Für die Politiker ganz besonders, Frau Linnert! Die sind besonders erregt, ob sie wieder bestätigt, wieder gewählt werden. Für die anderen ist es der Höhepunkt und vielleicht auch ein Moment der Abrechnung oder der Bestätigung dessen, was wir in den letzten vier Jahren geleistet haben. Dann entscheidet die Bevölkerung im wahlfähigen Alter darüber, wer in der Zukunft regieren soll. Dies geschieht in freier, geheimer Wahl.
Es gibt aber unter uns Menschen, die sind bei diesem Wahlakt auf fremde Hilfe angewiesen. Blinde und stark sehbehinderte Menschen, meine Damen und Herren, benötigen zum Ausfüllen des Wahlzettels, der ihren freien Willen wiedergeben soll, die Hilfe einer so genannten Vertrauensperson. Sie sind gezwungen, ihre ureigenste Entscheidung darüber, wem sie ihr Vertrauen schenken und wen sie wählen wollen, in fremde Hände zu geben. Ich will niemandem hier Manipulation unterstellen, aber auszuschließen ist das sicherlich nicht.
Meine Damen und Herren, es geht aber auch anders! Seit Mitte der neunziger Jahre gibt das Land Berlin für die Wahlen Plastikschablonen in Blinden-, Braille- oder Punktschrift aus. Mit Hilfe dieser Schablonen können Blinde oder sehgeschädigte oder -behinderte Personen den Wahlakt allein und ohne fremde Hilfe ausüben. Das geschah schon dreimal in Berlin, und es gibt keine Wahlanfechtungen, also scheint sich dieses System dort bewährt zu haben.
Meine Damen und Herren, wir brauchen also, wenn wir dies auch in Bremen wollen, nichts neu zu erfinden. Wir können für Bremen und Bremerhaven auf einen Erfahrungsschatz aus Berlin, und in der letzten Woche ist auch in Hamburg mit Schablonen gewählt worden, zurückgreifen. In Hamburg gab es bei dieser Wahl erstmals die Möglichkeit, mit Schablonen zu wählen. Als ich davon erfahren habe, entstand in mir der Wunsch, dies auch Bremen zu ermöglichen, und ich finde es gut, dass alle drei Fraktionen den Antrag unterschrieben haben.
Frau Linnert, sehen Sie es uns bitte nach! Wir hatten einen Wechsel in der Geschäftsführung bei uns in der Fraktion, vielleicht hat das dazu beigetragen! Ich hätte eigentlich auch allein darauf kommen können, dass wir Ihnen den Antrag gleich zustellen können, weil ich davon überzeugt gewesen wäre, dass Sie das auch mitmachen wollen.
Gewiss findet sich diese Lösung auch im Entwurf des Berliner Gleichstellungsgesetzes. Da könnte man jetzt sagen, der hat den Entwurf des Gleichstellungsgesetzes gelesen und hat das herausgefunden. Aber, und da, finde ich, liegt eine Schwäche dieses Gleichstellungsgesetzes in Berlin, das sieht diese Möglichkeit erst nach der Bundestagswahl 2002, also wenn alles normal läuft, 2006 vor. Ich finde, das ist unnötig, das muss man nicht auf so eine lange Bank schieben, wenn so viele Erfahrungen schon in Bundesländern von Landtagswahlen vorliegen.
Ich finde das halbherzig. Die Beispiele in Berlin und Hamburg haben gezeigt, dass es möglich ist, diesen kleinen Schritt der Gleichstellung schon früher zu gehen. Unser Antrag zielt auf die nächsten Wahlen in Bremen und Bremerhaven. In Hamburg ist dieser Antrag übrigens auf Initiative der CDU interfraktionell gelaufen und wurde deswegen im Plenum nicht debattiert. So sind wohl die Regeln im Hamburger Abgeordnetenhaus, interfraktionelle Beschlüsse brauchen dort nicht debattiert zu werden.
Aus den Protokollen der Ausschüsse kann man aber interessante Tatsachen entnehmen. Wenn man im Sinne von Gleichstellung Kosten überhaupt diskutieren will, will ich das hier einmal kurz aufführen: Eine Plastikkarte oder -schablone kostet eine Mark oder künftig 50 Eurocent, die Verteilung von Schablonen könnte in Zusammenarbeit mit den Blin
den- und Sehbehindertenverbänden erfolgen. Die Schablonen dürfen wie Wahlzettel erst 23 bis 25 Tage vor der Wahl fertig gestellt werden, das ist irgendwo in einem Gesetz geregelt, aber auch dann ist eine Verteilung noch möglich. Wir haben ja alle erfahren, wie gut gerade die Organisation der Verbände in Bremen ist, insofern habe ich da keine Bedenken.
