Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Rätsel, warum wir eigentlich diese Debatte heute nach zwei Jahren noch einmal führen müssen, ist immer noch nicht gelöst. Ich hatte eingangs die Vermutung, als der Kollege Jägers mit markanten Worten begann, es tauche hier nach langen Jahren einmal wieder ein Hauch von Klassenkampf in diesem Haus auf.
Er hat das aber am Ende seiner Rede ja ganz schnell wieder zurückgenommen und gesagt, das sei eigentlich eine Frage, die überparteilich behandelt und gelöst werden müsse.
Herr Kollege Jägers, ich glaube, die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit, die Sie ja gestellt haben, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die rotgrüne Regierung in Berlin hat vor eineinhalb Jahren eine große Steuerreform beschlossen und mit Unterstützung der Länder, auch des Landes Bremen, durchgebracht, um sich um die Umsetzung dieser Steuerreform zu bemühen. Wir können uns vielleicht auch darüber unterhalten, was vorgezogen werden könnte und müsste und was den Mittelstand vielleicht gegenüber den Großunternehmen, die ja überproportional gut behandelt werden in dieser Steuerreform, begünstigt. Das sind Themen, glaube ich, die uns in den nächsten Monaten beschäftigen. Es sind aber keine Themen, die die Fragen der Betriebsprüfung im engeren Sinn angehen.
Wenn eine Steuerreform so einheitlich akzeptiert wird, wie es hier im Land Bremen ja geschehen ist, dann ist es richtig, sich anschließend auch um Steuergerechtigkeit in dem Sinne zu kümmern, dass nicht nur die Betriebsprüfungen stattfinden, sondern die Steuerverwaltung auch insgesamt ihrer Arbeit nachgehen kann. Das ist zuallererst eine Frage einer ausreichenden Personalausstattung. Da ist ein bisschen getan worden, vielleicht kann auch ein bisschen mehr getan werden. Ich glaube aber, dass das im Großen und Ganzen, wenn wir die Unterlagen des Senats betrachten, und das hat ja auch der Kollege Jägers gesagt, im Bundesdurchschnitt in Ordnung ist.
Es ist kein Thema, an dem wir hier oppositionell rühren können. Es hat Zeiten gegeben, in denen sich die jeweiligen Oppositionen im Parlament hingestellt und gesagt haben, mit Betriebsprüfungen können soundso viele Milliarden DM mehr im Bund in die Kassen des Staates gelenkt werden. Alle diese Versuche haben sich letztlich bis jetzt nicht als besonders ertragreich erwiesen, weil allemal das Steuerrecht so kompliziert ist und die Steuerberater so gut sind, dass es auch mit vermehrten Steuerprüfungen eine Menge Schlupfwinkel gibt.
Ich will diese Debatte jetzt hier nicht verlängern, meine Damen und Herren! Die Antwort des Senats zeigt, dass Bremen hier so handelt wie alle anderen Bundesländer. Die Kernfrage, die Herr Jägers aufgeworfen hat, die Frage der Steuergerechtigkeit, ist eine Frage, über die sich allerdings politischer Streit zwischen den Parteien mehr lohnt als über die Frage der Betriebsprüfungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was ich sagen werde, bezieht sich nicht auf das Thema Betriebsprüfungen, das hat mein Kollege Jägers aus Sicht der SPD-Fraktion schon ausreichend vorgestellt. Ich möchte noch einmal auf Frau Speckert und auf den Kollegen der Grünen eingehen. Diese Anfrage hat eine andere Zielrichtung als die, die vor zwei Jahren vorgelegt worden ist. Es geht hier um Betriebsprüfungen, und wenn das Wort Steuergerechtigkeit auch in der Anfrage nicht enthalten ist, war es doch das Thema dieser Großen Anfrage. Das hat mein Kollege Jägers ja auch sehr betont.
Noch eine Ergänzung zu dem, was Herr Jägers gesagt hat zu der Selbstveranlagung in den Vereinigten Staaten von Amerika! Da gibt es ein ganz anderes System. Dort werden Steuererklärungen abgegeben und grundsätzlich abgeschrieben. Nur wenn die Daten von einigen Steuererklärungen in ein Raster fallen, werden diese Steuererklärungen detailliert geprüft, so wie bei uns Firmen oder Privatleute, die durch die Steuerfahndung geprüft werden. Wenn sich dann herausstellt, dass unrichtige Angaben in der Erklärung enthalten sind, werden sie aufgegriffen und mit Sanktionen strafrechtlicher Art belegt. Das ist der große Unterschied zu dem Bereich, der bei uns in Deutschland existiert, und ich denke, man sollte einmal über die Möglichkeit der Selbstveranlagung ähnlich der in Amerika nachdenken. Das geht nur auf Bundesebene und nur länderübergreifend.
