Protocol of the Session on March 20, 2002

Wir fragen den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass sich die Wasserschutzpolizei Bremen durch eine Initiative des Senats auf der Grundlage einer Empfehlung von Roland Berger aus Kostengründen aus dem Revier der Unterweser und aus dem Revier der Außenweser, soweit es sich um niedersächsisches Hoheitsgebiet handelt, zurückziehen muss?

Zweitens: Welche Folgen sieht der Senat für die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben und für die Funktionsfähigkeit der bremischen Häfen, die aus dieser Entscheidung resultieren?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Schramm! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Nach Senatsbeschluss vom 18. April 2000 war der Senator für Inneres, Kultur und Sport aufgefordert, sich bei den Arbeiten zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung in der Polizei Bremen durch die Firma Roland Berger und Partner unterstützen zu lassen. In einem Teilprojekt wurde die Aufgabenwahrnehmung der Wasserschutzpolizei auf niedersächsischem Gebiet untersucht. Bisher übernahm Bremen diese Aufgaben unentgeltlich. Der von der Firma Roland Berger und Partner ermittelte Gegenwert der Leistungen beträgt mehr als zwei Millionen Euro jährlich.

Zurzeit werden mit dem Innenministerium Niedersachsen mit dem Ziel Verhandlungen geführt, zu einer gerechten und einvernehmlichen Lösung hinsichtlich dieser finanziellen Lasten zu kommen. Niedersachsen hat jetzt auf Abteilungsleiterebene das Angebot vorgelegt, die wasserschutzpolizeilichen

Aufgaben auf niedersächsischem Gebiet selbst zu übernehmen. Nach diesem Vorschlag könnte Niedersachsen die Station in Brake übernehmen und personell aufstocken und würde zur Sicherung der Präsenz auf der Außenweser vor Bremerhaven ein Küstenboot in Nordenham stationieren und ein zweites in Wilhelmshaven belassen. Verhandlungen auf Minister- und Senatorenebene hat es noch nicht gegeben, sind jedoch für die nächsten Wochen geplant.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport prüft gemeinsam mit der Polizei Bremen auf der Grundlage dieses Vorschlages die daraus sich ergebenden polizeilichen Fragen. Daneben müssen hafenwirtschaftliche und hafenpolitische Überlegungen in die Diskussion einbezogen werden.

Zu zwei: Eine Realisierung des niedersächsischen Vorschlages würde die Wasserschutzpolizei Bremen weitgehend auf bremisches Hafengebiet konzentrieren und dabei nicht unerhebliche materielle und personelle Umsteuerungsressourcen freisetzen. Ob und wie durch eine derartige Lösung – weniger weitgehende Lösungen sind auch denkbar – die Funktionsfähigkeit der bremischen Häfen berührt würde, muss noch beraten und entschieden werden.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator Böse, Sie haben gesagt, die Verhandlungen auf Minister- und Senatorenebene hätten noch nicht begonnen. Können Sie diesem Hause einmal darlegen, welches die Position des Gesamtsenats ist, mit der Sie in diese Verhandlungen gehen wollen, vor allem unter dem Aspekt der Vertretung von hafenpolitischen Interessen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, diese Position des Senats gibt es noch nicht. Wir sind auch noch gar nicht dabei, darüber zu diskutieren, sondern es geht hier zunächst einmal um die Vorschläge, die erarbeitet wurden von der Firma Berger und Partner und der Steuerungsgruppe, die eingesetzt war, hierüber mit Niedersachsen zu verhandeln. Die Verhandlungen laufen, wie ich gesagt habe, auf Verwaltungsebene. Es gibt einen Briefverkehr. Wir prüfen im Moment die Vorschläge des niedersächsischen Abteilungsleiters, und der Polizeipräsident hat mir einen Vorschlag unterbreitet, über den gegenwärtig ebenfalls gesprochen wird. Danach treffe ich mit dem Minister Bartling zusammen.

