingegen bisher nicht. In Deutschland wie auch in den anderen europäischen Ländern bestehen für Lebensmittel und Arzneimittel getrennte gesetzliche Regelungen, auf der einen Seite das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, auf der anderen Seite das Arzneimittelgesetz. Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen durch den jeweiligen Bestimmungszweck. Lebensmittel sind Produkte, die vorwiegend Ernährungs- und Genusszwecken dienen, Arzneimittel dienen der Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.
Lebensmittel, die neben ihrem Ernährungszweck auch gesundheitliche Wirkungen aufweisen und für die durch Werbung und Marketing auch spezielle gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden, befinden sich in einer Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Definitionsgemäß sind funktionelle Lebensmittel eben Lebensmittel, die durch Zugabe bestimmter Nährstoffe oder Zutaten so modifiziert wurden, dass sie spezifische gesundheitliche Nutzen beziehungsweise Vorteile erbringen.
Genau da liegt eben das Problem! Rechtlich betrachtet ist ein Lebensmittel, das mit dem Hinweis auf seine Cholesterin senkende Wirkung verkauft wird, nämlich gar kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel. Arzneimittel müssen aber klinisch auf Nebenwirkungen untersucht werden, eine Prozedur, die man sich bei Lebensmitteln wohl kaum vorstellen und aus Kostengründen auch nicht wünschen kann.
Für Lebensmittel gilt außerdem das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Ihr Kind vor Osteoporose im Alter schützt. Allerdings wäre ein Hinweis wie zum Beispiel „Reich an Kalzium, eine ausreichende Kalziumversorgung trägt zu einer guten Knochenentwicklung bei und verringert das Risiko einer Osteoporose“ durchaus denkbar. Sieht man sich aber die Aussagen, mit denen manche funktionelle Lebensmittel beworben werden, unter diesem Aspekt an, dann wird deutlich, dass sich viele der Werbebotschaften rechtlich auf sehr schwachem Boden bewegen.
Ich komme daher zu dem sehr wichtigen Thema der Kennzeichnung und Vermarktung. Insgesamt sind wir als SPD-Fraktion genauso wie der Senat der Auffassung, dass alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit und des Verbrauchers oder seinem Schutz vor Täuschung und Irreführung dienen, gleichermaßen für funktionelle Lebensmittel angewendet werden müssen, damit das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit
Bei einer Kennzeichnung hat zu gelten: Was darin ist, muss auch darauf stehen und umgekehrt, was darauf steht, muss auch darin sein. Das gilt sowohl für die Inhaltsstoffe als solche als auch für die Werbung mit einer gesundheitsfördernden Wirkung der Inhaltsstoffe.
Wir wollen den Konsumentinnen und Konsumenten keine Vorschriften machen, ob sie funktionelle Lebensmittel kaufen sollen oder nicht. Das müssen sie für sich selbst entscheiden. Als Gesetzgeber müssen wir aber sicherstellen, dass mündige Bürger auch mündige Verbraucher sind. Das setzt Transparenz voraus, das setzt voraus, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln absolut korrekt, gut verständlich und nicht mit irreführenden Werbebotschaften überlagert ist.
Die entscheidende Ebene der Regulierung ist hier die Europäische Union, und ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: „Die EU-Kommission hat den Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert-, wirkungsund gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – Dokument DE, Sanco 183/02 – vorgelegt, in dem die Grundprinzipien für wirkungsbezogene Angaben festgeschrieben werden sollen. Damit wird der Lebensmittelwirtschaft die erforderliche Rechtssicherheit gewährt, um in der Etikettierung auf die positiven Wirkungen eines Lebensmittels im Rahmen einer gesunden Ernährung hinzuweisen, ohne in Konflikt mit dem Verbot zu geraten, nach dem Aussagen über die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen.
Der Senat begleitet das Rechtsetzungsverfahren im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder an der EU-Rechtsetzung. Er unterstützt das im Entwurf erkennbare Prinzip, wirkungsbezogene Angaben, die auf etablierten und unumstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, zuzulassen, weil nur dadurch eine nachprüfbar richtige Information des Verbrauchers gewährleistet werden kann.“ Diesen Weg des Senats unterstützen wir Sozialdemokraten voll und ganz.
Wichtig ist dabei für uns: Der Wirkungsnachweis muss spezifisch für das jeweilige Produkt erbracht werden, allgemeine wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung isolierter Substanzen reichen
nicht aus. Ich fordere daher den Senat auf, auf diesen Punkt bei der Mitwirkung an der EU-Rechtsetzung besonders zu achten.
Nun noch ein paar Worte zur Patentierbarkeit von funktionellen Lebensmitteln! Auch hier möchte ich gern mit Genehmigung des Präsidenten aus der Mitteilung des Senats zitieren: „Probleme des gewerblichen Rechtsschutzes – Patente et cetera –, die für eine Vermarktung funktioneller Lebensmittel relevant sein könnten, werden nicht gesehen.“ Stimmt! Ihre forsche Forderung aus Ihrer Großen Anfrage, dass hier unbedingt politisch etwas passieren müsse – das Patentrecht sehen Sie offensichtlich als enormen Hemmschuh für die Entwicklung der funktionellen Lebensmittel –, ist Unsinn! Es wird dabei bleiben, reine Entdeckungen sind nicht patentierbar, und das ist auch gut so.
Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir begrüßen, dass der Senat bei der Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit funktionellen Lebensmitteln in der EU mitwirkt. Wir erwarten, dass hier die Belange des Verbraucherschutzes vor allen anderen Belangen Priorität genießen. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, begrüße ich sehr herzlich Herrn Sergeij Saveliew, Verwaltungsdirektor der Regionalen Duma von Samara in der Russischen Föderation, und Herrn Nikolaj Mossin, Konsul am Generalkonsulat der Russischen Föderation in Hamburg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns natürlich gefragt, warum nach der letzten großen Debatte über Biotechnologie hier in der Bürgerschaft im Dezember jetzt die CDU allein noch einmal eine Große Anfrage stellt zum Stand der Entwicklung der Biotechnologie. Ich habe mir daraufhin noch einmal die Debatte angesehen. Man kann ja feststellen, dass die Debatte geprägt war von der Abwägung der Chancen und Risiken der neuen Biotechnologie. Konsens in der ganzen Debatte war, dass wir hier im Hause die Förderung der sanften Biotechnologien vorantreiben wollen. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung der blauen Biotechnologie in Bremerhaven. Das war einhelliger Konsens.
Nach heftiger, aufgeregter, angeregter Debatte wurde damals der Versuch zurückgewiesen, die Potentiale der sanften Biotechnologie, wie sie von der ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der Kollege Eckhoff, wenn ich das noch einmal in Erinnerung rufen darf, hatte damals den durchsichtigen Versuch unternommen, die Vorbehalte, die die Grünen gegen diese Risikotechnologie haben, sozusagen als Technikfeindlichkeit der Grünen hinzustellen. Das kann man natürlich auch heute nicht unwidersprochen stehen lassen, meine Damen und Herren. Diese Vorbehalte gegenüber der Genmanipulation bestanden und bestehen heute noch zu Recht, und vor allen Dingen, das hat der Kollege Jäger ja dankenswerterweise noch einmal dargelegt, haben sie gar nichts zu tun mit der blauen Biotechnologie, um die es in Bremen und Bremerhaven geht.
Wenn man sich jetzt aber noch einmal ganz kritisch diese neue Große Anfrage der CDU vor Augen führt, und das muss man nach der Debatte, die ich eben gerade erwähnt haben, tun, dann fällt doch auf, dass im Vorwort dieser Großen Anfrage wieder explizit darauf hingewiesen wird, dass der Senat sich sehr positiv geäußert habe gegenüber der Entwicklung der Biotechnologie, aber auch gegenüber der Entwicklung der Gentechnologie im Lande Bremen.
Das kann man ebenfalls nicht so stehen lassen, weil die Debatte das damals überhaupt nicht hergegeben hat. Herr Jäger hat das eben nicht mehr angesprochen, aber im Vorwort der Großen Anfrage taucht es explizit auf, und es stimmt einfach nicht, der Senat hat damals in der Debatte die Chancen der roten und grünen Gentechnologie eher kritisch beleuchtet als chancenhaft! Das verleitet uns zu der Annahme, dass jetzt erneut durch die Hintertür versucht wird, Gentechnologie mit blauer Biotechnologie zu vermischen. Das, meine ich, ist sehr fahrlässig, meine Damen und Herren, es schadet eher dem Standort, als dass es ihm nützt!
Es geht bei der Biotechnologie um biologische naturnahe Verfahren der Sensorik und um Produkte aus dem Meer, die eine hohe Akzeptanz aufweisen. Das ist natürlich, das haben wir eben auch gehört, bei genmanipulierten Produkten in keiner Weise der Fall. Dafür gibt es zahlreiche Beispiele, die man auch im Lande Bremen heranziehen kann.
Es gab einmal eine Kleine Anfrage der Grünen zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Bremen und Bremerhaven. Da hat der Senat auf eine Frage der Grünen geantwortet, dass ein Betrieb in Bremerhaven 1998 drei Produkte auf den Markt gebracht hat, die erst einmal sehr funktionell und biologisch aussahen. Das war aber ein gentechnisch verändertes Sojaeiweiß. Nachdem das bekannt geworden war, musste die Firma diese Produkte vom Markt nehmen und sie durch naturnahe und natürliche Stoffe ersetzen, meine Damen und
Man könnte unterstellen, dass Sie mit Ihren Fragen Nummer vier und Nummer fünf, in denen Sie rechtliche Nachbesserungen vom Senat einfordern, gerade auch in diese Richtung zielen, dass Sie meinen, der Markt für gentechnisch manipulierte Produkte wäre nicht liberal genug, und hier gäbe es Nachbesserungsbedarf. Das kann man nach dem Studium des Vorwortes durchaus unterstellen, und das, würden wir sagen, ist die falsche Antwort auf die Probleme, die wir haben.
Die Antwort des Senats geht auch in eine völlig andere Richtung. Das finden wir richtig. Der Senat weist darauf hin, dass funktionelle Lebensmittel aus dem Meer und die Verarbeitungsverfahren, die dazu notwendig sind, absolut sicher sein müssen. Dazu muss es eine Garantie geben. Sie müssen hygienisch unbedenklich sein, und sie müssen gentechnisch frei sein. Von daher verweist der Senat auch zu Recht auf die vorbildliche Gesetzgebung der rotgrünen Bundesregierung in Berlin, meine Damen und Herren,
nämlich die Gesetzgebung zum Verbraucherschutz, zur Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, zur Novel-Food-Verordnung für neuartige Lebensmittel und vor allen Dingen für die Überwachung von Qualität dieser Produkte, die meines Erachtens von entscheidender Bedeutung sind.
Es kommt darauf an, dass das für blaue Biotechnologieprodukte hundertprozentig gewährleistet wird. Von daher wäre es unserer Meinung nach sehr sinnvoll, dass in das hier aufgeführte Cluster oder in das Netzwerk, das aufgebaut werden soll, noch eine Kontrollinstanz integriert wird. Die taucht hier im Moment in der Antwort des Senats eben nicht auf. Wir meinen, dass zu einem solchen Netzwerk von Koordination, Produktion und Verarbeitung von blauer Biotechnologie die Kontrolle, die Begleitforschung unbedingt dazugehört.