Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU ist verabredet worden, dass wir ein Vergabegesetz prüfen. Wir haben uns damals nicht durchringen können zu sagen, dass wir eines machen wollen, weil die Linie der CDU immer war, dass wir gesagt haben, wir als kleinstes Bundesland sollten bei dieser Frage keine Vorreiterrolle spielen. Wir haben immer gesagt, der Bund solle es machen, das ist eigentlich eine Bundesaufgabe. So haben wir auch in der Zwischenzeit argumentiert. Als es darum ging, den Senat aufzufordern, im Bundesrat tätig zu werden, haben wir als CDU-Fraktion das auch unterstützt, haben den Senat auch aufgefordert.
Der Senat ist auch entsprechend tätig geworden, wie wir das gemeinsam hier beschlossen haben, nachdem das im Bundesrat gescheitert ist. Insbesondere haben auch die Ostländer da aus deren Gründen, auch aus besonderen Gründen, logischerweise nicht mitgemacht aus deren Sicht. Deswegen ist es auch konsequent, dass wir sagen, wenn es auf Bundesebene kein Bundesvergabegesetz gibt, dann machen wir ein Landesvergabegesetz, darüber haben wir uns mit dem Koalitionspartner verständigt.
Wir haben auch eine Fristsetzung, Frau Stahmann! Insofern sind das alles Spekulationen, die Sie hier nun in die Welt setzen. Das machen Sie ja gern! Das ist trotzdem nicht glaubwürdig. Wir haben uns gesagt, wir machen so ein Landesvergabegesetz, insofern halten wir uns an das, was wir immer wieder gegenüber dem Koalitionspartner gesagt haben, insofern sind wir auch konsequent. Deswegen haben wir einen eigenen Antrag eingebracht. Wir machen das als Parlament, dass wir solch einen Antrag, ein Landesvergabegesetz, einbringen. Unsere Vorstellung ist, in der November-Sitzung die erste Lesung, in der Dezember-Sitzung die zweite Lesung, und zum 31. 12. dieses Jahres tritt es in Kraft, wenn wir uns einig sind. Ich gehe davon aus, dass wir uns einigen werden. Ich glaube, das ist ein faires Verfahren, das wir hier bisher verabredet und durchgeführt haben und auch vernünftig und fair zum Ende bringen. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/1268 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)
Meine Damen und Herren, hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten und den Landesjugendhilfeausschuss vorgesehen, wobei die Federführung bei dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten liegen soll.
Wer dieser Überweisung des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien mit der Drucksachen-Nummer 15/1243 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vertrauensschutz bei Hochschulreformen gewährleisten, vom 5. März 2002,
Drucksache 15/1084, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 57. Sitzung am 21. März 2002 an die staatliche Deputation für Wissenschaft überwiesen worden. Diese Deputation legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1244 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bekomme heftige Fragen, warum wir diesen Punkt diskutieren. Ich meine, ich neige ansonsten auch zu Bescheidenheit, aber ich muss nun doch sagen, dass dieser Antrag „Vertrauensschutz bei Hochschulreformen gewährleisten“, die verschiedenen Beratungen, die wir gehabt haben, die sich ändernden Ergebnisse und Vorlagen und der Bericht, der jetzt vorliegt, einfach eine schöne Erfolgsgeschichte grüner Hochschulpolitik in Bremen bilden. Ich finde schon, dass man darüber reden sollte.
Der Antrag ist in der Tat erledigt. Das ist die Beschlussempfehlung, den Antrag als erledigt zu betrachten, und zwar deswegen, weil von Punkt eins bis fünf die Beteiligten entweder erklärt haben, dass sie so handeln, wie der Antrag vorschlägt, beziehungsweise bei gegebenem Anlass so handeln werden.
Es geht, um daran zu erinnern, in der Sache um die Reformen im Bereich der Personalstrukturen der wissenschaftlichen Laufbahnen. Die großen Fortschritte dieser Debatte, die wir seit 1996 führen, sind jetzt eine klarere Struktur des Qualifikationsablaufs, die Einführung einer Juniorprofessur, die dazu führen wird, dass die bisher zu unselbständige Qualifikationsphase zum Professor verkürzt wird, damit wir endlich auf internationales Niveau kommen und zu einer einheitlichen, dann möglicherweise mit Leistungs- und Belastungszulagen versehenen neuen Besoldungsstruktur bei den Professoren, auf einheitlicher Basis bei Fachhochschule und Universität. Das ist zunächst einmal ein großer Erfolg.
Bei der Verabschiedung der Novelle im vergangenen Winter hat sich dann gezeigt, dass die gefundenen Regelungen erstens einigen Leuten, ich glaube, zu Recht, zu starr erschienen und zum anderen, dass die Schwierigkeiten beim Übergang doch etwas unterschätzt worden sind. Unser Antrag vom März hat diese Schwierigkeiten und die große Diskussion und die Verunsicherung an den Hochschulen aufgegriffen. Dabei ging es vor allen Dingen um die befristeten Arbeitsverhältnisse.
Ich darf kurz sagen, wie der Antrag abgearbeitet worden ist: In Punkt eins forderte der Antrag das Prin
zip des Vertrauensschutzes ein. Die Beteiligten haben versichert, dass auf Grundlage eines größeren Problembewusstseins jetzt darauf hingearbeitet wird, dass es bei der Umstellung nicht zu Brüchen und nicht zu sozialen Härten kommt.
In Punkt zwei hatten wir gefordert, dass durch Regelungen im Landesrecht ermöglicht wird, in Zukunft befristete Verhältnisse auch im Beamtenrecht, im Beamtenstatus zu begründen. Das hatte die Koalition bis zuletzt abgelehnt, jetzt doch ihre Meinung verändert, das begrüßen wir sehr! Offensichtlich hat sich auch die Universität am Ende dafür stark gemacht.
In Punkt drei hatten wir den Senat verpflichtet, auf eine Nachbesserung im Bundeshochschulrecht hinzuarbeiten, damit Übergangsfristen zustande kommen. Das ist inzwischen geschehen mit der sechsten Hochschulrechtsrahmennovelle, fast identisch, ganz im Sinne unseres Antrags. Das hat auch, das muss ich hier sagen, sehr mit dem Drängen der grünen Bundestagsfraktion zu tun, auch damit, dass wir, viele grüne Landesverbände, in diese Richtung Druck gemacht haben.
In Punkt vier ging es uns um differenzierte Regelungen für Wissenschaftler in drittmittelfinanzierten Projekten, die der Bericht jetzt auch zu beachten zusagt. Klar ist, dass in dieser Frage die bundesweite Diskussion nach wie vor sehr kontrovers ist. Es gibt viele junge Wissenschaftler, die der Meinung sind, dass es eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist, sozusagen in staatlich-gesetzlicher Fürsorge die Möglichkeiten oder das Verbot von Befristungen zu regeln. Ich bin auch ganz sicher, dass diese Frage nach einer gewissen Erprobungszeit wieder auf die Tagesordnung kommen wird, weil sich die Auffassungen da im Laufe der Zeit ändern und weiter verändern werden.