Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des BundesBodenschutzgesetzes und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und vermessungsrechtlicher Vorschriften
Wer das Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Änderung verwaltungsrechtlicher, abfallrechtlicher und vermessungsrechtlicher Vorschriften, Drucksachen-Num
Gesetz über die Errichtung eines „Sondervermögens Fischereihafen“ sowie zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Land) für das Haushaltsjahr 2002
Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen in ihrer Sitzung am 5. Juni 2002 von dem Gesetzentwurf Kenntnis genommen hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Debatte zur Errichtung eines Sondervermögens, was wir für einen wichtigen Vorgang halten, wollen wir nicht ganz verzichten, und deshalb habe ich mich gemeldet, um die Position vom Bündnis 90/Die Grünen hier noch einmal darzulegen.
Es geht darum, ein Gesetz zu verabschieden zur Einrichtung eines Sondervermögens Fischereihafen, übrigens das erste Sondervermögen des Landes, meine Damen und Herren. Es liegt ja im Trend, Sondervermögen einzurichten, wir haben bereits einige eingerichtet, das Sondervermögen Überseestadt, das Sondervermögen Häfen, wir haben den Kapitaldienstfonds, und wir haben das Sondervermögen Immobilien und Technik, und nun sollen wir auch noch ein weiteres Sondervermögen einrichten, nämlich für den Fischereihafen.
Wenn man sich die Ziele einmal anschaut, warum die verschiedenen Sondervermögen eingerichtet werden sollen, ist das differenziert, aber meistens geht es darum, sozusagen Kreditfinanzierungszwecke auszuweiten, das ist besonders im Fall des Sondervermögens Überseestadt deutlich formuliert, und beim Kapitaldienstfonds versteht sich das sowieso von ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
selbst. Es geht hier also darum, zusätzliche Ermächtigungsspielräume für Kreditaufnahmen zu organisieren, die man so in dem Haushalt nicht haben will, meine Damen und Herren.
Für das Sondervermögen Häfen und für das jetzt einzurichtende Sondervermögen Fischereihafen benennt man andere Ziele. Zunächst sagt man, das Hafensystem müsste flexibel aus einer Hand organisiert werden, und das müsste nach betriebswirtschaftlichen Kriterien gemacht werden. Dazu brauchen wir eine doppelte Buchführung, Anlagenbuchführung und G-und-V-Rechnung und so etwas. Das ist die Begründung, ein neues Vermögen Fischereihafen einzurichten. Das kann man eventuell nachvollziehen, aber wir weisen darauf hin, dass eben die andere Seite der Medaille wahrscheinlich sein wird, Ermächtigungen im Rahmen des Wirtschaftsplanes dieses Vermögens zu erteilen, zusätzliche Kredite aufzunehmen, und das halten wir wirklich für ein Problem, meine Damen und Herren.
Wir haben insgesamt zwei Probleme, das eine habe ich angesprochen, die zusätzliche Kreditaufnahme außerhalb des Haushalts. Wenn man sich die Landeshaushaltsordnung einmal in ihrer Tradition anschaut, dann kann man feststellen, dass die Einrichtung von Sondervermögen eigentlich die Ausnahme sein soll. In ganz bestimmten Fällen ermöglicht es die Landeshaushaltsordnung, Sondervermögen einzurichten. Wenn man sich jetzt aber die Politik der großen Koalition anschaut, dann liegen wir im Trend, dies als Regel zu installieren, und das halten wir durchaus für ein Problem, das heißt nämlich, dass Schattenhaushalte langsam hoffähig werden.
Das zweite Problem, das wir sehen, sind die Schulden des Sondervermögens, die ja durchaus steigen können. Es ist die Frage, wo sie ausgewiesen werden, und ob sie überhaupt transparent sind. Die alte Debatte mit dem Rechnungshof aus dem letzten Jahr taucht hier wieder auf. Mit seinem Ergänzungsbericht kritisiert der Rechnungshof nämlich, dass die Schulden des Sondervermögens und des Kapitaldienstfonds gar nicht in die Bundesstatistik in Wiesbaden einfließen. Das ist eigentlich das Schuldenbarometer, dass hier der Schuldenstand gar nicht ausgewiesen und angemeldet, sondern in verschiedenen Fußnoten und Anlagen zum Haushalt versteckt und verschleiert wird.
