Ich finde, daran sollten wir alle denken, wenn es auch in Zukunft einmal wieder Überlegungen geben sollte, an das Stiftungskapital heranzugehen, denn die Versuche hat es ja immer gegeben. Einige haben wir auch gemeinsam mit der Hilfe von Herrn Heise hier im Parlament verhindern können. Ein paar Mal waren Finanzsenatoren, ganz egal welcher Couleur, doch etwas erfolgreicher als wir hier im Parlament. Deswegen möchte ich auch an dieses Parlament appellieren, in Zukunft die besonderen Stiftungszwecke hochzuhalten und Versuche, sie auszuhöhlen, nicht zuzulassen, meine Damen und Herren.
Ich glaube, dass das auch im Sinne der beiden ausscheidenden Vorstände ist. Herr Pleister ist auch schon seit 1984 mit dabei. Unser Dank gilt natürlich ihm genauso und nicht nur Herrn Heise. Er wird es aber auch verstehen, dass ich den Einsatz und das Engagement von Herrn Heise hier besonders herausgestellt habe, denn er hat es mit Sicherheit verdient, dass wir in dieser Debatte seine Leistung und seinen Einsatz würdigen. Ich denke, wir sollten alle gemeinsam versuchen, dafür zu sorgen, dass wir adäquate Nachfolger für beide Vorstandsmitglieder der Stiftung „Wohnliche Stadt“ bekommen können. – Danke schön, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte, weil der Sinn der zweiten Lesung ja nicht ist, die erste Lesung zu wiederholen, mich ganz kurz fassen. Herr Töpfer, ich schließe mich dem Dank, den Sie ausgesprochen haben, für meine Fraktion ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ganz uneingeschränkt an. Das ist sehr gut, dass Sie es noch einmal angesprochen haben, weil wir es hier in der Tat mit zwei sehr verdienstvollen Herren zu tun haben.
Ein bisschen ambivalent ist dieser Dank vielleicht doch, wenn er ausgerechnet an einem Tag ausgesprochen wird, an dem die Bürgerschaft ein Gesetz in zweiter Lesung beschließt, das nun ganz entgegen den Intentionen des Stiftungsvorstands gemacht und durchgesetzt worden ist. Insofern hat dieser Dank natürlich auch einen kleinen Beigeschmack, weil es eigentlich für die Stiftung und für den Stiftungsvorstand mit Sicherheit kein Tag zum Jubeln ist, wenn die CDU und die SPD heute in zweiter Lesung dieses Gesetz verabschieden.
Wir hatten in der ersten Lesung, und darauf will ich gar nicht mehr eingehen, darauf hingewiesen, dass einerseits bei der Problematik natürlich interessant ist, wie Sie inzwischen versuchen, nicht nur die Investition in den Space-Park, sondern auch die Mieter in demselben mit staatlichen Mitteln zu subventionieren. Dazu ist, glaube ich, alles gesagt.
Ich möchte noch einmal auf den Punkt mit der Stiftung „Wohnliche Stadt“ zurückkommen. Herr Töpfer, Sie haben in der Tat erwähnt, dass es da sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, zumindest gibt es zwei sehr renommierte Professoren, Gutachter, Konke und Semmler, die in ihren Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Wenn Sie jetzt sagen, es ist geprüft worden, dass es jetzt doch so machbar ist, dann weiß ich nicht, wo und wie es geprüft worden ist. Es ist jedenfalls nicht so, und das hatte der Kollege Pflugradt in der ersten Lesung noch angekündigt, ich glaube, das kann man auch im Protokoll nachlesen, dass es zwischen erster und zweiter Lesung noch eine unabhängige rechtliche Prüfung dieses Sachverhalts in Bezug auf den Eingriff in die ursprünglichen Stiftungsintentionen gegeben hätte. Das war nicht der Fall.
Im Gegenteil, es war so, und das haben Sie auch erwähnt, und das, finde ich, ist ein besonders starkes Stück, dass selbst der Wunsch des Stiftungsvorstandes, ein Gespräch mit dem Innensenator zu führen über den Versuch des Senats und dieses Hauses, in die Stiftung auf diese Art und Weise einzugreifen, abgelehnt worden ist mit dem Verweis darauf, man brauche sich nicht zusammenzusetzen, ich habe den Originaltext des Briefes hier, sondern das würde sich erübrigen, und man würde sowieso nicht zueinander finden. Das ist vom Verfahren her wieder so, wie Sie manchmal auch mit diesem Parlament hier umgehen. In diesem Fall gehen Sie mit der Stiftung „Wohnliche Stadt“ so um.
