Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/1138 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, der soeben angenommene Antrag sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss aus sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.
Gemäß Paragraph 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen bestimmt die Bürgerschaft den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses sowie dessen Stellvertreter. Sie müssen verschiedenen Fraktionen angehören. Die Fraktion der CDU hat den Abgeordneten Röwekamp für die Wahl zum Vorsitzenden vorgeschlagen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Abgeordneten Schramm als stellvertretenden Vorsitzenden. Ich lasse zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU abstimmen.
Wer den Abgeordneten Röwekamp zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt den Abgeordneten Röwekamp zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Wer den Abgeordneten Schramm zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt den Abgeordneten Schramm zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Ich bitte nunmehr den Abgeordneten Röwekamp, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses einzuladen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 57. Sitzung am 21. März 2002 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes, Drucksachen-Nummer 15/1077, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die CDU-Fraktion hielt es für notwendig, dass dieses Haus sich wieder einmal mit der Drogenpolitik auseinander setzt. Ausschlaggebend war für uns die Statistik der Drogentoten im Jahr 2001, bei der Bremen leider keine gute Position einnehmen konnte. Die Situation, die sich dahinter verbirgt, war für uns zu vielschichtig, um nur mit einer Frage in der Fragestunde abgehandelt zu werden. Darum diese Große Anfrage der CDU! Warum unser Koalitionspartner dieser Anfrage nicht beigetreten ist oder die Anfrage durch seine Fragen ergänzt hat, werden wir wahrscheinlich im Verlauf dieser Debatte erfahren.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht geschlossen hinter den Zielen der bremischen Suchtpolitik, die ich hier noch einmal nenne, die über die drei Säulen Prävention, Therapie und Repression hinausgehen. Das baut sich durch folgende Schritte auf: die Eigenverantwortung im Umgang mit psychotropen Substanzen stärken, das sind Nikotin, Alkohol und Medikamente sowie Opiate, Kokain und die weiteren in unserer Anfrage genannten Stoffe; den Missbrauch dieser Substanzen und die Sucht daraus zu verhindern, gesundheitliche Schädigungen in der Phase des Konsums minimieren; zeit- und gemeindenahe Ausstiegshilfen nicht nur anzubieten, sondern auch abzusichern; die Belastung der Bevölkerung durch Süchtige, das sind Kranke, zu verringern und die Drogenkriminalität entschlossen zu bekämpfen!