Wenn man sich den neuesten Rechnungshofsbericht für 2002 anschaut, darin wird erneut diese Kritik erhoben, dass der Schuldenstand, aber auch der Stand des Sachvermögens in keiner Weise transparent und für Parlamentarier kontrollierbar dargestellt werden!
lamentarier weitgehend verloren. Das kann nicht Sinn einer parlamentarischen Kontrolle sein, meine Damen und Herren!
erstes Landessondervermögen! Als Begründung habe ich genannt: Hafensystem aus einer Hand, Flexibilität und doppelte Buchführung! Das Problem dabei ist nur, dass das Fischereihafengebiet in Bremerhaven eigentlich überhaupt kein Hafensystem ist, sondern ein ausgewiesenes Gewerbegebiet, meine Damen und Herren, dass von daher schon allein die Argumentation nicht zutreffen kann.
Nur die Wasserseite soll zukünftig als Hafen von der BremenPorts GmbH & Co KG organisiert und weiterhin verwaltet werden. Da stellt sich natürlich die Frage ganz klar, und gerade auch für mich als Bremerhavener Abgeordneter: Wie läuft das eigentlich? Die BremenPorts GmbH & Co KG ist ja eine städtische Gesellschaft, sie soll jetzt aber über ein Landesvermögen verfügen.
Es stellt sich natürlich die Frage, und das lässt sich aus der Vorlage gar nicht entnehmen: Was sagt eigentlich der Magistrat dazu? Hat der sich zu dieser Frage gar nicht geäußert? Was sagt der Oberbürgermeister, der die Interessen Bremerhavens im Senat vertritt? Ich habe gehört, er ist mit der Übertragung des Fischereihafengebietes in ein Sondervermögen nicht einverstanden.
Ich weiß nicht, wie die Bremerhavener Abgeordneten diese Frage beurteilen, ob sie dem Oberbürgermeister der Stadt an die Seite treten, ob sie hier seine Niederlage kritisieren, die er im Senat erlitten hat oder seine Position teilen. Das werden wir vielleicht gleich noch erfahren. Grundsätzlich muss man eigentlich sagen, dass Bremerhaven kein Interesse daran haben kann, dass dieses Gebiet in ein Sondervermögen überführt wird.
Hintergrund ist natürlich, und das ist dann auch eine Vorentscheidung, die Neugliederung der Fischereihafenbetriebsgesellschaft. Da gibt es ja den Streit, wer diese Gesellschaft übernimmt. Im Bremerhavener Interesse objektiv wäre es eigentlich, dass die Bremerhavener Investitionsgesellschaft übernimmt, gewollt ist aber wahrscheinlich, dass die BremenPorts übernimmt, und das scheint mir hier ein erster Schritt dahin zu sein, diese Entscheidung zu fällen. Ich glaube nicht, dass das im Interesse der Seestadt Bremerhaven sein kann.