Man muss in der Tat noch einmal sagen, wenn Sie das, was Sie zur Grundlage Ihres Vorgehens hier machen, ernst nehmen würden, dass nämlich in der Stiftungsurkunde schon der Abzug dieser Kosten vorgesehen war, dass Sie dann, und das hat die Stif
tung natürlich auch geltend gemacht, und da hat sie vollkommen Recht, Sie auch komplett zu dem ursprünglichen Zustand zurückgehen müssten, und das heißt 100 Prozent Abführung der Gewinne an die Stiftung bei Abzug der Aufsichtskosten. Sie machen es jetzt nur so, dass es einseitig zugunsten des staatlichen Haushalts geht, dass es bei den 50 Prozent bleibt, aber die Aufsichtskosten trotzdem ab einer gewissen Pauschsumme dann heruntergenommen werden.
Ich glaube, dass Sie rechtlich in schlechten Schuhen stehen, dass Sie vom Stil her mit der Stiftung nicht gut umgegangen sind, dass Sie es aus anderen Gründen, ich hatte das erwähnt, siehe SpacePark, unbedingt so machen wollten, dass Sie die Mehrheit hier haben, es auch zu tun, dass es aber dennoch falsch bleibt. Deswegen wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Gesetzesantrag auch in zweiter Lesung ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was das Verfahren betrifft, damit will ich anfangen, halte ich es nicht für problematisch, sondern für angemessen. Der Senat kann seine Position finden zu einem Zeitpunkt, wann und wie er will. Aber er hat die Stiftung zu hören, nachdem er seine Position gefunden hat. Das ist auch genau das, Herr Kollege von den Grünen, was ich in der ersten Lesung gesagt habe. Die zweite Lesung kann erst erfolgen, nachdem sich der Stiftungsrat mit dieser Frage beschäftigt hat.
Das hat er getan in seiner letzten Sitzung am 7. November, einmütig, und insofern kann ich nur sagen, dass das Verfahren, so wie es hier gewesen ist, ein sehr ordentliches gewesen ist. Der Senat hat seine Meinung gefunden, hat im Übrigen auch eine etwas andere Meinung, so wie es in der Innendeputation dann auch beschlossen worden ist, insofern hat, was zuerst die Innendeputation beschlossen hat, der Senat dann noch einmal verändert. Die Variante, die in der Innendeputation besprochen worden ist, war ja eine etwas andere. Punkt eins!
Punkt zwei ist die Frage: Ist es rechtlich problematisch oder unproblematisch? Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich bin da sogar teilweise näher an der Position von Herrn Heise als an der Position von jemand anderem, aber das kann man so oder so sehen. Wir wissen ja, wenn zwei Juristen sich streiten, gibt es vielleicht drei Meinungen. Deswegen hat der Senat vorsichtshalber, um da auch in rechtlich sauberen Schuhen zu gehen, am 6. November 2001 beschlossen, den Stiftungsvorstand von irgendwelchen rechtlichen Ansprüchen
Die dritte Frage ist die Frage der Übernahme der Kosten für die Beamten. Ich will allerdings auf ein Problem hinweisen: Wenn es jetzt noch mehrere Spielstätten geben sollte und es immer wieder dazu kommt, dass die Kosten für die Beamten dann vom Finanzressort zu tragen sind, hat das Finanzressort natürlich kaum ein Interesse, zusätzliche Spielstätten errichten zu lassen, und wird insofern immer eher abwehrend sein. Insoweit ist der Kompromiss, den wir hier gefunden haben, dass der Bestand der Stiftung nicht angegriffen wird, dass eine bestimmte Schallgrenze nicht unterschritten werden darf und nur überschießende Beträge von der Stiftung zu tragen sind, glaube ich, akzeptabel.
Ich halte auch dieses Verfahren, so wie es jetzt in der Sache hier gefunden worden ist, für ein vernünftiges Verfahren und eine vernünftige Regelung. Hier wird im Übrigen niemand bezuschusst, darüber haben wir uns schon in der letzten Sitzung unterhalten. Um das auch ganz deutlich zu sagen, das Verfahren, so wie es hier gefunden worden ist, ist im Übrigen auch so, wie es in anderen Bundesländern passiert.