Mein Beitrag bezieht sich vor allen Dingen auf die Teilfrage acht und auf die Antwort hierzu. Wenn ich das Wort „beschränken“ benutze, so ist es eigentlich nicht das, was in diesem Teilaspekt der Großen Anfrage und der Antwort von der Wertigkeit enthalten ist. Bei allen Debatten um Haushalte, nicht nur hier in Bremen, sondern in anderen Bundesländern und im Bund, habe ich immer wieder feststellen müssen, und das irritiert mich und erfüllt mich auch mit Missbehagen, dass ein sehr wichtiger Teil der Haushaltsproblematik, nämlich der Einnahmebereich, nicht ausreichend oder gar nicht gewürdigt wird. 90 Prozent der Einnahmen, die nicht durch Kredite finanziert werden, werden durch Steuereinnahmen finanziert. Daraus, denke ich, kann man klar die Bedeutung der Steuerpolitik ableiten, und Steuerpolitik heißt für mich nicht nur die Gesetzgebung, sondern das sind die Gesetzgebung und der Vollzug.
Meine Damen und Herren, Sie wissen sicherlich, es ist schon beinahe eine Binsenweisheit, dass dem Staat jedes Jahr Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren gehen. Das Einzige, worüber sich die
Fachleute nicht einig sind, ist die Höhe. Es gibt unterschiedliche Schätzungen. Die deutsche Steuergewerkschaft hat durch statistische Ermittlungen festgestellt, dass pro Jahr mindestens etwa 120 Milliarden DM verloren gehen. Das ist keine wilde Schätzung, arbeitnehmerfreundlich aus Sicht der Finanzamtsmitarbeiter, sondern Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung von Professor Schneider der Johannes-Kepler-Universität in Linz. Eine ähnliche Ermittlung hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung durchgeführt, die sich auf das Jahr 1983 bezog. Sie sind nur bei der Einkommen-/Lohnsteuer auf Steuerausfälle in Höhe von 72 Milliarden DM gekommen. Meine Damen und Herren, wenn ich mir den Haushalt hier in Bremen anschaue und dann diese Beträge ins Verhältnis setze, dann graut mir!
Ich möchte aber nicht auf diese Gesamtproblematik der Steuerausfälle kommen, sondern nur auf einen Teilbereich, der auch hier in dieser Steuerverwaltung von großer Wichtigkeit ist, und zwar auf die Veranlagungstätigkeit, das ist die Steuerfestsetzung im Innendienst. Steuermehreinnahmen werden nicht nur durch Betriebsprüfungen und Steuerfahndung ermittelt, sondern sie lassen sich auch dadurch feststellen, dass eingereichte Steuererklärungen überprüft werden.
Es ist immer sehr schwierig, über die Arbeit der Steuerverwaltung zu sprechen. Ich bin nicht der Meinung meines Kollegen Jägers. Ich zahle gern Steuern, weil ich weiß, dass ich in einem Staat lebe, in dem ich von diesen Steuern auch etwas habe.
Es ist aber immer schwierig, allgemein darüber zu reden, denn ich weiß natürlich auch, dass jeder hier und auch draußen nur schlechte Erfahrungen mit Steuergesetzen gemacht hat und natürlich auch mit dem Finanzamt. Ich habe eine sehr interessante Erfahrung gemacht, nicht nur als ehemalige Finanzbeamtin, sondern auch als Bürgerin: Es gibt nur eine einzige gerechte Steuer, und das ist die, die die anderen zahlen müssen.
Nun aber zurück zu meinem Thema der Veranlagung, der Steuerfestsetzung! Es gibt verschiedene Untersuchungen zum Thema Veranlagungsqualität und Steuerausfälle, einmal des bayerischen Rechnungshofs, dann der Bertelsmann-Stiftung, die in verschiedenen Bundesländern durchgeführt worden ist, und es gibt für mich eine sehr interessante Detailuntersuchung aus dem Finanzamt Bremen-Nord. Alle Ergebnisse, unabhängig von dem, der sie durchgeführt hat, sind für mich wirklich erschreckend.
Meine Damen und Herren, die Steuerverwaltung hat die Aufgabe, Steuergesetze vollständig und richtig umzusetzen. Das ist eigentlich auch schon eine Binsenweisheit, das ist die Aufgabe jeglicher Verwaltung. Die Aufgabenerfüllung in der Steuerver
waltung wird aber verhindert durch eine Verwaltungsanweisung, Alda-Fest heißt sie, die fast bundeseinheitlich und in allen Ländern ergangen ist. Diese Anweisung hat zur Folge, dass sehr viele Steuererklärungen nicht überprüft werden – das hat Herr Jägers ja auch schon in einem Zitat vorgestellt –, sondern nur abgeschrieben werden, und diese Bearbeitungsart hat erhebliche Steuerausfälle zur Folge.
