Protocol of the Session on May 15, 2002

Des Weiteren wurde vereinbart, die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte sechs, Kein Stillstand im Kampf gegen den Drogentod, und elf, Zielgenauigkeit der Arbeitsmarkt- und Investitionsförderung überprüfen, miteinander zu tauschen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, meine Damen und Herren, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inzwischen die Aktuelle Stunde mit dem Thema „Streik vermeiden – Tarifverhandlungen für angestellte Lehrer zu Ende führen“ zurückgezogen hat.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht?

Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Tittmann zu seinem heutigen Geburtstag die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall bei der CDU)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Vereidigung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Gesetzliches Mitglied des Staatsgerichtshofs ist gemäß Artikel 139 der Landesverfassung der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Herr Mathias Stauch. Paragraph 4 Absatz 5 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof schreibt vor, dass die Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Präsidenten der Bürgerschaft vor versammelter Bürgerschaft vereidigt werden. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Eidesleistung. Herr Stauch, ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, den Eid zu leisten mit den Worten „Das schwöre ich“, oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“. Der Eid lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir anvertraute Amt eines Mitglieds des Bremischen Staatsgerichtshofs gewissenhaft und unparteiisch ausüben, die Gesetze und rechtlichen Gewohnheiten nach meinem besten Wissen und Gewissen anwenden und mich jederzeit für die demokratische Staatsform im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen einsetzen werde.“ Ich bitte Sie jetzt, den Eid zu leisten!

(Herr S t a u c h : Das schwöre ich!)

Herr Stauch, Sie haben den Eid geleistet. Herzlichen Glückwunsch für Ihr neues Amt und viel Erfolg!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für eine Minute.

(Unterbrechung der Sitzung 10.10 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 10.11 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag).

Fragestunde

Meine Damen und Herren, für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die Anfrage Nummer zwei wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Vermittlung durch das Job-AQTIV-Gesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Tuczek, Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Dreyer!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den ersten drei Monaten im Jahr 2002 nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen JobAQTIV-Gesetz vermittelt worden?

Wie oft ist ein angebotener Arbeitsplatz von Arbeitssuchenden abgelehnt beziehungsweise nicht angetreten worden?

Welche Sanktionen haben sich daraus ergeben?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Seit In-Kraft-Treten des Job-AQTIV-Gesetzes konnten in den ersten drei Monaten des Jahres 2002 im Arbeitsamtsbezirk Bremen insgesamt 6513 Vermittlungen getätigt werden, davon 2966 Vermittlungen über sieben Tage. Im Vergleich zum Vorjahresquartal mit insgesamt 6824 Vermittlungen beträgt der Rückgang 4,6 Prozent.

Im Arbeitsamtsbezirk Bremerhaven wurden im Vergleichszeitraum insgesamt 4672 Arbeitslose vermittelt, davon 621 in Beschäftigungsverhältnisse über sieben Tage. Gegenüber dem Vorjahresquartal mit insgesamt 6284 Vermittlungen ging die Zahl der Vermittlungen um 25,7 Prozent zurück.

Von den Gesamtvermittlungen in Höhe von 4672 wurden 3400 durch den Gesamthafenbetriebsverein in kurzfristige Beschäftigung vorgenommen. Eine statistische Trennung der auf den Gesamthafenbetriebsverein entfallenen Vermittlung erfolgt durch

das Arbeitsamt Bremerhaven erst ab Mitte April dieses Jahres. Die Vermittlungsstatistiken werden von den Arbeitsämtern nicht geschlechtsspezifisch geführt.

Die rückläufigen Vermittlungszahlen zu Beginn des Jahres werden von den Arbeitsämtern mit der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt, dem Umstellungsprozess in den Ämtern, dem Rückgang bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie der Diskussion um die Validität und Dokumentation der Vermittlungsergebnisse der Bundesanstalt für Arbeit begründet. Der Rückgang bei den Vermittlungen wird von den Arbeitsämtern und vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Übrigen als vorübergehend eingeschätzt, da mit dem Job-AQTIV-Gesetz deutlich präventivere Akzente zur Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt gesetzt werden.

Die Arbeitsämter führen keine Statistiken über die Häufigkeit, mit der ein angebotener Arbeitsplatz von Arbeitssuchenden abgelehnt beziehungsweise nicht angetreten worden ist. Im Arbeitsamt Bremen sind von Januar bis März 2002 insgesamt 223 Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung ausgesprochen worden. Das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum von elf Prozent. Das Arbeitsamt Bremerhaven hat im ersten Quartal 2002 in 28 Fällen eine Sperrzeit wegen einer Arbeitsablehnung verhängt. Im Vorjahresquartal betrug diese Zahl 55. Das entspricht einem Rückgang von 49 Prozent. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Dreyer!

Frau Senatorin, Sie führen aus, dass es keine Zahlen über die Ablehnung einer Arbeitsaufnahme gibt. Im nächsten Satz führen Sie aus, dass 223 Sperrzeiten in Bremen wegen einer Arbeitsablehnung in Bremen verhängt worden sind. Das ist erst einmal ein Widerspruch. Können Sie mir den erklären?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann Ihnen jetzt hier nicht erklären, warum die Arbeitsämter so vorgehen, weil sie als Selbstverwaltung natürlich selbstverantwortlich sind. Die Sperrzeiten werden aber offensichtlich erfasst, das habe ich daraus geschlossen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Entschuldigen Sie, Frau Senatorin, ich habe ja nicht das Arbeitsamt gefragt, sondern den Senat, und für den antworten Sie mir. Wenn Sie den Widerspruch jetzt nicht erklären können, ist das nicht schlimm. Vielleicht können wir es

dann in der Deputation noch einmal miteinander besprechen.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich werde gern mit dem Arbeitsamt noch einmal Kontakt aufnehmen, um das zu klären, aber ich muss noch einmal darstellen, wir sind ja nicht für das Arbeitsamt verantwortlich, sondern es ist eine Selbstverwaltung.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, Frau Senatorin, dass ich den Senat gefragt habe, Sie mir ja auch antworten und dass mir die Antwort des Arbeitsamts eigentlich überhaupt nichts gibt? Deshalb müssen Sie mir auch Ihre Antwort begründen können!

(Widerspruch bei der SPD)

Bitte, Frau Senatorin!