Zum Schluss: Meine beiden Vorredner haben das gemacht, ich könnte mich darauf beziehen, ich will das aber nicht tun. Wegen der Person halte ich es doch für ganz wichtig, dass auch ich noch einmal deutlich sage, Herr Heise, der Gründer und Ideengeber dieser Stiftung, hat mit einem Engagement über 20 Jahre lang diese Stiftung vertreten, hat sie aber nicht nur vertreten, sondern auch engagiert für sie gekämpft. Er hat sich mit jeder einzelnen der Maßnahmen, die diese Stiftung auch umgesetzt hat, im Detail ausgiebig beschäftigt und ist als kompetenter Gesprächspartner von allen Behörden und Institutionen geachtet worden. Er hat die Stiftung immer verteidigt, das spielt ja hier in diesem Zusammenhang auch eine Rolle. Insofern kann man ihm wirklich nur ein sehr großes Dankeschön sagen für seine Verdienste um diese Stiftung.
Ich finde, dass der Senat auch noch einmal eine besondere Würdigung für Herrn Heise finden sollte, weil er viel Gutes für diese Stadt und dieses Land, das gilt ja nicht nur für Bremen, sondern auch für Bremerhaven, getan und ein unheimlich großes Engagement gezeigt hat.
Dafür sind wir ihm alle sehr dankbar. Ich bin froh, dass alle drei Vertreter der Fraktionen das hier zum Ausdruck gebracht haben und bringen, weil das wirklich ein verdienstvoller Mann ist, der sich hier um diese Stadt und diese Stiftung verdient gemacht hat. Das war es, was ich sagen wollte. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank mit der Drucksachen-Nummer 15/817 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der Grünen trägt den Titel „Bilanzierung der arbeitsmarktpolitischen Mittel“. Kurzum, es geht um das Geld, das das Arbeitsressort verwaltet, und es geht um das Geld, das das Arbeitsressort künftig an die am 1. Juli 2001 neu ge––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gründeten Gesellschaften, die Bremer Arbeit GmbH, kurz BAG, und die Bremerhavener Arbeit GmbH, kurz BRAG, übergeben wird. Wir haben schon seit längerem einen Kassensturz eingefordert, und auch dafür sollte die Große Anfrage dienen. Für uns als Opposition ist es wichtig zu wissen, wie viel Geld das Ressort den Gesellschaften übergibt, wie viel Mittel schon an Zusagen und Förderprogramme gebunden sind, ob es noch Haushaltsreste gibt und welche Konsequenzen aus dem Missmanagement des Ressorts im Bereich der Beschäftigungsförderung auf den so genannten zweiten Arbeitsmarkt folgen und wie sich das auf die zukünftigen Angebote für Arbeitslose im Land Bremen auswirkt. Aus der Antwort des Senats geht für uns ganz klar hervor, dass im Arbeitsressort noch erhebliche Hausaufgaben zu bewältigen sind. Das Controlling ist nicht aussagekräftig, die vorgelegten Daten sind widersprüchlich, der Haushalt ist für die parlamentarische Kontrolle unbezwingbar, und jeder Bereich im Ressort, teilweise sitzen hier die Mitarbeiter Tür an Tür, definiert seine Zahlenwerte unterschiedlich. Es mangelt an Standards beim Controlling, und die Aufsichtspflichten sind nach unserer Meinung im Ressort nur unzureichend wahrgenommen worden. Seit dem Frühjahr hat es immer wieder Unstimmigkeiten und ernst zu nehmende Irritationen in der Deputation für Arbeit gegeben hinsichtlich der vorgelegten Controllingberichte und der Überbuchung einzelner Fonds, als Beispiel nenne ich hier das Landesprogramm für Ältere im Fonds V, das wird dem so genannten zweiten Arbeitsmarkt dann auch zugerechnet. Heute wissen wir, dass das Ressort aufgrund mangelnden Überblicks über Mittelzusagen so schlecht gehaushaltet hat, dass Gelder aus den kommenden Jahren vorgezogen werden müssen, um Löcher zu stopfen. Es gibt schwerwiegende Organisationsmängel im Ressort. Mir fällt es im Augenblick persönlich sehr schwer, das Vertrauen in das Ressort wiederzugewinnen, besonders nachdem ich als Abgeordnete den Bericht der Innenrevision gelesen habe. Ich muss sagen, das ist ein Armutszeugnis für die Ressortspitze gewesen.