Warum war aber trotzdem diese Verwaltungsanweisung notwendig? Das ist einfach zu beantworten: Die quantitative Erledigung der Arbeit war vorrangig, eine qualitative Erledigung war nicht möglich, und das hängt mit der Personalsituation zusammen, was auch nachweisbar wäre. Ich erspare mir aber die Einzelheiten, weil ich hier mit Zahlen arbeiten würde, die sicherlich nur langweilig sind.
Ich möchte aber gern Zahlen nennen, auch wenn ich weiß, dass Zahlen im Redebeitrag nerven. Dieses Ergebnis aus dem Finanzamt Bremen-Nord würde bedeuten – und bei aller Vorsicht, diese Untersuchung hat keinen statistischen Wert, ist aber eine sehr genaue Detailuntersuchung, und wenn ich auch weiß, dass ich durch ein kleines Fenster auf die Gesamtproblematik sehe, so habe ich trotzdem einmal eine Hochrechnung vorgenommen –, dass durch die mangelhafte Steuerfestsetzung im Innendienst Steuerausfälle pro Jahr von 100 Millionen DM eintreten.
Diese Zahl hat mich entsetzt, aber nicht überrascht. Es gab vor mehreren Jahren eine ähnliche Untersuchung in Nordrhein-Westfalen, wo man festgestellt hat, dass hier Steuerausfälle von zwei Milliarden DM eintreten. Die Zahlen für die anderen Bundesländer entsprechend der Anzahl der Steuerklärungen sind ähnlich. Ich denke aber, die Zahl für Bremen, 100 Millionen DM, ist schon sehr aussagekräftig.
Gestatten Sie mir eine halb private Bemerkung! Ich bin unter anderem Mitglied in der Kulturdeputation, dort haben wir wie die Weltmeister – vor allen Dingen meine Kollegin Frau Emigholz – um dieses Budget gekämpft. Wenn ich diese 100 Millionen DM ins Verhältnis zu dem Budget der Kulturverwaltung und des Kulturhaushalts setze, kann ich nur sagen, die 100 Millionen DM haben eine erhebliche Bedeutung für unseren Haushalt!
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Personalsituation und den Steuerausfällen? Ja! Hier komme ich jetzt auf die Antwort des Senats zu der Unterfrage acht. Es lohnt sich wirtschaftlich nicht, mehr Personal einzustellen und im Sachkostenbereich Mehraufwand zu betreiben, um zu gerechten Mehrsteuern zu kommen, und das hängt mit den Strukturen des jetzt gültigen Länderfinanzausgleichs zusammen. Es gibt zurzeit kein wirtschaftliches Anreizsystem für die einzelnen Länder, Steuern nach Recht und Gesetz festsetzen zu lassen, wenn es sich
unter dem Strich rein rechnerisch nicht lohnt. Geberländer müssten dann noch mehr abführen, und Nehmerländer wie Bremen würden weniger erhalten. Die Personalkosten hingegen müssen die Länder, auch wenn der Personaleinsatz zu mehr Steuereinnahmen führen würde, in voller Höhe bezahlen. Das ist der Grund, warum mögliche Steuereinnahmen, und das hat auch etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun, in den einzelnen Ländern nicht erzielt werden.
Ich unterstreiche das, was Herr Jägers gesagt hat, das muss natürlich länderübergreifend geklärt werden. Ich kann hier etwas Erfreuliches mitteilen: Die Problematik von Anreizsystemen für die einzelnen Länder ist von ganz wichtigen Persönlichkeiten unseres Lebens erkannt worden. Ich habe gemerkt, dass hier auch einige Politiker gelobt worden sind, und ich darf Herrn Volker Kröning loben, den ehemaligen Finanzsenator. Herr Kröning war Vorsitzender des Sonderausschusses für das Maßstäbe- und Finanzausgleichsgesetz. Die Problematik der Anreizsysteme für die einzelnen Bundesländer hat er trotz erheblicher Widerstände der Länder durchgesetzt. So sind jetzt neue Strukturen in dem neuen Finanzausgleichssystem enthalten, das dafür sorgt, dass es von einzelnen Ländern doch zu überlegen ist, ob sie nicht doch mehr in Personal und Sachausstattung investieren, um zu mehr Steuereinnahmen zu kommen.
Ich möchte noch einmal den Begriff der Steuermehreinnahmen erklären. Es geht mir nicht darum, dass die letzte Mark herausgepresst wird. Ich finde aber schon, dass es etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun hat und nicht nur mit dem Haushalt.