Ob und wie Schablonen in den einzelnen Wahllokalen vorgehalten werden sollen, da können wir uns auf unsere Erfahrung oder die Verwaltung, die das ja umsetzen muss, von vier verlaufenen Wahlen in Berlin und Hamburg verlassen. Die meisten sehbehinderten und blinden Mitbürger würden sich weiterhin wie bisher sicherlich auch ihrer Vertrauenspersonen bedienen, wenn es solche Personen gibt.
Meine Damen und Herren, eröffnen wir mit der Zustimmung zu diesem Antrag sehbehinderten und blinden Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Bremen und Bremerhaven bei kommenden Wahlen das im Grundgesetz verankerte Recht auf geheime Wahl, geben wir ihnen zumindest die Freiheit der Entscheidung zwischen Vertrauensperson und Schablone! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam diesen Antrag eingebracht haben und darüber diskutieren, denn wir dürfen nichts unversucht lassen, Hilfen für Bürgerinnen und Bürger zu fordern, die eben nicht selbständig wie wir, sondern von Hilfe abhängig sind bei der Durchführung des Wahlaktes.
Ich möchte Ihnen heute, mit Zustimmung des Präsidenten, die Wahlhilfen vorstellen, wie sie in Berlin und auch in Hamburg genutzt wurden. Ich habe mir die Hilfen, die Schablonen kommen lassen. Das sind die Schablonen aus Hamburg: Das ist sie für die Mitglieder der Bezirke, und das ist sie für die Bürgerschaft. Man schlägt sie so auf. Das ist der amtliche Wahlzettel, der darin liegt. Hier unten stößt er an, und diese Kreise sind identisch mit den eingeprägten Löchern, die hier sind.
Was hierauf nicht ist, Herr Oppermann, ist die Brailleschrift. Das hier ist die Prägeschrift, das ist eine große Schrift, die ein wenig erhöht ist. Auch in Berlin, habe ich mir sagen lassen, haben sie nicht die Brailleschrift verwendet, sondern die Prägeschrift.
Warum haben die Berliner und auch die Hamburger diese Ausgestaltung der Schablonen benutzt und keine Schablonen mit der Brailleschrift drucken lassen? Ich möchte ein paar Aspekte hier benennen, die man nicht so einfach unter den Tisch kehren kann!
Bei allem Respekt natürlich vor dem berechtigten Anliegen der Nutzer und des Antrags, Schablonen in der Brailleschrift herzustellen, es muss alles vermieden werden, was zu einer Wahlanfechtung führen kann. Ich möchte ein paar Beispiele benennen: Die Kandidatinnen und Kandidaten können hier nicht umfänglich – wir kennen das ja alle, bei der Partei stehen immer die Kandidatinnen und Kandidaten – hingeschrieben werden. Außerdem ist es auch so, dass nur ungefähr 20 Prozent der Blinden die Brailleschrift nutzen können. Wir haben auch andere Behinderte, die schwer allein wählen können, zum Beispiel die Analphabeten und die Spastiker. Die Möglichkeiten, die zu einer Wahlanfechtung führen können, sind vielfältig, und eine Schablone darf eben nur ein Hilfsmittel sein und kein amtliches Dokument.
An zwei Beispielen möchte ich deutlich machen, dass Schablonen eine Herausforderung sind, sowohl für die Nutzer als auch für den Landeswahlleiter mit seiner Organisation. Für die kommende Bundestagswahl benötigen wir zwei Schablonen für unsere zwei Wahlkreise mit zwei eng aneinander liegenden Lochreihen für die Erst- und Zweitstimme. Die würden dann hier in der Mitte laufen. Den Wahlzettel beliebig zu verbreitern, damit die Blinden und Sehbehinderten das besser tasten können und weil man ja auch mehr Platz braucht, ist nicht möglich, weil zum Beispiel die Breite des Wahlzettels vorgeschrieben ist.
Ich möchte aber auch etwas zu unserer Bremer Wahl sagen. Da müssen wir also bei dem heutigen Stand maximal 25 Schablonen bei 330 Wahllokalen unter einen amtlichen, sage ich einmal, „Hut“ bringen. Wir haben Stadt, Land, 22 Beiräte und den Magistrat zu berücksichtigen. Da müssen bis zu 25 Schablonen eventuell hergestellt werden.
Wie haben es nun die Berliner und die Hamburger organisiert und dieses Problem gelöst? Man hat die Blindenvereine mit einbezogen. Dort konnte jeder eine Schablone anfordern. Man kann sich zum Beispiel zusätzlich auch überlegen, ob vielleicht das zentrale Wahlamt hier bei uns, bei Herrn Dinse, diese Schablonen auch vorhalten könnte. In Berlin haben von zirka 45 000 möglichen Nutzern 300 Personen diese Wahlhilfe angefordert. So konnte jeder entscheiden, ob er allein und mit Hilfe einer Schablone oder aber mit einer Vertrauensperson wählt. Mit seiner ganz persönlichen Schablone, die auch keine zweite Person benutzen kann, denn sie gehört ihm ganz allein, und er kann sie auch vernichten und auch mit nach Hause nehmen, konnte er seine Unabhängigkeit und Selbständigkeit verwirklichen und seine Stimmabgabe geheim halten.
Wir wollen gemeinsam diese Möglichkeit, eine Wahlhilfe für die Bremer Blinden und Sehbehinderten, eröffnen, aber wir sollten nicht versäumen, die Fachleute, die Betroffenen und die Verantwortlichen bei der Erarbeitung dieses Hilfsangebots einzubeziehen. – Ich danke Ihnen, und ich zeige die Scha
blone nachher denjenigen gern noch einmal, die sie noch einmal sehen wollen. Das ist nämlich ganz spannend!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte dem, was meine Vorredner gesagt haben, nichts hinzufügen. Wir sehen das auch so. Uns bleibt eigentlich nur, uns bei Herrn Oppermann für die Initiative zu bedanken. Das war wirklich eine gute Idee!
Aus Sicht der Grünen habe ich nur eine Bitte: Es gibt eine Behindertengruppe, die immer besonders gern vergessen wird. Das ist die Gruppe der geistig Behinderten, die ja in aller Regel Wahlrecht hat nach der neuen rechtlichen Lage. Erst habe ich überlegt, ob wir einen Änderungsantrag vorlegen, in dem wir sagen, wir sollten nicht nur die Blinden, sondern wir sollten auch die geistig Behinderten bedenken. Dann habe ich gedacht, das können wir lieber auf der Verwaltungsebene bearbeiten.
Ich habe eine Broschüre der Lebenshilfe mitgebracht, eine gute Informationsbroschüre für geistig behinderte Menschen, durch die sie verstehen können, was Wahlen sind und was dahinter steckt. Ich dachte, wenn wir jetzt schon an dem Punkt so friedlich miteinander sind, dass wir uns vielleicht verabreden können, dass die Sozialdeputation ein paar Hundert DM an Wettmitteln bereitstellt, damit wir vor der nächsten Bürgerschaftswahl für geistig behinderte Menschen in Bremen eine solche Broschüre herausgeben, sie ist nämlich bei der Lebenshilfe ausgegangen, und wir könnten sie dann verteilen. Frau Senatorin Adolf ist jetzt nicht mehr da, deswegen gebe ich sie Herrn Dr. Böse als Anregung, aber die Sozialdeputierten könnten, glaube ich, die Verantwortung dafür übernehmen, dass das zur nächsten Bürgerschaftswahl auch klappt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über den Antrag der SPD und der CDU, Drucksachen-Nummer 15/805, Blinden Menschen den Wahlakt ohne fremde Hilfe ermögli––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
chen, kann ich nur den Kopf schütteln. Glauben Sie es mir, ich habe schon sehr viele Schauanträge miterlebt, aber noch nie einen so unehrlichen Schauantrag wie diesen!
Sie suggerieren den blinden und behinderten Menschen mit diesem Antrag, dass Sie sich auf einmal und urplötzlich Sorgen um blinde Menschen machen würden. Das stimmt doch nicht! Gerade Sie von der SPD und von der CDU waren es doch, die niederträchtig das Landespflegegeldgesetz auf Kosten und zu Lasten blinder Menschen im Bundesland Bremen abschaffen wollten. Allein diese Idee war ja schon makaber und skrupellos! Dieses unverantwortliche Ansinnen konnte ja gerade noch in letzter Minute durch eine Großdemonstration blinder Menschen sowie durch einen diesbezüglichen Antrag der Deutschen Volksunion Gott sei Dank verhindert werden.
Aber nachdem Sie gemerkt haben, dass der Widerstand der blinden Menschen und der Deutschen Volksunion zu stark war, kamen Sie dann auf die glorreiche Idee, das Pflegegeld für blinde und sehbehinderte Menschen unverantwortlich und skrupellos um 100 DM zu kürzen. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass Ihnen die blinden und sehbehinderten Menschen noch glauben und vertrauen werden? Das glauben Sie doch selbst nicht mehr!
Ich habe – man achte auf die Feinheiten, Herr Präsident! – das Gefühl und den schlimmen Verdacht, dass es mit diesem Antrag einzig und allein nur darum geht, unsere blinden und sehbehinderten Menschen schäbig als menschliches Stimmvieh zu missbrauchen. Das sage ich hier ganz klar und deutlich. Das haben diese armen Menschen nun wirklich nicht verdient!
Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl von blinden und sehbehinderten Menschen gehen würde und wenn Sie sich wirklich Sorgen machen würden, dann hätten Sie nicht erst einen schäbigen Versuch starten sollen, das Landespflegegeldgesetz abschaffen zu wollen, dann hätten Sie nicht unsozial das Pflegegeld kürzen dürfen, und vor allen Dingen hätten Sie einen solchen Antrag schon viel früher hier einbringen müssen! Es sind ja bald Wahlen im Land Bremen, da ist es wahrscheinlich so üblich, dass solche Alibianträge hier eingebracht werden von den Etablierten.
Für die Deutsche Volksunion war es schon immer eine Selbstverständlichkeit, die Barrieren für nichtsehende Menschen zu verringern und dadurch die Teilhabe von blinden Menschen an gesellschaftlichen und politischen Prozessen zu fördern. Das war für die Deutsche Volksunion schon immer eine Selbstverständlichkeit. Darum habe ich ja auch so vehement und so glaubwürdig im Namen der Deutschen Volksunion für den Erhalt des Landespflege
geldgesetzes und gegen die ungerechte Kürzung des Pflegegeldes gekämpft. Sie aber nicht, Sie haben das Pflegegeld drastisch gekürzt!
Meine Damen und Herren, ich kann Ihrer Forderung, für die Wahlen in Bremen und Bremerhaven Schablonen in der Brailleschrift für Blinde einzuführen, damit sie den Wahlakt selbständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson vollziehen können, voll und ganz zustimmen. Ich glaube aber nicht, dass Ihnen die Wahlentscheidung dieser Personengruppe auf Grundlage Ihrer verfehlten und unsozial betriebenen Politik gegen blinde und behinderte Menschen schmecken wird. Denken Sie daran, am Wahltag ist Zahltag, und gerade Sie werden am Wahlabend für Ihre Politik, für Ihre Machenschaften noch teuer bezahlen müssen!
Meine Damen und Herren, damit hier überhaupt einmal irgendetwas zum Wohl und im Interesse von blinden und behinderten Menschen umgesetzt wird, werde ich selbstverständlich im Namen der Deutschen Volksunion Ihrem Alibiantrag zustimmen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst betonen, dass ich den beiden Koalitionsfraktionen sehr dankbar bin, dass sie diese Initiative hier gestartet haben, weil wir für behinderte Menschen, gerade auch für sehbehinderte, auch etwas tun müssen, damit sie genauso wie die nichtbehinderten wählen können. Ich bin aber auch der Abgeordneten Frau Markus sehr dankbar, dass sie auf die Probleme hingewiesen hat, die hiermit verbunden sind.
Es hat bisher, meine Damen und Herren, nur einmal eine amtliche Schablone gegeben, nämlich in Berlin, und das war nicht bei einer Wahl, sondern bei der Volksabstimmung, als es um die Fusion von Berlin und Brandenburg ging. In den anderen genannten Fällen, sowohl in Berlin als auch in Hamburg, war es das Zusammenwirken der Blinden- und Sehbehindertenvereine mit den einzelnen Wahlämtern, was dazu geführt hat, dass hier Blinde und Sehbehinderte eine solche Schablone erhalten haben.
Ich habe die ganz herzliche Bitte, meine Damen und Herren, dass wir dies hier in Bremen auch zur nächsten Wahl so hinbekommen, denn, Frau Markus hat bereits darauf hingewiesen, einer der Grundsätze bei den Wahlen ist die geheime Wahl. Wenn das amtlich eingeführt wird, auch bei den vielen rechtlichen Hinweisen, die auf den amtlichen Schablonen dann enthalten sein müssen, und bei der Viel––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zahl der Schablonen, Frau Markus hat es genannt, eröffnen wir die Möglichkeit, dass es Wahlanfechtungen gibt, was wir alle zusammen nicht wollen.
Es ist auch bereits darauf hingewiesen worden, dass die Brailleschrift nur von zehn bis 20 Prozent der Sehbehinderten und der Blinden beherrscht wird, dass wir einen Weg finden müssen, etwas anderes als die Brailleschrift hier zu nehmen. Sonst hätten wir die Aufgabe, alle Sehbehinderten in der Brailleschrift zu unterrichten. Da gibt es noch Probleme, die ich bitte, klären zu dürfen.
Insofern habe ich zum Schluss die Bitte, dass wir hier in Zusammenarbeit mit dem Blindenverein und den Sehbehindertenvereinen einen Weg finden zur nächsten Wahl, damit denjenigen geholfen werden kann, die eben sehbehindert oder blind sind, damit sie an dieser Wahl, ohne dass ein Betreuer, ein Begleiter dabei ist, teilnehmen können, aber in einer zwischen diesen Verbänden und dem Wahlleiter abgesprochenen Art und Weise, ohne dass wir hier die große Möglichkeit von Wahlanfechtungen geben. – Herzlichen Dank!