Wenn Herr Bartling und ich verhandelt haben, dann wird, da es hier um einen Staatsvertrag und einen Senatsauftrag geht, jedes Gremium, das dazu eingeschaltet werden muss, eingeschaltet werden. Wir haben in der Innendeputation bereits mehrfach über diese Frage nach dem jeweiligen Stand berichtet und

diskutiert. Der Hafenausschuss hat darüber diskutiert, der Senat muss beschließen, und die Bürgerschaft wird, da es sich dann um die Kündigung eines Staatsvertrages handelt, ebenfalls hierüber diskutieren. Das Mitwirkungsrecht aller zuständigen Gremien, Deputationen und andere Einrichtungen, wird also gewährleistet sein.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben ja sozusagen im Auftrag diese Debatte losgetreten, sind initiativ geworden und haben mehr oder weniger auch schlafende Hunde geweckt. Kann es sein, dass es am Ende dieser ganzen Verhandlungen zu einem Kompromiss kommen wird, der darauf hinauslaufen könnte, dass Teile der Funktionen der Wasserschutzpolizei für die bremischen Häfen auf Niedersachsen übertragen werden?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, zunächst einmal habe ich nichts losgetreten oder schlafende Hunde geweckt, sondern ich habe, wie in der Anfrage beantwortet, einen Auftrag des Senats ausgeführt, und hier gab es eine Empfehlung der Firma, die mit der Untersuchung beauftragt war, auch mit dem Auftrag der Steuerungsgruppe, zu verhandeln. Dies habe ich getan. Das alles läuft auf Verwaltungsebene ab. Dass dies vorab in die Öffentlichkeit gedrungen ist, ist nun einmal geschehen, wie das in der Regel so geschieht. Insofern ist da nichts losgetreten worden.

Über die Positionen, wer was übernimmt, ist, wie ich gesagt habe, noch zu beraten, und ich werde hier die Verhandlungspositionen, die wir einnehmen und die ich in der Tendenz in der nichtöffentlichen Sitzung in der Innendeputation skizziert habe, öffentlich vor dem Gespräch nicht darlegen, weil das die Verhandlungsmöglichkeiten einschränkt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, besteht die Möglichkeit, dass bei eventueller Aufgabe von Funktionen der Wasserschutzpolizei auf dem Hoheitsgebiet Niedersachsens der Status des Bundeslandes Bremen als Küstenland in irgendeiner Form gefährdet wird?

Bitte, Herr Senator!

Diese Möglichkeit besteht, wenn die bremische Wasserschutzpolizei nicht mehr für die Außenweser zuständig sein sollte. Die bremische Wasserschutzpolizei ist ja nach dem Staatsvertrag von 1952, der mit Niedersachsen geschlossen wurde, auf

der einen Seite für die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterweser, auf der anderen Seite für die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Außenweser zuständig. Die Außenweser konstituiert den Anspruch Bremens, ein Küstenland zu sein. Wenn die bremische Wassserschutzpolizei diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen würde, sondern die niedersächsische Wasserschutzpolizei, wäre Bremen kein Küstenland mehr, sondern ein Stadtstaat mit zwei Städten an der Weser.

Dies hätte in der Tat zum Beispiel Auswirkungen auf die Übereinkommen, die hinsichtlich der Leitstellen getroffen wurden. Die fünf Küstenländer haben eine Übereinkunft über die Einrichtung einer Leitstelle für die Wasserschutzpolizei der fünf Küstenländer in Cuxhaven getroffen. Dieses Abkommen und die Einrichtung dort sind auch Grundlage für das Übereinkommen, das die Küstenländer mit dem Bund zur Einrichtung eines Havariekommandos getroffen haben, das ebenfalls in Cuxhaven ist.

Die bremische Wasserschutzpolizei ist in die Leitstelle eingebunden, um deren Erweiterung es gegenwärtig auch geht, und solange Bremen ein Küstenland ist – und wie gesagt, ich will hier nichts über die Verhandlungspositionen sagen, ich kann nur sagen, dass vieles dafür spricht, dass es hier auch mit Niedersachsen dazu kommen kann, dass es ein Küstenland bleibt –, werden wir in diese Abkommen eingebunden bleiben.

Ich werde auch das Abkommen mit den anderen Küstenländern unterschreiben, nachdem Niedersachsen sich bereit erklärt hat, dass es für den Fall, dass die Aufgaben auf der Außenweser von Niedersachsen übernommen werden sollten, in die Pflichten Bremens aus den Abkommen eintreten wird. Ich spreche hier im Potentialis, weil bisher, ich will das wiederholen, nichts entschieden ist, auch nicht allein durch den Senator für Inneres, Kultur und Sport oder die Innendeputation entschieden wird, sondern alle zu beteiligenden Gremien darüber diskutieren, beraten und entscheiden werden.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kleen!