So hoffe ich sehr, dass in Zukunft meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen in den Veranlagungsstellen der Finanzämter nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Quantität, sondern auch der Qualität arbeiten können. Das wäre nicht nur aus Sicht der Haushaltsproblematik erfreulich. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage, die sich im Kern mit der Betriebsprüfung befasst, hat ja auch in den Beiträgen der Opposition deutlich gemacht, dass Bremen hier einen der Spitzenplätze hat, und zwar seit mehreren Jahren. Worum es geht, ist die Steuergerechtigkeit. Deshalb ist
natürlich auch in einer föderal verfassten Situation, wie wir sie bei uns in der Bundesrepublik Deutschland haben, wichtig, dass wir bei der Anwendung der Steuergesetze einen etwa gleichen Rahmen haben, weil die Steuergesetzgebung und der Steuervollzug keine Instrumente der Wirtschaftsförderung sind.
Weil das so ist, brauchen wir natürlich einen einheitlichen Weg, wie wir die Steuern erheben. Deshalb gibt es eine Bund-Länder-Vereinbarung, einen bestimmten Personalrahmen auch für den Steuervollzug festzusetzen. Bremen hat hier, obgleich Haushaltsnotlageland, immer noch einen leichten Überhang. Wir werden den in den nächsten drei Jahren abbauen.
Das Problem, das wir haben, und Herr Mützelburg hat darauf zu Recht hingewiesen, liegt weder bei der Betriebsprüfung noch bei der Veranlagung. Wenn Sie eine intensivere Prüfung aller Bagatellfälle vornehmen, werden Sie möglicherweise die Steuereinnahmen geringfügig erhöhen, aber entsprechend auch die Personalkosten. Jedes System, das wir haben, wird nie zu 100 Prozent ausgeschöpft werden können. Das gilt auch für die Erfassung von Schwarzfahrern oder für diejenigen, die die Geschwindigkeitsbeschränkungen überschreiten. Wir müssen hier im Grunde genommen Maßstäbe haben, anhand derer wir mit diesen Sachverhalten umgehen.
Die Probleme liegen aber ganz woanders. Die Probleme liegen im Steuersystem. Da stimme ich mit Herrn Mützelburg zu 100 Prozent überein. Natürlich ist es so, dass wir heute ganze Berufszweige haben, die sich unserem komplizierten Steuersystem zuwenden, eine Firmenberatung und eine Individualberatung dazu durchführen, wie man Steuern sparen kann. Diese Beratung ist ja rechtlich zulässig, weil natürlich die Parlamente die Gesetze gemacht haben. Wenn man die Gesetze ausschöpft und versucht, sie gerichtsfest zu interpretieren, dann kommen immer neue Schlupflöcher zustande.
Die Problematik beschreibt man damit, dass es um die Frage geht, ob ich eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage erreiche oder nicht. Gemeint ist damit, je mehr Sonderregelungen ich im Steuersystem habe, desto stärker wächst die Zahl der Steuersparmöglichkeiten an. Sie wächst im Regelfall kumulativ an. Nicht die Steuerhöhe ist interessant, auch nicht der Spitzensteuersatz, sondern interessant ist, was real bezahlt wird.
Meine Damen und Herren, wenn Sie von mir eine fachliche und eher neutrale Auskunft wollen, glaube ich, was diese Bewertungsfragen angeht, den Gewerkschaften genauso wenig wie den Wirtschaftsverbänden. Sie haben beide ihre Klientelaussagen. Die Wirtschaftsverbände argumentieren so, als würde jeder den Spitzensteuersatz zahlen, was natürlich nicht stimmt. Wenn die maximalen Steuersätze
tatsächlich in unsere Kassen kämen, dann hätte ich das Drei- oder Vierfache an Steuereinnahmen von dem, was wir real haben.
Wenn hier das Thema Körperschaftsteuer angesprochen wird, meine Damen und Herren, ist darauf hinzuweisen, dass im letzten Jahr bei uns in Bremen das Aufkommen der Körperschaftsteuer um 89,9 Prozent zurückgegangen ist, um 89,9 Prozent! Dies ausschließlich als Ergebnis der Steuerreform, die im Grunde genommen die Möglichkeit geschaffen hat, Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen steuerlich abzusetzen! Mein Kollege Steinbrück in NRW musste bei Körperschaftsteuereinnahmen von etwas über 16 Milliarden DM fast 19 Milliarden DM zurückzahlen und hatte mehr Verlustvorträge als Einnahmen in der Körperschaftsteuer. Bei uns waren es wie gesagt 89,9 Prozent, also praktisch 90 Prozent Einbruch.