Liebe Frau Dreyer, ich habe Ihnen ja bereits zugesagt, dass wir das gern in der Deputation noch einmal aufnehmen, ich bitte aber um Verständnis, dass ich jetzt mit den Details der Arbeitsamtsstatistik leider nicht vertraut bin.
Die zweite Anfrage, die sich auf Arbeitsamtsmittel für arbeitslose Jugendliche bezieht, wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Seeunfalluntersuchungsgesetz im Bundesrat“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Aus welchen Gründen hat sich der Senat bei der Abstimmung im Bundesrat über das Seeunfalluntersuchungsgesetz enthalten, obwohl ein einstimmiger Bürgerschaftsbeschluss eine Ablehnung des Gesetzes zum Inhalt hatte?
Wie von der Bürgerschaft gefordert, hat der Senat alle Anstrengungen unternommen, sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Seeunfalluntersuchungsgesetz gemeinsam mit den norddeutschen Küstenländern für den Erhalt des bisherigen öffentlichen Untersuchungsverfahrens sowie für den Erhalt der Seeämter einzusetzen. Im Verkehrsausschuss des Bundesrates wurde deshalb seitens Bremens ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Diesem Antrag ist der Verkehrsausschuss zwar gefolgt, jedoch wurde im Zuge der Abstimmung im Ausschuss und der nachträglich geführten Gespräche deutlich, dass eine einheitliche Vorgehensweise der norddeutschen Küstenländer nicht zu erreichen und daher ein positiver Beschluss des Bundesrats nicht zu erwarten war.
Da das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz die Forderungen der Bürgerschaft hinsichtlich des Erhalts der Seeämter erfüllt und auch die Öffentlichkeit der Seeamtsverhandlungen vorschreibt, hat der Senat unter den gegebenen Voraussetzungen entschieden, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, um andere für das Land wichtige Projekte nicht zu gefährden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, können Sie ungefähr abschätzen, welche Folgen es für die Standortfrage der Seeämter haben wird, dass das Gesetz jetzt so verabschiedet worden ist, wie es auch öffentlich bekannt geworden ist?
Ich darf die Frage unterteilen und dann zwei Antworten geben: Wie ist die sachliche Bedeutung dieses Vorgangs, und wie ist die emotionale, imageorientierte Bedeutung?
Die sachliche Bedeutung: In Bremerhaven haben von all den Verhandlungen zehn Prozent öffentlich stattgefunden. Die Wirkungen heute sind so, dass eine Bürokraft in Bremerhaven sitzt. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist zugleich in Aurich und in Emden, das heißt, es werden jetzt noch zwei bis drei Sitzungen im Jahr stattfinden, so dass an sich das Aushängeschild in seiner praktischen Bedeutung erhalten bleibt, die aber schon vorher sehr begrenzt war.
Die Frage, die Sie nicht gestellt haben, beantworte ich auch: Warum haben wir uns denn letztlich so verhalten, wie wir uns verhalten haben? Wir nehmen natürlich parlamentarische Aufforderungen an
uns sehr ernst. Wenn man aber weiß, dass man damit nichts erreicht, dann hat man die Frage zu beantworten: Sterbe ich mit der reinen Lehre, oder versuche ich daraus noch Nützlichkeit zu erreichen? Für Letzteres haben wir uns entschieden. Die Nützlichkeit hat zu einer, ich drücke es so aus, verdichteten Aussage zu einem wichtigen Verkehrsvorhaben für Bremen geführt, so dass wir uns, wie ich glaube, im Ganzen vernünftig verhalten haben.
Die vierte Anfrage betrifft Fördermittel für arbeitslose Jugendliche. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie wird der Senat auf das Arbeitsamt Bremen einwirken, so dass die zur Verfügung stehenden Bundesfördermittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro zum Nutzen der über 4000 arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren eingesetzt werden können?
Inwieweit wird der Senat dem Arbeitsamt Bremen entsprechende Projekte zum Nutzen der Jugendlichen vorschlagen, und wenn ja, wann und welche Projekte mit welchen Zielen werden das sein?
Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, damit in Zukunft das Arbeitsamt den arbeitslosen Jugendlichen zeitnah eine Chance auf eine berufliche Perspektive einräumt?
Insgesamt stehen dem Arbeitsamt Bremen für die Durchführung des „Sonderprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ im Haushaltsjahr 2002 6,936 Millionen Euro zur Verfügung, die für Maßnahmen zur Reintegration/Integration junger Erwachsener in den Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Das Arbeitsamt Bremen hat zusätzlich zu den Mitteln des Jugendsofortprogramms in den Eingliederungstitel des Amtes speziell für die Zielgruppe „sonstige Jugendliche“, dabei handelt es sich im Wesentlichen um benachteiligte Jugendliche, rund 6,4 Millionen Euro eingestellt. Davon sind zurzeit rund 5,9 Millionen Euro gebunden. Die Restmittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro sind ebenfalls für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen beziehungsweise zur außerbetrieblichen Ausbildung im vierten Quartal 2002 eingeplant.
Zwischen dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und dem Arbeitsamt Bremen besteht ein regelmäßiger fachlicher Informationsaustausch, um die inhaltlichen Bedarfe zur Förderung der Zielgruppe festzustellen und entsprechende Maßnahmen für ein zeitnahes Angebot zu entwickeln.
Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Arbeitsamt Bremen im Benehmen mit dem Verwaltungsausschuss, in dem der Senat durch den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und den Senator für Wirtschaft und Häfen vertreten ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Antwort die von uns gestellten Fragen nicht wirklich erhellt, und sind Sie bereit, diese Fragen mit uns noch einmal in der Deputation zu erörtern?
Ich nehme das gern zur Kenntnis, aber ich kann das nicht ganz nachvollziehen, weil ich den Tenor Ihrer Anfrage so verstanden habe, dass Sie davon ausgehen, die zur Verfügung stehenden Mittel seien nicht verplant beziehungsweise eingesetzt. Das war der politische Kern Ihrer Anfrage, der ja auch durchaus, wenn es so sein sollte, berechtigt wäre. Das, was ich jetzt für den Senat vorgetragen habe, belegt, dass gerade alle Mittel bis auf die 0,5 Millionen Euro, die noch ausstehen für Ende des Jahres 2002, gebunden sind. Insofern, denke ich, ist diese Anfrage doch auch in Ihrem Sinne beantwortet.
Wenn sich etwas getan hat, ist die CDU natürlich glücklich und zufrieden, aber ich denke, wir werden uns mit diesem Thema weiter gemeinsam beschäftigen.
Frau Senatorin, aber Sie bestätigen mir doch, dass über den Einsatz der Mittel des Arbeitsamts, das sind ja keine Steuermittel, sondern Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Selbstverwaltung des Arbeitsamts, in der Gewerkschaften, Arbeitgeber und auch der Senat vertreten sind, selbständig und selbstverständlich auch verantwortungsbewusst und zielgerichtet entscheidet?
Das bestätige ich Ihnen, Frau Ziegert. Wir haben, man mag es bedauern oder auch nicht, als senatorische Behörde keinen direkten Einfluss, sondern sind über die Selbstverwaltungsgremien involviert. Wir können da unsere Vorschläge einbringen, und wir führen natürlich einen regen informellen Austausch mit dem Arbeitsamt.
Können Sie auch aufgrund der langjährigen guten Kooperation zwischen dem Arbeitsressort und dem Arbeitsamt bestätigen, dass es bisher immer gelungen ist, gemeinsam diese Mittel des Arbeitsamts auch für eine sehr effektive und gute Arbeit und Betreuung von arbeitslosen Jugendlichen in Bremen einzusetzen?
Ich kann das aus meiner kurzen Erfahrung bestätigen. Ich bin sicher, soweit ich mir das habe vortragen lassen, dass es in der Vergangenheit auch ausgesprochen produktiv verlaufen ist.