Herr Senator, auf die letzte Bemerkung würde ich gern noch eingehen. Sie haben diese Unterschrift sehr lange hinausgezögert. Heißt das, dass wir zurzeit nicht souverän voll handlungsfähig sind, weil diese Entscheidungen noch nicht getroffen sind? Mir kommt das merkwürdig vor. Wir müssen doch eigentlich auf der Grundlage der jetzt bestehenden Verträge souverän handeln können, oder ist das nicht so?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter Kleen, ich hatte bereits Gelegenheit, Ihnen das sehr hinläng

lich und länglich in der Innendeputation darzulegen.

(Unruhe bei der SPD)

Das hat eine Diskussion von, ich glaube, einer Dreiviertelstunde gegeben, weil Herr Kleen gesagt hat, dass er hier einen Informationsbedarf hat, den ich jetzt auch decken möchte.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Das ist aber nett!)

Wir sind voll handlungsfähig, nachdem der niedersächsische Innenminister auf meine Bitte hin in der norddeutschen Innenministerkonferenz vor zwei Wochen eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

Wir waren hier auch bisher handlungsfähig. Bremen ist in das Leitstellenabkommen eingebunden. Das heißt, es übernimmt die Aufgaben, die es dort entsprechend seinem Anteil hat, und so wird es auch sein. Nachdem Herr Bartling mir erklärt hat, dass er oder alle vier anderen norddeutschen Innenminister und -senatoren mich gebeten haben, hier zu unterschreiben und Niedersachsen dann erklärt hat, für den Fall, dass es hier eine Änderung geben sollte, in die Pflichten Bremens einzutreten, gibt es keinen Grund zur Besorgnis, das will ich noch einmal ganz deutlich festhalten. Wir waren handlungsfähig, wir sind handlungsfähig, und wir werden handlungsfähig bleiben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie teilen aber meine Einschätzung, dass wir handlungsfähig sind, ohne dass Ihnen Herr Bartling da die Erlaubnis geben muss! Darf ich dies aber bitte erweitern? Sie haben in der Beantwortung zu Frage zwei das Wort Umsteuerungsressource benutzt, das doch oft den Beiklang von Spardose hat. Bedeutet dies, dass für Sie die Diskussion über die Wasserschutzpolizei als zuständige Fachorganisation für Wasser, Luft und Straße, insbesondere mit der hohen Kompetenz im Gefahrgutbereich, für Sie beendet ist, oder gibt es da noch Chancen neben dieser Niedersachsendiskussion, die Wasserschutzpolizei in ihrer Kompetenz weiter zu stärken?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter Kleen, die Untersuchungen der Firma Berger und Partner einschließlich der eigenen Untersuchungen der Wasserschutzpolizei haben auf der einen Seite Umsteuerungspotentiale ergeben, auf der anderen Seite war auch eine Optimierung der Arbeit der Wasserschutzpolizei Inhalt. In der Anfrage zwei wird dann auch einiges über diese Arbeit zu sagen sein. Es wird kei

ne Verschlechterung der Arbeit der Wasserschutzpolizei vor allem im Hafenbereich Bremerhavens geben, sondern die Qualität der Arbeit der Wasserschutzpolizei wird eher erhöht als abgebaut.

(Abg. K l e e n [SPD]: Danke!)

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Dr. Güldner!

Herr Senator, Sie sagten vorhin in der Beantwortung der ersten Frage, dass für die Gespräche und Verhandlungen auf Minister- beziehungsweise Senatorenebene noch keine abgestimmte Linie des Senats existieren würde. Nun haben aber schon seit vielen Monaten Verhandlungen auf Verwaltungsebene stattgefunden. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass auch für diese eigentlich eine abgestimmte Linie des Senats hilfreich gewesen wäre, oder existieren die Probleme gerade deswegen, weil es eine solche Linie in diesen Verhandlungen nicht gab?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, zunächst einmal haben die Niedersachsen uns eine Menge Fragen gestellt. Diese Fragen sind beantwortet worden, Fakten sind ausgetauscht worden. Dann hat es Verhandlungen über Varianten gegeben, die alle in den Empfehlungen der Firma Berger und Partner, die auch der Innendeputation vorgelegen haben, enthalten sind, also alles entlang einer Linie, die sich an Kosten orientiert, die sich an Aufgaben orientiert. Hier sind Entscheidungen überhaupt noch nicht impliziert, sondern hier ist die Vorbereitung von Entscheidungen. Entscheidungen müssen auf Fakten beruhen. Diese Fakten müssen erst einmal eruiert werden, müssen dargelegt werden, müssen in ihren Auswirkungen dargestellt werden, und wenn das soweit ist, dann werden diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, entscheiden, ob sie den dargestellten Varianten oder Entscheidungsmöglichkeiten zustimmen oder nicht.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)