Bereits im September letzten Jahres hat die Deputation dieses Begehungs- und Untersuchungsprogramm zur Ermittlung der PCB-Belastung beschlossen, und aus vorsorgendem Gesundheitsschutz ist es ja insgesamt dringend erforderlich. Warum dauert das so lange?
Frau Abgeordnete, das ist gelegentlich so. Ich weiß nicht, ob es Ihre Phantasie überfordert, aber ich vermute nicht. Wenn Sie Finanzmittel irgendwo zusätzlich zum Haushaltsvolumen akquirieren wollen, dann bedarf das der Abstimmung. Dieses Abstimmungsverfahren nähert sich dem Ende, aber bei allen Dingen, die zusätzlich zum Haushalt zu finanzieren sind, sind diese Abstimmungen immer schwierig, weil jeder gern versucht, die Finanzlast dem jeweils anderen zuzuschieben, und das müssen wir ordnen. Aber ich bin ganz sicher, dass das in Kürze geschieht.
Ist denn dem Senat bewusst, dass in diesem Fall, wenn es wirklich so ist, dass einige Schulen mit PCB belastet sind, dass in dieser Zeit, in der die Verhandlungen hinsichtlich des Geldes laufen, die Kinder
Frau Abgeordnete, ich denke, dass die Abstimmungsverfahren erforderlich sind, dass geldwerte Entscheidungen nicht prinzipiell durch Zuruf der Opposition entschieden werden, sondern dann entschieden werden, wenn die Abstimmungsverfahren zu Ende sind. Ich habe Ihnen gesagt, dass dies in Kürze der Fall sein wird, und ich denke, dass sich von daher auch dieser Zeitrahmen im Rahmen des Zumutbaren bewegt.
Auch die bundesweite Diskussion geht ja in die Richtung, dass man jetzt sagt, man muss nicht nur PCB messen, sondern parallel auch Dioxine, Lindan und andere Schadstoffe. Inwieweit ist jetzt beabsichtigt, auch dies parallel zu untersuchen?
Das Bundesland Bremen wird sich in diesen Fragen natürlich im Geleitzug der Erkenntnisse, die wir allgemein verfügbar haben, bewegen.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Umgang mit Ausländerakten bei Einbürgerung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie wird im Land Bremen innerhalb welcher Fristen mit Ausländerakten verfahren, nachdem die betreffende Person eingebürgert wurde?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Bis zum 31. Dezember 2001 wurden die Daten eines Ausländers gemäß Paragraph 6 Ausländerdateienverordnung in der von den Aus
länderbehörden geführten so genannten Ausländerdatei A gelöscht, wenn der Ausländer eingebürgert wurde. Die Löschung erfolgte nach Eingang der Mitteilung der Einbürgerungsbehörden. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Ausländerakten vernichtet.
Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsgesetz ist das Verfahren neu geregelt worden. Eine Löschung der Daten des Ausländers in der Ausländerdatei A und eine Vernichtung der Akten erfolgt nunmehr erst nach Ablauf von fünf Jahren. Entsprechend den Vorschriften des Archivgesetzes kann im Einzelfall eine Weitergabe der Akten an das Staatsarchiv erfolgen.
Zu Frage zwei: Entscheidend für die Löschung der Daten und die Vernichtung der Akten ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, der Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten hat deshalb keine Auswirkungen auf das in der Antwort zu Frage eins beschriebene Verfahren.
Wie wird in den fünf Jahren, in denen Akten nach Einbürgerung aufbewahrt werden müssen, mit diesen Akten umgegangen? Werden sie von den anderen, den laufenden Ausländerakten der Nichteingebürgerten getrennt? Wie ist das Verfahren?
Herr Abgeordneter, das In-KraftTreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2002, also vor sechs Wochen, erfolgt. Ich gehe davon aus, dass diese Akten gesondert aufbewahrt werden, da sie für die täglichen oder die gängigen Obliegenheiten nicht mehr gebraucht werden. Im Einzelnen bin ich darüber aber nicht informiert.
Sie sagen, es sei erst sechs Wochen her, dass dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Gibt es für die Mitarbeiter eine interne Anweisung innerhalb der Ausländerabteilung des Stadtamtes, wie sie mit diesen Akten und Daten umzugehen haben?
Ja! Es gibt eine Weisung meines Hauses an die Ausländerbehörde in Bremen und an die Ortspolizeibehörde in Bremerhaven, in der mitgeteilt wird, wie der neue Rechtsstand ist, dass die Akten also nicht vernichtet werden dürfen.
Rechtslage werden die Dateien in der Ausländerdatei gelöscht, sobald der Ausländer die Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz erworben hat. Die Neuregelung sieht eine Verlängerung der Speicherfrist über den Zeitpunkt der Einbürgerung hinaus vor.
Die terroristischen Anschläge in den USA haben gezeigt, dass terroristische Gefahren auch von Ausländern ausgehen können, die über längere Zeit unauffällig in Deutschland leben. Daher ist nicht auszuschließen, dass Personen eingebürgert werden, bei denen zum Zeitpunkt der Einbürgerung keinerlei Kenntnisse über Zusammenhänge mit terroristischen Gefahren bekannt sind, diese aber später bekannt werden. Um diesbezügliche Informationen für eventuelle polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung stellen zu können, ist die Verlängerung der Speicherfrist auf fünf Jahre festgeschrieben worden.“
Die internen Regelungen, wo die Akten aufzubewahren sind und in welchen Räumen sie separiert werden, müssen die Leiter der jeweiligen Behörden entscheiden.
Das heißt, intern ist von der Behördenleitung noch keine Anweisung ergangen, wie mit diesem neuen Verfahren umzugehen ist, sondern das ist noch in Vorbereitung. Habe ich Sie richtig verstanden?
Nein! Das war eine Weisung meines Hauses an die Ausländerbehörden, und die Ausländerbehörden müssen dies jetzt intern umsetzen. Ob diese Umsetzung intern bereits erfolgt ist, vermag ich Ihnen nicht zu sagen, kann es aber gern in Erfahrung bringen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Gesundheitsrisiken durch Einführung von UMTS“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Auf welcher Grundlage bewertet der Senat die Gesundheitsrisiken auf die Bremer Bevölkerung bei der beabsichtigten Einführung von UMTSSendestationen?
Zu eins: Bewertungsgrundlagen für mögliche Gesundheitsrisiken durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung bilden die sechsundzwanzigste Verordnung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, Verlautbarungen der Strahlenschutzkommission sowie Ergebnisse neuerer einschlägiger wissenschaftlicher Studien.