Protocol of the Session on June 12, 2002

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein funktionierendes integriertes Hilfeleistungsgesetz, das Brandschutz, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und so weiter zusammenfasst, hier gemeinsam zu verabschieden. Aufgrund des Kostendrucks, aber auch aufgrund der inhaltlichen Notwendigkeit ergeben sich Notwendigkeiten, die hier benannt worden sind.

Meine Damen und Herren, ich glaube, ich kann es mir hier an dieser Stelle ersparen, dass ich auf die inhaltlichen Einzelheiten dieses Gesetzentwurfes weiter eingehe. Lassen Sie mich abschließend vielleicht einen Aspekt aufgreifen! Polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr sind wesentliche Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge, die für die Lebensqualität in einem Gemeinwesen nicht unwesentlich sind. Das Gefühl und das Wissen der Menschen, vor Gefahren geschützt zu werden, bei Eintreten der Gefahr aber gut, schnell und wirkungsvoll Hilfe zu erhalten, ist längst einer von den viel zitierten weichen Standortfaktoren geworden. Inso

fern ist das Konzept des Gesetzentwurfs, der hier vorliegt, auch ein Beitrag für ein zukunftsfähiges und zukunftsorientiertes Bremen, das den hier lebenden Menschen einen unmittelbaren Nutzen bringt.

Aber nicht nur nach innen wirken die hier in Rede stehenden Entwürfe. Zukunftsorientierung heißt in diesem Zusammenhang auch, dass wir im Verhältnis zu den anderen Bundesländern etwas bisher Einmaliges geschaffen haben, das ganz sicher überregionale Beachtung finden wird. Bremen ist hier mit der Bündelung der Gefahrenabwehrkräfte unter einheitlicher Führung der Berufsfeuerwehr zu dem künftig übergreifenden Einsatz von Kapazitäten in allen Gefahrenstufen eine Vorreiterrolle gelungen. Damit kann künftig besser Gefahren begegnet werden. Wir können ihnen strukturierter und schlagkräftiger begegnen, und das ist außerordentlich wichtig.

Besonders aber freut mich, und dafür danke ich meinerseits auch allen Beteiligten aus Politik, Hilfsorganisationen, Krankenkassen und Verwaltung, dass es gelungen ist, für die Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes den notwendigen und hier zum Ausdruck kommenden breiten Konsens zu or

ganisieren. Ich darf Sie deshalb um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Bremische Hilfeleistungsgesetz, Drucksache 15/1141, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, damit haben wir unser heutiges Pensum erledigt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg!