Protocol of the Session on May 15, 2002

Ich gehe davon aus, dass es in diesem Bereich keinen Kapazitätsabbau gibt.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Schönen Dank, Herr Staatsrat!

Die elfte und letzte Anfrage in der Fragestunde hat die Überschrift „Bekämpfung des Hooligan-Unwesens“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Gerling, Knäpper, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Gerling!

Wir fragen den Senat:

Welche vorbeugenden und repressiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Hooligan-Unwesens am Austragungsort von sportlichen Großveranstaltungen werden in Bremen ergriffen?

Wie bewertet der Senat eine präventive Anordnung von Reiseverboten zu Austragungsorten und die Auferlegung von Meldepflichten im zeitlichen Umfeld von sportlichen Großveranstaltungen bei polizeibekannten Verdächtigen?

Wie beurteilt der Senat im Bereich der HooliganSzene die Zusammenarbeit mit der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze, ZIS?

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Soweit sich für bestimmte Sportarten Fanstrukturen herausbilden, die Ausgangspunkt für Gewalttaten sein können, ist die Polizei bestrebt, durch vorbeugende Kontaktaufnahmen zu Fangruppen und deren gezielte Beobachtung Gewalttaten vorzubeugen.

So werden beispielsweise für den Bereich des Fußballs bundesweit in den Polizeibehörden, in deren Zuständigkeitsbereichen Vereine der ersten und zweiten Bundesliga sowie der Regionalliga ansäs

sig sind, so genannte szenekundige Beamte eingesetzt. Ihr Auftrag ist darauf gerichtet, durch eine möglichst permanente Kommunikation mit Fangruppen deren Strukturen zu erkennen, um so Handlungs- und eventuelle Störabsichten im Vorfeld von Veranstaltungen besser einschätzen zu können. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie Berichte über das Verhalten von Fangruppen während der Veranstaltungen werden unter den betreffenden Polizeibehörden regelmäßig ausgetauscht und zur Planung der polizeilichen Schutzmaßnahmen herangezogen.

Die szenekundigen Beamten begleiten auch die von ihnen betreuten Fangruppen zu auswärtigen Spielen und stehen dann dem örtlichen polizeilichen Einsatzleiter als Berater zur Verfügung. Dies wird auch bei internationalen Begegnungen praktiziert.

Bei den einzelnen Veranstaltungen wirkt die Polizei, unterstützt durch den BGS als Bahnpolizei, durch hohe sichtbare Präsenz an den Sammelorten und auf den Anmarschwegen möglichen Gewaltabsichten entgegen. Notfalls wird das gewaltfreie Verhalten durch Platzverweise und Ingewahrsamnahmen mit einer sehr niedrigen Einschreitschwelle durchgesetzt. Hierbei bilden die von den szenekundigen Beamten gelieferten Erkenntnisse zu einzelnen als gewaltbereit erkannten Fans oft die Grundlage für ein gezieltes und wirkungsvolles Einschreiten. In den letzten Jahren konnten so größere Auseinandersetzungen verfeindeter Hooligan-Gruppen verhindert werden.

Zu Frage zwei: Um möglichst zu verhindern, dass deutsche Hooligans sportliche Veranstaltungen im Ausland für gewalttätige Auseinandersetzungen, in erster Linie mit rivalisierenden Fangruppen, nutzen, sind im Rahmen eines Gesamtkonzeptes verschiedene Maßnahmen erforderlich. Ausreiseverbote in Form von Passversagung, passbeschränkender Maßnahmen oder der Anordnung, dass der Personalausweis während bestimmter Veranstaltungen nicht zur Ausreise in einzelne Länder berechtigt, sind ein Teil dieses Konzepts. Entsprechende Maßnahmen wurden in der Vergangenheit auch im Land Bremen getroffen. Der Senat sieht darin ein wirkungsvolles Mittel zur Unterstützung der Sicherheitsmaßnahmen.

Zu Frage drei: Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, ZIS, besteht seit dem Jahr 1992 beim LKA Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Parallel dazu bestehen in jedem Bundesland entsprechende Landesinformationsstellen, LIS, sowie Informationsstellen, IS, bei den fünf BGS-Präsidien. Informationen zu problematischen Fangruppen, zu bekannten einzelnen Gewalttätern und zu Spielen mit brisanter Sicherheitseinschätzung im In- und Ausland können seitdem nach gemeinsamen Maßstäben bewertet ausgetauscht werden. Für eine erfolgreiche Einsatzplanung und -bewältigung sind diese Informationen unerlässlich.

Die Einrichtung dieses bundesweiten Informationssystems zum Schutz von Sportveranstaltungen

hat sich bewährt, die Zusammenarbeit ist sehr gut. Das Informationssystem wird künftig auf europäischer Ebene in ein Konzept zur „Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension“ eingebunden sein, auf das sich der Rat der Europäischen Union bei seiner Sitzung am 25./26. April 2002 in Luxemburg verständigt hat. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie noch Fragen?

(Abg. G e r l i n g [CDU]: Es ist alles bestens!)

Schönen Dank, Herr Staatsrat! Damit ist Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Bildung

Der Wahlvorschlag liegt Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend dem Wahlvorschlag wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

Indirekteinleitung von Schadstoffen Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2002 (Drucksache 15/1078)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 30. April 2002 (Drucksache 15/1134)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Wischer, ihr beigeordnet Staatsrat Logemann.

Frau Senatorin, wünschen Sie die Antwort des Senats auf die Große Anfrage mündlich zu wiederholen?

(Senatorin W i s c h e r : Nein!)

Es erfolgt eine Aussprache, wenn dies in Fraktionsstärke verlangt wird. – Ich sehe, das ist der Fall.

Wir treten in die Aussprache ein.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, bevor ich auf die Mitteilung des Senats eingehe, kurz den Hintergrund für unsere Große Anfrage darzulegen! Es ist ja so, dass die Abwässer aus Gewerbe und Industrie, aber auch die Sickerwässer aus Altablagerungen und Deponien indirekt in die Gewässer gelangen. Solche Abwässer sind häufig schadstoffbelastet, und es ist natürlich erforderlich, dass, bevor diese eingeleitet werden, die Grenzwerte eingehalten werden. Der Hintergrund ist, dass die Stoffe zum Teil über die Kläranlagen nur unzureichend gereinigt werden können und damit also in die Gewässer gelangen.

Wie ist das nun bei uns geregelt? Es ist so geregelt, dass seit dem Beleihungsakt vom 1. Januar 1999 die Hanse-Wasser Bremen GmbH für die Erlaubniserteilung und die Überwachung der Einleitung zuständig ist. Die Fachaufsicht obliegt dem Senator für Bau und Umwelt. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ist eine konsequente Umsetzung der rechtlichen Vorschriften sowie der nationalen und internationalen Vereinbarungen unerlässlich. Ein großer Teil der organischen Schadstoffe und auch der Schwermetalle kann über den Weg Klärschlamm, Acker wieder in die Nahrungskette gelangen, das heißt in die Lebensmittel, oder eben direkt durch die Kläranlage fließen und damit auch wieder die Nahrungskette erreichen. Das heißt, dieses Thema ist aus Gründen insbesondere auch des Schutzes der menschlichen Gesundheit von enormer Bedeutung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun zur Mitteilung des Senats! Die Mitteilung des Senats ist aus der Sicht vom Bündnis 90/Die Grünen an zwei Punkten nicht akzeptabel. Sie ist an dem Punkt nicht akzeptabel, an dem es um die Frage der Einleitung von Sickerwässern aus Altablagerungen geht. Bei diesen Altablagerungen handelt es sich in der Regel um ehemalige Deponien. Die Mitteilung des Senats ist zudem an der Stelle falsch, bei der es um die Aussage geht, dass keine mündlichen Einleitererlaubnisse erteilt würden. Damit ist dann die Fachaufsicht durch den Senator für Bau und Umwelt betroffen, die Aufgabenkontrolle der HanseWasser Bremen.