ist ja nur eine Bewirtschaftung des Vermögens, aber das muss ja gar nicht auf Dauer so bleiben. Wer sagt denn, dass nicht irgendwann zukünftig hier Eigentum übertragen wird, Landeseigentum in eine städtische Gesellschaft? Auch das ist ein Problem, das wir sehen. Wenn man nur die doppelte Buchführung will, dann ist das okay. Die Buchführung der Fischereihafenbetriebsgesellschaft ist ja schon eine doppelte Buchführung, die buchen ja schon so, man kann sozusagen die Wasserseite angleichen, was die Buchführung angeht, dagegen spricht ja gar nichts. Aber deswegen braucht man noch lange kein Sondervermögen des Haushalts einzurichten, meine Damen und Herren, was wirklich finanzpolitisch zu einem Schattenhaushalt führt. Also, der wirkliche Hintergrund dieser Überführung hat nicht mit Flexibilität zu tun, sondern ist, glaube ich, eine verschleierte Absicht der neuen Kreditaufnahme und die Entscheidung, die Neugliederung der FBG bereits vorwegzunehmen, meine Damen und Herren. Das kann eigentlich nicht im Interesse Bremerhavens sein. Deswegen lehnen wir aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen die Einrichtung eines neuen Sondervermögens ab, aber auch aus dem besonderen Interesse der Seestadt heraus, also die Doppik der Ablehnung, und das müsste auch Ihnen einleuchten!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe geahnt, dass der Kollege Schramm in die Drucksache 15/1165 viel hineingeheimnisst, aber meine Fantasie reichte nicht aus, um zu ahnen, wie viel er aus zwei Seiten Gesetz herauslesen kann. Die Drucksache 15/1165, „Sondervermögen Fischereihafen“, ist die Ergänzung zum Sondervermögen Häfen der Stadtgemeinde Bremen auf Landesebene. Das Sondervermögen Häfen der Stadt wurde von der Stadtbürgerschaft im März dieses Jahres beschlossen, und heute steht der Beschluss über das Sondervermögen Fischereihafen an. Zweck dieses Gesetzes ist die Komplementierung der Neuordnung der Hafenverwaltung. Wasserseitig wird der Fischereihafen künftig von BremenPorts verwaltet, das hat früher das Hansestadt Bremische Hafenamt gemacht. Von daher sehe ich da keine großen Unterschiede. Landseitig ist weiterhin die FBG zuständig. Von daher bleibt alles beim Alten.
Der Kollege Schramm bestätigt mich. Da kommt die Frage: Warum hat er hier eine halbe Stunde geredet?
Wenn ich hier einmal zwei Absätze vorlesen darf: „Das landseitige Vermögen ist durch einen Betriebsüberlassungsvertrag der Fischereihafenbetriebsgesellschaft zur Bewirtschaftung übertragen. Das bestehende Vertragsverhältnis mit der Fischereihafenbetriebsgesellschaft bleibt unberührt.“ Das heißt, die FBG kann wie in der Vergangenheit arbeiten. Ob irgendwann irgendetwas geändert wird, Herr Schramm, kann ich nicht beantworten, können Sie nicht beantworten. Sie können die Frage aufwerfen, ich kann die Frage aufwerfen, aber die bleiben dann zurzeit schlicht im Raum stehen und helfen uns auch nicht weiter.
„Um die Bewirtschaftung“ – das ist der zweite Absatz, den ich mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten zitiere – „des bezeichneten Fischereihafenvermögens dennoch abgrenzbar vom übrigen Verwaltungsvermögen effizient und flexibel nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermöglichen und um auch die gesetzlichen Erfordernisse hinsichtlich der notwendigen Bilanzierung und des kaufmännischen Rechnungswesens für den Betrieb gewerblicher Art zu erfüllen“ – und das ist an und für sich ein ganz wichtiger Punkt, Herr Schramm, denn, wenn es im Fischereihafen keinen Betrieb gewerblicher Art geben würde, hätten wir zum Beispiel für den Neubau der Fischereihafenschleuse die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, und da die Schleuse zirka 280 Millionen DM gekostet hat, hat das Land 16 Prozent davon gespart, von daher ist es wichtig, dass der Fischereihafen ein Gebiet gewerblicher Art bleibt – „ist die Gründung des Sondervermögens Fischereihafen (Land) notwendig.“
Somit, Herr Schramm, ist gewährleistet, dass eine stadtbremische Gesellschaft, und das ist BremenPorts, keinen Zugriff auf landbremisches Gelände hat, welches auch noch, das ist für mich ganz wichtig, unter der Hoheit der Stadtgemeinde Bremerhaven steht.
Mehr habe ich an und für sich zu diesem ganzen Thema heute nicht zu sagen. Zu haushaltsrechtlichen Fragen wird meine Kollegin Wiedemeyer noch einige Ausführungen machen. Ich hoffe, dass Sie das dann grundsätzlich befriedigt. – Vielen Dank!