Beides möchte ich näher erläutern. Wenn Sie sich die Mitteilung des Senats ansehen, ist auffällig, dass bei der Einleitung der Sickerwässer aus Altablagerungen und Deponien lediglich bei einer einzigen eine Vorbehandlung, eine Vorreinigung des Abwassers erfolgt. Bei allen anderen werden die Sickerwässer direkt in die Kanalisation geleitet. Das sind

immerhin elf an der Zahl. Der Senat behauptet, dass sich hier eine Vorbehandlung als nicht erforderlich erwiesen habe, da die Grenzwerte eingehalten würden.

Sehr geehrte Frau Wischer, ich stelle hier dann auch die Frage an Sie, um welche Grenzwerte es sich denn handelt. Werden wirklich die nach der Abwasserverordnung gültigen Grenzwerte angewandt? Es ist in der Antwort nicht spezifiziert, welche Grenzwerte nach welchen rechtlichen Grundlagen das denn sind.

Ich möchte gerade Sie, Frau Senatorin, an das von Ihnen unterzeichnete Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser 2000 bis 2010“ erinnern. In diesem Aktionsprogramm, das in der Tradition nationaler und internationaler Vereinbarungen steht, wurde vereinbart, dass der Eintrag solcher gefährlicher Stoffe innerhalb von 25 Jahren auf null zu bringen ist. Das heißt, wir haben gesellschaftlich vereinbart, dass gefährliche Stoffe nicht mehr in Gewässer eingetragen werden sollen. Zusätzlich wurde im Aktionsprogramm dargelegt, also von der Regierung hier getragen, dass man Reduzierungen vornehmen will, um solche Einträge zu vermindern.

Wenn wir uns aber anschauen, was in der Realität passiert, muss man festhalten, dass gerade durch den Eintrag der Sickerwässer aus Altablagerungen die Einträge dieser Stoffe in der Summe erhöht werden. Das heißt, es wird hier letztendlich der genau gegenteilige Prozess eingeleitet. Wir Grünen fordern Sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, diese Vereinbarungen auch umzusetzen und den Eintrag gefährlicher Stoffe zu minimieren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich komme nun zu einem aus unserer Sicht besonders unerfreulichen Sachverhalt, dass nämlich die Mitteilung des Senats auch Falschaussagen enthält. Ich beziehe mich jetzt auf die Aussage auf Seite vier der Drucksache 15/1134 und zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Mündliche Erlaubnisse wurden weder in der Stadtgemeinde Bremen noch in der Stadt Bremerhaven erteilt.“ Diese Aussage ist definitiv falsch! Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel, das ich ausführlich recherchiert habe, belegen.

Es dreht sich hier um die Altablagerung der so genannten Schweinsweide auf dem Vulkan-Gelände in Vegesack. Dies ist im Prinzip eine unterirdische Sondermülldeponie, die gesichert wurde, und diese Sicherungsmaßnahme besteht auch darin, das Wasser, das sich in diesem Deponiekörper bildet, zu regulieren. Das heißt, hier muss Wasser entnommen werden, und dieses wird in die Kanalisation eingeleitet.

Aufgrund meiner Befürchtung, dass hierfür keine Genehmigung existiert, habe ich Akteneinsicht genommen, und aus den Akten geht eindeutig hervor,

dass im September 2000 von Hanse-Wasser die mündliche Einleitererlaubnis erteilt wurde. Daher habe ich dann im Sommer letzten Jahres darum gebeten, dass man mir diese Einleitererlaubnis doch bitte zuschicke. Das musste ich mehrfach anmahnen, bis ich sie erhalten habe. Ich habe sie erhalten, um dann festzustellen – und da hören Sie gut zu! –, dass diese Einleitererlaubnis auf den 2. Juli 2001 datiert ist, also lange nachdem schon eingeleitet wurde und über ein Jahr, nachdem die Hanse-Wasser die mündliche Einleitererlaubnis erteilt hatte!